Im Storchenhain in Bonames
Zusammenfassung
Im Bereich "Im Storchenhain" in Bonames wird eine neue Beschilderung eingeführt, die Radfahrern die Nutzung des Gehwegs erlaubt, jedoch Schrittgeschwindigkeit vorschreibt. Dies soll die Sicherheit erhöhen und Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern reduzieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der genannte Abschnitt wird mit der Schilderkombination Verkehrszeichen (VZ) 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gehweg" mit dem Zusatz VZ 1022-10 StVO "Radfahrer frei" ausgestattet.
Der Bereich zwischen der Einfahrt zum Friedhof in Bonames und der gegenüberliegenden Seite, die ebenfalls zum "Im Storchenhain" gehört, wird von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gleichzeitig genutzt. Dies führt aufgrund der geringen Breite des Weges (maximal 2,50 m) zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmer:innen. Es erscheint nicht zielführend, die Radfahrer:innen aus dem Weg heraus zu nehmen, sondern es ist ihnen die Durchfahrt zu ermöglichen. Radfahrer:innen den schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen gleichzustellen, würde aber an der jetzigen Situation nichts ändern. Durch die neue Beschilderung werden Radfahrer:innen lediglich geduldet auf dem Weg und sind dazu verpflichtet, hier Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Somit soll die Rücksichtnahme erhöht und weitere Konflikte unterbunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2024OFOF 877/10Im Storchenhain in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5894Im Storchenhain in BonamesDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 60Im Storchenhain in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab