Barrierefreie Toiletten auf städtischen Festen und Veranstaltungen praxistauglich umsetzen!
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Überwachung und Bereitstellung barrierefreier Toiletten auf städtischen Veranstaltungen zu gewährleisten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Toiletten den Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen, um ihre gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben zu fördern.
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- Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass auf sämtlichen städtischen Festen, Märkten und Veranstaltungen - insbesondere auf solchen, die durch die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) oder im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main organisiert bzw. durchgeführt werden - barrierefreie Toilettenanlagen nicht nur bereitgestellt, sondern auch tatsächlich uneingeschränkt, selbstständig und dauerhaft nutzbar sind.
- Hierzu sind die folgenden Mindeststandards verbindlich einzuhalten, in den jeweiligen Ausschreibungen sowie Veranstaltungsverträgen bzw. -auflagen festzuschreiben und deren Einhaltung bei der Abnahme sowie während der Durchführung der Veranstaltungen systematisch zu prüfen:
- Keine Zweckentfremdung: Barrierefreie Toiletten dürfen weder als Lager-, Personal- noch als Technikräume genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist zu untersagen und sofort zu unterbinden.
- Freier und sicherer Zugang: Die Zugänge müssen jederzeit frei, sicher, ausreichend beleuchtet und ohne Hindernisse (z. B. abgestellte Gegenstände, Kabel, Absperrungen oder Fahrzeuge) erreichbar sein. Der Weg zur Toilette ist klar und gut sichtbar zu kennzeichnen.
- Rampen und Höhenunterschiede: Rampen müssen den geltenden technischen Normen (insbesondere DIN 18040 sowie den einschlägigen Vorschriften für temporäre Anlagen) entsprechen. Sie dürfen nicht zu steil ausgeführt sein und müssen rutschfest sowie beidseitig mit Handläufen versehen sein, soweit dies technisch möglich ist.
- Selbstständige Bedienbarkeit der Türen: Türen müssen von mobilitätseingeschränkten Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern, selbstständig geöffnet und geschlossen werden können. Bei zu hohem Öffnungswiderstand sind geeignete technische Lösungen vorzusehen. Türgriffe und -schlösser müssen entsprechend den Anforderungen an Barrierefreiheit gestaltet sein.
- Ausreichende Bewegungsflächen: Vor und innerhalb der barrierefreien Toiletten sind die erforderlichen Bewegungsflächen (Wendekreise und Manövrierflächen gemäß DIN 18040) dauerhaft freizuhalten. Eine nachträgliche Einschränkung durch abgestellte Gegenstände ist unzulässig.
- Ausstattung und Hygiene: Die Anlagen müssen über die notwendigen Ausstattungsmerkmale verfügen (u. a. ausreichend dimensionierte Kabinen, Haltegriffe, Notrufsysteme, unterfahrbare Waschbecken, gut erreichbare Bedienungselemente). Sie sind während der gesamten Veranstaltungsdauer in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten.
- Regelmäßige Kontrollen: Die Nutzbarkeit der barrierefreien Toiletten ist während der gesamten Veranstaltungsdauer in angemessenen Abständen (mindestens stündlich bei größeren Veranstaltungen) zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
- Sensibilisierung und Schulung des Personals: Das eingesetzte Veranstaltungs-, Sicherheits- und Reinigungspersonal ist vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich hinsichtlich der Anforderungen an Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu unterweisen. Insbesondere ist klarzustellen, dass barrierefreie Toiletten nicht zweckentfremdet und Zugänge nicht blockiert werden dürfen.
- Beschwerdemanagement: Es ist ein klar erkennbarer und leicht erreichbarer Ansprechpartner vor Ort zu benennen, an den sich betroffene Personen wenden können. Beschwerden über Einschränkungen der Barrierefreiheit sind unverzüglich aufzunehmen und abzustellen. Eine Dokumentation der Beschwerden und der ergriffenen Maßnahmen ist dem Magistrat auf Anforderung vorzulegen.
- Anzahl und Standort: Die Anzahl und die Standorte der barrierefreien Toiletten sind so zu wählen, dass sie den erwarteten Bedarf decken und von den Hauptveranstaltungsbereichen aus zumutbar erreichbar sind. Eine Konzentration ausschließlich an den Rändern des Veranstaltungsgeländes ist zu vermeiden.
- Der Magistrat wird zudem dazu aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung über den aktuellen Stand der Umsetzung zu berichten.
Begründung
Eine barrierefreie Toilette erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn sie von Menschen mit Behinderungen selbstständig, ohne fremde Hilfe und ohne unzumutbare Erschwernisse genutzt werden kann. Die bloße Aufstellung einer entsprechend gekennzeichneten Kabine reicht dafür nicht aus. In Frankfurt am Main wird seit Jahren angestrebt, auf großen öffentlichen Veranstaltungen barrierefreie Sanitäranlagen bereitzustellen. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass diese Einrichtungen häufig zweckentfremdet werden oder aufgrund vermeidbarer Mängel für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum oder gar nicht nutzbar sind - so zuletzt beim Mainfest vom 31. Juli bis 03. August 2026 (siehe Foto). Solche Missstände führen dazu, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben erheblich eingeschränkt werden. Der Zugang zu sanitären Einrichtungen gehört zur Menschenwürde und ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilnahme an städtischen Veranstaltungen. Veranstaltungen, die allen Bürgern offenstehen, müssen daher auch für Menschen mit Behinderungen ohne unzumutbare Einschränkungen nutzbar sein.
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich wiederholt zur Umsetzung von Barrierefreiheit bekannt. Dieser Anspruch muss auch bei temporären Veranstaltungen konsequent und praxisgerecht eingelöst werden. Es ist daher seitens des Magistrats sicherzustellen, dass Barrierefreiheit künftig nicht nur formal auf dem Papier besteht, sondern bei allen städtischen Festen und Veranstaltungen tatsächlich gelebt wird. Hierzu sind Mindeststandards festzulegen, die praxistauglich sowie klar überprüfbar sind und dazu beitragen, dass bislang wiederkehrende Mängel zukünftig der Vergangenheit angehören.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. August 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.09.2026 im Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal)