Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3, um heimische Wildtiere wie Igel zu schützen, die in der Nacht aktiv sind und durch Mähroboter gefährdet werden. Das erwartete Ergebnis ist ein wirksamer Schutz der Tierwelt sowie die Verbesserung der nächtlichen Ruhe in Wohngebieten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat beschließt,
der Magistrat wird aufgefordert, ein Nachtmähverbot für den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Ortsbezirk 3, zu erlassen. Der Betrieb automatisierter Mäh- und Rasenroboter soll in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt werden. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, in welcher rechtlichen Form (z. B. Allgemeinverfügung, Verordnung oder Ergänzung bestehender Satzungen) das Verbot am wirksamsten umgesetzt und kontrolliert werden kann, und dem Ortsbeirat hierzu zeitnah zu berichten.
Begründung
Mähroboter werden in Privatgärten wie auch auf öffentlichen und gewerblichen Grünflächen zunehmend eingesetzt und häufig gezielt in den Nacht- und Dämmerungsstunden betrieben, um störende Geräusche tagsüber zu vermeiden. Genau in diesem Zeitraum sind jedoch zahlreiche heimische Wildtiere aktiv, allen voran der Igel. Igel reagieren auf die herannahenden Geräte mit ihrem arttypischen Schutzverhalten, dem Einrollen, was sie vor natürlichen Fressfeinden schützt, gegen die rotierenden Klingen der Mähroboter jedoch wirkungslos ist. Die Folge sind häufig schwere, oft tödliche Verletzungen. Neben Igeln sind auch Kröten, Eidechsen, Blindschleichen, Insekten und Vogelbruten am Boden betroffen.
Der Braunbrustigel steht wegen dieser und weiterer Gefährdungen inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Arten. Igel sind zudem nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; sie dürfen weder gefangen noch verletzt oder getötet werden. Fachverbände wie der NABU dokumentieren einen deutlichen Anstieg verletzter Tiere und fordern seit längerem ein verbindliches Nachtfahrverbot für automatisierte Mäher.
Zahlreiche deutsche Städte und Gemeinden, darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Leipzig, Mainz, Erfurt und Bochum, haben angesichts dieser Problematik bereits eigene Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen, überwiegend in Form einer Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Ein vergleichbares Vorgehen sollte auch für Frankfurt am Main geprüft und umgesetzt werden, um den Artenschutz zu stärken und dem Ortsbezirk 3 einen aktiven Beitrag zum Erhalt der heimischen Tierwelt zu ermöglichen.
Zusätzlich zum Artenschutzaspekt trägt ein Nachtmähverbot auch zur nächtlichen Ruhe in Wohngebieten bei, da der von Mährobotern verursachte Betriebslärm insbesondere in den späten Abend- und frühen Morgenstunden von Anwohnern als störend empfunden werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2026Sie sind hierOFOF 82/3Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. August 2026OMOM 573Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, AfD und ÖkoLinX gegen FDP (= Ablehnung)