Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert die Wiederherstellung der eingezogenen OIB-Mittel, um die Handlungsfähigkeit für lokale Investitionen zu sichern. Die Begründung betont die Bedeutung dieser Mittel für eine bürgernahe, flexible und effektive Lokalpolitik, insbesondere in Zeiten knapper Haushalte.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat weist die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 entschieden zurück und fordert den Magistrat auf, die dem Ortsbeirat 5 entzogenen bzw. eingezogenen Mittel aus dem Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) wieder vollständig bereitzustellen und dem Ortsbeirat zur eigenverantwortlichen Verwendung entsprechend den geltenden Richtlinien zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Das Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) ist ein bewährtes Instrument der dezentralen kommunalen Selbstverwaltung. Es ermöglicht den Ortsbeiräten, kleinere Investitionsmaßnahmen im Stadtteil unbürokratisch, zielgerichtet und bürgernah zu realisieren. Gerade Maßnahmen mit hoher Bedeutung für die Lebensqualität vor Ort - beispielsweise im Bereich von Spielplätzen, Grünanlagen, Schulhöfen, Verkehrssicherheit oder Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum - können häufig nur durch den Einsatz von OIB-Mitteln zeitnah umgesetzt werden.
Die Einziehung der dem Ortsbeirat zustehenden OIB-Mittel schränkt die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats erheblich ein. Sie entzieht dem Gremium die Möglichkeit, auf aktuelle Bedarfe und Anregungen aus der Bürgerschaft flexibel zu reagieren und notwendige Investitionen eigenständig anzustoßen. Damit wird die Arbeit der ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder ebenso geschwächt wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung ihres Stadtteils.
Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte ist es wichtig, die vorhandenen Mittel dort einzusetzen, wo sie eine unmittelbare Wirkung entfalten. Die Ortsbeiräte kennen die Bedürfnisse ihrer Stadtteile aus der täglichen Arbeit und dem engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das Ortsbeirats-Investitionsbudget ist daher ein unverzichtbares Instrument, um lokale Prioritäten schnell und effizient umzusetzen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die eingezogenen OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder vollständig zur Verfügung zu stellen und damit die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte sowie die bürgernahe Stadtteilpolitik nachhaltig zu stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. August 2026 brachte Linke im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.