Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 - finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichern
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Streichung der Ortsbeiratsbudgets für 2024 und 2025 nicht durchzuführen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte abzusichern. Eine verantwortungsvolle Haushaltsführung sei nur möglich, wenn die Planungssicherheit gewährleistet ist.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen und zur alten Beschlusslage zurückzukehren. Diese ergibt sich auch aus dem Handbuch der Stadtverordnetenversammlung für die XIX. Wahlperiode 2021-2026 unter dem Stichpunkt Ortsbeiratsbudget-Beschluss (OIB). Ferner sollen die Ortsbeiräte zukünftig frühzeitig, transparent und umfassend beteiligt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten oder die Verwendung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel wesentlich einschränken oder verändern.
Begründung
Der Ortsbeirat 12 braucht Planungssicherheit und hat sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Der Ortsbeirat konnte nach bisheriger Praxis darauf vertrauen, dass ihnen einmal zugewiesene Haushaltsmittel auch in späteren Haushaltsjahren weiterhin zur Verfügung stehen. Dieses Vertrauen bildet die Grundlage einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltsführung in den Ortsbeiräten. Eine nachträgliche Einziehung bereits bewilligter Mittel erschwert langfristige Planungen erheblich und beeinträchtigt die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen. Die notwendige Planungssicherheit der Ortsbeiräte geht verloren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2026Sie sind hierOFOF 30/12Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 – finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke
- 21. August 2026OAOA 32Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 – finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichernAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme