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- Auskunftsersuchen zum Grundstück im Wendelsweg 70, auf dem sich ehemals die denkmalgeschützte Schubert-Villa befandOFOB 506.08.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 133/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Grundstück im Wendelsweg 70, auf dem sich ehemals die denkmalgeschützte Schubert-Villa befand Die dortigen Neubauprojekte (Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften) sind mittlerweile fertiggestellt Der Magistrat möge die nachfolgenden Fragen beantworten: 1.Wann genau wird die vertraglich bzw. im Bebauungsplan vorgesehene Öffnung des hinteren Parkteils umgesetzt? 2. Welche Maßnahmen stehen zur Wiederherstellung und sicheren Begehbarkeit des Parks aktuell noch aus? 3. Wie wird sichergestellt, dass der Zugang für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird? Begründung: Im Zuge der gesamten Planungen und Genehmigungen für dieses Areal (Bebauungsplan Nr. 847) wurde stets betont, dass der geschützte, historische Parkbereich im hinteren Teil des Grundstücks erhalten bleibt, wiederhergestellt und vor allem für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dies sollte als grüner Ausgleich und Mehrwert für die Nachbarschaft dienen. Da Freiflächen und historische Grünanlagen in unserem dicht bebauten Sachsenhausen ein hohes Gut sind, ist das öffentliche Interesse an der zeitnahen Umsetzung dieser Zusage sehr groß. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 100 2026 Die Vorlage OF 133/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gießkannenklau und Brandgefahr am Südfriedhof durch Urban Nudging begegnenOFOB 506.08.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 134/5 Betreff: Gießkannenklau und Brandgefahr am Südfriedhof durch Urban Nudging begegnen Der Magistrat möge auf dem Südfriedhof das Prinzip des "Urban Nudging" zur Reduzierung von Gießkannendiebstählen und Brandgefahren nutzen. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt erhebliche Mittel für den Ersatz entwendeter Gießkannen aufbringen muss und es auf Friedhöfen bereits zu Bränden durch Grablichter während sommerlicher Hitzeperioden gekommen ist. Gerade auf Friedhöfen als Orten der Ruhe und Pietät sollten Verbote und Kontrollen nur das letzte Mittel sein. Das Konzept des Urban Nudging setzt stattdessen auf positive Impulse statt Verbote, um gewünschtes Verhalten zu erleichtern und das Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Denkbar sind beispielsweise auffällig gestaltete, friedhofsspezifisch gekennzeichnete Gießkannen mit einem augenzwinkernden Aufdruck wie "Ich bin ein Sachsenhäuser", dezente Leitsymbole zu den Rückgabeständern sowie eine gut sichtbare Brandgefahren-Ampel an heißen Tagen mit dem Angebot sicherer Alternativen wie LED-Grablichtern. Ein entsprechendes Modellprojekt kann dazu beitragen, Diebstähle und unbeabsichtigtes Mitnehmen von Gießkannen zu reduzieren, die Brandgefahr zu verringern, Kosten für Ersatzbeschaffungen und Feuerwehreinsätze zu senken sowie die Aufenthaltsqualität auf dem Südfriedhof zu erhöhen. Bei erfolgreicher Umsetzung sollte geprüft werden, ob sich das Konzept auf weitere Frankfurter Friedhöfe übertragen lässt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 499 2026 Die Vorlage OF 134/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Betriebszeiten für Wasserspielplätze in Frankfurt Süd (Scheerwald/Tannenwald/Louisa) ausweiten statt reduzierenOFOB 506.08.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 135/5 Betreff: Betriebszeiten für Wasserspielplätze in Frankfurt Süd (Scheerwald/Tannenwald/Louisa) ausweiten statt reduzieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Wasserspielanlagen auf den Waldspielplätzen Luisa, Scheer- und Tannenwald kurzfristig noch in der laufenden Saison sowie in den kommenden Jahren wieder täglich ab 10 Uhr und während der Schulferien täglich von 10 bis 19 Uhr verlässlich zu betreiben. Begründung: Vor wenigen Tagen wurde ausgerechnet zu den Hochsommertagen die Entscheidung zur Beibehaltung verkürzter Öffnungszeiten der Frankfurter Wasserspielanlagen bekannt gegeben. Die Begründung, das Angebot gerade wegen seiner hohen Beliebtheit einzuschränken, ist aus Bürgersicht nicht nachvollziehbar. Gerade in Zeiten von Klimaänderungen und Hitzewellen sind diese Anlagen für Familien und Alleinerziehende- insbesondere für jene, die keinen eigenen Garten oder kein Budget für Freibäder haben - eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Abkühlung. Die Verschiebung des Betriebsbeginns von 10 Uhr auf 11 Uhr zwingt Eltern mit Kleinkindern dazu, die Anlagen häufiger während der stärksten Mittagshitze zu nutzen. Gerade Kleinkinder vertragen hohe Temperaturen besonders schlecht. Die kühleren Morgen- oder Abendstunden, wenn die stärkste Hitze vorüber ist oder Eltern das Angebot erst nach der Arbeit nutzen können, stehen dadurch nur eingeschränkt zur Verfügung. Dass der manuelle Wasserwechsel einen hohen Aufwand bedeutet, ist verständlich. Der Magistrat sollte jedoch alle organisatorischen Möglichkeiten prüfen, um die bisherigen Betriebszeiten wiederherzustellen. Hierzu können beispielsweise angepasste Dienstpläne oder eine personelle Verstärkung während der Sommersaison gehören. Die Lösung darf nicht zu Lasten der Lebensqualität der Kinder und deren Eltern gehen. Gerade Familien mit geringem Einkommen sind auf kostenfreie Angebote zur Abkühlung angewiesen. Die Waldspielparks leisten daher einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe und zur kommunalen Klimaanpassung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2026 Die Vorlage OF 135/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellenOFOB 506.08.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 146/5 Betreff: Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat weist die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 entschieden zurück und fordert den Magistrat auf, die dem Ortsbeirat 5 entzogenen bzw. eingezogenen Mittel aus dem Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) wieder vollständig bereitzustellen und dem Ortsbeirat zur eigenverantwortlichen Verwendung entsprechend den geltenden Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) ist ein bewährtes Instrument der dezentralen kommunalen Selbstverwaltung. Es ermöglicht den Ortsbeiräten, kleinere Investitionsmaßnahmen im Stadtteil unbürokratisch, zielgerichtet und bürgernah zu realisieren. Gerade Maßnahmen mit hoher Bedeutung für die Lebensqualität vor Ort - beispielsweise im Bereich von Spielplätzen, Grünanlagen, Schulhöfen, Verkehrssicherheit oder Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum - können häufig nur durch den Einsatz von OIB-Mitteln zeitnah umgesetzt werden. Die Einziehung der dem Ortsbeirat zustehenden OIB-Mittel schränkt die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats erheblich ein. Sie entzieht dem Gremium die Möglichkeit, auf aktuelle Bedarfe und Anregungen aus der Bürgerschaft flexibel zu reagieren und notwendige Investitionen eigenständig anzustoßen. Damit wird die Arbeit der ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder ebenso geschwächt wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung ihres Stadtteils. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte ist es wichtig, die vorhandenen Mittel dort einzusetzen, wo sie eine unmittelbare Wirkung entfalten. Die Ortsbeiräte kennen die Bedürfnisse ihrer Stadtteile aus der täglichen Arbeit und dem engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das Ortsbeirats-Investitionsbudget ist daher ein unverzichtbares Instrument, um lokale Prioritäten schnell und effizient umzusetzen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die eingezogenen OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder vollständig zur Verfügung zu stellen und damit die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte sowie die bürgernahe Stadtteilpolitik nachhaltig zu stärken. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 146/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Den Ortsbeirat zeitnah mit einer entsprechenden Übersicht über die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 5 informierenOFOB 506.08.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 152/5 Betreff: Den Ortsbeirat zeitnah mit einer entsprechenden Übersicht über die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 5 informieren Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Übersicht über die im Jahr 2025 durchgeführten mobilen und stationären Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 5 sowie über die Vergleichswerte für die Jahre 2017 bis 2025. erstellen, wie er dies auch für andere Ortsbezirke tut bzw. getan hat. Begründung: Geschwindigkeitskontrollen sind ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit. Berichte zu den Geschwindigkeitskontrollen wurden bisher für andere Ortsbezirke geliefert, für den Ortsbezirk 5 allerdings nicht. Der Ortsbeirat 5 benötigt für seine Bemühungen, die Straßen im Ortsbezirk für alle Verkehrsteilnehmer*innen sicherer zu machen, genau wie andere Ortsbeiräte entsprechende Informationen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 507 2026 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sichern und Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherstellenOFOB 806.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF-FREIE WAHLER, FDP, ELF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 28/8 Betreff: Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sichern und Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherstellen Vorgang: OIB 424/25 OBR 8; OIB 440/25 OBR 8; M 72/26; Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. in Anbetracht der Einziehung der Budgetüberträge des Ortsbeiratsbudgets aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 durch den Beschluss § 240 (M 72) künftig sicherzustellen, dass derartige Eingriffe in die Finanzmittel der Ortsbeiräte unterbleiben; 2. den Magistrat zu beauftragen, alle durch OIB-Beschlüsse bereits gebundenen oder verpflichteten Mittel für Verschönerungsmaßnahmen, Vereinsförderungen und sonstige Stadtteilprojekte, das sind im Falle des Ortsbeirates 8 OIB 424-2025 und 440-2025, unverzüglich weiter zu bearbeiten und die hierfür erforderlichen Auszahlungen aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Dezernates I sicherzustellen, damit dem Ortsbeirat und Dritten keine Nachteile entstehen; 3. den Magistrat zu beauftragen, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbau der Ortsbeiratsmittel umzusetzen und den jährlichen Budgetansatz von derzeit 0,50 Euro auf 1,00 Euro je Einwohner bereits im Haushaltsentwurf 2027 vorzusehen; 4. den Magistrat zu beauftragen, zu prüfen und zu berichten, ob das Büro der Stadtverordnetenversammlung künftig die Geschäftsstellenfunktion für die Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets übernehmen kann, um Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Ortsbeiräte wirksamer zu unterstützen; 5. den Magistrat zu beauftragen, künftig Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Ortsbeiratsbudgets frühzeitig, transparent und in engem Austausch mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionen der Ortsbeiräte zu kommunizieren. 6. die Stadtverordnetenvorsteherin zu bitten, die Ortsbeiräte 1-7 und 9-16 über diese Ortsbeiratsanregung zu informieren. Begründung: Die nachträgliche Einziehung der Budgetüberträge der Ortsbeiräte hat stadtweit zu erheblichem Unverständnis geführt. Sie stellt einen schwerwiegenden Vertrauensverlust gegenüber den ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräten dar und erschwert die Arbeit derjenigen, die sich unmittelbar für ihre Stadtteile engagieren. Besonders kritisch ist, dass die Ortsbeiräte erst nach der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025 über die Einziehung ihrer Rücklagen informiert wurden. Eine frühzeitige Information hätte Gelegenheit gegeben, Mittel des Budgets rechtzeitig zu disponieren oder gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ein solcher Umgang wird der Bedeutung der Ortsbeiräte als unmittelbar gewählte Vertretungen der Stadtteile nicht gerecht. Die Ereignisse zeigen zudem, dass die bisherige organisatorische Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets überprüft werden sollte. Eine Geschäftsstellenfunktion beim Büro der Stadtverordnetenversammlung könnte die Abläufe vereinfachen, die Kommunikation verbessern und den besonderen Status der Ortsbeiräte innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung stärker berücksichtigen. Schließlich sollte die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Verdoppelung der Ortsbeiratsbudgets auf 1 Euro je Einwohner nun zeitnah umgesetzt werden. Wer die ehrenamtliche Arbeit der Ortsbeiräte stärken will, muss ihnen auch die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume zur Verfügung stellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF-FREIE WAHLER FDP ELF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.08.2026, OF 57/8 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.09.2025, OIB 424 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2025, OIB 440 Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 33 2026 1. Die Vorlage OF 28/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72), erfolgte Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen aus den Jahren 2024 und 2025 für den Haushaltsausgleich wird widerrufen. Allen Ortsbeiräten werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt. 2. Es wird künftig sichergestellt, dass derart unverhältnismäßige Eingriffe in die Finanzmittel der Ortsbeiräte unterbleiben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, alle durch OIB-Beschlüsse bereits gebundenen oder verpflichteten Mittel für Verschönerungsmaßnahmen, Vereinsförderungen und sonstige Stadtteilprojekte, das sind im Falle des Ortsbeirates 8 die Vorlagen OIB 424 vom 04.09.2025 und OIB 440 vom 23.10.2025, unverzüglich weiter zu bearbeiten und die hierfür erforderlichen Auszahlungen aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Dezernates I sicherzustellen, damit dem Ortsbeirat und Dritten keine Nachteile entstehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbau der Ortsbeiratsmittel umzusetzen und den jährlichen Budgetansatz von derzeit 0,50 Euro auf einen Euro je Einwohner bereits im Haushaltsentwurf 2027 vorzusehen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Büro der Stadtverordnetenversammlung künftig die Geschäftsstellenfunktion für die Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets übernehmen kann, um Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Ortsbeiräte wirksamer zu unterstützen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, künftig Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Ortsbeiratsbudgets frühzeitig, transparent und in engem Austausch mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionen der Ortsbeiräte zu kommunizieren." 2. Die Vorlage OF 57/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ein Beitrag zum Klimaschutz in Nieder-Eschbach, z. B. Entsiegelung von FlächenOFOB 1506.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 34/15 Betreff: Ein Beitrag zum Klimaschutz in Nieder-Eschbach, z. B. Entsiegelung von Flächen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms "Frankfurt frischt auf" beziehungsweise des ausgeweiteten Förderprogramms "Klimabonus" in Nieder-Eschbach bereits ergriffen wurden und welche Maßnahmen bereits in der Planung sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, über den Stand des "städtischen Entsiegelungskonzepts" und Aktionen wie den Wettbewerb "Abpflastern", die Umwandlung von Mikroflächen, zu berichten. Welche weiteren Handlungen, die die o.g. Schritte unterstützen, sind noch vorgesehen? Begründung: Die Auswirkungen des Klimawandels sind in diesem Jahr für uns alle so deutlich spürbar, wie nie zuvor. Aktionen, auch im Kleinen, die dem entgegenwirken, sind zu begrüßen. Um weitere Maßnahmen für Nieder-Eschbach vorschlagen zu können, wünscht der OBR Informationen über den Sachstand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2026 Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Geopfad instand setzenOFOB 806.08.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 36/8 Betreff: Geopfad instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Zustand des Geopfads umfassend zu prüfen und dem Ortsbeirat 8 ein Konzept zur Instandsetzung, Aktualisierung und dauerhaften Pflege vorzulegen. In diesem Rahmen sollte die Station 8 ("Geowissenschaftlicher Aussichtsturm") - die leider nie realisiert wurde - in einer anderen Form umgesetzt werden; z.B. mit dem Thema "Universitätsstandort und Wissenschaft im Stadtteil" Begründung: Der Geopfad wurde am 18. Dezember 2008 eröffnet und war ein gemeinsames Projekt von Ortsbeirat 8, Goethe-Universität, Umweltamt sowie weiteren Partnern. Er sollte die geologischen, historischen und städtebaulichen Besonderheiten des Stadtteils sichtbar machen und für Bürgerinnen und Bürger sowie Schulen nutzbar machen. Der beigefügte Zustandsbericht von Robert Pastyrik vom 09.07.2026 (siehe Anlage) zeigt jedoch deutlich, dass der Geopfad in einem sehr schlechten und funktionslosen Zustand ist: - Sämtliche Stationen sind beschädigt, unlesbar oder verwittert. - Die Inhalte stammen überwiegend aus dem Jahr 2011 und sind nicht mehr zeitgemäß. - Eine Station ("Ein Blick über den Campus und Hessen - Geowissenschaftlicher Aussichtsturm") wurde nie realisiert. Der Pfad erfüllt seine ursprüngliche Funktion als Bildungs- und Informationsangebot nicht mehr. Der Geopfad ist ein identitätsstiftendes Projekt im Ortsbezirk 8 und sollte wieder in einen Zustand versetzt werden, der seiner Bedeutung gerecht wird. Eine Instandsetzung stärkt zudem die Zusammenarbeit mit Schulen, der Universität und lokalen Initiativen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 512 2026 Die Vorlage OF 36/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Konzept gegen wiederkehrende illegale Sperrmüllablagerungen im Bereich der Straßenecke Am Hasensprung 131 / Ecke An der WellenburgOFOB 1206.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 44/12 Betreff: Konzept gegen wiederkehrende illegale Sperrmüllablagerungen im Bereich der Straßenecke Am Hasensprung 131 / Ecke An der Wellenburg Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern sowie der ABG Frankfurt Holding und der FES ein Maßnahmenkonzept gegen die wiederkehrenden illegalen Sperrmüllablagerungen an der Straßenecke Am Hasensprung 131 / An der Wellenburg zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft: - Aufstellung eines Hinweisschildes zur ordnungsgemäßen Sperrmüllentsorgung und zu den Bußgeldern bei illegalen Ablagerungen, - verstärkte Kontrollen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, - Prüfung kürzerer Reinigungsintervalle zur Vermeidung weiterer Ablagerungen, - Information der Mieterinnen und Mieter durch die ABG Frankfurt Holding über die ordnungsgemäße Sperrmüllentsorgung, - Aufnahme des Bereichs in bestehende Sauberkeits- und Kontrollkonzepte. Der Ortsbeirat soll über die Ergebnisse der Prüfung und die vorgesehenen Maßnahmen unterrichtet werden. Begründung: An der Straßenecke Am Hasensprung 131 / An der Wellenburg kommt es seit längerer Zeit regelmäßig zu illegalen Sperrmüllablagerungen. Aus zunächst einzelnen Ablagerungen entwickeln sich häufig größere Müllansammlungen, die das Wohnumfeld beeinträchtigen und Ungeziefer begünstigen. Die zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, unter anderem auch in den sozialen Medien, verdeutlichen den bestehenden Handlungsbedarf. Um dieser Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken, bedarf es eines abgestimmten Vorgehens aus Information, Kontrollen, einer zügigen Beseitigung illegaler Ablagerungen sowie der Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, FES und der ABG Frankfurt Holding. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 563 2026 Die Vorlage OF 44/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Welche Maßnahmen sind für den Hitzeschutz in Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk 9 vorgesehen?OFOB 906.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 57/9 Betreff: Welche Maßnahmen sind für den Hitzeschutz in Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk 9 vorgesehen? Anhaltend hohe Temperaturen sowie künftig häufiger auftretende Hitzeperioden stellen Schulen und Kindertagesstätten zunehmend vor große Herausforderungen. Insbesondere in den Sommermonaten werden in vielen Klassen- und Gruppenräumen Temperaturen erreicht, die ein konzentriertes Lernen und Arbeiten erheblich erschweren. Dies beeinträchtigt sowohl die Gesundheit als auch die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern, Kindern sowie den Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen zum Hitzeschutz umzusetzen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. welche kurzfristigen Maßnahmen zum Hitzeschutz in den Schulen und Kindertagesstätten des Ortsbezirks 9 vorgesehen sind, um die Raumtemperaturen während Hitzeperioden zu senken, 2. welche mittelfristigen baulichen oder technischen Maßnahmen (z. B. außenliegender Sonnenschutz, Verschattung, Dach- und Fassadenbegrünung, verbesserte Lüftung oder andere geeignete Maßnahmen) geplant sind, 3. nach welchen Kriterien die Priorisierung der Einrichtungen erfolgt und 4. für welche Schulen und Kindertagesstätten im Ortsbezirk bereits konkrete Maßnahmen vorgesehen oder in Planung sind. Begründung: Der Klimawandel führt auch in Frankfurt am Main zu einer deutlichen Zunahme von Hitzetagen. Besonders Kinder und Jugendliche sind von hohen Temperaturen betroffen. Überhitzte Klassen- und Gruppenräume beeinträchtigen die Konzentrationsfähigkeit, das Wohlbefinden und die Gesundheit. Um den Bildungs- und Betreuungsbetrieb auch während längerer Hitzeperioden sicherzustellen, sind wirksame Maßnahmen zum Hitzeschutz erforderlich. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 114 2026 Die Vorlage OF 57/9 wird als gemeinsamer Antrag von der CDU, GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 5 mit folgendem Wortlaut "an welchen Schulen wurden an wie vielen Tagen bisher aufgrund der Innentemperaturen hitzefrei gegeben?", die Ziffer 6 mit folgendem Wortlaut "gab es Einsätze des Rettungsdienstes in Schulen im Ortsbezirk 9, die in Zusammenhang mit der Hitze stehen (Kreislaufschwächen usw.)?" und in der Begründung vor dem letzten Satz der Satz "Denn so sehr hitzefreie Tage den Schüler*innen zu gönnen sind, ist das Problem mittlerweile dadurch nicht zu lösen und kommen viele Familien gerade jüngere Kinder dadurch auch in Schwierigkeiten." ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gebäudekomplex Adlerflychtstraße 35 bis 37 / Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46aOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 59/3 Betreff: Gebäudekomplex Adlerflychtstraße 35 bis 37 / Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche ist in der vorgelegten Bebauung Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a geplant (GFZ)? 2. Wie hoch ist das Verhältnis der überbauten Fläche zur Grundstücksfläche der Grundstücke Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a? 3. Wie viele Vollgeschosse sind auf den Grundstücken Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a geplant? 4. Übersteigen die vorgenannten Werte die zurzeit vorhandene Bebauung? 5. Wenn Frage 4 mit ja zu beantworten ist, um wieviel jeweils? 6. Sind Wohnungen mit Standard- oder Luxusausrüstung geplant? 7. Wurde für die Anwesen Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a eine Prüfstatik angefordert? Begründung: Hinsichtlich der Anwesen Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a gab es in der Vergangenheit vermehrt Pressemitteilungen, wonach angeblich erhebliche baustatische Mängel von dem Eigentümer der Anwesen, der Aberdeen Investments Deutschland, festgestellt worden sein sollen. Die Mieter in den Wohnungen haben daher berechtigte Ängste vor Verdrängung. Es stehen sogar Befürchtungen im Raum, dass die Miete mit zweifelhaften Gründen aus den Wohnungen gedrängt werden sollen, um Platz für eine künftige renditestarke Neuvermietung zu machen. Dabei spielen auch die Steigerungen der Grundstückpreis eine wesentliche Rolle, da diese zu steigenden Mieten führen. Für Investoren ergibt sich hierbei zwangsläufig das Ziel einer höheren Ausnutzung der Grundstücke durch eine volle Ausnutzung der zulässigen Bebauung. Die gegenwärtig vorhandenen Wohnungen in den Anwesen liegen im unteren Preissegment. Es ist daher naheliegend, dass der Eigentümer versuchen könnte, die vorhandene Bebauung durch eine neue Bebauung zu ersetzen, welche nunmehr die maximale zulässige Bebaubarkeit des Grundstückes ausnutzt, um hierdurch mehr Wohnungen und damit eine höhere Rendite zu schaffen. Zur weiteren Aufklärung wird daher um Beantwortung der Fragen 1 bis 5 gebeten. 2. Der Eigentümer der Grundstücke hat selbst die Informationen gestreut, dass die Gebäude auf den Anwesen Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a statische Mängel aufweisen könnten. Darauf ergibt sich, dass die Gebäude offensichtlich abgängig sind. Sollte der Eigentümer der Meinung sein, dass seine Gebäude statische Mängel aufweisen, muss damit gerechnet werden, dass der Eigentümer einen Abriss und in der Folge einen Neubau plant. Damit ergibt sich der Grund für die Frage Nr. 6. Wurden hier bereits neue Bauanträge eingereicht? Zudem sind die von dem Eigentümer getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Statik durch eigene Privatgutachten getroffen worden. Es handelt sich damit um nicht neutrale Parteigutachten. Es ist daher erforderlich, dass diese gutachterlichen Feststellungen hinsichtlich der Statik wenigstens durch ein zweites Prüfgutachten kontrolliert werden. Hieraus ergibt sich die Begründung der Frage Nr. 6. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2026, OF 15/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 15/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur Sitzung am 03. Dezember 2026 zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Überflüssiger Poller auf dem Gehweg des Oeder WegsOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 61/3 Betreff: Überflüssiger Poller auf dem Gehweg des Oeder Wegs Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge veranlassen, dass der Poller auf dem Gehweg zwischen den Häusern Oeder Weg 43 und 44 entfernt wird. Begründung: Auf dem Gehweg zwischen den Häusern Oederweg 43 und 44 steht noch ein Poller, der offenbar mal genutzt wurde, um das Parken bzw. Befahren des Gehwegs zu verhindern. Aufgrund der Neuanordnung mit Bänken, Außenbestuhlung etc. ist der Poller nicht nur überflüssig, sondern steht in dem sehr engen Bereich vor Eis Christina auch noch im Weg. Daher sollte er entfernt werden. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 570 2026 Die Vorlage OF 61/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Transparenz und Ausgleich bei der Streichung der Ortsbeiratsbudgets 2024/2025OFOB 306.08.2026 · GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 62/3 Betreff: Transparenz und Ausgleich bei der Streichung der Ortsbeiratsbudgets 2024/2025 Vorgang: M 72/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit dem Beschluss der M 72 hat die Stadtverordnetenversammlung die Ortsbeiratsbudgets der Jahre 2024 und 2025 gestrichen, ohne die betroffenen Ortsbeiräte vorab zu informieren oder einzubeziehen. Dabei hatten die Ortsbeiräte auf Grundlage der geltenden Regelung fest damit gerechnet, auch im Jahr 2026 auf diese Mittel zurückgreifen zu können. Wer von den Ortsbeiräten einen verantwortungsvollen Umgang mit städtischen Mitteln erwartet, muss im Gegenzug sicherstellen, dass auch die Stadt ihrerseits verlässlich und transparent handelt. Der Magistrat wird daher aufgefordert: 1. das dem Ortsbeirat 3 für das Jahr 2026 zur Verfügung stehende Budget aufzustocken, um die Streichung der Restmittel aus den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen - oder darzulegen, auf welchem anderen Weg dieser Ausgleich herbeigeführt werden kann; 2. diese Streichung transparent darzustellen und über den aktuellen Stand der dem Ortsbeirat 3 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach der Streichung zu berichten. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 62/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorlage B100/26 - Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraßeOFOB 1106.08.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 64/11 Betreff: Vorlage B100/26 - Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat stimmt der B100 zu unter der Maßgabe: Es werden die folgenden Punkte des Magistrats in die Begründung des Bebauungsplans 895 eingearbeitet: Die Streckenführung nördlich der S-Bahn Überführung wird entsprechend der Berichte des Magistrats vom 19.05.2017, B161 und der ST 2095 vom 16.10.2023 durchgeführt. "Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen." so der Magistrat. und weiter: "Der Kleingartenverein Kleeacker ist nicht akut vom Projekt Nordmainische S-Bahn betroffen. Es gab seitens der Stadt zwar schon Planungen, die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße von der Hanauer Landstraße zur Orberstraße auch bis zur Wächtersbacher Straße fortzuführen, diese wurden aber erst einmal nicht weiterverfolgt. Für das Projekt Nordmainische S-Bahn ist keine Inanspruchnahme der Flächen zu erwarten. Dies ist auch in den Planfeststellungsunterlagen so dargestellt.", so der Magistrat. Der Punkt der Planung einer möglichen Stadtbahnverbindung nördlich der S-Bahnstation aus der ST 2095 vom 16.10.2023 des Magistrats sollte in der Begründung des Bebauungsplans auffindbar sein, anstelle des bereits alten und gestrichenen Trassenbaus durch den Kleeacker: "Im Rahmen des GVP-Schiene wird darüber hinaus auch eine Stadtbahnverbindung von der bestehenden Trasse Am Erlenbruch über die Wächterbacher Straße bis zur geplanten S-Bahn-Station der Nordmainischen S-Bahn untersucht. Auch von dieser Maßnahme wäre die Kleingartenanlage Kleeacker betroffen.", so der Magistrat. Begründung: Aus der Begründung zum Bebauungsplan 895 Hanauer Landstraße, Punkt 6.2: Es gibt eine geplante Verlängerung der Ernst-Heinkel Straße durch den Kleeacker auf die Wächtersbacher Straße. Bild: Screenshot aus Begründung zum Bebauungsplan Nr. 895, Seite 23 In mehreren Stellungnahmen des Magistrats, teilt dieser bisher gegensätzliches zum Bebauungsplan B895 mit: - Der Kleingartenverein Kleeacker ist nicht akut vom Projekt Nordmainische S-Bahn betroffen. - Für das Projekt Nordmainische S-Bahn ist keine Inanspruchnahme der Flächen zu erwarten. Dies ist auch in den Planfeststellungsunterlagen so dargestellt. - GVP-Schiene 2035+ Dabei werden auch die Machbarkeit und die Realisierungswürdigkeit einer Straßenbahntrasse von Offenbach kommend über die Ernst-Heinkel-Straße und die Wächtersbacher Straße bis zur Gwinnerstraße beziehungsweise bis nach Enkheim geprüft. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.07.2026, M 100 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 469 2026 1. Der Vorlage M 100 wird unter Hinweis auf die Anregung OM 469/26 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 64/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetinformation des Ortsbeirats 3OFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 64/3 Betreff: Budgetinformation des Ortsbeirats 3 Der Ortsbeirat beschließt, Der Magistrat wird gebeten, künftig wieder aussagefähige aktuelle Kontoauszüge in Sachen Ortsbeirats-Budget nebst Umsatzmitteilungen dem Ortsbeirat 3 analog den früheren Jahren zur Verfügung zu stellen. Dies ist für eine geordnete und akzeptable Informationspolitik im Sinne der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit der Stadt Frankfurt am Main unabdingbar. Begründung: Der Ortsbeirat hat erst nachträglich erfahren, dass das Hauptamt zur Sanierung von Haushaltslöchern die nicht verbrauchten Mittel aus den Jahren 2024 und 2025 gestrichen hat. Eine vorherige Information oder Anhörung des Ortsbeirats fand nicht statt. Für die Arbeit des Ortsbeirats ist eine verlässliche und regelmäßige Übersicht über die verfügbaren Budgetmittel unerlässlich. Nur so kann der Ortsbeirat seine Aufgaben planvoll wahrnehmen und Anträge auf einer belastbaren finanziellen Grundlage stellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 64/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budget des Ortsbeirats 3OFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 65/3 Betreff: Budget des Ortsbeirats 3 Der Ortsbeirat beschließt, Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen. Die den Ortsbeiräten zur Verfügung stehenden Mittel stehen wie bis-her im Jahr 2026 und in den Folgejahren zwei Jahre rückwirkend zu Verfügung und wer-den erst danach gestrichen. Begründung: Der Ortsbeirat hat erfahren, dass das Hauptamt zur Sanierung von Haushaltslöchern die nicht verbrauchten Mittel aus den Jahren 2024 und 2025 gestrichen hat und damit dem Ortsbeirat nicht mehr zur Verfügung stehen. Bisher konnte der Ortsbeirat nicht verbrauchte Mittel aus den letzten beiden Jahren weiterverwenden. Erst nach 2 Jahren sind nicht verbrauchte Mittel verfallen. Der Ortsbeirat 3 braucht Planungssicherheit und hat sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher zur Unterstützung der Arbeit der Ortsbeiräte dafür Sorge tragen, dass die Ortsbeiräte auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 weiter zurückgreifen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 65/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lärmstörungen durch U-Bahn auf südlicher Eckenheimer LandstraßeOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 66/3 Betreff: Lärmstörungen durch U-Bahn auf südlicher Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welchen Gründen kommt es zu lautem Quietschen im Bereich südliche Eckenheimer Landstraße durch das Befahren der U-Bahn aus Richtung Konstablerwache in Richtung Musterschule? 2. Wie kann das Quietschen rasch behoben werden? 3. Welche Verbesserungen dürfen hierzu wann erwartet werden? 4. Hat es bereits Lärmmessungen in diesem Bereich gegeben und welche Ergebnisse liegen hierdurch vor? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, weitergehende Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen. Begründung: Beim Befahren der Schienen aus Richtung Konstablerwache zur Haltestelle Musterschule durch die U 5 kommt es zu lauten quietschenden Geräuschen in der langgezogenen Kurve in die Eckenheimer Landstraße. Dieses Geräusch stört die Anwohner in unmittelbarer Nähe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.08.2026, OF 86/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 66/3 wird durch die Aufnahme der Vorlage OF 86/3 in die Tagesordnung für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung Bolzplatz Eschenheimer AnlageOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 67/3 Betreff: Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten dem Vorbild der Sanierung des Bolzplatzes Friedberger / Seilerstraße (Höhe Julius-Leber-Schule) folgend, den Bodenbelag des Bolzplatzes nördlich des Grundstückes Bleichstraße 38 umfassend zu sanieren, insbesondere auf dem Boden fugenlose EPDM-/Kunststoffbeläge anzubringen. Foto: Privat Begründung: Auf der Eschenheimer Anlage, südlich zwischen Unterweg und Sternstraße, befindet sich neben einer Vielzahl von Sportflächen ein kleiner Bolzplatz mit einem Metalltor. Die Fläche gehört zum Ortsbezirk 1. Der Bolzplatz wird jedoch auch von vielen Familien, Kindern und Jugendlichen aus dem südlichen Nordend genutzt, da er leicht und schnell erreichbar ist. Foto: Privat Der Bodenbelag des Bolzplatzes vor dem Metalltor ist stark sanierungsbedürftig. Es befinden sich viele "Löcher" im Boden, in denen sich Regen zu Pfützen sammelt und den Platz zunehmend verschlammen lässt. Zudem besteht der Bodenbelag des Bolzplatzes aus Steinen, wodurch sich das Verletzungsrisiko stark erhöht, wenn Kinder auf dem Bolzplatz Fußball spielen und hierbei stürzen: Foto: Privat Bei der Sanierung sollte aufgrund der Verletzungsgefahr beim Kicken von jeglicher steinigen granularen Oberfläche abgesehen werden und stattdessen dem Vorbild des Bolzplatzes Friedberger / Seilerstraße entsprechend ein fugenloser EPDM-/Kunststoffbelag als Bodenbelag verwendet werden, damit Kinder gefahrlos auf dem Bolzplatz vor dem Tor Fußball spielen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 67/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tischtennisplatten Eschenheimer AnlageOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 68/3 Betreff: Tischtennisplatten Eschenheimer Anlage Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten die alte Tischtennisplatte auf der Eschenheimer Anlage nördlich des Grundstückes Bleichstraße 38 unverzüglich wieder aufzubauen, sowie eine zweite Tischtennisplatte zu montieren. Begründung: Auf der Eschenheimer Anlage, südlich zwischen Unterweg und Sternstraße, befindet sich neben einer Vielzahl von Sportflächen eine Tischtennisplatte. Diese wurde kürzlich entfernt. Die Fläche gehört zum Ortsbezirk 1. Die vorhandene Tischtennisplatte wurde jedoch auch von vielen Familien, Kindern und Jugendlichen aus dem südlichen Nordend genutzt, da sie leicht und schnell erreichbar ist: Darüber hinaus wird werden die Spielgeräte insgesamt auch von vielen angrenzenden Horten genutzt. Die Tischtennisplatte wird häufig genutzt und es besteht regelmäßig Bedarf an einer gleichzeitigen Nutzung von mehreren Spielgruppen. Dies führt dazu, dass gegenwärtig lange Wartezeiten entstehen oder Spielende ihr Spiel beenden müssen, um den Wartenden Spielern auch die Möglichkeit zur Nutzung der Tischtennisplatte zu ermöglichen. Aufgrund der Attraktivität der alten Tischtennisplatte soll diese unverzüglich wieder aufgebaut werden, damit noch im Sommer wieder eine Nutzung möglich ist. Spielflächen für jugendliche Kinder sollten grundsätzlich vermehrt aufgebaut, statt abgebaut werden. Aufgrund des erhöhten gleichzeitigen Interesses an den Tischtennisplatzen und um die sportlichen Aktivitäten der BewohnerInnen, Familien, Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, bittet der Ortsbeirat zudem um die Installation einer zweiten Tischtennisplatte in diesem Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 68/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“OFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 69/3 Betreff: Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" Der Ortsbeirat beschließt, das Glauburgfest am 14.06.2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz angesichts des entstandenen Defizits mit 6.000 € aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E92/2023) zu bezuschussen. Begründung: Bei den beiden jährlichen Festen des Vereinsrings Nordend, dem Glauburgfest im Sommer und dem Weihnachtsbasar am 2. Advent, handelt es sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für mehr Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Die zugrunde liegende Kalkulation für das Glauburfest 2026 stellt sich wie folgt dar: Defizit Glauburgfest 14.06.2026 -6.881,72 € Overhead-Kosten und sonstige Ausgaben: Regelmäßige Kosten, hälftig je Fest (Stromkosten, Bankgebühren, Versicherung, Webseite etc.) -695,18 € Sonstige Kosten (33 % Anteil Verein), hälftig je Fest (Anschaffungen, Reparaturen, Verbrauchsmaterial, Festausrüstung, diverse Elektroinstallationen) -101,96 € Mitgliedsbeiträge 2026 (78 Mitglieder), hälftig je Fest +975,00 € Gesamtdefizit -6.703,86 € Die Einzelaufstellung für das Glauburfest 2026 liegt vor und kann jederzeit eingesehen werden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Initiative OI 22 2026 Die Vorlage OF 69/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und AfD
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hitzeschutz Eckenheimer LandstraßeOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 73/3 Betreff: Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. für den rund 500 Meter langen, derzeit vollständig baum- und begrünungsfreien Abschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Jahnstraße ein Konzept zur Nachpflanzung stadtklimaresistenter Bäume (gemäß Frankfurter Baumliste) sowie zur Anlage von Baumscheiben, Rigolen oder Pflanzstreifen zu erarbeiten und bis zum nächsten Sommer umzusetzen; 2. für den angrenzenden Platz im Kreuzungsbereich Eiserne Hand und Hebelstraße eine Entsiegelung zu prüfen, verbunden mit der Anlage von Grün- und Schattenflächen, versickerungsfähigen Belägen, Sitzgelegenheiten im Schatten sowie ggf. einem Trinkwasserbrunnen; 3. bei der Planung die Daten des aktualisierten Frankfurter Klimaplanatlas 2026 (Klimafunktionskarte, Wärmebelastung, Kaltluftbahnen) für diesen Bereich auszuwerten und dem Ortsbeirat die Einstufung des Abschnitts mitzuteilen; 4. zu prüfen, ob Fördermittel von Bund oder Land (z. B. für kommunale Klimaanpassung, Stadtgrün oder Entsiegelung) für die Maßnahme in Anspruch genommen werden können; Begründung: Die Eckenheimer Landstraße ist auf der Strecke zwischen Wielandstraße und Jahnstraße vollständig unbeschattet und unbegrünt. Zusammen mit dem angrenzenden, stark versiegelten Platz an der Kreuzung Hebelstraße/Eiserne Hand (der Ortsbeirat kritisierte bereits während des Baus die vollständige Versiegelung mit dunklem Belag) entsteht hier ein Bereich mit besonders hoher Hitzebelastung - für Anwohnende, Beschäftigte, sowie insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen eine enorme gesundheitliche Belastung. In den bisher erlittenen Hitzewellen des Sommers 2026 gehört Frankfurt neben Mannheim nach Auswertung der Deutschen Umwelthilfe zu den am stärksten hitzebetroffenen und wärmsten Städten Deutschlands. Gerade in vollständig versiegelten, unverschatteten und eng bebauten Bereichen der Innenstadt kommt es nachts kaum noch zu Abkühlung. Der städtische Wärmeinseleffekt sorgt für Temperaturunterschiede von 3 bis 10 °C gegenüber grüneren Stadtteilen; nachts kann die Differenz noch größer ausfallen, weil versiegelte Flächen die tagsüber gespeicherte Wärme abstrahlen. Zudem zählt Frankfurt laut Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zu den Regionen mit dem stärksten erwarteten Anstieg an Tropennächten (Nächte, in denen die Temperatur nicht unter 20 °C sinkt) in Deutschland; bis Ende des Jahrhunderts wird mit rund 9 Tropennächten pro Jahr gerechnet. Derzeit liegt das Mittel in Frankfurt bei 4,7 Tropennächten pro Jahr. Durch den städtischen Wärmeinseleffekt in den dicht bebauten Quartieren fällt die Zahl in heißen Sommern teils deutlich höher aus. Nach Vorbild der Neubegrünung des Merianplatzes muss nun in vollständig versiegelten städtischen Bereichen schnell und unbürokratisch gehandelt werden - in anderen europäischen Städten werden als Sofortmaßnahme hilfsweise breite Bürgersteige teilweise entsiegelt, wie die privaten Fotos aus Südfrankreich zeigen; es werden vermehrt, dort wo es möglich ist, Brunnen und Wasserspender angelegt und Pflanzenkübel bzw. Holzgestelle mit Rankpflanzen aufgestellt. Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 73/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aushang Förderprogramm „Klimabonus“ im Schaukasten des Ortsbeirats 3OFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 74/3 Betreff: Aushang Förderprogramm "Klimabonus" im Schaukasten des Ortsbeirats 3 Der Ortsbeirat beschließt, dass in allen Schaukästen des Ortsbeirat 3 bis zum Ende des Jahres 2026 auf das Förderprogramm "Klimabonus" der Stadt Frankfurt durch einen entsprechenden Aushang des Flyers der Stadt hingewiesen wird. Begründung: Anfragen aus der Bürgerschaft haben ergeben, dass vielen Bürgern die Fördermöglichkeiten der Stadt Frankfurt noch nicht bekannt sind. So sind gegenwärtig folgende Förderungen vorgesehen: Solaranlagen 20 % Solar-Gründächer 30 % Batteriespeicher 20 % Ladesäulen 20 % Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen 50 % Regenwasserspeicherung 50 % Trinkbrunnen 50 % Ein Aushang des entsprechenden Flyers der Stadt in unseren Schaukästen könnte für eine weitere Verbreitung sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 74/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nutzung des Mensadaches der Elisabethenschule für eine Photovoltaik-AnlageOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 75/3 Betreff: Nutzung des Mensadaches der Elisabethenschule für eine Photovoltaik-Anlage Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Mensa der Elisabethenschule einrichten. Begründung: Begründung Der Wunsch, das Dach der Mensa für die Installation einer Photovoltaikanlage zu nutzen, wurde innerhalb der Schulgemeinde der Elisabethenschule bereits mehrfach geäußert. Hintergrund dieses Anliegens ist das Bestreben, dort, wo es möglich ist, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu leisten. Das flache Dach der Mensa bietet sehr gute Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage. Durch die Möglichkeit, nachhaltige Energie selbst zu erzeugen, würde die ökologische Bilanz der Schule deutlich verbessert und ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität gegangen. Das Vorhaben entspricht den Zielen des Frankfurt Green City Prozesses und würde einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt Frankfurt leisten. Gleichzeitig hätte das Projekt eine wichtige Vorbildfunktion für die Schulgemeinde und würde das Bewusstsein für erneuerbare Energien und nachhaltiges Handeln stärken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 571 2026 Die Vorlage OF 75/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellenOFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 77/3 Betreff: "Kippenkumpel" auf dem Friedberger Platz aufstellen Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, dem Vorbild im Günthersburgpark folgend, auch auf dem Friedberger Platz die als "Kippenkumpel" bezeichneten Standaschenbecher in jeweils sinnvoller Anzahl aufzustellen. Foto: Privat Begründung: Auf dem Friedberger Platz finden sich leider eine Vielzahl von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen. Diese machten den Platz unansehnlich und erschweren die Reinigung des Platzes. Bis zu 4.000 schädliche Stoffe sind in einer Zigarettenkippe zu finden. Sie machen die kleinen Zigarettenreste zu Sondermüll, der keineswegs harmlos ist. So kann eine einzige Kippe mit ihrem Mix aus Toxinen zwischen 40 und 60 Liter sauberes Grundwasser verunreinigen oder das Pflanzenwachstum negativ beeinflussen. Eine weggeworfene Kippe überdauert 10 bis 15 Jahre in der Natur (Quelle: https://www.kippen-kumpel.de/). Darüber hinaus werden die Zigarettenreste auch von Tieren mit der Nahrung aufgenommen. Auch Kleinkinder verschlucken häufig achtlos weggeworfene Zigarettenkippen (Quelle: https://www.kippen-kumpel.de/). Mit niedrigschwelligen Möglichkeiten der fachgerechten Entsorgung der Zigarettenreste kann einerseits den negativen Umweltfolgen begegnet werden als auch andererseits das Bewusstsein der Raucherinnen und Raucher über die Folgen des achtlosen Wegwerfens gestärkt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3OFOB 306.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 82/3 Betreff: Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, ein Nachtmähverbot für den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Ortsbezirk 3, zu erlassen. Der Betrieb automatisierter Mäh- und Rasenroboter soll in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt werden. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, in welcher rechtlichen Form (z. B. Allgemeinverfügung, Verordnung oder Ergänzung bestehender Satzungen) das Verbot am wirksamsten umgesetzt und kontrolliert werden kann, und dem Ortsbeirat hierzu zeitnah zu berichten. Begründung: Mähroboter werden in Privatgärten wie auch auf öffentlichen und gewerblichen Grünflächen zunehmend eingesetzt und häufig gezielt in den Nacht- und Dämmerungsstunden betrieben, um störende Geräusche tagsüber zu vermeiden. Genau in diesem Zeitraum sind jedoch zahlreiche heimische Wildtiere aktiv, allen voran der Igel. Igel reagieren auf die herannahenden Geräte mit ihrem arttypischen Schutzverhalten, dem Einrollen, was sie vor natürlichen Fressfeinden schützt, gegen die rotierenden Klingen der Mähroboter jedoch wirkungslos ist. Die Folge sind häufig schwere, oft tödliche Verletzungen. Neben Igeln sind auch Kröten, Eidechsen, Blindschleichen, Insekten und Vogelbruten am Boden betroffen. Der Braunbrustigel steht wegen dieser und weiterer Gefährdungen inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Arten. Igel sind zudem nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; sie dürfen weder gefangen noch verletzt oder getötet werden. Fachverbände wie der NABU dokumentieren einen deutlichen Anstieg verletzter Tiere und fordern seit längerem ein verbindliches Nachtfahrverbot für automatisierte Mäher. Zahlreiche deutsche Städte und Gemeinden, darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Leipzig, Mainz, Erfurt und Bochum, haben angesichts dieser Problematik bereits eigene Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen, überwiegend in Form einer Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Ein vergleichbares Vorgehen sollte auch für Frankfurt am Main geprüft und umgesetzt werden, um den Artenschutz zu stärken und dem Ortsbezirk 3 einen aktiven Beitrag zum Erhalt der heimischen Tierwelt zu ermöglichen. Zusätzlich zum Artenschutzaspekt trägt ein Nachtmähverbot auch zur nächtlichen Ruhe in Wohngebieten bei, da der von Mährobotern verursachte Betriebslärm insbesondere in den späten Abend- und frühen Morgenstunden von Anwohnern als störend empfunden werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 573 2026 Die Vorlage OF 82/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, AfD und ÖkoLinX gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erweiterungsgelände Deutsche Nationalbibliothek (DNB): Stand der Interimsnutzung und Prüfung einer QuartiersgarageOFOB 306.08.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 84/3 Betreff: Erweiterungsgelände Deutsche Nationalbibliothek (DNB): Stand der Interimsnutzung und Prüfung einer Quartiersgarage Vorgang: B 270/25; V 1346/25 OBR 3; ST 699/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 699 kündigte der Magistrat an, ein Nutzungs- und Bebauungskonzept für das Erweiterungsgelände der DNB im ersten Halbjahr 2026 konkretisieren zu können. Dieses Halbjahr ist nun verstrichen, ohne dass ein entsprechendes Konzept vorliegt. Der Magistrat wird daher aufgefordert: 1. über den aktuellen Stand der Konkretisierung eines Nutzungs- und Bebauungskonzepts für das Erweiterungsgelände der DNB zu berichten und darzulegen, weshalb der in ST 699 genannte Zeitplan des ersten Halbjahres 2026 nicht eingehalten werden konnte; 2. zu prüfen, ob auf dem Erweiterungsgelände der DNB eine Quartiersgarage errichtet werden kann, um dem im Nordend bestehenden Parkdruck zu begegnen - auch in unterirdischer Bauweise, sofern dies mit einer späteren Inanspruchnahme durch die DNB vereinbar ist; 3. dabei besonders zu berücksichtigen, ob eine solche Garage auch für Zwecke des Bevölkerungsschutzes nutzbar gemacht werden kann, etwa als Schutzraum oder als Lagerkapazität für den Krisenfall. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 270 Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 84/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bau der neuen Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof – Bauzeit einhalten und Auswirkungen der Sperrung minimierenOFOB 906.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 97/9 Betreff: Bau der neuen Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof - Bauzeit einhalten und Auswirkungen der Sperrung minimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauarbeiten für den Neubau der Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof eng zu begleiten und darauf hinzuwirken, dass der von der Deutschen Bahn angekündigte Bauzeitraum vom 17. August 2026 bis Dezember 2026 eingehalten wird. Der Ortsbeirat ist über wesentliche Verzögerungen sowie deren Ursachen zu informieren. Begründung: Nachdem inzwischen geklärt wurde, wer für den Neubau der Toilettenanlage auf dem Eschersheimer Friedhof zuständig ist, hat die Deutsche Bahn angekündigt, am 17. August 2026 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Fertigstellung ist für Dezember 2026 vorgesehen. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden darüber informiert, dass die stark frequentierte Fußgänger- und Fahrradunterführung am Friedhof während der Bauarbeiten vollständig gesperrt wird. Diese Unterführung ist eine wichtige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr. Die Sperrung führt daher über mehrere Monate zu erheblichen Einschränkungen der Mobilität. In der Vergangenheit kam es bei zahlreichen Bauprojekten der Deutschen Bahn zu erheblichen Verzögerungen. Vor diesem Hintergrund besteht die berechtigte Sorge, dass sich die Sperrung der Unterführung über den angekündigten Zeitraum hinaus verlängert. Deshalb sollte der Magistrat die Bauausführung eng begleiten und gegenüber der Deutschen Bahn auf die Einhaltung des Zeitplans hinwirken, um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 551 2026 Die Vorlage OF 97/9 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auskunftsersuchen zum Reagieren auf Regelverletzungen durch Gastronomiebetriebe im Hinblick auf nächtliche Ruhestörung u. ä. VorgängeOFOB 506.08.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2026, OF 99/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Reagieren auf Regelverletzungen durch Gastronomiebetriebe im Hinblick auf nächtliche Ruhestörung u. ä. Vorgänge Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie Bürgerinnen und Bürger reagieren sollen und an wen sie sich wenden können, falls durch die Mitverantwortung von Gastronomiebetrieben nächtliche Ruhestörungen Störungen der öffentlichen Ordnung die Nachbarschaft der Gastronomiebetriebe unzumutbar belasten. Begründung: Das nachfolgende Beispiel ist kein Einzelfall, gerade auch im Ortsbezirk 5, wo es zum Teil eine erhebliche Dichte von Gastronomiebetrieben gibt: Als Beispiel schildert ein Nachbar die Situation rund um die Gaststätte Time Out wie folgt. "Die Gaststätte ist weiterhin praktisch rund um die Uhr geöffnet. Häufig - so auch am Mittwoch, den 29.07.2026 - treffen die Gäste erst gegen 22:00 Uhr ein und verweilen oftmals bis 03:00 Uhr morgens. Genau zu der Zeit, in der wir Anwohner zur Ruhe kommen möchten, beginnen lautes Gelächter, Rufe, quietschende Reifen sowie aufheulende Motoren. Auf Dauer ist dieser Zustand nicht mehr hinnehmbar und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung unserer Nachtruhe und Lebensqualität dar. Wenn man morgens aus dem Fenster schaut, ist die Gaststätte häufig bereits wieder oder immer noch geöffnet. Eine echte Ruhephase scheint es für die Anwohner kaum noch zu geben. Heute, am 02.08.2026, kam am späten Nachmittag - wie bereits mehrfach beobachtet - erneut eine größere Personengruppe zur Gaststätte. Nach kurzer Zeit stürzte eine Person aus der Gaststätte, durch ein offenes Bodentiefes Fenster auf den Bordstein und lag dort flach. Anschließend kam es zu tumultartigen Szenen, die auf Außenstehende wie eine Auseinandersetzung fast schon wie eine Schlägerei wirkten. Zahlreiche Personen waren aufgeregt, und schließlich fuhr ein Fahrzeug mit laut aufheulendem Motor und quietschenden Reifen davon. Darüber hinaus möchten wir erneut auf die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Niederräder Landstraße, Frauenhofstraße und Frauenhoftor aufmerksam machen. Aus unserer Sicht wären stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen in den drei Fahrtrichtungen sinnvoll. Neben einer möglichen Verbesserung der Verkehrssicherheit könnten dadurch auch erhebliche Einnahmen erzielt werden. Ebenso beobachten wir weiterhin regelmäßig, dass Fahrzeuge entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung aus dem Frauenhoftor herausfahren. Auch hier bitten wir um verstärkte Kontrollen und geeignete Maßnahmen. Ich bitte Sie eindringlich, uns Anwohner bei der Wiederherstellung einer lebenswerten Wohnsituation zu unterstützen. Die anhaltenden nächtlichen Ruhestörungen, der Verkehrslärm sowie die wiederkehrenden tumultartigen Vorfälle führen zu einer spürbaren Verschlechterung unserer Lebensqualität." Bürger in ähnlichen Situationen wenden sich an den Ortsbeirat und es ist wichtig, für diese Situationen Verhaltensempfehlungen und Anlaufstellen evtl sogar Hotlines bei den zuständigen Behörden zu geben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 98 2026 Die Vorlage OF 99/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Anfang des Tenors der Wortlaut: "[. .], welche Möglichkeit haben Bürgerinnen und Bürger und an wen sie sich wenden können, [. .]" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreie Toiletten auf städtischen Festen und Veranstaltungen praxistauglich umsetzen!NR05.08.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, NR 37 Betreff: Barrierefreie Toiletten auf städtischen Festen und Veranstaltungen praxistauglich umsetzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass auf sämtlichen städtischen Festen, Märkten und Veranstaltungen - insbesondere auf solchen, die durch die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) oder im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main organisiert bzw. durchgeführt werden - barrierefreie Toilettenanlagen nicht nur bereitgestellt, sondern auch tatsächlich uneingeschränkt, selbstständig und dauerhaft nutzbar sind. 2. Hierzu sind die folgenden Mindeststandards verbindlich einzuhalten, in den jeweiligen Ausschreibungen sowie Veranstaltungsverträgen bzw. -auflagen festzuschreiben und deren Einhaltung bei der Abnahme sowie während der Durchführung der Veranstaltungen systematisch zu prüfen: · Keine Zweckentfremdung: Barrierefreie Toiletten dürfen weder als Lager-, Personal- noch als Technikräume genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist zu untersagen und sofort zu unterbinden. · Freier und sicherer Zugang: Die Zugänge müssen jederzeit frei, sicher, ausreichend beleuchtet und ohne Hindernisse (z. B. abgestellte Gegenstände, Kabel, Absperrungen oder Fahrzeuge) erreichbar sein. Der Weg zur Toilette ist klar und gut sichtbar zu kennzeichnen. · Rampen und Höhenunterschiede: Rampen müssen den geltenden technischen Normen (insbesondere DIN 18040 sowie den einschlägigen Vorschriften für temporäre Anlagen) entsprechen. Sie dürfen nicht zu steil ausgeführt sein und müssen rutschfest sowie beidseitig mit Handläufen versehen sein, soweit dies technisch möglich ist. · Selbstständige Bedienbarkeit der Türen: Türen müssen von mobilitätseingeschränkten Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern, selbstständig geöffnet und geschlossen werden können. Bei zu hohem Öffnungswiderstand sind geeignete technische Lösungen vorzusehen. Türgriffe und -schlösser müssen entsprechend den Anforderungen an Barrierefreiheit gestaltet sein. · Ausreichende Bewegungsflächen: Vor und innerhalb der barrierefreien Toiletten sind die erforderlichen Bewegungsflächen (Wendekreise und Manövrierflächen gemäß DIN 18040) dauerhaft freizuhalten. Eine nachträgliche Einschränkung durch abgestellte Gegenstände ist unzulässig. · Ausstattung und Hygiene: Die Anlagen müssen über die notwendigen Ausstattungsmerkmale verfügen (u. a. ausreichend dimensionierte Kabinen, Haltegriffe, Notrufsysteme, unterfahrbare Waschbecken, gut erreichbare Bedienungselemente). Sie sind während der gesamten Veranstaltungsdauer in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten. · Regelmäßige Kontrollen: Die Nutzbarkeit der barrierefreien Toiletten ist während der gesamten Veranstaltungsdauer in angemessenen Abständen (mindestens stündlich bei größeren Veranstaltungen) zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. · Sensibilisierung und Schulung des Personals: Das eingesetzte Veranstaltungs-, Sicherheits- und Reinigungspersonal ist vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich hinsichtlich der Anforderungen an Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu unterweisen. Insbesondere ist klarzustellen, dass barrierefreie Toiletten nicht zweckentfremdet und Zugänge nicht blockiert werden dürfen. · Beschwerdemanagement: Es ist ein klar erkennbarer und leicht erreichbarer Ansprechpartner vor Ort zu benennen, an den sich betroffene Personen wenden können. Beschwerden über Einschränkungen der Barrierefreiheit sind unverzüglich aufzunehmen und abzustellen. Eine Dokumentation der Beschwerden und der ergriffenen Maßnahmen ist dem Magistrat auf Anforderung vorzulegen. · Anzahl und Standort: Die Anzahl und die Standorte der barrierefreien Toiletten sind so zu wählen, dass sie den erwarteten Bedarf decken und von den Hauptveranstaltungsbereichen aus zumutbar erreichbar sind. Eine Konzentration ausschließlich an den Rändern des Veranstaltungsgeländes ist zu vermeiden. 3. Der Magistrat wird zudem dazu aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung über den aktuellen Stand der Umsetzung zu berichten. Begründung: Eine barrierefreie Toilette erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn sie von Menschen mit Behinderungen selbstständig, ohne fremde Hilfe und ohne unzumutbare Erschwernisse genutzt werden kann. Die bloße Aufstellung einer entsprechend gekennzeichneten Kabine reicht dafür nicht aus. In Frankfurt am Main wird seit Jahren angestrebt, auf großen öffentlichen Veranstaltungen barrierefreie Sanitäranlagen bereitzustellen. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass diese Einrichtungen häufig zweckentfremdet werden oder aufgrund vermeidbarer Mängel für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum oder gar nicht nutzbar sind - so zuletzt beim Mainfest vom 31. Juli bis 03. August 2026 (siehe Foto). Solche Missstände führen dazu, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben erheblich eingeschränkt werden. Der Zugang zu sanitären Einrichtungen gehört zur Menschenwürde und ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilnahme an städtischen Veranstaltungen. Veranstaltungen, die allen Bürgern offenstehen, müssen daher auch für Menschen mit Behinderungen ohne unzumutbare Einschränkungen nutzbar sein. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich wiederholt zur Umsetzung von Barrierefreiheit bekannt. Dieser Anspruch muss auch bei temporären Veranstaltungen konsequent und praxisgerecht eingelöst werden. Es ist daher seitens des Magistrats sicherzustellen, dass Barrierefreiheit künftig nicht nur formal auf dem Papier besteht, sondern bei allen städtischen Festen und Veranstaltungen tatsächlich gelebt wird. Hierzu sind Mindeststandards festzulegen, die praxistauglich sowie klar überprüfbar sind und dazu beitragen, dass bislang wiederkehrende Mängel zukünftig der Vergangenheit angehören. Foto (Alexander Bauer, Facebook): Beispiel einer Toilettenanlage auf dem Mainfest 2026 mit viel zu steiler Rampe, ohne Handlauf, Tür nach außen öffnend - für behinderte und bewegungseingeschränkte Menschen ohne fremde Hilfe kaum oder gar nicht nutzbar. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 37 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 37 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 37 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage NR 37 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 527, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026 Aktenzeichen: 91-22
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Frankfurt als führenden Finanzplatz sichern – Interessen der Stadt bei der geplanten Übernahme der Commerzbank konsequent vertretenNR05.08.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, NR 38 Betreff: Frankfurt als führenden Finanzplatz sichern - Interessen der Stadt bei der geplanten Übernahme der Commerzbank konsequent vertreten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich gegenüber der Hessischen Landesregierung und der Bundesregierung mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Finanzplatz Frankfurt im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit dauerhaft gestärkt und nicht geschwächt wird, 2. darauf hinzuwirken, dass das Kapitalmarkt-, Handels- und Treasury-Geschäft einer möglicherweise fusionierten Bank dauerhaft in Frankfurt am Main gebündelt und von dort aus gesteuert wird, 3. sich dafür einzusetzen, dass die Deutschlandzentrale der fusionierten Bank ihren Sitz in Frankfurt erhält und die wesentlichen strategischen Entscheidungen für das Deutschlandgeschäft von Frankfurt aus getroffen werden, 4. darauf hinzuwirken, dass zentrale Konzernfunktionen wie Risikomanagement, Compliance, IT sowie weitere hochwertige Arbeitsplätze dauerhaft am Standort Frankfurt erhalten und nach Möglichkeit ausgebaut werden, 5. gemeinsam mit dem Land Hessen, der Bundesregierung, Frankfurt Main Finance e. V., der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sowie weiteren Akteuren des Finanzplatzes ein Konzept zur langfristigen Stärkung Frankfurts zu entwickeln, mit dem Ziel, zusätzliche Unternehmenszentralen, Konzernfunktionen und hochwertige Arbeitsplätze in unserer Stadt anzusiedeln und bestehende dauerhaft zu sichern. Begründung: Frankfurt am Main ist das bedeutendste Finanzzentrum Deutschlands und zählt zu den führenden Finanzplätzen Europas. Mit der Europäischen Zentralbank, der Deutschen Bundesbank, der Frankfurter Wertpapierbörse, der Deutschen Börse AG, der Terminbörse Eurex und der neuen europäischen Geldwäschebehörde AMLA verfügt die Stadt über ein europaweit einzigartiges Finanz- und Regulierungsumfeld. Gleichzeitig steht der Standort im Wettbewerb mit anderen nationalen und internationalen Finanzplätzen. In der Vergangenheit hat Frankfurt bereits Unternehmenszentralen und zentrale Konzernfunktionen an das Umland oder andere Standorte verloren. Diese Entwicklung darf sich nicht fortsetzen. Die geplante Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit könnte zu einer der bedeutendsten Veränderungen im deutschen Bankensektor seit Jahren führen. Es besteht die reale Gefahr, dass im Zuge einer Integration Führungsfunktionen, Entscheidungskompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze schrittweise außerhalb Frankfurts angesiedelt werden. Frühere Bankenfusionen zeigen, dass zentrale Unternehmensfunktionen nach Übernahmen häufig an andere Konzernstandorte verlagert werden. Deshalb ist es wichtig, bereits jetzt klare Standortzusagen einzufordern. Politische Forderungen nach einer vollständigen Verlagerung des Konzernsitzes der UniCredit nach Frankfurt sind weder realistisch noch zielführend. Die Stadt muss sich daher auf erreichbare und wirtschaftlich sinnvolle Ziele konzentrieren. Mit seiner vorhandenen Infrastruktur und der hohen Konzentration internationaler Finanzinstitute bietet Frankfurt hervorragende Voraussetzungen, das deutsche und europäische Kapitalmarkt- und Handelsgeschäft einer fusionierten Bank dauerhaft zu bündeln. Ebenso muss sichergestellt werden, dass das Deutschlandgeschäft der fusionierten Bank zukünftig von Frankfurt aus gesteuert wird. Die Bundesregierung verfügt durch ihre Beteiligung an der Commerzbank über erheblichen Einfluss. Dieser sollte genutzt werden, um langfristige und verbindliche Standortgarantien für Frankfurt zu erreichen. Die geplante Übernahme darf nicht zu einem schleichenden Bedeutungsverlust Frankfurts führen. Sie sollte vielmehr als Chance genutzt werden, den Finanzplatz weiter auszubauen, zusätzliche Konzernfunktionen anzusiedeln und seine Stellung als führendes Finanzzentrum Deutschlandsund Europas zu stärken. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Sport am 22.09.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 38 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1. und 5.: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der BertramswieseOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 103/9 Betreff: Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Abfallbehälter auf dem Spielplatz an der Bertramswiese (parallel Bertramsstraße) aufzustellen. Begründung: Der ganzjährig stark frequentierte Spielplatz an der Bertramswiese verfügt derzeit bei zwölf Sitzbänken lediglich über zwei relativ kleine Abfallbehälter. Bei der starken Nutzung durch Familien mit kleinen Kindern fällt regelmäßig viel Abfall an (Windeln, Imbisspapier, Trinkpäckchen, etc.) Es sollten mindestens noch drei weitere Abfalleimer aufgestellt werden, jeweils in kurzer Distanz zu den Sitzbänken, damit Eltern ihre Kinder nicht zu lange aus den Augen lassen müssen, wenn sie ihren Abfall entsorgen müssen. Gerade am Klettergerüst und an den Schaukeln brauchen vor allem jüngere Kinder ausreichend Aufsicht, die nicht gegeben ist, wenn man nach einem Papierkorb suchen muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 555 2026 Die Vorlage OF 103/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entschärfung einer Gefahrenstelle am Eingang zum SinaiparkOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 104/9 Betreff: Entschärfung einer Gefahrenstelle am Eingang zum Sinaipark Die Einfahrt in den Sinaipark aus Richtung Jahnvolk ist durch den Sitzplatz mit Parkbänken rechter Hand und der dahinterliegenden hohen Hecke nur sehr schlecht einsehbar. Vor allem der Weg aus Richtung Waldorfschule ganz rechts ist für Radfahrer, die wegen des Gefälles mit zum Teil erhöhter Geschwindigkeit in Richtung Park fahren, nicht zu überblicken. Sie laufen Gefahr, mit Fußgängern, insbesondere Kindern von den Spielplätzen und der Schule, und vor allem mit anderen Radfahrern, die aus Richtung Waldorfschule kommen, zusammenzustoßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine Entschärfung der unfallträchtigen Gefahrenstelle am Eingang zum Sinaipark aus Richtung der Gaststätte Jahnvolk Sorge zu tragen. In einem ersten Schritt sollte die Hecke hinter den Sitzbänken dauerhaft niedrig gehalten werden (max. Schulterhöhe der sitzenden Personen), außerdem ist zu prüfen, ob ein Verkehrsspiegel den Blick nach rechts weiten könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 556 2026 Die Vorlage OF 104/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausgewogene Nutzung der Fahrradabstellanlage vor der Holbeinstraße 46 und 48OFOB 505.08.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 138/5 Betreff: Ausgewogene Nutzung der Fahrradabstellanlage vor der Holbeinstraße 46 und 48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung der Fahrradabstellanlage vor den Häusern Holbeinstraße 46 und 48 zu prüfen und gemeinsam mit der Deutschen Bahn beziehungsweise dem Betreiber von DB Call a Bike eine Lösung zu entwickeln, durch die die Abstellmöglichkeiten sowohl für private Fahrräder als auch für Leihfahrräder nutzbar bleiben. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fahrradabstellanlage als regulärer Abstellort für Fahrräder von DB Call a Bike vorgesehen oder beim Anbieter entsprechend ausgewiesen ist, 2. wie verhindert werden kann, dass die vorhandenen Fahrradständer überwiegend oder vollständig durch Leihfahrräder eines einzelnen Anbieters belegt werden, 3. ob ein Teil der vorhandenen Fläche eindeutig für private Fahrräder freigehalten werden kann, 4. ob für die Leihfahrräder eine gesondert gekennzeichnete Abstellfläche am bestehenden Standort eingerichtet werden kann, 5. ob alternativ in unmittelbarer Nähe ein geeigneter Standort für die gebündelte Abstellung der Leihfahrräder gefunden werden kann. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung und der Gespräche mit dem Betreiber zu informieren. Begründung: Die Fahrradabstellanlage vor den Häusern Holbeinstraße 46 und 48 wird regelmäßig in erheblichem Umfang durch Leihfahrräder, insbesondere von DB Call a Bike, belegt. Dadurch stehen Anwohnenden und anderen Personen zeitweise nur wenige oder keine geeigneten Abstellmöglichkeiten für private Fahrräder zur Verfügung (s. Fotos untenstehend). Bikesharing ist eine sinnvolle Ergänzung des Mobilitätsangebots. Gleichzeitig sollten öffentlich zugängliche Fahrradständer nicht dauerhaft überwiegend durch die Fahrzeuge eines einzelnen gewerblichen Anbieters in Anspruch genommen werden. Ziel ist deshalb keine Einschränkung des Bikesharing-Angebots, sondern eine geordnete und ausgewogene Nutzung der vorhandenen Fläche. Eine klare Aufteilung der Abstellmöglichkeiten oder eine gesonderte Fläche für Leihfahrräder könnte den Nutzungskonflikt mit überschaubarem Aufwand lösen. Der begrenzte öffentliche Raum sollte effizient und nachvollziehbar genutzt werden. Dabei müssen unterschiedliche Mobilitätsangebote berücksichtigt und zugleich ausreichende Abstellmöglichkeiten für die Menschen aus dem Quartier erhalten werden. Fotos (Quelle Lorenzo Giannetti privat): Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 138/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 – finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichernOFOB 1205.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 30/12 Betreff: Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 - finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichern Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass ohne Vorankündigung in 2026 zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes die Ortsbeiratsrücklagen für 2024 und 2025 gestrichen werden sollen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies durch Beschluss entschieden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen und zur alten Beschlusslage zurückzukehren. Diese ergibt sich auch aus dem Handbuch der Stadtverordnetenversammlung für die XIX. Wahlperiode 2021-2026 unter dem Stichpunkt Ortsbeiratsbudget-Beschluss (OIB). Ferner sollen die Ortsbeiräte zukünftig frühzeitig, transparent und umfassend beteiligt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten oder die Verwendung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel wesentlich einschränken oder verändern. Vor diesem Hintergrund ist es umso dringlicher, die Ortsbeiratsmittel ab 2027 auf einen Euro pro Einwohner zu erhöhen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 braucht Planungssicherheit und hat sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Der Ortsbeirat konnte nach bisheriger Praxis darauf vertrauen, dass ihnen einmal zugewiesene Haushaltsmittel auch in späteren Haushaltsjahren weiterhin zur Verfügung stehen. Dieses Vertrauen bildet die Grundlage einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltsführung in den Ortsbeiräten. Eine nachträgliche Einziehung bereits bewilligter Mittel erschwert langfristige Planungen erheblich und beeinträchtigt die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen. Die notwendige Planungssicherheit der Ortsbeiräte geht verloren. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 32 2026 Die Vorlage OF 30/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor am Ende der folgende Satz hinzugefügt wird: "Vor diesem Hintergrund ist es umso dringlicher, die Ortsbeiratsmittel ab 2027 auf einen Euro pro Einwohner zu erhöhen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gefahrenschutz und lückenlose Aufklärung bei der Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub am UrselbachOFOB 805.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 32/8 Betreff: Gefahrenschutz und lückenlose Aufklärung bei der Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub am Urselbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, sich umgehend bei der zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) sowie der Verursacherin (Deutsche Bahn AG) für folgende Maßnahmen einzusetzen: 1. Sofortige Optimierung des Staubschutzes: Es ist baustellenseitig sicherzustellen, dass die Abdeckung der gelagerten 3.000 Tonnen kontaminierten Erdreichs (PAK und Kupfer) absolut lückenlos und windfest ist. Bei trockener Witterung sind zusätzliche Maßnahmen zur Staubbindung (z. B. Bewässerung bei Umladearbeiten) zu ergreifen, um eine Verwehung in das angrenzende Wohnquartier "An der Sandelmühle" und zum Eschersheimer Freibad strikt zu verhindern. 2. Umfassende Bürgerinformation: Auch wenn formalrechtlich keine Pflicht bestehen mag, fordert der Ortsbeirat eine proaktive und transparente Informationspolitik. Die Anwohnerinnen und Anwohner im betroffenen Quartier sind über die Art der Schadstoffe, die gemessenen Konzentrationen und den genauen Zeitplan des Abtransports transparent zu informieren. 3. Offenlegung aller Schadstoff-Messwerte: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 8 sowie der Öffentlichkeit die exakten Laborergebnisse und Schadstoffkonzentrationen (insbesondere die mg/kg-Werte für PAK und Kupfer) der entnommenen Boden- und Mischproben unverzüglich und vollumfänglich offenzulegen, um eine verlässliche und transparente Gefährdungsabschätzung zu ermöglichen. 4. Vorlage des Sanierungs- und Entsorgungskonzepts: Dem Ortsbeirat 8 ist das in Vorbereitung befindliche Entsorgungs- und Sanierungskonzept der Deutschen Bahn für den weiteren Gewässerverlauf unmittelbar nach Fertigstellung vorzulegen. Bericht über weitere Bodenproben: Der Magistrat berichtet dem Ortsbeirat zeitnah über die Ergebnisse der laufenden Nachuntersuchungen im gesamten Bautrassengebiet am Urselbach. Begründung: Im Zuge der Renaturierung des Urselbachs (Ausgleichsmaßnahme für den viergleisigen Ausbau der S6) wurden an der Mündung in die Nidda unerwartet rund 3.000 Tonnen Erdreich zutage gefördert, die hochgradig mit Kupfer und krebserregenden, erbgutverändernden Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind. Diese Altlasten waren im Vorfeld in diesem spezifischen Bereich offenbar nicht bekannt und stammen mutmaßlich aus historischen Industrieablagerungen der ehemaligen VDM-Werke. Die Baustelle liegt in direkter Nachbarschaft zur Wohnbebauung an der Straße "An der Sandelmühle" und unweit des Eschersheimer Freibads. Anwohnende schlagen bereits Alarm, da sich feiner Staub aus dem Baustellenbereich über das Quartier verteilt. Die Aussage des Regierungspräsidiums, eine Information der Anlieger sei "formalrechtlich nicht erforderlich", widerspricht dem berechtigten Sicherheits- und Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger bei potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen grundlegend. Da konkrete numerische Messwerte der entnommenen Mischproben von den Behörden und der Deutschen Bahn bislang unter Verschluss gehalten werden, herrscht in der Bevölkerung große Verunsicherung. Um Vertrauen zu schaffen und Gefahren für die Gesundheit der Anwohner sowie der Badegäste im Freibad auszuschließen, ist eine sofortige Offenlegung der Messwerte, ein lückenloser Staubschutz und ein transparentes Sanierungskonzept zwingend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 511 2026 Die Vorlage OF 32/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "sowie" die Worte "die Verursacherin" sowie die Klammer bei den Worten "Deutsche Bahn AG" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrskonzept für das Gewerbe- und Wohngebiet Heddernheim-Ost zur Entlastung von Parkdruck und zum Schutz des Fuß- und RadverkehrsOFOB 805.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 45/8 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbe- und Wohngebiet Heddernheim-Ost zur Entlastung von Parkdruck und zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah ein umfassendes, quartiersbezogenes Verkehrskonzept für den Bereich Heddernheimer Landstraße, Oberschelder Weg, Aßlarer Straße und angrenzende Straßen zu erarbeiten und in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 umzusetzen. Ziel ist es, den enormen Parkdruck und Suchverkehr zu reduzieren, reibungslose Betriebsabläufe des ansässigen Wirtschafts- und Entsorgungsverkehrs zu gewährleisten sowie die akute Verkehrsgefährdung für Fußgänger und den Radverkehr nachhaltig zu beseitigen. Dabei sind insbesondere folgende Handlungsoptionen für die Stadt zu prüfen und aufeinander abzustimmen: 1. Sicherung von Schleppkurven und Durchfahrtsbreiten: Konsequente Freihaltung von Kreuzungsbereichen, engen Kurven und Fahrbahnen von ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen (z. B. durch absolute Halteverbote oder bauliche Trennungen), damit große Entsorgungsfahrzeuge der FES und Rettungskräfte das Gebiet jederzeit barrierefrei passieren können. 2. Schutz von Gehwegen und Kreuzungsbereichen: Bauliche Maßnahmen (z. B. Poller) oder Markierungen, die verhindern, dass Gehwege als Ausweich- oder Parkflächen genutzt werden, um Fußgänger und Schulkinder zu schützen. 3. Sicherung von Sichtachsen an Kreuzungen: Einrichtung von absoluten Halteverboten in Einmündungsbereichen (insb. Ecke Heddernheimer Landstraße / Oberschelder Weg), um die Sichtverhältnisse zwischen abbiegendem Schwerlastverkehr, Radfahrenden und Fußgängern drastisch zu verbessern. 4. Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken: Einführung von Bewohnerparkzonen in den reinen Wohnstraßen, um den Verdrängungseffekt durch externe Ausstellungs- und Gemeindebesucher zu stoppen. 5. Kombinationstickets (Kombi-Ticket): Verpflichtung von Großveranstaltern in den Heddernheimer Höfen / Raumfabrik, Eintrittskarten an das RMV-Kombiticket zu koppeln, um die Anreise per U-Bahn (Stationen Heddernheim oder Sandelmühle) zu forcieren. 6. Einführung von Einbahnstraßenregelungen: Prüfung von Einbahnstraßen in engen Abschnitten, um den Begegnungsverkehr zu beruhigen und gefährliche Ausweichmanöver von Lkw und Pkw über Gehwege oder Fahrradschutzstreifen zu verhindern. 7. Verstärkte Verkehrsüberwachung: Erhöhung der Kontrollfrequenz durch die kommunale Verkehrsüberwachung (Ordnungsamt) - insbesondere an den Wochenenden und zu Stoßzeiten von Veranstaltungen sowie zu den Hauptbetriebszeiten der Entsorgungsfahrzeuge. Begründung: Das Quartier rund um die Heddernheimer Landstraße, den Oberschelder Weg und die Aßlarer Straße steht unter einem extremen, multifunktionalen Nutzungsdruck. Hier treffen dicht besiedelter Wohnraum, überregionaler Publikumsverkehr und intensiver Wirtschafts- und Schwerlastverkehr auf engstem Raum aufeinander. Drei wesentliche Faktoren führen hierbei regelmäßig zum Verkehrskollaps: - Großveranstaltungen in den Heddernheimer Höfen: Die überregional bekannten, immersiven Ausstellungen in der raumfabrik ziehen an den Wochenenden und Abenden tausende Besucher an, die mangels eigener Stellplätze die umliegenden Straßen komplett überlasten. - Besucheraufkommen der Glaubensgemeinschaft: Die dort ansässige, sehr große Gemeinde der Zeugen Jehovas sorgt zu ihren regelmäßigen Versammlungen für einen erheblichen zusätzlichen Parkdruck. - Betriebsverkehr der FES: Das Quartier ist Heimat der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES). Die Heddernheimer Landstraße wird daher täglich und hochfrequentiert von schweren Müll- und Nutzfahrzeugen befahren. Durch das rücksichtslose Zuparken von Straßenrändern, Kurven und Gehwegen durch Veranstaltungs- und Gemeindebesucher kommt es zunehmend zu akuten Gefahrensituationen und Blockaden: 1. Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer: Wenn die Fahrbahnen durch parkende Autos so verengt sind, dass große FES-Fahrzeuge kaum noch durchkommen, weichen Pkw im Suchverkehr oder Lkw im Begegnungsverkehr gezwungenermaßen auf Gehwege oder Fahrradschutzstreifen aus. Fußgänger (darunter viele Kinder auf dem Schulweg) sowie Radfahrer werden hierdurch akut gefährdet und von Gehwegen abgedrängt. Zugestellte Kreuzungen nehmen zudem die Sicht, was das Unfallrisiko beim Abbiegen von Schwerlastfahrzeugen massiv erhöht. 2. Blockade der Infrastruktur: Die ordnungsgemäße Müllentsorgung und die Betriebsabläufe der FES werden durch blockierte Schleppkurven und zugeparkte Straßen massiv behindert. Schlimmstenfalls droht hierdurch auch eine Blockade für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 45/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lärm- und Abgasschutz am Bahnübergang in der Straße An der Sandelmühle optimierenOFOB 805.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 48/8 Betreff: Lärm- und Abgasschutz am Bahnübergang in der Straße An der Sandelmühle optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Bahnübergang an der U-Bahn-Haltestelle "Sandelmühle" unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und Abgasbelastungen durch wartende Fahrzeuge umzusetzen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu realisieren: 1. Ergänzung der Beschilderung: Aufstellung gut sichtbarer Zusatzzeichen "Bei Rot Motor aus" oder "Bei geschlossenem Bahnübergang Motor abstellen" gemäß StVO auf beiden Seiten des Bahnübergangs (Straße: An der Sandelmühle). 2. Fahrbahnmarkierungen / Piktogramme: Aufbringen unübersehbarer Symbole (z. B. durchgestrichenes Auspuff-Symbol) direkt auf der Fahrbahn im unmittelbaren Wartebereich vor den Schranken. 3. Ordnungsrechtliche Kontrollen: Durchführung regelmäßiger Schwerpunktkontrollen durch die Stadtpolizei oder das Ordnungsamt zur Ahndung von Verstößen gegen das Verbot des unnötigen Motorlaufens im Stand (§ 30 Abs. 1 StVO). Begründung: Der Bahnübergang an der Sandelmühle weist durch die dichte Taktung der U-Bahn-Linie U2 extrem häufige und zeitweise lange Schließzeiten auf. Im Berufs- und Alltagsverkehr führt dies regelmäßig zu massiven Rückstaus. Ein Großteil der Autofahrer lässt während der Wartezeiten den Motor laufen. Die Notwendigkeit für Lärm- und Immissionsschutz hat an diesem Knotenpunkt eine völlig neue Dimension erreicht: Im Zuge der jüngsten Quartiersentwicklung wurden in der Landsbergstraße (Ecke An der Sandelmühle) zahlreiche neue Mehrfamilienhäuser errichtet. Die Balkone und Wohnungsfenster dieser Neubauten grenzen unmittelbar an den Kreuzungs- und Wartebereich des Bahnübergangs. Die Bewohner sind den Abgasen, dem Feinstaub und dem permanenten Motorenlärm der wartenden Fahrzeuge schutzlos ausgeliefert. Ein Aufenthalt auf den Balkonen oder das Lüften der Wohnungen ist bei geschlossener Schranke aufgrund der Geruchs- und Lärmbelastung unzumutbar. Da in direkter Nachbarschaft zudem die neue Kita eröffnet wird, ist der Schutz der Gesundheit hier prioritär. Um die Lebensqualität in diesem Wohnquartier zu sichern und die Vorgaben des § 30 StVO konsequent durchzusetzen, muss die Stadt Frankfurt an diesem neuralgischen Punkt unmissverständliche optische Signale setzen und Kontrolldruck aufbauen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 518 2026 Die Vorlage OF 48/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einrichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche auf der Grünfläche neben dem Zirkus ZarakaliOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 66/9 Betreff: Einrichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche auf der Grünfläche neben dem Zirkus Zarakali Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünfläche neben dem Zirkus Zarakali eine eingezäunte Hundeauslauffläche einzurichten. Die derzeit bestehende, nicht eingezäunte Hundeauslauffläche in unmittelbarer Nähe könnte nach Einrichtung der neuen Fläche einer anderen, dem Grünzug dienenden Nutzung zugeführt werden. Begründung: Eine eingezäunte Hundeauslauffläche bietet Hundehalterinnen und Hundehaltern die Möglichkeit, ihre Tiere sicher frei laufen zu lassen, ohne andere Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage zu beeinträchtigen. Gleichzeitig erhöht sie die Sicherheit für Hunde und Passanten. Die Grünfläche neben dem Zirkus Zarakali eignet sich aufgrund ihrer Lage und Größe für eine solche Nutzung. Mit der Verlagerung der Hundeauslauffläche an diesen Standort könnte die bisherige, nicht eingezäunte Fläche für andere Freizeit- oder ökologische Zwecke genutzt und der Nutzungskonflikt innerhalb des Grünzugs reduziert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 529 2026 Die Vorlage OF 66/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "gebeten" die Worte "zu prüfen, ob" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, AfD, FDP und BFF ( = Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tischtennisplatte für den Spielplatz Ginnheimer Landstraße / Ginnheim MitteOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 67/9 Betreff: Tischtennisplatte für den Spielplatz Ginnheimer Landstraße / Ginnheim Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neugestalteten Spielplatz an der Ginnheimer Landstraße / Ginnheim Mitte an geeigneter Stelle um eine öffentliche Tischtennisplatte zu ergänzen. Begründung: Der neugestaltete Spielplatz wird von Kindern und Familien aus dem Stadtteil sehr gut angenommen und intensiv genutzt. Insbesondere ältere Kinder und Jugendliche wünschen sich als ergänzendes Freizeitangebot eine Tischtennisplatte. Eine öffentliche Tischtennisplatte erweitert das Bewegungs- und Freizeitangebot für diese Altersgruppe und schafft einen zusätzlichen Treffpunkt für Sport, Spiel und Begegnung. Tischtennis ist generationsübergreifend nutzbar, fördert Bewegung sowie soziale Kontakte und stellt eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Spielangebote dar. Die Aufstellung sollte an einer geeigneten Stelle erfolgen, sodass sich die Tischtennisplatte harmonisch in die bestehende Gestaltung des Spielplatzes einfügt und die übrigen Spielbereiche nicht beeinträchtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 530 2026 Die Vorlage OF 67/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann ist die neue Diesterwegschule für den Schulbetrieb fertiggestellt?OFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 68/9 Betreff: Wann ist die neue Diesterwegschule für den Schulbetrieb fertiggestellt? Das Gebäude der Diesterwegschule wird seit dem Jahr 2023 umfassend saniert und teilweise neu errichtet. Während der Bauzeit findet der Schulbetrieb in einer Containeranlage in der Straße An der Schlosshecke statt. Für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie das Lehrpersonal ist von großem Interesse, wann die Baumaßnahme abgeschlossen sein wird und der Unterricht wieder am eigentlichen Schulstandort stattfinden kann. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann die Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der Diesterwegschule voraussichtlich abgeschlossen werden, - ab welchem Zeitpunkt der reguläre Schulbetrieb in der neu hergestellten Diesterwegschule wieder aufgenommen werden kann und - ob der derzeitige Zeitplan eingehalten werden kann oder sich Verzögerungen ergeben haben Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 68/9 wurde zurückgezogen.
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sonnenschutz für die Boulebahn an der PlatenstraßeOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 69/9 Betreff: Sonnenschutz für die Boulebahn an der Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Boulebahn im Grünstreifen an der Platenstraße vor dem Zirkus Zarakali einschließlich der dazugehörigen Sitzbänke durch geeignete Maßnahmen mit einem wirksamen Sonnenschutz auszustatten. Dabei sind langlebige und in das Umfeld passende Lösungen, wie beispielsweise Sonnensegel oder andere geeignete Beschattungselemente, zu prüfen und umzusetzen. Begründung: Die Boulebahn im Grünstreifen vor dem Zirkus Zarakali ist ein beliebter Treffpunkt und wird von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern regelmäßig genutzt. Sie fördert Bewegung, Begegnung und den sozialen Austausch im Quartier. Da sich die Boulebahn sowie die Sitzgelegenheiten vollständig in der Sonne befinden, ist eine Nutzung insbesondere während der Sommermonate und an heißen Tagen nur eingeschränkt möglich. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden ist ein ausreichender Sonnenschutz ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 531 2026 Die Vorlage OF 69/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Illegale Müllablagerungen unter der Rosa-Luxemburg-Straße / Franz-Werfel-Straße beseitigenOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 71/9 Betreff: Illegale Müllablagerungen unter der Rosa-Luxemburg-Straße / Franz-Werfel-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die unter der Rosa-Luxemburg-Hochstraße im Bereich der Franz-Werfel-Straße vorhandenen illegalen Müllablagerungen zeitnah beseitigen zu lassen und den Bereich anschließend regelmäßig zu kontrollieren, um erneute Vermüllungen frühzeitig zu erkennen und zu entfernen. Begründung: Unter der Rosa-Luxemburg-Hochstraße im Bereich der Franz-Werfel-Straße haben sich erhebliche illegale Müllablagerungen angesammelt. Diese beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums, sondern können auch hygienische Probleme verursachen und Schädlinge anziehen. Die Erfahrung zeigt, dass vermüllte Bereiche weitere illegale Müllablagerungen begünstigen. Bleibt der Müll über längere Zeit liegen, entsteht der Eindruck, dass der Ort nicht gepflegt oder kontrolliert wird. Eine zeitnahe Beseitigung trägt daher wesentlich dazu bei, die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu erhalten und weiteren Ablagerungen vorzubeugen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 533 2026 Die Vorlage OF 71/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einladung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der ABG zu einem Ortstermin am Grünstreifen entlang des Makabi-SportgeländesOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 72/9 Betreff: Einladung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der ABG zu einem Ortstermin am Grünstreifen entlang des Makabi-Sportgeländes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der ABG zu einem gemeinsamen Ortstermin am Grünstreifen entlang des Makabi-Sportgeländes einzuladen. Ziel des Ortstermins ist es, gemeinsam Möglichkeiten zur Aufwertung dieses von den Anwohnerinnen und Anwohnern genutzten Grünbereichs zu erörtern. Insbesondere sollen dabei folgende Punkte besprochen werden: - die Aufstellung zusätzlicher Sitzbänke in den schattigen Bereichen, - die Verlegung der vorhandenen Abfallbehälter, da diese derzeit unmittelbar neben den Sitzbänken stehen und insbesondere durch entsorgte Hundekotbeutel immer wieder zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen, - sowie die Sanierung beziehungsweise Erneuerung des in die Jahre gekommenen Spielplatzes, dessen Ausstattung heute nur noch wenig attraktiv ist und kaum zum Spielen einlädt. Der Grünstreifen stellt insbesondere an heißen Sommertagen einen wichtigen Aufenthaltsort für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers dar. Durch vergleichsweise einfache Maßnahmen kann die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert und der Bereich für Familien, Kinder sowie ältere Menschen attraktiver gestaltet werden. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der ABG bietet die Möglichkeit, konkrete Verbesserungen abzustimmen und zeitnah auf den Weg zu bringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 72/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Biotopischen Grünstreifen entlang der Platenstraße ausweitenOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 73/9 Betreff: Biotopischen Grünstreifen entlang der Platenstraße ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Bereich vor dem Zirkus Zarakali bereits umgesetzte Bepflanzung des Grünstreifens mit klimaresistenten Sträuchern und Stauden als Vorbild für den weiteren Verlauf der Platenstraße zu nutzen. An geeigneten Stellen zwischen den Straßenbäumen im gegenüber der Hausnummer 80 und der Stefan-Zweig-Straße soll eine vergleichbare, naturnahe und biotopisch wirkende Bepflanzung angelegt werden. Begründung: Vor dem Zirkus Zarakali wurde ein Teil des Grünstreifens mit klimaresistenten Sträuchern und Stauden neu gestaltet. Inzwischen hat sich dort ein dichter, naturnaher Grünstreifen entwickelt, der den Straßenraum deutlich aufwertet und zugleich einen ökologisch wertvollen Lebensraum für Insekten und Kleintiere bietet. Eine Fortführung dieser Bepflanzung an geeigneten Standorten entlang der Platenstraße würde die Grünfläche besser von der Fahrbahn abgrenzen, die Aufenthaltsqualität für Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen sowie das Quartiersbild nachhaltig verbessern. Gleichzeitig trägt eine klimaangepasste Bepflanzung zur Förderung der Biodiversität und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 534 2026 Die Vorlage OF 73/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baumstandorte auf dem Fußweg Platenstraße 80 bis Stefan-Zweig-StraßeOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 74/9 Betreff: Baumstandorte auf dem Fußweg Platenstraße 80 bis Stefan-Zweig-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen bestehen, auf dem sehr breiten Fußweg entlang der Platenstraße im Abschnitt zwischen Hausnummer 80 und der Stefan-Zweig-Straße einzelne Baumstandorte einzurichten und diese mit niedrig wachsenden, standortgeeigneten Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Der Fußweg in diesem Abschnitt der Platenstraße ist außergewöhnlich breit und verfügt derzeit über keinerlei Verschattung. Insbesondere in den Sommermonaten heizt sich die Fläche stark auf und bietet Fußgängerinnen und Fußgängern keinen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung. Durch die Pflanzung einzelner, niedrig wachsender Bäume könnte die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden, ohne die Verkehrssicherheit oder die Nutzbarkeit des Gehwegs wesentlich einzuschränken. Gleichzeitig würden die Bäume einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten, indem sie Schatten spenden, die Aufheizung versiegelter Flächen reduzieren und das Straßenbild aufwerten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 535 2026 Die Vorlage OF 74/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Besitzverhältnisse des Grundstücks Franz-Werfel-Straße 32OFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 75/9 Betreff: Besitzverhältnisse des Grundstücks Franz-Werfel-Straße 32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Besitzverhältnisse des Grundstücks in der Franz-Werfel-Straße 32 zu informieren. Begründung: An der Franz-Werfel-Straße 32 befindet sich ein großes, unbebautes und eingezäuntes Grundstück. Dieses liegt seit längerer Zeit brach und vermittelt durch den starken Bewuchs sowie den mangelnden Pflegezustand einen verwilderten und verwahrlosten Eindruck. Für den Ortsbeirat ist es von Interesse zu erfahren, in wessen Eigentum sich das Grundstück befindet und ob seitens der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise der Stadt Planungen für eine zukünftige Nutzung bestehen. Da es sich hierbei gegebenenfalls um vertrauliche Grundstücks- und Eigentumsangelegenheiten handelt, soll die Auskunft in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2026, OF 108/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2026 1. Die Vorlage OF 75/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 108/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 108/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Aufhebung des OIB-Beschlusses 340/2024 – Unterstützung für Farbsäcke an der ZiehenschuleOFOB 905.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2026, OF 96/9 Betreff: Aufhebung des OIB-Beschlusses 340/2024 - Unterstützung für Farbsäcke an der Ziehenschule Vorgang: OIB 340/24 OBR 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Beschluss OIB 340/2024, mit dem die Anschaffung von Farbsäcken für die Ziehenschule aus dem Budget des Ortsbeirates mit 9.000 Euro unterstützt werden sollte, aufzuheben und die entsprechenden haushaltstechnischen Schritte zu veranlassen. Das Budget des Ortsbeirates 9 ist entsprechend um den Betrag von 9.000 Euro zu entlasten. Begründung: Angesichts der derzeitigen angespannten Haushaltslage des Ortsbeirates 9 und des bestehenden Budgetdefizits ist es erforderlich, nicht mehr benötigte oder nicht umgesetzte Budgetbindungen aufzuheben. Durch die Aufhebung des Beschlusses OIB 340/2024 werden Mittel in Höhe von 9.000 Euro wieder freigegeben und das Budget des Ortsbeirates entsprechend entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.09.2024, OIB 340 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 96/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Begrünungs- und Entsiegelungsoffensive für den BuchrainplatzOFOB 504.08.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 111/5 Betreff: Begrünungs- und Entsiegelungsoffensive für den Buchrainplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, für den Buchrainplatz ein Konzept zur Begrünung und Entsiegelung zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu den ins Auge zu fassenden Maßnahmen gehören insbesondere: - Begrünung der Pergola - Pflanzen von Bäumen an geeigneten Stellen des Platzes - Entsiegelung und Anlegung von Grün- und Pflanzbereichen. Durch die Maßnahmen darf die Nutzung des Platzes für den Wochenmarkt und für Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. Begründung: Der Buchrainplatz gleicht auch nach der Neugestaltung in Teilen immer noch einer Betonwüste. Die Pflanzversuche an der Pergola sind weitgehend misslungen. Der Platz hat ein nicht ausgeschöpftes Potential zur Entsiegelung und Begrünung. Dies ist sowohl aus ästhetisch-gestalterischen Gründen, als auch unter dem Aspekt der Klimapolitik sinnvoll. Die weitere Nutzung des Platzes für den Wochenmarkt und auch für Veranstaltungen auf dem Buchrainplatz muss erhalten bleiben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 481 2026 Die Vorlage OF 111/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Ende des zweiten Spiegelstrichs des Tenors der Wortlaut "[. .] beziehungsweise Anbringen von Pflanzkübeln an geeigneten Stellen" hinzugefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hinweisschild zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem AffentorplatzOFOB 504.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 126/5 Betreff: Hinweisschild zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Affentorplatz Vorgang: OM 7595/25 OBR 5; OM 257/26 OBR 5 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich bei der Stadtpolizei/dem Grünflächenamt dafür einzusetzen, dass das unten aufgeführte Hinweisschild über erhöhte Bußgelder für verschiedene Vergehen (illegale Abfallentsorgung, "Wildpinkeln" sowie nicht eingesammelte Hundehaufen) zeitnah auf der Grünfläche des Affentorplatzes in der Nähe des Zunftbrunnens angebracht wird. Begründung: Flankierend zu den bereits beantragten Maßnahmen im Hinblick auf die Vermüllung der Grünfläche und die zahlreichen "Wildpinkler" auf der Westseite des Affentorplatzes (z.B. OM 257/2026) soll das unten erscheinende Schild auch am Affentorplatz beim Zunftbrunnen angebracht werden. Die per Piktogramm nahegebrachte Information zur Erhöhung der Bußgelder soll abschreckend wirken und so einen niedrigschwelligen Beitrag bei der Eindämmung der Vermüllung des Platzes und des Urinierens leisten. Die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Anwohnenden, Besucher, Nutzer sowie Mitarbeitenden des Kinderhauses soll so erhöht werden. Foto: privat / Christine Wendel-Roth: Hinweisschild an der Konstablerwache Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7595 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 492 2026 Die Vorlage OF 126/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wegesicherung vom Sportjugendzentrum Kuckucksnest zum Bahnhof „Louisa“OFOB 504.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 128/5 Betreff: Wegesicherung vom Sportjugendzentrum Kuckucksnest zum Bahnhof "Louisa" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat (insbesondere das Mobilitätsdezernat) auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Schlaglöcher auf dem Weg zwischen dem Sportjugendzentrum Kuckucksnest und dem Bahnhof Louisa ausgebessert werden und dass der Weg angemessen beleuchtet wird. Begründung: Das Sportjugendzentrum Kuckucksnest (Schwarzsteinkautweg 5A) wird noch spät abends von Kindern und Jugendlichen frequentiert. Montags schließt es sogar erst um 22:00 Uhr. Das Zentrum leistet wertvolle Jugend- und Sportnachwuchsarbeit. Zurück vom Sportjugendzentrum Kuckucksnest zur Wohnbebauung (Kisselsiedlung) führt ein dunkler Weg, der übrigens auch von Kleingärtnern und Stadionbesuchern genutzt wird. Dieser führt an der Weggabelung Buchscheerfeldweg/ Schwarzsteinkautweg an der Tischtennisplatte und den Outdoorfitnessgeräten vorbei durch die Bahnunterführung bis zum Bahnhof Louisa. Auf dem Weg vom Kuckucksnest zum Tunnel gibt es eine Beleuchtung, bei denen es sich jedoch teilweise noch um alte und unzureichend helle Neonröhren handelt. Diese müssten dringend ersetzt werden. Der Weg durch den Tunnel ist ein Angstraum, weil er nicht genügend ausgeleuchtet ist und weil dort regelmäßig Müllsäcke abgelegt werden. Neben der Beleuchtung auf dem Weg zwischen Kuckucksnest und Bahnhof muss auch der katastrophale Zustand des Weges erwähnt werden. Durch die tiefen Schlaglöcher besteht eine hohe Unfallgefahr! Vor ca. 2 Jahren wurden die Löcher notdürftig mit Schotter ausgebessert, aber dieser ist bereits wieder ausgewaschen. Das Sportjugendzentrum Kuckucksnest berichtet, dass dies wohl auch an der unklaren Zuständigkeit für diesen Weg zwischen DB und der Stadt Frankfurt läge. Das Sportjugendzentrum wünscht sich im Hinblick auf die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, dass die gesamte Weggabelung Buchscheerfeldweg/Schwarzsteinkautweg und der Weg zum Bahnhof am Outdoorfitnessbereich entlang angemessen beleuchtet werden. Dies wurde bisher mit Verweis auf die Zugehörigkeit zum Grüngürtel stets abgelehnt. Foto: unzureichend beleuchteter Schwarzsteinkautweg 5a/Kuckucksnest Quelle Dirk Ibenthal/Kuckucksnest Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 43 Die Vorlage OF 128/5 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 494 2026 Beschluss: Die Vorlage OF 128/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.