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Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets

Vorlagentyp: OFGRÜNESPDdie farbechten-LinkeFDP
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert, die Streichung der Ortsbeiratsbudgets für die Jahre 2024 und 2025 nicht umzusetzen, um Planungssicherheit für die Ortsbeiräte zu gewährleisten. Dies ist insbesondere für kleinere Ortsbezirke von Bedeutung, die auf langfristige Budgets angewiesen sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

Die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen. Die den Ortsbeiräten zur Verfügung stehenden Mittel stehen wie bisher im Jahr 2026 und in den Folgejahren zwei Jahre rückwirkend zu Verfügung und werden erst danach gestrichen.

Begründung

Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Gerade kleinere Ortsbezirke werden dadurch benachteiligt, da diese in der Regel zur Finanzierung von Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen.

Die Ortsbeiräte gehen verantwortungsvoll mit den Mitteln um, so hat der Ortsbeirat 7 schon mehrfach auch Mittel nicht verausgabt und damit verfallen lassen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen zur Finanzierung anstanden.

Der Ortsbeirat 7 befürwortet grundsätzlich einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört es auch, Restmittel zu streichen oder für andere Zwecke zu nutzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Nutzung nicht mehr realistisch ist.

Aber genau das ist durch die praktizierte Zweijahresregelung bei den OBR-Budgets gewährleistet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2026Sie sind hier
    OFOF 50/7Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke, FDP
  2. 18. August 2026OAOA 22Keine Streichung des OrtsbeiratsbudgetsAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung OA 22 2026 Die Vorlage OF 50/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDP
Ablehnung:
CDUAfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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