Hinweisschild gegen illegale Müllablagerungen an der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße (Höhe Hausnummer 30) anbringen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, an der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße ein Hinweisschild gegen illegale Müllablagerungen anzubringen. Das Schild soll auf das Verbot der illegalen Ablagerungen hinweisen und über mögliche Bußgelder informieren, um das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Reifenberger Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen.21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Reifenberger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße auf Höhe der Hausnummer 30 ein dauerhaftes und gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, das auf das Verbot der illegalen Ablagerung von Hausmüll, Sperrmüll und sonstigen Abfällen hinweist sowie über die möglichen Bußgelder informiert. Das Schild könnte beispielsweise folgenden Text enthalten: Kein Müllabladeplatz! Illegale Müllablagerungen sind verboten. Bußgelder mindestens 1000 € Helfen Sie mit, Rödelheim sauber zu halten.
Begründung
Im Bereich der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße auf Höhe der Hausnummer 30 werden seit längerer Zeit regelmäßig Hausmüll, Sperrmüll sowie sonstige Abfälle illegal abgelagert. Die Verschmutzungen werden von Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder über den Mängelmelder gemeldet. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) beseitigt die Ablagerungen zwar regelmäßig und zeitnah. Dennoch werden oftmals bereits kurze Zeit später erneut Müll und Sperrmüll an derselben Stelle abgelegt. Die wiederkehrenden Ablagerungen beeinträchtigen das Stadtbild erheblich, verursachen zusätzliche Reinigungskosten und führen zunehmend zu einem Rattenbefall. Die derzeitige Vorgehensweise beschränkt sich auf die Beseitigung der Folgen, verhindert jedoch nicht die erneuten illegalen Ablagerungen. Ein gut sichtbares Hinweisschild neben der Litfaßsäule kann das Bewusstsein für das bestehende Verbot schärfen und eine abschreckende Wirkung entfalten. Es ergänzt die Reinigungsmaßnahmen der FES und unterstützt die Bemühungen um ein sauberes und hygienisches Wohnumfeld.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. August 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.