Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am Ohlenstück
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Beleuchtung des Fuß- und Radwegs Am Ohlenstück abgelehnt, da die offizielle Zuwegung bereits ausreichend beleuchtet ist. Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, die vorhandenen Ressourcen im Stadtgebiet bedachtsam zu nutzen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bleibt weiterhin bei seiner Auffassung aus der STE 813/2024: Die offizielle Zuwegung ist die Straße "Am Ohlenstück". Diese ist bereits ausreichend beleuchtet. Eine Verpflichtung, den vom Ortsbeirat genannten Weg zu beleuchten, gibt es nicht. Gerade auch im Hinblick darauf, dass der Magistrat wegen den zahlreichen Aufgaben im Stadtgebiet bedachtsam mit den vorhandenen Ressourcen umgehen muss, kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2024STST 813Beleuchten des Fuß- und RadwegesStellungnahme
- 25. August 2024OFOF 170/13Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am OhlenstückOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5870Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am OhlenstückDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 74Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am OhlenstückStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab