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Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule - Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat thematisiert die Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule und fordert eine Stellungnahme zu verschiedenen eingehenden Problemen in der Schule. Die dargestellte Situation umfasst Sanierungsbedarf, Raummangel und unzureichende Bedingungen für Ganztagsbetreuung.

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Der Magistrat muss bis zum 12.11.2026 antworten. Noch 28 Tage.Warum?

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu der vom Kollegium der Erich-Kästner-Schule am 9. März 2026 an den Hessischen Kultusminister gerichteten Überlastungsanzeige hinsichtlich der den Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt betreffenden Punkte Stellung zu nehmen.

Insbesondere wird um Auskunft gebeten,

- wie der Magistrat die geschilderte räumliche Situation der Schule bewertet;

- welche Maßnahmen zur kurzfristigen und mittelfristigen Verbesserung der Gebäude- und Raumsituation vorgesehen sind;

- wie der bestehende Sanierungsbedarf, insbesondere bei den Toiletten, der Reinigung, dem Raumklima sowie dem Mobiliar abgearbeitet werden soll;

- welche Lösungen für die zu geringe Zahl an Differenzierungs-, Aufenthalts- und Arbeitsräumen sowie für die angespannte Schulhofsituation vorgesehen sind;

- wie der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung an diesem Standort räumlich erfüllt werden soll;

- ob eine Überprüfung der Schulbezirksgrenzen beziehungsweise andere Maßnahmen zur Entlastung der Erich-Kästner-Schule vorgesehen sind.

Begründung

Das Kollegium der Erich-Kästner-Schule hat bereits am 9. März 2026 gegenüber dem Hessischen Kultusminister eine umfassende Überlastungsanzeige eingereicht. Das Schreiben wurde nachrichtlich unter anderem an das Stadtschulamt, den Ortsbeirat 8 sowie die örtlichen Medien versandt, ohne dass die darin geschilderte Situation bislang öffentlich größere Aufmerksamkeit gefunden hat.

Neben der personellen Situation, die überwiegend in der Verantwortung des Landes liegt, schildert das Kollegium zahlreiche Missstände im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt als Schulträger. Hierzu zählen erheblicher Raummangel bei der inzwischen durchgängig fünfzügigen Grundschule, fehlende Differenzierungs- und Besprechungsräume, ein zu kleines Lehrerzimmer, unzureichende Arbeitsplätze für Lehrkräfte, eine seit Langem belastende Baustellensituation auf dem Schulhof, erheblicher Sanierungsbedarf insbesondere bei den Toiletten, Mängel bei Reinigung und Mobiliar sowie Unterrichtsräume, die aufgrund hoher Temperaturen zeitweise kaum nutzbar sind. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung unter den bestehenden räumlichen Bedingungen kaum umsetzbar erscheint.

Der Ortsbeirat nimmt die geschilderte Situation mit großer Besorgnis zur Kenntnis. Die Erich-Kästner-Schule erfüllt als größte Grundschule im Zentrum der Nordweststadt eine herausragende Aufgabe für den Stadtteil. Umso wichtiger ist es, dass sie hierfür auch die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen erhält.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2026OFOF 31/8Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule – Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. August 2026Sie sind hier
    OMOM 510Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule – Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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