Gebäudekomplex Adlerflychtstraße 35 bis 37 / Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird der Magistrat gebeten, verschiedene Fragen zur Bebauung an der Adlerflychtstraße und Hermannstraße zu klären. Der Hintergrund sind Berichte über baustatische Mängel, die bei den Mietern Besorgnis auslösen, dass sie verdrängt werden könnten. Durch die Antworten erhofft man sich mehr Klarheit über die zukünftige Nutzung der Gebäude.
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Adlerflychtstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.05.2026.
- Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Spielplatz Adlerflychtplatz verbessern07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und offen legen23.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Die Haltestelle vor dem Alten- und Pflegeheim der Budge-Stiftung in Seckbach ist derzeit nicht barrierefrei gestaltet. V30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Adlerflychtstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche ist in der vorgelegten Bebauung Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a geplant (GFZ)?
- Wie hoch ist das Verhältnis der überbauten Fläche zur Grundstücksfläche der Grundstücke Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a?
- Wie viele Vollgeschosse sind auf den Grundstücken Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a geplant?
- Übersteigen die vorgenannten Werte die zurzeit vorhandene Bebauung?
- Wenn Frage 4 mit ja zu beantworten ist, um wieviel jeweils?
- Sind Wohnungen mit Standard- oder Luxusausrüstung geplant?
- Wurde für die Anwesen Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a eine Prüfstatik angefordert?
Begründung
Hinsichtlich der Anwesen Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a gab es in der Vergangenheit vermehrt Pressemitteilungen, wonach angeblich erhebliche baustatische Mängel von dem Eigentümer der Anwesen, der Aberdeen Investments Deutschland, festgestellt worden sein sollen.
Die Mieter in den Wohnungen haben daher berechtigte Ängste vor Verdrängung. Es stehen sogar Befürchtungen im Raum, dass die Miete mit zweifelhaften Gründen aus den Wohnungen gedrängt werden sollen, um Platz für eine künftige renditestarke Neuvermietung zu machen.
Dabei spielen auch die Steigerungen der Grundstückpreis eine wesentliche Rolle, da diese zu steigenden Mieten führen. Für Investoren ergibt sich hierbei zwangsläufig das Ziel einer höheren Ausnutzung der Grundstücke durch eine volle Ausnutzung der zulässigen Bebauung.
Die gegenwärtig vorhandenen Wohnungen in den Anwesen liegen im unteren Preissegment. Es ist daher naheliegend, dass der Eigentümer versuchen könnte, die vorhandene Bebauung durch eine neue Bebauung zu ersetzen, welche nunmehr die maximale zulässige Bebaubarkeit des Grundstückes ausnutzt, um hierdurch mehr Wohnungen und damit eine höhere Rendite zu schaffen.
Zur weiteren Aufklärung wird daher um Beantwortung der Fragen 1 bis 5 gebeten.
Der Eigentümer der Grundstücke hat selbst die Informationen gestreut, dass die Gebäude auf den Anwesen Adlerflychtstraße 35-37, Hermannstraße 42-42b & 46-46a statische Mängel aufweisen könnten. Darauf ergibt sich, dass die Gebäude offensichtlich abgängig sind.
Sollte der Eigentümer der Meinung sein, dass seine Gebäude statische Mängel aufweisen, muss damit gerechnet werden, dass der Eigentümer einen Abriss und in der Folge einen Neubau plant.
Damit ergibt sich der Grund für die Frage Nr. 6. Wurden hier bereits neue Bauanträge eingereicht? Zudem sind die von dem Eigentümer getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Statik durch eigene Privatgutachten getroffen worden. Es handelt sich damit um nicht neutrale Parteigutachten. Es ist daher erforderlich, dass diese gutachterlichen Feststellungen hinsichtlich der Statik wenigstens durch ein zweites Prüfgutachten kontrolliert werden. Hieraus ergibt sich die Begründung der Frage Nr. 6.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. August 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme