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Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 - finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichern

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNESPDVolt
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, die Streichung der Ortsbeiratsbudgets für 2024 und 2025 nicht durchzuführen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte abzusichern. Eine verantwortungsvolle Haushaltsführung sei nur möglich, wenn die Planungssicherheit gewährleistet ist.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen und zur alten Beschlusslage zurückzukehren. Diese ergibt sich auch aus dem Handbuch der Stadtverordnetenversammlung für die XIX. Wahlperiode 2021-2026 unter dem Stichpunkt Ortsbeiratsbudget-Beschluss (OIB). Ferner sollen die Ortsbeiräte zukünftig frühzeitig, transparent und umfassend beteiligt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten oder die Verwendung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel wesentlich einschränken oder verändern.

Begründung

Der Ortsbeirat 12 braucht Planungssicherheit und hat sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Der Ortsbeirat konnte nach bisheriger Praxis darauf vertrauen, dass ihnen einmal zugewiesene Haushaltsmittel auch in späteren Haushaltsjahren weiterhin zur Verfügung stehen. Dieses Vertrauen bildet die Grundlage einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltsführung in den Ortsbeiräten. Eine nachträgliche Einziehung bereits bewilligter Mittel erschwert langfristige Planungen erheblich und beeinträchtigt die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen. Die notwendige Planungssicherheit der Ortsbeiräte geht verloren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2026Sie sind hier
    OFOF 30/12Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 – finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichern
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke
  2. 21. August 2026OAOA 32Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 – finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte dauerhaft sichernAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung OA 32 2026 Die Vorlage OF 30/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor am Ende der folgende Satz hinzugefügt wird: "Vor diesem Hintergrund ist es umso dringlicher, die Ortsbeiratsmittel ab 2027 auf einen Euro pro Einwohner zu erhöhen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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