Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Lichtsignalanlagen an verschiedenen Ampeln mit notwendigen Hilfsmitteln für Sehbehinderte auszustatten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. und erfolgt abhängig von den verfügbaren Ressourcen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat steht in direktem und regelmäßigem Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V (BSBH). Gemeinsam werden hier die Lichtsignalanlagen anhand einer Prioritätenliste festgelegt, die als Nächstes mit den notwendigen Hilfsmitteln für Sehbehinderte ausgestattet werden. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen, wird die Liste abgearbeitet.
Die in der Anregung genannten Signalanlagen werden in die Prioritätenliste aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2024OFOF 867/10Blindensignalanlagen an verschiedenen AmpelnOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2024OMOM 5891Blindensignalanlagen an verschiedenen AmpelnDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 55Blindensignalanlagen an verschiedenen AmpelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab