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- Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-StraßeSTOB 1213.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 100 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Wie auch in anderen Stellungnahmen zu ähnlichen Anregungen erörtert, haben sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen der Verkehrsteilnehmenden führen kann. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Um die Situation vor Ort dennoch zu verbessern, wird der Magistrat daher Sperrflächen markieren und diese mit Stahlabweisern absichern. So wird das Parken im Kreuzungsbereich unterbunden und ein besserer Einblick auf die Rheinlandstraße ermöglicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5793
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindernSTOB 1313.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 101 Betreff: Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. An der in Rede stehenden Örtlichkeit wurde von 2017 bis 2023 nur ein Verkehrsunfall mit PKW-Beteiligung und leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen. Eine konkrete Gefahrenlage liegt nicht vor, die ein bauliches Eingreifen, welches u.a. unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abbiegende Einsatzfahrzeuge behindern könnte, rechtfertigen würde. Vereinzeltem, vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden. Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5796
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parksituation Nied SüdSTOB 1413.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Betreff: Parksituation Nied Süd Zu 1.: Eine effektive Reduzierung der Fremdparker ist nur durch eine monetäre Parkraumbewirtschaftung möglich. Durch den rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan ist der Magistrat jedoch noch für mehrere Jahre festgelegt, die bestehenden Bewohnerparkbereiche auf Vollbewirtschaftung mit Bewohnerprivileg umzustellen. Erst danach können neu einzurichtende Bereiche ins Auge gefasst werden. Zu 2.: Das Zuteilungsverfahren für CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im Pilotbereich Ortsbezirke 2, 6 und 7 wird mit Nachdruck vorbereitet. Die erforderlichen Abstimmungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. In das Verfahren werden auch Stationsvorschläge im beziehungsweise in fußläufiger Entfernung zum Bereich Nied Süd eingebracht. Eine Umsetzung der zugeteilten Stationen ist im Frühjahr 2025 vorgesehen. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Zuteilungsverfahrens berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleistenSTOB 1413.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103 Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Mittels Markierung und Pollern wurde versucht, die Situation an der Einmündung Waldschulstraße zu entschärfen. Weitere Möglichkeiten sind nicht möglich. Die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH (SAALBAU) ergänzt alle Mietangebote und Mietverträge für Räume im Saalbau Griesheim um folgenden Hinweis in fetter, teils roter Schrift: "Die Parkmöglichkeiten sind begrenzt. Bitte nutzen Sie bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel. Die S-Bahnhaltestelle ‚Griesheim' ist nur fünf Gehminuten entfernt." Dieser Hinweis findet sich auch auf der Website der SAALBAU unter "Saalbau Griesheim/Anfahrt". Zudem weisen Vermietberater:innen der SAALBAU in allen Kundengesprächen explizit auf die schwierige Parkplatzsituation hin und werben für die Nutzung des ÖPNV. Den Einsatz von privaten Parkplatzwächter:innen wird von Seiten der SAALBAU abgelehnt. Grund dafür sind die fehlenden Befugnisse, in die öffentliche Verkehrsführung einzugreifen. Im gesamten Stadtgebiet finden alleine schon aufgrund der zahlreich vorhandenen verschiedenen Vereinen und Institutionen nahezu täglich, aber insbesondere an den Wochenenden, zahlreiche größere und kleinere Veranstaltungen statt. Der Erwartungshaltung, dass die Städtische Verkehrspolizei bei all diesen Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchführen könnte, kann nicht entsprochen werden. Bereits heute binden beispielsweise Veranstaltungen im Deutsche Bank Park oder der Dippemess Personal in erheblichem Maße, was sich in Defiziten bei der Aufgabenwahrnehmung in zentralen Aufgabengebieten niederschlägt. Die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei kontrollieren den ruhenden Verkehr im Umfeld des Saalbaus Griesheim im Rahmen der Streife und zeigen die dabei festgestellten Verstöße an (insbesondere die von Falschparker:innen auf der gegenüberliegenden Seite des Schwarzerlenweges, von der Tiefgaragenausfahrt bis zur Kreuzung). Sonderkontrollen werden auch je nach personeller Lage anlassbezogen durchgeführt. Aufgrund wechselnder Besucherschaft gibt es jedoch kaum einen Lerneffekt, zumal viele Verkehrsteilnehmer:innen Sanktionen billigend in Kauf nehmen. Mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung können Probleme gelindert, jedoch nicht unterbunden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurter Westen: Nachfrage Infrastruktur E-LadestationenSTOB 1513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 104 Betreff: Frankfurter Westen: Nachfrage Infrastruktur E-Ladestationen Bevor der Magistrat auf die konkreten Fragen eingeht, möchte er ganz generell den aktuellen Stand rund um das Thema E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen darlegen: Die Versorgung mit E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main befindet sich derzeit im Aufbau und hat sich dynamisch entwickelt. Aktuell listet die Bundesnetzagentur rund 1.300 öffentlich zugängliche E-Ladestationen auf privaten und öffentlichen Flächen in Frankfurt (1120 AC- und 80 DC-Stationen). Die Tendenz ist dabei weiter stark steigend, insbesondere auf den privaten Flächen bei Privathäusern, Handel und Gewerbe. Generell verweist der Magistrat auf seine vorherigen Stellungnahmen: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber fungieren. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht der Magistrat davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer ersten Pilotphase wurden 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und sieben Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber großteils erfolgreich umgesetzt. Aktuell sind vier Anbieter im Rahmen des seit drei Jahren durchgeführten Pilotprojektes auf öffentlichen Flächen in Frankfurt aktiv: - Mainova AG (Frankfurt), DC+AC Ladeplätze - eze network GmbH (München), AC Ladeplätze - OnCharge/Wire Lane GmbH (Köln/München), AC Ladeplätze - Qwello GmbH (München), AC Ladeplätze Hinzu kommt E.ON-Drive, das in Frankfurt auf öffentlicher Fläche sechs Ladestationen betreibt, die im Rahmen eines ersten Versuches bereits vor zehn Jahren genehmigt wurden. Bisher sind rund 2400 Anträge für AC-Ladeinfrastruktur eingegangen. Die Anfragen von Betreibern von DC-Ladeinfrastruktur steigen seit einem Jahr kontinuierlich an. Die Parkhäuser im Innenstadtbereich wurden durch die Parkhaus Betriebsgesellschaft mit Ladestationen ausgerüstet. Die Pilotphase wird somit voraussichtlich bis zum Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Erfahrungen aus diesem Prozess wertet der Magistrat derzeit aus, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Einbezogen werden dabei die dynamischen technischen Entwicklungen in allen Bereichen der E-Mobilität. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. In Kürze wird eine externe Ausschreibung zur Standortfestlegung für die dann bis 2035 voraussichtlich noch erforderlichen Ladesäulen starten. Dies soll in Etappen geschehen. Der Magistrat hofft, dass die Standortfestlegungen - in die auch die Ortsbeiräte eingebunden werden - bis Ende des Jahres abgeschlossen werden können. Bei der Festlegung der Standorte werden alle Stadtteile eingebunden, um eine Grundversorgung zu erreichen. Die Ortsbeiräte wurden bereits vor längerer Zeit schriftlich informiert. Die dann festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird der Magistrat zu gegebener Zeit bekannt geben. Die dynamische Weiterentwicklung des Themas Elektromobilität - bei der Pkw- und Batterieherstellung, der Reichweitenverbesserung und der Energiespeichertechnologie - werden künftig eine ständige Anpassung der städtischen Strategien erfordern. Vor diesem Hintergrund geht der Magistrat auf die Fragen des Ortsbeirats wie folgt ein: Zu 1. Die Planung der Betreiber im Frankfurter Westen auf privaten Flächen sind dem Magistrat im Einzelnen nicht bekannt. Allerdings laufen Planungen der Betreiber. Auf öffentlichen Flächen wird der Magistrat die zukünftige Grundversorgung sicherstellen. Zu 2. Der Magistrat geht davon aus, dass der Aufbau von E-Ladeinfrastruktur auch im Frankfurter Westen zügig vorangeht. Zu 3. Der Magistrat verweist auf die einleitenden Erläuterungen oben. Zu 4. Der Magistrat kann nur öffentliche Flächen nach dem oben beschriebenen Verfahren zur Verfügung stellen. Zu aktuellen Informationen kann sich der Ortsbeirat jederzeit auch an das Amt für Straßenbau und Erschließung wenden (Sachrate 66.13.0, 069-212-34562). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1034
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung NordenSTOB 1613.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 105 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden Die technische Erneuerung der Signalanlage im Kreuzungsbereich Gutleutstraße/ Hafenstraße ist abgeschlossen. Darüber hinaus wurde die Radverkehrsführung im Knoten planerisch bereits überarbeitet. So sollen nun die Haltebalken des Kfz- Verkehrs auf der Hafenstrasse (Nord und Süd) um einen Versatz von 5,00 m zu den Radhaltelinien versetzt werden. Der Radverkehr auf der Gutleutstraße in Ost- West Richtung wird zukünftig im Kreuzungsbereich nicht mehr von der Fahrbahn auf den Seitenbereich geführt, sondern quert dann den gesamten Knoten auf der Fahrbahn. Alle Maßnahmen, die für die Umsetzung der Planungsmaßnahmen notwendig sind, wurden bereits in die Wege geleitet. In den Zufahrten der Hafenstraße erhalten der Geradeausverkehr und der jeweilige Linksabbiegeverkehr unterschiedliche Freigabefenster. Um hier nun Fahrradaufstellflächen realisieren zu können, müsste der Radverkehr bereits frühzeitig entsprechend auf die Fahrbahn geführt werden. Hierzu bedarf es eine grundsätzliche Überplanung des gesamten Knotenpunktes und den Zufahrten. Zu der Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889, haben sich diesbezüglich keine Änderungen ergeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zuschuss Spielmobil für die Kinder im GallusSTOB 413.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 44 Betreff: Zuschuss Spielmobil für die Kinder im Gallus Die geplanten Einsätze des Spielmobils im Ortsbezirk 1 werden befürwortet. Mit dem Spielmobil wird eine sinnvolle, pädagogisch angeleitete Freizeitbeschäftigung für Kinder in ihrem Sozialraum angeboten und eine erweiterte Spielmöglichkeit geschaffen. Eine finanzielle Beteiligung des Jugend- und Sozialamts an den durch den Ortsbeirat geplanten Einsätzen erfolgt nicht. Die Einsätze werden wie beschrieben in Kooperation mit dem Quartiersmanagement Gallus durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 352
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorbereitung auf Umgang mit Geflüchteten nach Urteil des Europäischen GerichtshofesSTOB 413.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 45 Betreff: Vorbereitung auf Umgang mit Geflüchteten nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes Geflüchtete Frauen haben oft in ihren Herkunftsländern und auf der Fluchtroute traumatische Gewalterfahrungen gemacht, insbesondere mit sexualisierter Gewalt. Damit sie nach ihrer Ankunft angemessen beraten, unterstützt oder auch behandelt werden, gibt es in Frankfurt am Main ein vielfältiges Hilfeangebot. Den Aufbau einer speziellen Parallelstruktur für afghanische Frauen hält der Magistrat nicht für sinnvoll. In den Not- und Übergangsunterkünften der Stadt Frankfurt am Main gelten hohe Gewaltschutzstandards, insbesondere für Frauen und Kinder. Das Personal ist entsprechend sensibilisiert und geschult. Der von der Stadt geförderte ZAN e.V. bietet für afghanische Frauen Sprachkurse und Unterstützung beim Ankommen in der Stadtgesellschaft. Der Verein kooperiert mit einigen Unterkünften und ist vor Ort tätig. Frauen aus anderen Unterkünften und Frauen, die in privatem Wohnraum leben können sich direkt an den Verein wenden. Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt Einrichtungen, wie FATRA e.V. und die Evangelischen Zentren am Weißen Stein und in Höchst, die speziell für Geflüchtete und Folteropfer tätig sind. Dort werden auch Afghaninnen beraten und erhalten therapeutische Angebote. Das Personal in den Übergangsunterkünften ist auch bzgl. des Umgangs mit Traumata sensibilisiert, kennt die Hilfestrukturen und leistet Verweisberatung für Betroffene. Die Arbeit mit latent gewaltbereiten Männern, insbesondere aus Kulturen mit stark patriarchalischen Werten, stellt hohe Anforderungen an die Präventions- und Interventionsarbeit. Der von der Stadt unterstützte Verein "Frauenrecht ist Menschenrecht" (FIM) hat eine Stelle für eine männliche Fachkraft geschaffen, um Präventionsarbeit mit Männern in Unterkünften für Geflüchtete zu leisten. Der Mitarbeiter qualifiziert geflüchtete Männer aus unterschiedlichen Herkunftsländern zu Multiplikatoren für Gewaltfreiheit und Gleichberechtigung und leitet Gesprächsgruppen an, in denen Rollenbilder und Geschlechterverhältnisse thematisiert werden. Die bereits bestehende Infrastruktur zur Täterarbeit in Frankfurt am Main leistet wichtige Beiträge, die jedoch kontinuierlich ausgebaut und angepasst werden muss, um kulturelle Aspekte stärker einzubeziehen und so den Schutz potenzieller Opfer zu verbessern. Derzeit sind das Informationszentrum für Männerfragen und Pro Familia die zentralen Einrichtungen, die in Frankfurt am Main für die Täterarbeit gefördert werden. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem die Arbeit mit Männern, die zu häuslicher Gewalt oder anderen Formen von Gewalt neigen. Die Hauptzielgruppe dieser Maßnahmen sind erwachsene Männer und männliche Jugendliche. Die Förderziele umfassen neben der Gewaltprävention und -intervention auch die Förderung eines gewaltfreien partnerschaftlichen Verhaltens. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 28.10.2024, KA 50
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des KinderwanderwegesSTOB 413.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 46 Betreff: Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat entspricht der Anfrage des Ortsbeirates vollständig. Die Erneuerung des Kinderwanderweges sowie der teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet wurde bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung wird in Aussicht gestellt. Hierzu werden aktuell noch dezernatsübergreifende Gespräche geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5924
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ein Taubenhaus im Frankfurter BogenSTOB 413.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 47 Betreff: Ein Taubenhaus im Frankfurter Bogen Aktuell befindet sich das Stadttaubenmanagement im Aufbau. Die Verortung des Stadttaubenmanagements bei der Stabsstelle Saubere Stadt ist noch nicht erfolgt. Die entsprechende Organisationsverfügung liegt immer noch zur Unterzeichnung dem Oberbürgermeister vor. Sobald die Verortung verfügt ist, erfolgt die Analyse und Priorisierungen gemäß Verschmutzungs- und Belastungssituation der zahlreichen verschiedenen betroffenen Bereiche und die Prüfung möglicher Standorte für Taubenhäuser. Aktuell liegt bezüglich des Frankfurter Bogens keine bekannte Beschwerdelage vor. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Frankfurter Bogen ein sehr großes Areal ist und genauere Angaben zur Örtlichkeit zukünftig hilfreich wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6056
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Enteignung der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße?STOB 413.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 48 Betreff: Enteignung der Fläche "Iranischer Garten" zwischen Platenstraße und Raimundstraße? Aus politischen Gründen hat der Magistrat Abstand von den Verhandlungen mit dem Iranischen Generalkonsulat und damit von der Islamischen Republik Iran genommen. Dies schließt auch Ankaufsverhandlungen mit Kaufpreiszahlungen ein. Die Enteignung eines Grundstücks setzt jedoch voraus, dass dem betroffenen Grundstückseigentümer zuvor ein angemessenes Ankaufsangebot unterbreitet und dies abgelehnt wurde. Da ein solches Angebot fehlt, bestehen keine Erfolgsaussichten in einem Enteignungsverfahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4842
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ganztagskonzept an der Michael-Grzimek-SchuleSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 49 Betreff: Ganztagskonzept an der Michael-Grzimek-Schule Perspektivisch sollen alle Frankfurter Grundschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen. Ziel ist es -mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026- eine 100% Versorgung aller Schülerinnen und Schüler am jeweiligen Standort beziehungsweise gemeinsam mit den Horten im Quartier sicherzustellen. Die Michael-Grzimek-Schule und der Träger der Erweiterten Schulischen Betreuung arbeiten gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Frankfurt und dem Stadtschulamt an einem Konzept zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag. Im Rahmen der Beratungen haben bereits mehrere Sitzungen stattgefunden. Die Umsetzung des Paktes für den Ganztag ist an der Michael-Grzimek-Schule aktuell aus räumlichen und baulichen Gründen noch nicht umsetzbar: Das Mittagessen kann momentan nicht für 100% der Kinder (gemeinsam mit den Horten) sichergestellt werden. Der Magistrat prüft derzeit, um welche Fläche die bestehende Cafeteria erweitert werden kann. Aktuell wird auf eine Rückmeldung zur Kostenschätzung der Maßnahme gewartet. Die Erweiterung um zwei Klassenräume ist bereits durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Aus diesen Gründen kann der Eintritt der Schule in den Pakt für den Ganztag noch nicht genau terminiert werden. Ziel bleibt, dass der Standort mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 den Pakt für den Ganztag umsetzt - ab dann greift der Rechtsanspruch für die Klassenstufe 1. Für eine Aufstockung der Betreuungsmöglichkeiten hat der Magistrat die Anmietung einer Außenstelle der Erweiterten Schulischen Betreuung der Michael-Grzimek-Schule in der St. Stephanus Gemeinde beschlossen. Der Start verzögert sich in das Jahr 2025 aufgrund unerwarteter Nachverhandlungen zum Mietvertrag, die einen neuen Magistratsbeschluss notwendig machten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2024, V 1027
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführenSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat hat die Realisierbarkeit der Anregung ämterübergreifend diskutiert. Generell haben Beispiele in anderen Städten gezeigt, dass die Schilder für blinde oder sehbehinderte Menschen gut zu lesen sind. Aus Sicht des Hessischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BSBH) ist es allerdings schwierig, die Schilder aufzufinden. Blinde oder sehbehinderte Menschen müssen mit dem Langstock den gesamten Gehweg nach Schildermasten absuchen. Durch die Vielzahl von Schilderpfosten im öffentlichen Raum müsste daher ein zusätzliches Leitsystem aus Bodenindikatoren gezielt an diese Art der Straßenbeschilderung heranführen. Zusätzliche Bodenindikatoren zu den bestehenden, zumeist an Querungsstellen vorhandenen, können jedoch auch verwirrend wirken. Aus Sicht des Magistrats wäre zudem die gesamte Stadt bei einem solchen Projekt zu betrachten. Der Magistrat geht allerdings davon aus, dass bereits großteils digitale Hilfsmittel zur Orientierung im öffentlichen Straßenraum genutzt werden und dass die Nutzung in den kommenden Jahren weiter zunimmt. Aufgrund dieser Überlegungen und der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen, verzichtet der Magistrat auf die Umsetzung der Anregung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel im Ginnheimer StadtwegSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 51 Betreff: Fahrradbügel im Ginnheimer Stadtweg Die vorgeschlagene Maßnahme wird nach Fertigstellung des Radverkehrskonzepts Nord (2025) im Rahmen der Planung der geforderten Fahrradstraße im Ginnheimer Stadtweg geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5853
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsberuhigung Franz-Werfel-StraßeSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 52 Betreff: Verkehrsberuhigung Franz-Werfel-Straße Die Thematik ist bekannt und war bereits mehrfach Gegenstand von Ortsbeiratsanregungen und Ortsterminen. Aufgrund der untergeordneten Netzbedeutung der Straße, in der ausschließlich Quell- und Zielverkehre in geringen Mengen stattfinden, sowie der Tatsache, dass von 2016 bis 2023 in der Franz-Werfel-Straße nur ein einziger Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde, sind keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen notwendig. Für die Franz-Werfel-Straße ist nur eine Geschwindigkeitskontrolle aktenkundig. Diese erfolgte am 24.07.2023. Im Zeitraum von 1 Stunde 42 Minuten wurden lediglich 28 Fahrzeuge gemessen, wovon nur 2 geblitzt wurden. Die Quote ist mit 7,1 % vergleichsweise niedrig, weshalb auch keine weiteren Kontrollen durchgeführt wurden. Die aktuelle Anregung wurde zum Anlass einer erneuten Geschwindigkeitskontrolle genommen. Das Ergebnis (1 Stunde 14 Minuten, 41 gemessene Fahrzeuge, 0 Fahrzeuge geblitzt) rechtfertigt keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5855
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reparatur der Straße Berkersheimer WegSTOB 1013.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 53 Betreff: Reparatur der Straße Berkersheimer Weg Vorläufige Stellungnahme: Die in der Stellungnahme der Magistrats -ST 1267/2024- angesprochenen Arbeiten der Deutschen Bahn werden voraussichtlich zum Jahresanfang abgeschlossen sein. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wird der Magistrat dann mit den Planungen beginnen. Allerdings sind dabei noch Grundsatzfragen zu klären, auch im Hinblick auf die Finanzierung. Der Magistrat bedauert, daher weiterhin kein konkretes Zeitfenster für die Umsetzung benennen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5258
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-PlatzSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 54 Betreff: Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit dem Jahr 2022 gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Nach den Auflagen der Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter ist das Befahren von Fußgängerzonen grundsätzlich nicht erlaubt. Darunter fällt auch der Gravensteiner-Platz. Der Magistrat wird die Anbieter daher nochmals kontaktieren und auf die Problematik hinweisen. Auch die Ordnungsbehörden werden im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten kontrollieren. Ob darüber hinaus das Aufstellen von Verbotsschildern zielführend ist, wird der Magistrat fortwährend prüfen. Der Eingriff der Anbieter in den Fahrbetrieb durch automatisches Anhalten oder Abbremsen wiederum ist derzeit juristisch noch sehr umstritten und könnte daher zum jetzigen Stand nicht rechtssicher umgesetzt werden. Der Magistrat wird die rechtlichen Möglichkeiten weiterhin im Auge behalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5893
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Blindensignalanlagen an verschiedenen AmpelnSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat steht in direktem und regelmäßigem Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V (BSBH). Gemeinsam werden hier die Lichtsignalanlagen anhand einer Prioritätenliste festgelegt, die als Nächstes mit den notwendigen Hilfsmitteln für Sehbehinderte ausgestattet werden. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen, wird die Liste abgearbeitet. Die in der Anregung genannten Signalanlagen werden in die Prioritätenliste aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in BonamesST13.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Es ist nicht Aufgabe des Magistrats, auf den knappen öffentlichen Verkehrsflächen ein Parkraumangebot zu schaffen, das "für Fahrzeughalter akzeptabel" sein mag. Es ist vielmehr die Verantwortung der Fahrzeughalter:innen bzw. -führer:innen, sich erforderlichenfalls für dauerhaftes und regelmäßiges Fahrzeugabstellen um entsprechende Möglichkeiten zu bemühen bzw. Parkvorgänge im öffentlichen Verkehrsraum unter Beachtung der Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung durchzuführen. Der ruhende Verkehr im genannten Bereich ist bereits heute flächenmäßig und unter Beachtung notwendiger Bewegungsflächen für Ver-, Entsorgungs- und Einsatzfahrzeuge maximiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5890 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erledigte Baustellen-UmleitungsschilderSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 57 Betreff: Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder In der Regel werden Baustellen-Umleitungsschilder sowie die eigentliche Baustellenabsicherung im Auftrag der jeweiligen Bauherren durch ein Unternehmen für Verkehrsabsicherung aufgestellt. Der Magistrat geht generell davon aus, dass es im Interesse des jeweiligen Unternehmens liegt, alle Schilder nach der Baumaßnahme auch wieder abzuräumen. Das Abräumen der Beschilderung ist selbstredend auch Bestandteil des jeweiligen Auftrags. Durch die Vielzahl von zeitlich parallelen und teils über einen langen Zeitraum laufenden Baumaßnahmen kann durchaus der Eindruck entstehen, die Beschilderung würde nicht mehr gebraucht. Es kann vorkommen, dass Teile der Beschilderung beim Abräumen übersehen werden und vor Ort stehen bleiben. Generell geht der Magistrat solchen Meldungen - meist kommen sie von Bürgerinnen und Bürgern - bereits nach. Falls sich der Eigentümer dieser Schilder ermitteln lässt, fordert ihn der Magistrat dazu auf, das Material zu beseitigen. Wenn keine Zuordnung möglich ist, veranlasst der Magistrat selbst die Beseitigung und Entsorgung des Beschilderungsmaterials. Der Magistrat begrüßt es daher, wenn Schilder die dem Anschein nach nicht mehr gebraucht werden, per Mail an den jeweiligen Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung gemeldet werden. Für den Ortsbezirk 10 können solche Hinweise also an bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de geschickt werden. Wichtig ist immer eine möglichst genaue Ortsangabe. Eine Beschreibung wie "Marbachweg" oder "Ronneburgstraße" sorgt für eine zeitintensive Recherchearbeit vor Ort. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5911
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schlaglöcher auf der Fahrbahn teils erneut aufgebrochenSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 58 Betreff: Schlaglöcher auf der Fahrbahn teils erneut aufgebrochen Zu 1. und 2. Für den genannten Abschnitt der Kurzröderstraße hat der Magistrat bereits eine Asphaltdeckenerneuerung geplant. Die Ausführung ist spätestens für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, werden Verkehrsteilnehmende wieder eine ebene Fahrbahn vorfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5888
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Markierungen auf der Straße Am Kalten Berg erneuernSTOB 613.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 59 Betreff: Markierungen auf der Straße Am Kalten Berg erneuern Die Fahrbahnmarkierungen "30" in der Straße Am Kalten Berg hat der Magistrat im Sommer 2024 erneuert. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zuge darauf, dass Verkehrsteilnehmende durch das entsprechende Verkehrszeichen bereits vor dem Beginn der Bebauung auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden. Auch in Fahrrichtung Heiligenstockweg gibt es auf Höhe der Buswendeschleife eine solche Beschilderung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5889
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Im Storchenhain in BonamesSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 60 Betreff: Im Storchenhain in Bonames Der genannte Abschnitt wird mit der Schilderkombination Verkehrszeichen (VZ) 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gehweg" mit dem Zusatz VZ 1022-10 StVO "Radfahrer frei" ausgestattet. Der Bereich zwischen der Einfahrt zum Friedhof in Bonames und der gegenüberliegenden Seite, die ebenfalls zum "Im Storchenhain" gehört, wird von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gleichzeitig genutzt. Dies führt aufgrund der geringen Breite des Weges (maximal 2,50 m) zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmer:innen. Es erscheint nicht zielführend, die Radfahrer:innen aus dem Weg heraus zu nehmen, sondern es ist ihnen die Durchfahrt zu ermöglichen. Radfahrer:innen den schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen gleichzustellen, würde aber an der jetzigen Situation nichts ändern. Durch die neue Beschilderung werden Radfahrer:innen lediglich geduldet auf dem Weg und sind dazu verpflichtet, hier Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Somit soll die Rücksichtnahme erhöht und weitere Konflikte unterbunden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5894
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024STOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 61 Betreff: Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024 Es wurde seitens des Magistrats ein Handlungsleitfaden entwickelt und den Ortsbeiräten zur Kenntnis übersandt. Nach diesem Handlungsleitfaden ist zu verfahren. An diesem Verfahren wird festgehalten. Die Verkehrszeichenpläne werden zukünftig von einer Fachfirma erstellt und den Antragsteller:innen zur Verfügung gestellt. Eine für die Initiativen kostenfreie Anlieferung, Aufstellung und Abholung der Schilder und des Absperrmaterials war für den diesjährigen Zeitraum vorgesehen. Die Ortsbeiräte wurden entsprechend informiert. Für den diesjährigen Zeitraum (nach den Sommerferien bis zu den Herbstferien) sind keine Anträge auf Nachbarschaftsstraßen eingegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auerweg - Befestigung und Ausbau des GrabensST13.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat den Entwässerungsgraben im Auerweg direkt nach dem Starkregenereignis vom 02.05.2024 wieder sukzessive hergestellt, für die Wasseraufnahme hinsichtlich Breite und Tiefe optimiert und fachgerecht befestigt. Generell ist der Graben lediglich für die Ableitung des Oberflächenwassers der Fahrbahn dimensioniert. Bei Starkregen werden nun jedoch zusätzlich erhebliche Mengen an Schlamm und Gehölz über die nördlich gelegenen Felder und Wege in den Graben gespült. Auch versiegelte Flächen in der näheren Umgebung erhöhen wahrscheinlich das abzuführende Niederschlagswasser, welches am Grabenende über ein Einlaufbauwerk als Nadelöhr in die unterirdische Kanalleitung mündet. Um eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat bedauert daher, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Antrag vom 19.02.2025, OF 707/11 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montierenSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 63 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Die Sichtbedingungen im Bereich "Am Atzelberg/ Wilhelmshöher Straße" haben sich im Zuge der Umgestaltung deutlich verbessert. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Straßenverlauf ist auf 30 km/h beschränkt; zudem ist das Parken unmittelbar am Kreuzungsbereich bereits unterbunden. Grund dafür sind die Fahrradbügel und der Fußgängerüberweg. Ein Hineintasten in den Querverkehr ist also problemlos möglich. An der Örtlichkeit gab es von 2016 bis 2023 keine polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle mit Personenschäden. Generell hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zuge auch auf vergangene Stellungnahmen zum Thema Verkehrsspiegel und auf die Gründe, weshalb bundesweit ein Aufstellen selbiger restriktiv gehandhabt wird. So haben sich die Spiegel oft nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. Stattdessen haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig: Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein Nachteil ist zudem, dass durch die Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergeben wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5784
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montierenSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 64 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass es sich in der Zeuläckerstraße 10 a bis e bis in Nähe der Zeuläckerstraße 11 um eine private Ausfahrt handelt und sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrtsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Die Höchstgeschwindigkeit im Straßenverlauf liegt bei 30 km/h. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich die Verkehrsteilnehmenden vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Da die betreffende Örtlichkeit auch kein Unfallschwerpunkt darstellt, kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch die Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5785
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und OffenbachSTOB 213.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 65 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach Die Machbarkeitsstudie zu einer direkten Straßenbahnverbindung von Frankfurt-Fechenheim nach Offenbach (Straßenbahnkonzept Offenbach a.M. - Frankfurt a.M.) befindet sich noch auf dem Stand der Grobbetrachtung. Dabei werden grundlegende Aspekte untersucht, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob das Projekt grundsätzlich umsetzbar ist. Sobald erste Erkenntnisse vorliegen, die eine Diskussion ermöglichen, werden die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main und Offenbach am Main darüber informiert und in den Prozess einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5786
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigenSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 66 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Vorläufige Stellungnahme: Der mit der Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023 - ST 208- übermittelte Sachstand ist weiterhin gültig, lässt sich aber nicht durch neue Erkenntnisse ergänzen. Der Magistrat kann daher weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs FSV-StadionSTOB 1113.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 67 Betreff: Signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs FSV-Stadion Der Magistrat hält eine signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs am FSV-Stadion für kritisch bis unmöglich. Gründe sind die viergleisige Straßen- und U-Bahn-Anlage sowie der Kurvenbereich der Straßenbahn und Straße. Die Installation einer Lichtsignalanlage bedeutet, dass U-Bahnen und der Kfz-Verkehr entlang der Straße am Riederbruch in unterschiedlichen Signalphasen abgewickelt werden müssen. Wegen der Kfz-Verkehrsstärken und den relativ dicht getakteten U-Bahnen ist dann eine Abwicklung der vorhandenen Verkehrsmengen schlicht nicht möglich. Daher wird eine alternative Anbindung Richtung Osten gesucht. Es soll nach Abstimmung ein Querschnitt erstellt werden, der aufzeigt, ob die öffentliche Fläche für einen zusätzlichen Abbiegestreifen vorhanden ist. Nach Ermittlung des Querschnitts und der Flächenverhältnisse (Lageplan) soll eine Machbarkeitsprüfung / Verkehrsmodellierung der notwendigen Signalanlage erfolgen. Ein erster Entwurf der Planunterlagen inklusive Schleppkurvenprüfung befindet sich in Prüfung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 880
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichtenSTOB 513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 68 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat wird sich weiter nachdrücklich gegen den Ausbau der A 5 abgesehen vom Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz gegenüber der Bundesregierung und der Autobahn GmbH einsetzen. Daher begrüßt es der Magistrat, dass der Ortsbeirat 12 diese Position unterstützt. Hinsichtlich des Lärmschutzwalls bedauert der Magistrat, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5755
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus KleingartenanlagenSTOB 113.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 69 Betreff: Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen Die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main regelt, dass zur Inanspruchnahme von Entsorgungsleistungen nur diejenigen Anschluss- und Benutzungspflichtigen befugt sind, deren Grundstück, auf dem die Abfälle anfallen, an das Holsystem mit Restabfallbehältern angeschlossen ist. Wenn ein Kleingarten an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann auf diese Weise der Grünschnitt preiswert und ohne größeren Aufwand der Verwertung zugeführt werden. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen der FES GmbH (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) möglich. Individuelle Lösungen für einzelne Liegenschaften sind mit dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit nicht vereinbar. Sofern ein Kleingartenverein den Anschluss an die Abfallentsorgung oder die Erhöhung der Tonnenkapazität wünscht, kann er sich über die Mailadresse abfall.wirtschaft@stadt-frankfurt.de an das Umweltamt wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6126
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigenSTOB 713.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 70 Betreff: Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen Der Magistrat hat sich inzwischen vor Ort mit der Autobahn GmbH ausgetauscht. Dabei hat ein Mitarbeiter der Autobahn GmbH erläutert, dass Müllansammlungen im Seitenbereich während beziehungsweise vor Mäh- und Pflegearbeiten (Baum- und Heckenschnitt) entfernt werden. Diese Arbeiten finden mehrmals jährlich statt. Müllansammlungen wie zum Beispiel größere Folienstücke, die durch Verwehungen auf die Fahrbahn gelangen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, werden umgehend entfernt, sobald sie der zuständigen Meisterei gemeldet werden. Entsprechende Meldungen können direkt in ein Online Formular eingetragen und an die Autobahn GmbH übermittelt werden (https://www.autobahn.de/buergerservice). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5296
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellenST13.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Die Fahrradabstellplätze und die als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen in der Otto-Schott-Straße wurden im Jahr 2021 auf Anregung des Ortsbeirats 12 eingerichtet. Die Maßnahme wurde damit begründet, dass "mit den beschriebenen Maßnahmen ein effektiver Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geleistet werden kann." Die Schaffung von Parkplätzen auf Kosten der Verkehrssicherheit liegt nicht im Interesse des Magistrats. Das legale Parken ist ausschließlich in eigens dafür hergestellten Parkbuchten möglich. Im Bereich der Reinigung lassen sich Parkplätze als Ladebereiche einrichten. Der Ortsbeirat 12 wird gebeten, dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher HöheST13.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 72 Betreff: Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat ist gerne bereit, die Schaukästen umzusetzen. Allerdings braucht der zuständige Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung dafür im Vorfeld Skizzen für die gewünschten neuen Standorte, damit er die Flächen prüfen kann. Eine entsprechende Rückmeldung kann der Ortsbeirat per Mail abgeben und in diesem Zuge bei Bedarf auch einen Ortstermin vereinbaren (bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de). Schon jetzt möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass die Kosten für das Umsetzen vom Ortsbeirat zu tragen wären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5929 Sonstiger Antrag vom 11.02.2025, OS 52/12
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baustopp in Praunheim? (2)STOB 813.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 73 Betreff: Baustopp in Praunheim? (2) Die angesprochene Fläche ist derzeit an einen Karosseriebaubetrieb und als Garagenhof überlassen. Die BKRZ (Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH) ist im Auftrag der Branddirektion bereits seit einiger Zeit u.a. im Bereich Praunheim auf der Suche nach einer geeigneten Fläche zur Realisierung eines Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. In diesem Zuge ist die BKRZ an das zuständige Fachamt herangetreten, um die grundsätzliche Eignung der Flächen und die Möglichkeiten einer Überlassung zu erörtern. Aktuell finden Gespräche zu Fragen- und Problemstellungen statt. Wann und ob mit einer Nutzung des Grundstücks durch die Freiwillige Feuerwehr gerechnet werden könnte, kann aktuell nicht beantwortet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 952
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am OhlenstückSTOB 813.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 74 Betreff: Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am Ohlenstück Der Magistrat bleibt weiterhin bei seiner Auffassung aus der STE 813/2024: Die offizielle Zuwegung ist die Straße "Am Ohlenstück". Diese ist bereits ausreichend beleuchtet. Eine Verpflichtung, den vom Ortsbeirat genannten Weg zu beleuchten, gibt es nicht. Gerade auch im Hinblick darauf, dass der Magistrat wegen den zahlreichen Aufgaben im Stadtgebiet bedachtsam mit den vorhandenen Ressourcen umgehen muss, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5870
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener WegST13.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Die von der Bundesregierung eingebrachte Novellierung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist bekanntlich vorerst im Bundesrat gescheitert. Das Straßenverkehrsamt als Straßenverkehrsbehörde ist daher bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen unterhalb der innerorts grundsätzlich geltenden 50 km/h weiterhin an die sehr engen Grenzen, vor allem in § 45 Absatz 9 Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gebunden: "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." Dies ist, untermauert auch durch zahlreiche verwaltungsgerichtliche Urteile, eine sehr hohe Hürde, von der abzuweichen in der Regel nur "im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern" statthaft ist (ebd., Satz 4, Ziffer 6). Der Anregung kann daher mangels Anordnungsgrundlage leider nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsSTOB 1213.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 76 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da weder für eine streckenbezogene Verringerung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h noch für eine Tempo 30-Zonenregelung die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen vorliegen. Weder sind schutzwürdige Einrichtungen im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unmittelbar dort gelegen noch besteht eine erhebliche Gefahrenlage im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Quietschen durch die U-Bahn-Linie 6 im Bereich Industriehof beseitigenSTOB 1013.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 77 Betreff: Quietschen durch die U-Bahn-Linie 6 im Bereich Industriehof beseitigen Als Maßnahme gegen das typische "Quietschen" der ein- und ausfahrenden Bahnen sind Schienenbenetzungsanlagen am Industriehof bzw. an der "Großen Nelkenstraße" installiert worden. Die dort installierten Anlagen benutzen als Konditionierungsmittel eine Art "Schmierfett", um die Schallemissionen zu reduzieren. Sie entsprechen damit dem Stand der Technik und funktionieren einwandfrei. Die Gleisanlagen befinden sich in einem sehr guten Anlagenzustand, und der Streckenabschnitt unterliegt zudem regelmäßiger Schienenpflege. Der Magistrat hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) beauftragt zu prüfen, ob bzw. welche Maßnahmen zusätzlich umgesetzt werden können, um die Schallemissionen spürbar zu reduzieren. Es dient zur Kenntnis, dass das in der Anregung erwähnte Bewässern der Schienen nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Gerade an heißen Sommertagen würde das Wasser auf dem Schienenkopf unmittelbar verdunsten und nicht über eine längere Strecke verteilt werden, da die Schienen dann durch die Sonneneinstrahlung Temperaturen von über 60 °C aufweisen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5792 Antrag vom 18.08.2025, OF 527/7 Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1240
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der SandelmühleSTOB 1113.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 78 Betreff: Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die gewünschte Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5862
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt"STOB 1513.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 79 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Die Positionen der Bushaltestelle "Römerstadt" werden nach der Verlegung jeweils in Fahrtrichtung hinter der Brücke angeordnet: Die Haltestellenposition in Richtung Nordwestzentrum vor dem Alten Jüdischen Friedhof und die Haltestellenposition in Richtung Heddernheim vor der Kita (In der Römerstadt 117). Da sich jedoch der Neubau der Kita verzögert und die Fläche weiterhin als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wird, wird die Haltestelle übergangsweise gegenüber der Haltestellenposition der Gegenrichtung und dem Alten Jüdischen Friedhof angeordnet. Da es sich um eine einfache Verlegung einer Bushaltestelle handelt, werden hierzu keine detaillierten tiefbaulichen Planungsunterlagen erstellt, die dem Ortsbeirat übermittelt werden könnten. Es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat die Verfügungen des Straßenverkehrsamtes zur Einrichtung bzw. Verlegung von Haltestellen übermittelt werden. Im Zuge eines zukünftigen barrierefreien Ausbaus der Haltestelle wird der Magistrat den Ortsbeirat selbstverständlich vor der baulichen Umsetzung über die Planungen informieren. Zu dieser Maßnahme kann jedoch derzeit noch kein Umsetzungszeitraum genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5866
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichternSTOB 913.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 80 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern Bei der Maßnahme zur Lichtsignalanlage (LSA) MCP - Marie-Curie-Straße / Alarmausfahrt Polizei kam es zu Verzögerungen wegen der Kampfmittelsondierung und den Bodengutachten. Die Bauplanung sieht vor, in der 50. KW 2024 eine Zielgrube für die Unterpressung der Marie-Curie-Straße herzustellen, in der 3. KW 2025 die beiden Unterpressungen der Bauphasen 2 und 3 zu beginnen und in der 5. KW diese Arbeiten abzuschließen. In der 7. KW werden die restlichen signaltechnischen Tiefbauarbeiten ausgeführt. Die Straßenbaumaßnahmen werden in den KW 8 und 9 durchgeführt. Die abschließenden elektrotechnischen Arbeiten werden in der 12. KW mit der Inbetriebnahme der LSA abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgestaltung der CronstettenstraßeSTOB 913.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel für die FranckeschuleSTOB 913.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 82 Betreff: Fahrradbügel für die Franckeschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, wegen konkurrierender Maßnahmen weiterhin keinen Zeitraum für die Ausführung nennen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5273
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenigSTOB 213.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 83 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 156
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kapazität der Kanalisation im Frankfurter Nordend bei StarkregenSTOB 913.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 84 Betreff: Kapazität der Kanalisation im Frankfurter Nordend bei Starkregen Zu 1. und 3. Die Kanalisation im Frankfurter Nordend ist gemäß den Regelwerken für ein 3-jährliches Niederschlagsereignis ausgelegt. Die Kanäle sind ausreichend dimensioniert. Die Ableitung seltener Starkregenereignisse kann jedoch nicht ausschließlich über die Kanalisation erfolgen. Der Magistrat verweist zudem auf die Starkregengefahrenkarten (Starkregengefahrenkarten | Stadt Frankfurt am Main), mit der sich alle Interessierten über die Gefährdung durch Starkregen informieren können. Die Karten zeigen Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten für verschiedene Regenmengen für das Stadtgebiet Frankfurt am Main. Das heißt auf den Karten ist zu sehen, wo und wie tief bei entsprechenden Regenmengen das Wasser stehen könnte und wie schnell es wo entlangfließt. Zu 2. Die Schmutzfangeimer in den Sinkkästen werden zweimal jährlich entleert und gereinigt. Der Inhalt der Schmutzfangeimer wird von der FES abtransportiert und entsorgt. In der Tat stellen verstopfte Sinkkästen dennoch ein Problem dar. Einige Sinkkästen werden nur unzureichend gereinigt, da dort parkende Fahrzeuge die Leerung verhindern. In der Praxis geschieht das auch im Bereich von Parkverboten. Generell können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an unsere Baubezirke (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/am t-fuer-strassenbau-und-erschliessung/baubezirke) wenden und auf verstopfte Straßenabläufe hinweisen. Ebenso ist die Meldung über den Mängelmelder auf der Seite "Frankfurt fragt mich" (https://www.ffm.de/frankfurt/de/flawRep/43535) möglich, so dass kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Zu 4. Als Folge des Klimawandels nehmen extreme Wetterlagen auch in Frankfurt am Main zu. Generell spricht man ab einer Regenmenge von 15 Litern pro Stunde beziehungsweise 20 Litern pro sechs Stunden auf einen Quadratmeter von einem Starkregen. Starkregen können im gesamten Stadtgebiet blitzschnell zu Überflutungen führen. Um diesen Starkregenereignissen wirksam zu begegnen, arbeiten derzeit unterschiedliche Stellen ämterübergreifend zusammen. Generell sieht der Magistrat hier den Bedarf nach einer Koordinierungsstelle, die wirksame Konzepte erarbeitet und die erforderlichen Aufgaben koordiniert. Konkrete Maßnahmen im Bereich Nordend sind derzeit nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2024, V 1019
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Parksituation in den verkehrsberuhigten Bereichen der Parkstadt verbessernSTOB 913.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 85 Betreff: Unterliederbach: Parksituation in den verkehrsberuhigten Bereichen der Parkstadt verbessern In verkehrsberuhigten Bereichen sollen laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen keine weiteren Verkehrszeichen (VZ) angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch VZ 314 StVO (Parken) gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann." (vgl. VwV-StVO zu § 39 Verkehrszeichen, Zu den VZ 325.1 StVO und 325.2 StVO (verkehrsberuhigter Bereich)). Um die verkehrsberuhigten Bereiche in ihrer verkehrsrechtlichen Stellung nicht aufzuweichen und auch als solche erkennbar zu halten, steht eine zusätzliche Beschilderung im Widerspruch zur VwV-StVO und ist daher ein ungeeignetes Mittel. Nach den vorliegenden Informationen befindet sich die Siedlung Parkstadt Unterliederbach auf nicht städtischem Gelände. Gegebenenfalls könnten, je nach Eigentümerschaft und Widmung, die Parkplätze in den betreffenden verkehrsberuhigten Bereichen der Parkstadt Unterliederbach durch die Liegenschaftseigentümer den Bewohnern zumindest teilweise zugeteilt und durch klappbare Stahlabweiser mit Schlüssel gesichert werden. Dies ist jedoch keine kommunale Aufgabe. Außerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche in der Tempo-30-Zone der Parkstadt Unterliederbach können bei Bedarf stellenweise Parkplätze mit Parkscheibenpflicht eingerichtet werden. Wie bei anderen Stadteilen mit Flughafennähe könnte die maximale Parkdauer 24 Stunden betragen. Weiterhin wäre aufgrund des allgemeinen Parkdrucks in Frankfurt Höchst und Unterliederbach sowie des zusätzlich erhöhten Parkdrucks bei Veranstaltungen langfristig eine ausreichende Parkfläche mit nahtloser Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr sowie eine Verkürzung der Fußwege vom S-Bahnhof Höchst-Farbwerke zur Silo-straße wünschenswert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5798
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Verkehrssituation entlang der Holzlachstraße (IGS 15) zeitnah verbessernSTOB 913.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 86 Betreff: Höchst: Verkehrssituation entlang der Holzlachstraße (IGS 15) zeitnah verbessern Die Situation vor dem Schulparkplatz ist eindeutig. Es gibt 2 Fahrspuren, auf denen nicht geparkt werden soll. Ein weiteres Haltverbot vor dem Schulparkplatz wird nach der aufgezeigten Situation als sinnvoll betrachtet und installiert. In der KW 38 wurden im genannten Abschnitt die wild gewachsenen Hecken zurückgeschnitten. Aktuell werden die jeweiligen Eigentümer:innen zum Rückschnitt aufgefordert. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den fraglichen Bereich im Rahmen der allgemeinen Streife. Es wird auch hinsichtlich nicht zugelassener Fahrzeuge kontrolliert - zuletzt am 24.09.2024 (Stand bis 01.10.2024) - allerdings ohne Vorfinden von Fahrzeugen. Der Außendienst wurde nochmals sensibilisiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5811
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzungen im NordendSTOB 913.01.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 87 Betreff: Ergebnis der Überprüfung der Erhaltungssatzungen im Nordend Die Ausschreibung einer entsprechenden gutachterlichen Leistung wird aktuell durchgeführt. Die Ergebnisse der zu beauftragenden gutachterlichen Leistung werden die fachliche Basis der Evaluation. Diese werden ca. ein Jahr nach erfolgter Beauftragung erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.07.2024, V 987
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.