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Keine Streichung des Ortsbeiratsbudgets

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 schlägt vor, die Streichung des Ortsbeiratsbudgets für die Jahre 2024 und 2025 nicht umzusetzen, um Planungssicherheit für die Ortsbeiräte zu gewährleisten. Dies ist besonders für kleinere Ortsbezirke von Bedeutung, die oft auf Rücklagen aus mehreren Jahren zurückgreifen müssen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen. Die den Ortsbeiräten zur Verfügung stehenden Mittel stehen wie bisher im Jahr 2026 und in den Folgejahren zwei Jahre rückwirkend zur Verfügung und werden erst danach gestrichen.

Begründung

Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Gerade kleinere Ortsbezirke werden dadurch benachteiligt, da diese in der Regel zur Finanzierung von Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen.

Die Ortsbeiräte gehen verantwortungsvoll mit den Mitteln um, so hat der Ortsbeirat 7 schon mehrfach auch Mittel nicht verausgabt und damit verfallen lassen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen zur Finanzierung anstanden.

Der Ortsbeirat 7 befürwortet grundsätzlich einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört es auch, Restmittel zu streichen oder für andere Zwecke zu nutzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Nutzung nicht mehr realistisch ist.

Genau das ist durch die praktizierte Zweijahresregelung bei den Ortsbeirats-Budgets gewährleistet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2026OFOF 50/7Keine Streichung der OrtsbeiratsbudgetsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke, FDP
  2. 18. August 2026Sie sind hier
    OAOA 22Keine Streichung des Ortsbeiratsbudgets
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 4 · 29.09.2026
TO I, TOP 22
Erledigt
Die Vorlage OA 22 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Sonstige:
Stadtv. Yilmaz (Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

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