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Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert ein Nachtmähverbot für Mähroboter im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Ortsbezirk 3, um die heimische Tierwelt, insbesondere den Igel, zu schützen. In mehreren deutschen Städten wurden bereits ähnliche Verbote erlassen, um Artenschutz zu fördern und städtische Ruhezeiten zu wahren.

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Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 12.11.2026 antworten. Noch 13 Tage.Warum?

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, ein Nachtmähverbot für den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Ortsbezirk 3, zu erlassen. Der Betrieb automatisierter Mäh- und Rasenroboter soll in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt werden. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, in welcher rechtlichen Form (z. B. Allgemeinverfügung, Verordnung oder Ergänzung bestehender Satzungen) das Verbot am wirksamsten umgesetzt und kontrolliert werden kann, und dem Ortsbeirat hierzu zeitnah zu berichten.

Begründung

Mähroboter werden in Privatgärten wie auch auf öffentlichen und gewerblichen Grünflächen zunehmend eingesetzt und häufig gezielt in den Nacht- und Dämmerungsstunden betrieben, um störende Geräusche tagsüber zu vermeiden. Genau in diesem Zeitraum sind jedoch zahlreiche heimische Wildtiere aktiv, allen voran der Igel. Igel reagieren auf die herannahenden Geräte mit ihrem arttypischen Schutzverhalten, dem Einrollen, was sie vor natürlichen Fressfeinden schützt, gegen die rotierenden Klingen der Mähroboter jedoch wirkungslos ist. Die Folgen sind häufig schwere, oft tödliche Verletzungen. Neben Igeln sind auch Kröten, Eidechsen, Blindschleichen, Insekten und Vogelbruten am Boden betroffen.

Der Braunbrustigel steht wegen dieser und weiterer Gefährdungen inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Arten. Igel sind zudem nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; sie dürfen weder gefangen noch verletzt oder getötet werden. Fachverbände wie der NABU dokumentieren einen deutlichen Anstieg verletzter Tiere und fordern seit längerem ein verbindliches Nachtfahrverbot für automatisierte Mäher.

Zahlreiche deutsche Städte und Gemeinden, darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Leipzig, Mainz, Erfurt und Bochum, haben angesichts dieser Problematik bereits eigene Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen, überwiegend in Form einer Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Ein vergleichbares Vorgehen sollte auch für Frankfurt am Main geprüft und umgesetzt werden, um den Artenschutz zu stärken und dem Ortsbezirk 3 einen aktiven Beitrag zum Erhalt der heimischen Tierwelt zu ermöglichen.

Zusätzlich zum Artenschutzaspekt trägt ein Nachtmähverbot auch zur nächtlichen Ruhe in Wohngebieten bei, da der von Mährobotern verursachte Betriebslärm insbesondere in den späten Abend- und frühen Morgenstunden von Anwohnern als störend empfunden werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2026OFOF 82/3Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. August 2026Sie sind hier
    OMOM 573Nachtmähverbot für Mähroboter im Ortsbezirk 3
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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