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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Jahr 2025 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den…

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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Jahr 2025 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat beantragt die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Jahr 2025 sowie die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2026. Dies wird empfohlen, um die ordnungsgemäße Prüfung und Transparenz der finanziellen Verhältnisse zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 erteilt wurde.
  2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt

a) mit einer Bilanzsumme von 214.587.373,43 €

b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -195.922.206,06 € aus.

c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -195.922.206,06 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2025 geleistete Zuschuss betrug 197.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 1.077.793,94 € über dem Jahresergebnis.

  1. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
  2. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance-Berichts sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen.
  3. Auf Vorschlag der Betriebskommission wird die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Prüfer des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt.

Begründung

Die Beauftragung soll auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2026 einer Beauftragung zugestimmt.

A. Zielsetzung

Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.

Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG, hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ist die

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Mendelssohnstr. 87

60325 Frankfurt am Main

zu beauftragen.

Nach § 5 der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2025 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2026 einer Beauftragung zugestimmt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
    Nach § 27 Abs. 4 EigBGes ist folgende Form vorgeschrieben:
    Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses ist unverzüglich in der ortsüblichen Form öffentlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Wortlaut mit Datum anzugeben. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen.
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVolt
Enthaltung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt; Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDVolt
Enthaltung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und BSW; Linke, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)

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