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  • Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst Präsentation
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6307 entstanden aus Vorlage: OF 947/10 vom 16.12.2024 Betreff: Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst Präsentation Vorgang: OIB 520/21 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, aufgrund neu aufgekommener Lösungsansätze zu prüfen und zu berichten, ob der seit Langem erhoffte Kinderbücherschrank nun doch noch im Bereich der Kita, zum Beispiel neben dem Eingang, ggf. auch auf oder vor dem Kita-Gelände, in der Theodor-Thomas-Straße in Bonames realisiert werden kann. Dazu empfiehlt sich dringend eine zeitnahe Begehung mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 und den beteiligten Stellen. Gegebenenfalls ist mit den beteiligten Stellen eine Nutzungs- und/oder besser noch eine einmalige Überlassungsvereinbarung für den Standort mit dem ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) zu treffen. Denkbar ist dabei, dass zur Vereinfachung einmalig ein Quadratmeter der Fläche für den Kinderbücherschrank in die Zuständigkeit des ASE übertragen wird, um vermeidbare stadtinterne Bürokratie bzw. regelmäßigen Pflege- und Erhaltungsaufwand weitgehend zu vermeiden bzw. in die Zuständigkeit des für Bücherschränke zuständigen ASE zu bringen. Begründung: Offenbar wurden bisher final nicht alle geeigneten Standorte geprüft. Der südöstlich der Kita gelegene Bereich in Bonames weist entsprechenden Bedarf für einen Kinderbücherschrank auf. Die bisherige Beschlussfassung bzw. der bisherige Wunsch des Ortsbeirates 10 soll bitte beachtet und berücksichtigt werden. Der zuletzt geplante und im Ortsbezirk 15 liegende Standort am Quartierseingang "Nordost Ladenzeile" wird insbesondere auch als alleinige Maßnahme des Ortsbeirates 10 kritisch gesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 520 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 947 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6308 entstanden aus Vorlage: OF 949/10 vom 16.12.2024 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337, trotz entsprechender Festsetzung (siehe unter 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird der Magistrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? 2. Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z. B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? 3. Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden, und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahe gelegene Hubschrauberlandeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der Neunzigerjahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im beschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potenzial erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames kann und muss dort schnellstmöglich etwas geschehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 564 Aktenzeichen: 67-2

  • Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6309 entstanden aus Vorlage: OF 950/10 vom 16.12.2024 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahn-Trasse ein Unterstand (analog des Unterstands am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas abseits liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden, mit der Folge von nicht gewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und nicht gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt, auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu einer allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 485 Antrag vom 05.05.2025, OF 1052/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6963 Aktenzeichen: 67-0

  • Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6310 entstanden aus Vorlage: OF 951/10 vom 16.12.2024 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die aus Richtung Galgenstraße kommenden Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 besser vor Fehlverhalten der Fahrzeugführenden geschützt werden können. Verweise auf § 26 StVO reichen nicht aus, weitergehende Maßnahmen sind dringend geboten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es seit einer gefühlten Ewigkeit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerüberwegnutzenden und sich in Richtung Am Wendelsgarten bewegenden Fahrzeugen kommt. Das ist hauptsächlich darin begründet, dass Passanten aufgrund örtlicher Gegebenheiten erst sehr spät erkennbar sind, aber zügig den Fußgängerüberweg betreten können. Viel zu oft halten sich Fahrzeugführende nicht an § 26 StVO bzw. konzentrieren sich mehr auf den vor dem Einbiegen bevorrechtigten Fahrzeugverkehr. Fußgängerüberwegnutzer werden sogar häufig beschimpft. Mutmaßlich gab es bislang wohl noch keine gravierenderen bzw. gemeldeten Unfälle, das ist aber pure Glückssache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 754 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6311 entstanden aus Vorlage: OF 952/10 vom 11.12.2024 Betreff: Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kleidercontainer auf die Seite der Schule stellen kann, damit bessere soziale Kontrolle das Hinzulegen von Müll reduziert. Begründung: An den jetzigen Standorten der Kleidercontainer ist die Einsehbarkeit nicht gegeben, sodass immer wieder Müll, Sperrmüll und sogar Hausmüll dazugelegt wird. Der Standort am Zaun gegenüber der Schule bringt mehr Einsehbarkeit und soziale Kontrolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 577 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Sportunterricht an der Münzenbergerschule
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6312 entstanden aus Vorlage: OF 953/10 vom 14.12.2024 Betreff: Sportunterricht an der Münzenbergerschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zusätzliche Bodenelemente für den Saalbau Ronneburg zu veranlassen oder eine Alternativhalle zur Ausübung des Sportunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Münzenbergerschule zu organisieren. Begründung: Zurzeit findet der Sportunterricht, vorausgesetzt es sind genügend freiwillige Eltern und Lehrer vorhanden, in den Räumlichkeiten des Saalbaus Ronneburg statt. Leider ist der Bodenbelag nicht für Ballsportarten geeignet. Daher sind die möglichen sportlichen Aktivitäten sehr eingeschränkt. Es wird eine schnelle und umsetzbare Lösung zur Fortsetzung des Sportunterrichts gebraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 242 Aktenzeichen: 40-2

  • Wasserrinne auf dem Gravensteiner-Platz
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6313 entstanden aus Vorlage: OF 954/10 vom 11.12.2024 Betreff: Wasserrinne auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Abbau des Fliegenden Künstlerzimmers im Herbst 2025 der vorhandene Wasseranschluss in eine abschüssig fließende Wasserrinne umgewandelt werden könnte, die mit einem Pumpschwengel betrieben wird. Begründung: Sehr viele Bürger haben nach mehreren Befragungen zu dem Umbau des Platzes erwähnt, dass Wasser ein hervorragendes Element zur Abkühlung des Platzes und zur Erfrischung sei. Durch eine mit Fließwasser durchflossene Rinne kann auch keine Verkeimung durch stehendes Wasser entstehen, da das Wasser ja fließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 948 Antrag vom 27.07.2026, OF 52/10 Anregung an den Magistrat vom 11.08.2026, OM 300 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 958/10 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z. B. um fünf Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden. Begründung: An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig Folgendes zu beobachten: Ist der links abbiegende Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen die Pkw-Fahrer:innen, die ungeduldig hinter dem links abbiegenden Verkehr warten mussten, geradeaus in Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün zeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6315 entstanden aus Vorlage: OF 959/10 vom 16.12.2024 Betreff: Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße Der Magistrat wird gebeten, die durch Wurzelwerk entstandenen Stolperfallen auf dem Fußgängerweg in der Goldpeppingstraße entlang des Sportparks zu beseitigen. Begründung: Der östliche Fußweg der Goldpeppingstraße wird zur Straße hin von Beeten gesäumt, in die jeweils ein Baum gesetzt wurde. Alles wächst wunderbar. Jedoch haben sich im Laufe der Jahre aufgrund des Wurzelwachstums starke Wölbungen im Fußweg gebildet und sich zu gefährlichen Stolperfallen entwickelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 919 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem GravensteinerPlatz unter den japanischen Kirschbäumen
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6316 entstanden aus Vorlage: OF 961/10 vom 16.12.2024 Betreff: Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner-Platz unter den japanischen Kirschbäumen Vorgang: OM 5552/24 OBR 10; ST 1852/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung OM 5552 und die damit verbundene Stellungnahme vom ST 1852 zu überdenken und eine erforderliche Problemlösung auf den Weg zu bringen. Diese Fläche ist von allen Seiten so gerahmt, dass ein Starkregen am 2. Mai 2024 von einem oberhalb der Platzfläche gelegenen Bereich den Belag abtragen konnte. Die Felsenkiesfläche ist somit direkt abgetragen und von dort in die darunterliegenden Bereiche gespült worden. Ist es daher möglich, diesen Bereich mit einem wassergebundenen Belag vergleichbar der Parkfläche auf dem Parkfriedhof Heiligenstock oder einer anderen problemlösenden Idee zu verbessern? Begründung: Die Stellungnahme ST 1852 geht nicht auf die im Antrag OM 5552 beschriebene Problematik ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5552 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1852 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1870 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

  • Was wächst denn hier? Sortenschilder, um die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume Am Borsdorfer darzustellen
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6317 entstanden aus Vorlage: OF 962/10 vom 16.12.2024 Betreff: Was wächst denn hier? Sortenschilder, um die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume Am Borsdorfer darzustellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit es möglich ist, die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume näher zu deklarieren und somit den Bürgern*innen im sogenannten Apfelviertel näherzubringen. Begründung: Nach der Benennung der Straßen nach alten Apfelsorten und der anschließenden Bepflanzung der Parkanlage Am Borsdorfer sollte nun auch die Kenntlichmachung der unterschiedlichen Bäume erfolgen. Der ökologisch-pädagogische Wert für alle liegt auf der Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-0

  • Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6318 entstanden aus Vorlage: OF 963/10 vom 11.12.2024 Betreff: Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf der Straße Am Dachsberg Tempo-30-Markierungen auf der Straße aufbringen kann. Begründung: Da auf der Straße Am Dachsberg weiterhin zu schnell gefahren wird, bitten die dort anwohnenden Bürger darum, Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 743 Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765 Aktenzeichen: 66-0

  • Unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg
    OMOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6320 entstanden aus Vorlage: OF 967/10 vom 08.01.2025 Betreff: Unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie schnellstmöglich die teils durch parkende Fahrzeuge, unter anderem Sprinter, schlecht überschaubare und so unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Im Jahr 2024 waren dort bereits mindestens ein Unfall und diverse Fastunfälle zu verzeichnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 742 Antrag vom 10.11.2025, OF 1155/10 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7754 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Nied: Retablierung einer Haltestelle des Bücherbusses in NiedSüd
    VOB 9
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1093 entstanden aus Vorlage: OF 1138/6 vom 08.12.2024 Betreff: Nied: Retablierung einer Haltestelle des Bücherbusses in Nied-Süd Vorgang: OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie weit die Umsetzung der Zusage zur Retablierung einer Bücherbus-Haltestelle in Nied-Süd gediehen ist? Der Magistrat hatte dem vorgeschlagenen Standort auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3 in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 zugestimmt. In der Stellungnahme ST 639 wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Es soll mit Fördermitteln aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" umgesetzt werden. Wann können die Bürger*innen mit der Retablierung der Haltestelle des Bücherbusses rechnen? Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied-Süd, in dem sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 489 Aktenzeichen: 92-13

  • Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung
    VOB 9
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1094 entstanden aus Vorlage: OF 960/10 vom 16.12.2024 Betreff: Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in den Straßen Wegscheidestraße und Jaspertstraße ein unerträglicher Parkdruck besonders am Abend besteht? 2. Welche Möglichkeiten können eingeleitet werden, um den Parkdruck in der Karl-Kircher-Siedlung im Ortsbezirk 10 (Wegscheidestraße, Jaspertstraße) auf ein erträgliches Maß zu verringern? Begründung: Die Parksituation in der Wegscheidestraße und der Jaspertstraße nimmt seit geraumer Zeit skurrile Formen an. Anwohner finden keinen Parkplatz (besonders in den Abendstunden). Es wird in zweiter Reihe gleich neben den offiziellen Parkflächen auf der Straße geparkt, aber auch auf Flächen, die offiziell mit einem Parkverbot belegt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 765 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

  • Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe
    VOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1095 entstanden aus Vorlage: OF 966/10 vom 16.12.2024 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 10 angeboten? 2. Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? 3. Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? 4. Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? 5. Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet, und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 560 Aktenzeichen: 51

  • Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll?
    VOB 10
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1096 entstanden aus Vorlage: OF 933/10 vom 18.11.2024 Betreff: Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll? Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich einer fachlichen und sachlichen Überprüfung der Erhaltungssatzung für Eckenheim folgende Fragen detailliert zu beantworten: 1. Welche konkreten Erkenntnisse konnten seit der Einführung der Erhaltungsatzung in Eckenheim gewonnen werden? 2. Was spricht für die Aufrechterhaltung der Erhaltungssatzung? 3. Was spricht dagegen? 4. Plant der Magistrat, die Erhaltungssatzung aufzuheben, einzuschränken oder zu modifizieren, wenn ja, auf welche Weise? Begründung: Die Eckenheimer Erhaltungssatzung ist umstritten und erscheint teils nicht zeitgemäß und typisch bürokratisch. Der Nutzen ist fraglich. Sie schränkt die jeweiligen Eigentümer und Mieter ein. Die Baukosten sind mittlerweile sehr hoch. Bauanträge für mehr Wohnraum fehlen in Stadt, Land und Bund. Auch umweltgerechte Investitionen lohnen sich nicht oder sind nicht finanzierbar, wenn nicht auch die Nutzfläche einer Immobilie den aktuellen Erfordernissen und Bedarfen angepasst werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 589 Aktenzeichen: 61-0

  • Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen
    VOB 3
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1097 entstanden aus Vorlage: OF 965/10 vom 16.12.2024 Betreff: Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen Vorgang: OM 6047/20 OBR 10; ST 1462/20; V 903/24 OBR 10; ST 1259/24 Der Magistrat wird gebeten, endlich die mit Anfrage vom 12.03.2024, V 903, erbetenen Antworten zu geben, da die Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1259, diese nicht beantwortet. Von daher wird der Magistrat erneut gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Straßen im Ortsbezirk 10 haben eine ergänzende Beschilderung erhalten? 2. Welche Straßen haben noch keine ergänzende Beschilderung erhalten? 3. Bis wann soll die fehlende Beschilderung erfolgen? Begründung: In den Stellungnahmen ST 1462 vom 21.08.2020 und ST 1259 vom 21.06.2024 wird festgestellt, dass 111 Zusatzschilder im Ortsbezirk 10 erneuerungsbedürftig sind bzw. fehlen. Es wurde eine sukzessive Umsetzung angekündigt. Auf die gestellten Fragen wurde nicht konkret eingegangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6047 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1462 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 903 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1259 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 654 Aktenzeichen: 62-2

  • Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 11 Betreff: Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer? Vorgang: A 323/24 Gartenpartei Der Magistrat handelt gemäß § 9 Abs. 2 HGO als Kollegialorgan. Der Magistrat sieht keinen Anlass, Äußerungen oder Prozesshandlungen seiner Bediensteten in dem fragegegenständlichen Verwaltungsstreitverfahren zu kommentieren oder zu kritisieren. Darüber hinaus fällt der Streitgegenstand in dem Verwaltungsstreitverfahren 7 K 609/22.F nicht in den Geschäftsbereich des Magistrats, sondern unterfällt der Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung und seiner Geschäftsstelle (Büro der Stadtverordnetenversammlung). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.11.2024, A 323 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 11 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yiilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5758, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2025 Aktenzeichen: 00-33-2

  • Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördern
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 12 Betreff: Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5360 - E 89/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt, erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie zur Unterstützung der Jugendorganisationen politischer Parteien. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Förderung der politischen Bildung von Mitgliedern des Rings politischer Jugend Frankfurt (RPJ) sowie vergleichbarer Organisationen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dabei orientiert sich die Richtlinie an den bereits bewährten Prinzipien zur Förderung von Jugendverbänden und -gruppen des Frankfurter Jugendrings. Im Einklang mit Beschluss E 89 wird die Richtlinie auch Regelungen zur Förderfähigkeit sowie zur ordnungsgemäßen Verwendung der bereitgestellten Mittel enthalten. Die Umsetzung des E 89 kann jedoch erst erfolgen, wenn der Haushalt für die Jahre 2024/2025 Rechtskraft erlangt hat und der Jugendhilfeausschuss die Förderrichtlinie verabschiedet hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 89 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 126 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.02.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 12 dient zur Kenntnis. 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 12 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5740, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 00-33-0

  • Schutz für das Hanau-Gedenkbild
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 13 Betreff: Schutz für das Hanau-Gedenkbild Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5403 - NR 1029/24 Linke - Das Graffito zum Gedenken der Opfer des rassistischen und rechtsextremistischen Mordanschlags vom 19. Februar 2020 in Hanau wurde auf Anregung und unter Beteiligung des Magistrats Anfang Oktober wiederhergestellt und versiegelt. Eine Fachfirma hat das Kunstwerk unter der Friedensbrücke mit permanentem Anti-Graffitischutz versehen. Die Kosten in Höhe von knapp 4.000 Euro hat Semper Aquila übernommen, ein Netzwerk von Mitgliedern des Vereins Eintracht Frankfurt. Das Netzwerk hatte bereits die Kosten für die Wiederherstellung getragen. Der Forderung der Schöpfer des Graffito, das "Kollektiv ohne Namen", konnte damit rasch entsprochen werden. Der Magistrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine klare Haltung, diesen, für das Gedenken an die Opfer des Terroranschlags so wichtigen Ort, zu ehren und im öffentlichen Gedächtnis zu halten. An jedem Jahrestag des Anschlags von Hanau legen Magistrat und Stadtverordnete an dem Graffito einen Kranz nieder, um die Namen der Opfer im Licht zu halten. Unabhängig davon arbeitet der Magistrat an der Umsetzung eines Denkmals und wird zu diesem Antrag der Stadtverordnetenversammlung noch berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.10.2024, NR 1029 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 27.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 13 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5829, 34. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 27.03.2025 Aktenzeichen: 10-52

  • Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 14 Betreff: Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz Vorgang: OI 69/24 OBR 8 Der Magistrat begrüßt die Initiative des Ortsbeirats. Nach Prüfung der Örtlichkeit kann sich das Fachamt die Errichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Gelände des Platzes vorstellen. Mit der Planung kann aufgrund fehlender personeller Kapazitäten zurzeit noch nicht begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.09.2024, OI 69 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 177 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 14 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5741, 35. Sitzung des OBR 8 vom 20.02.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 15 Betreff: Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 127/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Das Amt für Bau und Immobilien ist unter Einbeziehung des Kulturamtes nach wie vor dabei, eine geeignete Liegenschaft als Auslagerungsstätte für die "Musikschule Frankfurt e. V." zu finden. Dies stellt sich aufgrund der gewünschten Größe, des spezifischen Raumzuschnittes sowie der darüber hinaus erforderlichen Qualitäten, als schwierig dar. Sobald eine Fläche gefunden wurde, können die verfügbaren Mittel für den Umzug und die Mittel abgerufen werden. Es ist deshalb zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht klar, ob diese Mittel ausreichen und ob die Auslagerung rechtzeitig durchgeführt werden kann. Letzteres würde zu einer Verzögerung des Baubeginns für das Sanierungsprojekt der Schirn Kunsthalle Frankfurt führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 127 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU ( = Kenntnis als Zwischenbericht) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 5861, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-35

  • Goldsteinschule: Mängel beheben und Ganztag ermöglichen
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 16 Betreff: Goldsteinschule: Mängel beheben und Ganztag ermöglichen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5303 - NR 961/24 CDU - Der Magistrat kann folgendes zu den Punkten mitteilen: Zu 1. Die provisorische Mensa für den Schulbetrieb ab dem Schuljahr 2024/2025 wurde zum Schulbeginn fertiggestellt. Ebenfalls wurde notfalls ein externer Spüldienst organisiert, damit eine Essensversorgung stattfinden kann. Seit Mitte September 2024 steht auch die Spülgelegenheit zur Verfügung. Zu 2. Die Planung einer Machbarkeitsstudie für eine neue Mensa wurde beauftragt. Zu 3. Eine multifunktionale Ausstattung ist immer an ein überarbeitetes multifunktionales Raumkonzept gebunden. Dieses Konzept sollte darlegen, wie die Räume multifunktional genutzt werden sollen und welche spezifischen Funktionen in den einzelnen Räumen erfüllt werden können. Es gibt keine universelle Ausstattung, die für alle Räume geeignet ist. Daher wird die Schule beraten, um Synergien der Räume zu evaluieren und die entsprechenden Funktionen zu definieren. Auf dieser Grundlage können dann gezielt Mobiliar ausgetauscht und neue Anschaffungen getätigt werden. Im Zuge dessen haben im Mai 2024, auf Antrag der Schulleitung, fünf Räume der Goldsteinschule Ausstattungen für eine multifunktionale Nutzung erhalten. Die Schule startete zum Schuljahr 2024/25 mit dem Ganztagsprogramm des Landes Hessen in Kooperation mit der Stadt Frankfurt "Pakt für den Ganztag", sodass eine Betreuungsgarantie für den Schulbezirk erfüllt wird. Zu 4. Die Planung einer Machbarkeitsstudie für eine neue Mensa inklusive eines Werkraumes wurde beauftragt. Zu 5. Die Notwendigkeit der Sanierung des Eingangsstufengebäudes ist nicht erforderlich, dringend notwendige Maßnahmen werden nach Feststellung behoben. Zu 6. Die stillgelegten Toiletten wurden zurückgebaut. In den Räumen, in denen die Toilettenanlage verortet war, dient nun der Essensversorgung sowie außerhalb der Essenszeiten als Differenzierungsraum sowie als Spülküche. Zu 7. Die Erneuerung der Jalousien ist beauftragt. Ein genauer Liefertermin kann zurzeit nicht genannt werden. Durch die messtechnische Überprüfung der elektrischen Anlage ist festgestellt worden, dass in einigen Gebäuden an den Steckdosen der Räume noch zwei Aderleitungen vorhanden sind. Diese Installationsart darf seit 1973 nicht mehr errichtet werden, da bereits ein Fehler in der Anlage zu einer Gefährdung für Nutzende führen kann. Eine Anhebung der Sicherheit ist für die bestehenden Leitungsanlagen an zentraler Stelle nicht möglich (Fehlerstromschutzschalter). Aus diesem Grund wurden diese Steckdosen außer Betrieb genommen bzw. mit Klebeband entsprechend der Nutzung entzogen. Nach einer Besichtigung vor Ort konnte festgestellt werden, dass die nachträglich installierten roten (EDV) Steckdosenstromkreise eine aktuelle Verdrahtung mit 3 Leitern haben und somit ein erhöhtes Maß an Sicherheit bei der Benutzung, auch im Fehlerfall, bieten. Eine Sanierung der derzeit außer Betrieb genommenen Steckdosen wäre nur durch eine sehr aufwendige zeit- und kostenintensive Neuinstallation von Leitungen in den betroffenen Gebäuden möglich. Aus diesem Grund sind in den Gebäuden mit den abgeschalteten und gesperrten Steckdosen aktuell die "roten" Steckdosen für die notwendigen Verbraucher zu nutzen. Sollte die Anzahl der Steckdosen nicht ausreichend sein, kann hier pro Wandsteckdose eine für den Einsatzzweck und Umgebung geeignete Steckdosenleiste eingesteckt werden, um die Anzahl der nutzbaren Steckdosen zu erhöhen. Die Sanierungsnotwendigkeit der Dächer von Pausenhof und Erweiterter Schulischen Betreuung wird geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 961 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 16 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 16 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und AfD Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5830, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-2

  • Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik/Solarthermie ermitteln
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 17 Betreff: Potenzial für Dach- und Fassadenbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik/Solarthermie ermitteln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5250 - NR 156/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 378/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.05.2025 Zwischenbericht: Die Magistratsvorlage zur Klimaneutralität auf städtischen Dächern mit konkreten Umsetzungsvorschlägen befindet sich noch in der Abstimmung, bevor sie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Magistrat wird wie gefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.11.2021, NR 156 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 378 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 17 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 17 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 17 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5742, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 § 6339, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 79-1

  • Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 18 Betreff: Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5306 - EA 180/22 OBR 8, l. B 8/23 - Neben dem Nutzungskonzept von Bürgerverein und Vereinsring prüfte der Magistrat in den letzten Jahren ein Konzept, welches den Rückbau des Heimatmuseums für die Erweiterung des KiZ 33 (in Heddernheim besteht ein großer Mangel an Hortplätzen) und Konzepte, die ebenfalls bei Rückbau der Nutzung des Heimatmuseums die Wiederherstellung des genehmigten Wohnzustandes im Erd- und Obergeschoss mit und ohne Modernisierung der Wohnungen zum Inhalt hatten. Im September 2024 hat ein Gesprächstermin mit den örtlichen Akteuren in diesbezüglicher Angelegenheit stattgefunden. Hier wurden neben einer Inaugenscheinnahme der Liegenschaft und der Bestandsnutzungen spätere Nutzungskonzepte erörtert. Einigkeit herrschte zwischen den örtlichen Akteuren und den Vertretern der Stadt, dass Bestandsnutzungen nicht verdrängt, sondern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden soll zu der Frage, ob alle formulierten Nutzungsinteressen (Erweiterung KiZ 33, Heimatmuseum, Mehrzweckraum, Bestandswohnungen oder zumutbare Umsetzung der Mieter, Verwaltungsräume für die Vereine) mit oder ohne Rekonstruktion des Mansardendaches in dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble abgebildet werden können. Die Kostenschätzung für die Sanierung für das sich aus der Machbarkeitsstudie ergebende Nutzungskonzept wird zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.03.2022, EA 180 Bericht des Magistrats vom 09.01.2023, B 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5862, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Sanierung des Bethmannschen Gartenhauses
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 19 Betreff: Sanierung des Bethmannschen Gartenhauses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5316 - EA 113/23 OBR 3, B 123/24 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.10.2025, 29.12.2025 und 12.05.2026 Zwischenbericht: Der Magistrat bedauert, zum jetzigen Zeitpunkt noch kein tragfähiges Konzept vorlegen zu können. Ein auf personelle Engpässe zurückzuführender Rückstand bei der Konzeptbearbeitung kann noch nicht aufgeholt werden. Der Magistrat wird bezüglich der Entscheidung für ein tragfähiges Konzept zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 113 Bericht des Magistrats vom 02.04.2024, B 123 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 19 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie SPD, FDP und Volt (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 19 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 19 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 19 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 19 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 19 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 5831, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 § 6542, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 § 6938, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 § 7283, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 § 463, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • Schulbau: transparent und übersichtlich
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 20 Betreff: Schulbau: transparent und übersichtlich Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5305 - NR 1024/19 Linke, l. B 402/22 - Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 zum Magistratsvortrag M 95 Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Website eingerichtet wird, auf der regelmäßig zum Stand der Umsetzung der im Rahmen der Schulbauoffensive beschlossenen Maßnahmen informiert wird. Die Erstellung dieser Website ist in Arbeit. Darüber hinaus berichtet der Magistrat, wenn größere Baumaßnahmen anstehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.11.2019, NR 1024 Bericht des Magistrats vom 14.10.2022, B 402 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6531 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage B 20 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5832, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-2

  • Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen
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    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 21 Betreff: Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5216 - OA 196/17 OBR 11, B 261/24 - Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzfenster in 7 Klassenräumen und dezentrale Lüftungsanlagen in 14 Klassenräumen an der Süd- und Westfassade als passive Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule vor. Als weiteren Schutz für die Schule wird die Stadt Frankfurt alle anderen Räume an der Süd-und Westfassade mit Lärmschutzfenstern versehen und die Unterrichtsräume zusätzlich mit Lüftungsanlagen, ausstatten. Mit "Die Autobahn GmbH" des Bundes, als Vorhabenträger, wurde sich über die Durchführung der Maßnahme geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die Maßnahme wurde in den Sommerferien 2021 begonnen und alle o.g. Klassenräume sind mit Lärmschutzfenstern und Lüftungsanlagen ausgestattet. In 2023 wurden noch Restarbeiten in den Verwaltungsräumen und der Aula ausgeführt. Die Maßnahme wurde im Herbst 2023 abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 196 Bericht des Magistrats vom 01.07.2024, B 261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 21 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5833, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Unterliederbach: Förderung einer mobilen barrierefreien Toilettenanlage für den Verein DPSG Stamm der Cherusker
    B
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 22 Betreff: Unterliederbach: Förderung einer mobilen barrierefreien Toilettenanlage für den Verein DPSG Stamm der Cherusker Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - EA 61/24 OBR 6 - Zum EA 61 und dem damit verbundenen Umsetzungsbeschluss für die Errichtung einer mobilen barrierefreien Toilettenanlage für den Verein DPSG Stamm der Cherusker in Unterliederbach befindet sich der Magistrat in der Prüfung. Die Prüfung beinhaltet neben der Festlegung einer geeigneten Fläche auch die Prüfung vorhandener Versorgungsanschlüsse und damit einhergehend die Kalkulation der zu erwartenden Investitionskosten. Aus den bereits bestehenden Erfahrungswerten zur Errichtung derartiger Toilettenanlage kann der Magistrat bereits mitteilen, dass die bereitgestellte Investitionssumme in Höhe von 10.000 € nicht ausreichend ist und ein Vielfaches an Mittel für die Errichtung benötigt wird. Demnach muss neben den personellen Kapazitäten noch geprüft werden inwieweit die benötigten Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen und hierfür in Anspruch genommen werden können. Der Magistrat weist darauf hin, dass bereits eine Vielzahl an neu zu errichtenden und dringend notwendigen Toilettenanlagen für den Haushalt 2024/2025 angemeldet wurden, welche aufgrund der Dringlichkeit vorrangig umzusetzen sind. Die Mittelverfügbarkeit für die gewünschte mobile Toilettenanlage gem. EA 61 kann daher nicht sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 61 Antrag vom 17.05.2026, OF 30/6 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.06.2026, OIB 11 Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5834, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025 Aktenzeichen: 93

  • Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 192, Gemarkung Frankfurt Bezirk 21, Flur 331, Flurstück 86/3 tlw. und Flur 330 Flurstück 7/1 tlw.
    M
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.01.2025, M 4 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 192, Gemarkung Frankfurt Bezirk 21, Flur 331, Flurstück 86/3 tlw. und Flur 330 Flurstück 7/1 tlw. I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Friedhofsgärtner Frankfurt Immobilien und Dienstleistung GmbH (FFID) Eckenheimer Landstraße 192 60320 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 21, Flur 331, Flurstück 86/3 tlw. und Flur 330, Flurstück 7/1 (in den beiliegenden Plänen rot umrandet dargestellt); insgesamt 1.280 m² Erbbauzweck: Unterhaltung und Betrieb eines Gebäudes mit friedhofsbezogener gewerblicher Nutzung sowie Nutzung als Betriebsgelände mit Bezug zum Friedhof Erbbauzeit: Das Erbbaurecht wird bestellt auf die Dauer von 60 Jahren Erbbauzins: Der jährliche Erbbauzins für die gewerbliche Nutzung entspricht 6% aus einem Bodenwert von 270,00 €/m²; daraus ergibt sich bei einer Fläche von 1.280 m² ein Erbbauzins von 20.736,00 € p.a. bei vierteljährlicher Zahlweise. Da sich in dem eingeschossigen Gebäude Eckenheimer Landstraße 192 auf einer Fläche von 37,54 m² eine öffentliche Toilettenanlage der Stadt befindet wird, wird für die Dauer des Betriebs der Toilettenanlage der Erbbauzins durch die Herausnahme der beanspruchten Fläche aus der Erbbauzinsberechnung schuldrechtlich reduziert auf 20.120,40 €. Gebäudewertentschädigung: 150.000,00 € Erbbauzinsanpassung: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Erbbaugrundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Sofern an dem Grundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechts und zugunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Erbbauberechtigte. Das aufstehende Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist stark sanierungsbedürftig. Die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind in Abstimmung mit dem Denkmalamt zu planen und durchzuführen. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich sicherzustellen und nachzuweisen, dass die von ihm sanierten Bestandsgebäude den technischen Mindestanforderungen des bei Bauantragstellung aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Sanierungen entsprechen. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung das Gebäude den Passivhaus-Standard einhält. Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30% bessere Energieeffizienz einhalten als das jeweils aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt. Eine Begründung, warum der Passivhaus-Standard nicht eingehalten werden kann sowie der Energieausweis gemäß Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) sind bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer vorzulegen. Die im Gebäude Eckenheimer Landstraße 192 integrierte städtische Toilettenanlage ist im Erbbaugrundbuch dinglich zu sichern. Wird die Toilettenanlage durch die Stadt nicht mehr betrieben und der Toilettenstandort dauerhaft und endgültig aufgegeben, ist die Stadt zum Rückbau der Toilettenanlage auf eigene Kosten verpflichtet. Die Stadt und der Erbbauberechtigte bestellen sich ein gegenseitiges Geh- und Fahrrecht im Zufahrtsbereich des Erbbaurechts. Der Erbbauberechtigte bricht das in das Erbbaurecht hineinragende und auf den Plananlagen mit dem Buchstaben A näher bezeichnete, nicht denkmalgeschützte städtische Gebäude auf seine Kosten und zu seinen Lasten ab. Das Erbbaurecht wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Bauaufsicht Frankfurt für das Bauvorhaben innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung dieses Vertrages eine Baugenehmigung erteilt hat. Vorkaufsrechte: Der Stadt Frankfurt am Main wird ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung eingeräumt. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und dem Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: Kosten und Steuern des Erbbauvertrages, seiner Durchführung und Wahrung im Grundbuch, die Grunderwerbsteuer sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Kosten für die Vertretung trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 22.10 Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat XI, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass die kommunale Wertermittlung vom 28.09.2022 (135/2022) im vorliegenden Fall für die vorgesehene gewerbliche Nutzung einen Bodenwert von 270,00 €/m² und einen Gebäudewert für den Gebäudebestand von 150.000,00 € ermittelt hat. Begründung: A. Zielsetzung Das Gebäude Eckenheimer Landstraße 192 ist von der Stadt - Grünflächenamt - derzeit an die Friedhofsgärtner Frankfurt Immobilien und Dienstleistung GmbH (FFID) vermietet. Die FFID möchte das denkmalgeschützte Bestandsgebäude sanieren, durch einen Anbau ergänzen sowie Fertiggaragen als Lager errichten. Zur Sicherstellung der Finanzierung dieser Baumaßnahmen ist die FFID mit der Bitte an die Stadt herangetreten, ein Erbbaurecht an der Liegenschaft zu erhalten. Das Erbbaurecht liegt innerhalb des Geländes des Hauptfriedhofs. Der Erbbauberechtigte steht derzeit noch in Abstimmung mit der Bauaufsicht Frankfurt zu dem von ihm geplanten Bauvorhaben. Da das Erbbaurecht zur Umsetzung des Bauvorhabens dient, wird der Erbbauvertrag zunächst aufschiebend bedingt geschlossen. Liegt bis spätestens zwei Jahre nach Beurkundung dieses Vertrages keine Baugenehmigung der Bauaufsicht Frankfurt vor, fällt die aufschiebende Bedingung aus und es kommt kein rechtskräftiger Erbbauvertrag zustande. Es verbleibt dann bei dem Mietverhältnis mit der FFID. Aktuell beträgt der von der FFID entrichtete Mietzins monatlich 755,41 € somit jährlich 9.064,92 €. Im Hinblick auf den deutlich über der aktuellen Mietpreiszahlung liegenden Erbbauzins ist die Vergabe des Erbbaurechts für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft. Durch die Vergabe des Erbbaurechts an die FFID müssen aufwendige und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen an dem in die Jahre gekommenen und unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäude nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden und die Stadt sichert sich an diesem Standort langfristig eine friedhofsbezogene Nutzung. B. Alternativen Es bleibt bei der Vermietung der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 192 an die Friedhofsgärtner, eine Sanierung wird vorerst nicht erfolgen können und die Bauunterhaltung verbleibt bei der Stadt. C. Lösung Vergabe der Liegenschaft im Erbbaurecht an die FFID. D. Kosten Keine. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit von 60 Jahren ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 962.328,13 €. Anlage _Lageplan_1-2000 (ca. 466 KB) Anlage _Lageplan_1-500 (ca. 249 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5797, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 23-2

  • Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 2, Flurstück 24/4, Ziegelei-Allee
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    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.01.2025, M 5 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 2, Flurstück 24/4, Ziegelei-Allee I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Praunheim, Flur 2, Flurstück 24/4, Ziegelei-Allee hält 11.474 m², hieraus eine Teilfläche von ca. 3.902 m². Die Teilfläche ist in dem beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellt. Aufgrund von Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück ist eine Änderung der Flurstücksbezeichnung bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung möglich. Erbbauzweck: Realisierung von Geschosswohnungsbau mit Gewerbe und einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss. Erbbauzeit: Das Erbbaurecht wird für 99 Jahre bestellt. Erbbauzins: 2,5 % von 1.409,- €/m² für Wohnbaufläche bei einer WGFZ von 1,9 für ca. 85 % der Grundstücksfläche = vorläufig 116.830,76 € p.a. 4 % von 310,- €/m² für Kita-Nutzung für ca. 11,6 % der Grundstücksfläche = vorläufig 5.612,64 €. 6 % von 1.000 €/m² für gewerbliche Nutzung für ca. 3,4 % der Grundstücksfläche = vorläufig 7.960,08 €. Für eine Fläche von 230 m² reduziert sich der jeweilige Erbbauzins um die Hälfe (insgesamt 3.843,26 €), da diese mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belasten ist. Somit ergibt sich ein jährlicher Erbbauzins von gerundet vorläufig 126.560,00 € p.a. Für den Anteil geförderter Wohnungen erfolgt zusätzlich während der Bindungsdauer eine schuldrechtliche Reduzierung des Erbbauzinses für Wohnbaufläche von 2,5 % auf 2 % des Bodenrichtwertes. Bei Errichtung von 30% gefördertem Wohnungsbau ergibt sich somit insgesamt ein jährlicher Erbbauzins von gerundet vorläufig 119.757,00 € p.a. bei vierteljährlicher Zahlweise. Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Im Rahmen von Umwelt- und geotechnischen Untersuchungen wurden potentielle Mehrkosten für Bodenentsorgung errechnet. Die Stadt wird Entsorgungskosten für Bodenaushub, der den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigt, bis zu max. 93.456,00 € zzgl. Umsatzsteuer übernehmen. Darüber hinaus wird das Erbbaugrundstück so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasser-rechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern: Kosten für die Entsorgung von Bodenaushub, der den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigt, werden von der Stadt bis zu einem Betrag von max. 93.456,00 € zzgl. Umsatzsteuer übernommen. Sämtliche weitere Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten sowie die Grunderwerbsteuer und Vermessungskosten trägt die Erbbauberechtigte. Kosten für Vertretung trägt jede Vertragspartei für sich. Besondere Bedingungen: a) Die Bebauung erfolgt im energetischen Standard "Frankfurter Aktivhaus". b) Die Bebauung erfolgt zu mindestens 30 % im geförderten Wohnungsbau, davon mindestens 50 % im ersten Förderweg. c) Im Grundbuch ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine Fläche von ca. 230 m² einzutragen um vorhandene Kanäle der Stadtentwässerung und Leitungen der Mainova zu sichern. d) Sofern in dem Erbbaugrundstück weitere Ver- und Ent-sorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt die Erbbauberechtigte auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 - Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten. Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwerte 2022 und 2024 jeweils 300,- €/m² für gewerbliche Baufläche betragen. Die Kommunale Wertermittlung Nr. 77/2023 vom 23.08.2023 wird hierzu jedoch präziser und sieht einen Bodenwert i.H.v. 1.500,- €/m² für Wohnbaufläche, bebaubar mit Mehrfamilienhäusern bei einer WGFZ von 1,9 vor. Durch die 2024 hier gesunkenen Bodenrichtwerte für Geschosswohnungsbau ergibt sich ein aktueller Bodenwert i.H.v. 1.409,- €/m² bei einer WGFZ von 1,9. Für den gewerblichen Anteil (Handel) wurde mit aktualisierter Wertermittlung Nr. 121/2020 vom 10.02.2023 ein Bodenwert i.H.v. 1.000,- €/m² mitgeteilt. Hier haben sich 2024 keine Veränderungen ergeben. Den als Kindertagesstätte genutzten Anteil beziffert die Kommunale Wertermittlungsstelle mit einem Bodenwert i.H.v. 310,- €/m² für Gemeinbedarf. Hier haben sich 2024 ebenfalls keine Veränderungen ergeben. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die ABG als städtisches Wohnungsbauunternehmen ist beauftragt, die wohnungspolitischen Ziele der Stadt zu erfüllen und hierfür stetig auf der Suche nach geeigneten Wohnbauflächen für die Realisierung von Geschosswohnungsbau. Der Kita-Bedarf wurde seitens des Stadtschulamtes angemeldet. Die Verhandlungen, die zunächst eine Einbeziehung einer weiteren privaten Fläche vorsahen, dauerten seit 2021 an. Der Erwerb der privaten Fläche ließ sich schlussendlich nicht realisieren. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 854 "Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1", der am 13.07.2010 in Kraft getreten ist. Das Erbbaugrundstück ist darin als Gewerbegebiet "GE-4" und Gewerbegebiet "GE-5" bezeichnet. In Abstimmung mit den städtischen Fachämtern ist jedoch auch die Realisierung von Geschosswohnungsbau und einer Kindertagesstätte möglich. Bei dem unbebauten Grundstück handelt es sich um eine erschlossene Fläche, durch die zwei Kanäle der Stadtentwässerung sowie eine unterirdisch verlegte Stromleitung der Mainova AG verlaufen, die nicht überbaut werden dürfen und im Grundbuch zu sichern sind. Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen, in zwei Gebäuden Geschosswohnungsbau mit integriertem Gewerbe und einer Kindertagesstätte zu errichten, wobei geförderter Wohnungsbau berücksichtigt wird. Die ABG möchte vom geforderten Passivhaus-Standard abweichen und hat hierzu Kontakt mit dem städtischen Klimareferat aufgenommen. Geplant ist der Bau eines Frankfurter Aktivhauses. Der Primärenergiebedarf wird gemäß den vorgelegten Unterlagen geringer sein als bei einem Passivhaus. Im Vergleich zu Passivhauskomponenten werden geringere U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) erreicht. Der Endenergiebedarf wird zwar knapp verfehlt, dafür jedoch aktiv Energie erzeugt, die dies kompensiert. Da die Bebauung als kostengünstiger Wohnungsbau realisiert werden soll, kann im Hinblick auf die Investitionskosten, die Vorzüge der geplanten technischen Lösung hinsichtlich Wartung sowie die geringeren Bau- und Nebenkosten, aus Sicht des Energiereferats eine Befreiung von der Verpflichtung zur Umsetzung des Passivhaus-Standards gewährt werden. Dieser Energiestandard wurde durch die ABG bereits bei Bauprojekten in der Gräfendeichstraße und in der Platensiedlung umgesetzt. B. Alternativen Ohne eine Vergabe im Erbbaurecht bliebe die Liegenschaft zunächst unbebaut, die Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele und Kita-Versorgung an diesem Standort blieben unerfüllt. C. Lösung Begründung eines Erbbaurechts zu den vorgenannten Bedingungen. D. Kosten Zwei Wertermittlungen für zusammen 1.290,- € aufgrund der langen Verhandlungszeitspanne und Entsorgungsmehrkosten für Bodenaushub, die den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigen, bis zu einem Betrag von max. 93.456,- € zzgl. Umsatzsteuer, sowie eventuelle Kosten zur Sicherung von weiteren Ver- und Entsorgungsleitungen im Grundbuch. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich, bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit, ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 9.872.607,21 €. Anlage _Lageplan_1_1000 (ca. 1,9 MB) Anlage _Lageplan_1_2000 (ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.02.2025, NR 1138 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 5 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 5 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1138 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 36. Sitzung des Ältestenausschusses am 27.02.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 5 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bauherr sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Gebäudes vor Überflutung durch Starkregenereignisse eingehalten werden. Zudem sind die nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege usw.) bei diesem Bauvorhaben möglichst durchlässig zu gestalten, um das Niederschlagswasser lokal zurückzuhalten, zu versickern und/oder zu verdunsten. 2. Die Vorlage NR 1138 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 5 = Ablehnung) Gartenpartei (M 5 = Ablehnung, NR 1138 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 5 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bauherr sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Gebäudes vor Überflutung durch Starkregenereignisse eingehalten werden. Zudem sind die nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege usw.) bei diesem Bauvorhaben möglichst durchlässig zu gestalten, um das Niederschlagswasser lokal zurückzuhalten, zu versickern und/oder zu verdunsten. 2. Die Vorlage NR 1138 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5798, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge hier: Aufhebung der regelmäßigen Berichtspflicht
    M
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.01.2025, M 6 Betreff: Leid und Unrecht aufdecken - Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzüge hier: Aufhebung der regelmäßigen Berichtspflicht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3734 Anlage 7 - E 25/19 CDU/SPD/GRÜNE - 1. Die regelmäßige Berichtspflicht über den Stand des Forschungsprojektes wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie im Bericht des Magistrats vom 22.05.2023, B 207 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2024, § 3349), angekündigt, berichtete die Ausgabe 4/2023 der etablierten Seniorenzeitschrift in einem Artikel über die strukturelle Diskriminierung lesbischer Mütter und ihrer Sorge, auf Grund ihrer sexuellen Orientierung das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren. Dieser Artikel wurde unter Einbeziehung von Fachverbänden und Interessensgruppen recherchiert und aufbereitet. Neben der Aufklärung erfolgte auch ein Aufruf an betroffene Frauen und ihre Kinder, sich zu melden und ggf. auch anonymisiert, über ihre Erfahrungen zu berichten. Diesem Aufruf der Seniorenzeitschrift ist bislang niemand gefolgt. Ein Forschungsprojekt über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzug zielt darauf ab, die betroffenen Frauen zu rehabilitieren, die Rolle des Magistrats, hier des Jugendamtes und weiterer Beteiligter aufzudecken sowie die Auswirkungen der damit verbundenen Repressionen transparent zu machen. Es könnte zu einer Sichtbarmachung des erlittenen Unrechts beitragen und die Diskriminierungsgeschichte anerkennen. Trotz aller Bemühungen gelang es jedoch nicht, neuere Erkenntnisse und Ansatzpunkte für Forschungsarbeiten zu erlangen. Die Aktenlage ist, wie im B 207 beschrieben, unverändert komplex und eine Durchsicht wenig erfolgsversprechend. Neben dem Aufruf in der Seniorenzeitung, blieb zudem eine Anfrage bei LIBS, mit der Bitte um Hilfe beim Finden betroffener lesbischer Mütter erfolglos. Auch dort meldeten sich keine Betroffenen, deren Erfahrungen sich als Basis für weitere Forschungsarbeiten hätten verwenden lassen können. Bezugnehmend auf die ausführlichen Berichte der Vorjahre verweisen wir auf dort aufgeführte Stellungnahmen. · Die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt "IN STÄNDIGER ANGST..." können leider nicht als erfolgversprechend bzw. zielführend für Forschungsprojekte über die Verfolgung lesbischer Mütter durch Sorgerechtsentzug bewertet werden. · Eine bundesweite Studie- Sorgerechtsentzug bei Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern wird es auf Grund der Beschlusslage des Bundestages nicht geben. Aufgrund dieser Ergebnisse scheinen weitere Bestrebungen zur Umsetzung eines Forschungsprojektes nicht zielführend. Damit einhergehend wird auf weitere Berichterstattungen verzichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 25 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5799, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 53-3

  • Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423
    OAOB 11
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2025, OA 520 entstanden aus Vorlage: OF 679/11 vom 13.01.2025 Betreff: Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 423 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat gebeten wird, bei der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) folgende Informationen einzuholen: 1. Darlegung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Saalbau TSG-Halle Fechenheim aus den Jahren 2019 bis 2024 (bis zum Stand 26.09.2024), namentlich und mit der entsprechenden Summe, die im Bericht B 423 mit einer Höhe von 1.172.000 Euro unter Ziffer 6. angegeben wurden. 2. Nennung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Saalbau TSG-Halle Fechenheim aus den Jahren 2019 bis 2024 (bis zum Stand 26.09.2024), die zwar beantragt, aber von der ABG abgelehnt wurden, unter der Angabe der jeweiligen Gründe. 3. Nennung der im Bericht B 423 unter Ziffer 6. mit 370.000 Euro angegebenen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, namentlich und mit der entsprechenden Summe, die bis zum Vertragsablauf im Jahr 2030 eingeplant sind. Begründung: Die Diskussion rund um das auslaufende Erbbaurecht der Saalbau TSG-Halle Fechenheim und die Uneinigkeit beider Vertragspartner, zu einer für den Stadtteil Fechenheim positiven Übereinkunft zu kommen, belasten das Vereinsleben und damit die Öffentlichkeit seit Jahren enorm. Um durch diesen Nebel aus Vorbehalten blicken, sich ein objektives Bild von der Situation machen und damit die Verhältnisse im Stadtteil zukünftig besser beurteilen zu können, gerade auch um in Zukunft auf eine mögliche Unterstützung der TSG adäquat reagieren zu können, benötigt der Ortsbeirat Klarheit in dieser Angelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 190 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 423 = Kenntnis) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 520 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 520 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5702, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 5807, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450
    OAOB 11
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2025, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 680/11 vom 13.01.2025 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 450 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung dazu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung der Gelastraße zu ertüchtigen und ein Abzweig zur Straße Im Trieb herzustellen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1673 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 800 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Enthaltung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5806, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Sichere Jagd in Kalbach-Riedberg
    OFOB 3
    13.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 572/12 Betreff: Sichere Jagd in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat Kalbach-Riedberg erkennt an, dass auch in Naherholungsgebieten wie beispielsweise dem Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg gemäß den Regeln des Bundesjagdgesetzes und der Hessischen Jagdverordnung gejagt wird. Dies vorausgeschickt wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat aufzufordern, gemeinsam mit den Jägern in der Stadt Frankfurt - insbesondere im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - eine Vorgehensweise zu vereinbaren, in welcher Weise die Ausübung der Jagd auch in den Frankfurter Naherholungsgebieten so erfolgen kann, dass diese für Unbeteiligte sicher ist und Missverständnisse vermieden werden. Hierbei sollen insbesondere die Möglichkeiten für Hinweisschilder an Zugangswegen, ggf. mit Verweis auf eine Webseite mit allgemeinen Informationen zur Jagdausübung, geprüft werden. Hier ein Beispielentwurf mit besonderem Lokalkolorit: Quelle: Zeichnung von Heinrich Hoffmann (gemeinfrei) plus eigene Bearbeitung Begründung: Am 27.12.2024 fand rund um den Kätcheslachweiher bei nebligem Wetter eine Jagd statt, siehe z. B. Hessenschau.de (https://www.hessenschau.de/panorama/frankfurt-wenn-der-park-zum-jagdrevier-wird ---schuesse-erschrecken-anwohner-v2,jagd-im-park-100.html). Nach Aussagen von Anwohnern gab es hierzu vorab keine Informationen und insbesondere auch an dem Tag keine Hinweise im Jagdgebiet auf den Schusswaffengebrauch. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Jäger umsichtig und vorsichtig vorgehen. Dennoch ist es nachvollziehbar, dass jagdunerfahrene Menschen irritiert sind, wenn sie sich unwissentlich in einem Gebiet bewegen, an dem an diesem Tag geschossen wird. Gerade Eltern bewegt dies in besonderem Maße, da Kinder durch ihr nicht immer vorhersehbares Spielen (z. B. Verstecken im Gebüsch) hier einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Eine temporäre Beschilderung an den Zugangswegen (im konkreten Fall wären das vier bis sechs Stellen gewesen) kann auf die Gefahr hinweisen und gleichzeitig für eine ungestörte Jagd sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, den anwesenden Jagdpächter gemäß § 62 Absatz 4 HGO anzuhören. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 572/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

  • Umstieg von U9 zu S6 optimieren
    OFOB 3
    13.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 573/12 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der Linie S6 an der Haltestelle Ginnheim/Niddapark ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle Frankfurt-Ginnheim an der S-Bahnlinie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle Ginnheim/Niddapark der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potential für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 9:07 Uhr, der S6 nach Friedberg um 9:08 Uhr, der U9 nach Nieder-Eschbach um 9:07 Uhr und der U9 nach Ginnheim um 9:09 Uhr halten. Dieses Schemawiederholt sich im 15 Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtest mögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. 5 Minuten) würde eine Fahrt vom Uni Campus Riedberg zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern im Vergleich zu aktuell 28 mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6420 2025 Die Vorlage OF 573/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erinnerung an Piktogramme vor der Judith-Kerr-Schule
    OFOB 3
    13.01.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 576/12 Betreff: Erinnerung an Piktogramme vor der Judith-Kerr-Schule Der Magistrat wird daran erinnert, die in ST 801 von 2023 zugesagten Piktogramme "Achtung, Kinder" (Verkehrszeichen 136) vor der Judith-Kerr-Schule auf der Fahrbahn in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee anzubringen, sobald die Außentemperaturen dies erlauben. Begründung: Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule hatte der Ortsbeirat mit IM 3288 eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, von denen zumindest die Anbringung der Piktogramme von der Stadt Frankfurt am 24.3.2023 zugesagt, bis jetzt aber nicht umgesetzt wurde. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 576/12 einen Brief an das zuständige Amt zu schreiben. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau
    OFOB 3
    13.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 679/11 Betreff: Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau Der Ortsbeirat möge beschließen / stimmt der B 423 unter folgender Maßgabe zu: Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG FRANKFURT HOLDING um Auskunft zu ersuchen: 1. Darlegung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Saalbau TSG-Turnhalle aus den Jahren 2019 bis 2024 (bis zum Stand 26.09.2024), namentlich und mit der entsprechenden Summe, die in der B 423 mit einer Höhe von 1.172 TEUR angegeben wurden. 2. Nennung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Saalbau TSG-Turnhalle aus den Jahren 2019 bis 2024 (bis zum Stand 26.09.2024), die zwar beantragt, aber von der ABG abgelehnt wurden, unter der Angabe der jeweiligen Gründe. 3. Nennung der in der B 423 mit 370 TEUR angegebenen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, namentlich und mit der entsprechenden Summe, die bis zum Vertragsablauf im Jahr 2030 eingeplant sind. Begründung: Die Diskussion rund um das auslaufende Erbbaurecht an der TSG Turnhalle und die Uneinigkeit beider Vertragspartner zu einer für den Stadtteil Fechenheim positiven Übereinkunft zu kommen, belastet das Vereinsleben und damit die Öffentlichkeit seit Jahren enorm. Um durch diesen Nebel aus Vorhalten blicken und sich ein objektives Bild von der Situation zu machen, damit die Lage für den Stadtteil zukünftig besser beurteilt werden kann, gerade auch um in Zukunft auf eine mögliche Unterstützung der TSG adäquat reagieren zu können, benötigt der Ortsbeirat Klarheit über diese Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 520 2025 1. a) Die Vorlage B 423 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 520 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 679/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen und folgender Absatz eingefügt wird: "Der Bericht B 423 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat gebeten wird, bei der ABG FRANKFURT HOLDING folgende Informationen einzuholen: (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück. Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen
    OFOB 9
    13.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 680/11 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück. Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der B 450/24 nur unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße uns Am Büttelstück, konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung hierzu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung in der Gelastraße zu ertüchtigen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und dem Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 521 2025 1. Die Vorlage B 450 dient unter Hinweis auf OA 521 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 680/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: " (. .) und ein Abzweig zu der Straße Im Trieb herzustellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
    OFOB 9
    13.01.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 892/9 Betreff: Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg Im Bereich des Treppenabgangs mit anschließendem Weg zwischen Lindenring 27/33 und Treunerweg sammelt sich weggeworfener Müll. Hundebesitzer*innen nutzen oft die Treppe und vermissen dort eine Gelegenheit zur Entsorgung von Hundekotbeuteln. Der obere Treppenabgang ist bei gutem Wetter ein beliebter Treffpunkt von jungen Menschen, die dort keine Möglichkeit haben ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Magistrat wird gebeten, jeweils am oberen Treppenabgang (Lindenring) und am unteren Ende im Treunerweg krähensichere Abfallbehälter anzubringen. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6395 2025 Die Vorlage OF 892/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51
    OFOB 9
    13.01.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 898/9 Betreff: Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51 Im Rahmen des S6-Ausbaus mussten in der Liegenschaft Niedwiesenstraße 41-51 die Autoparkplätze entlang des Bahndammes entfernt werden und den Mietern der Plätze wurde gekündigt. Mittlerweile sind die Bauarbeiten an dieser Stelle schon lange beendet und die Parkplätze wieder hergerichtet und nummeriert worden. Bewohner der Häuser beklagen, dass diese Plätze zurzeit nicht vermietet werden und leer stehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG, die Eigentümerin der Liegenschaft 41-51 ist, zu verständigen und nachzufragen, ab wann die Parkplätze für die Bewohner*innen wieder zur Verfügung stehen und falls die Plätze zurzeit nicht vermietbar sind, die Gründe zu nennen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6399 2025 Die Vorlage OF 898/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
    OFOB 10
    13.01.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 906/9 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugen nicht mehr gestattet, an der Höhe der Eduard-Rüppel-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger zur die Eduard-Rüppel-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6405 2025 Die Vorlage OF 906/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung
    OFOB 10
    13.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 923/9 Betreff: Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird höflich gebeten zu veranlassen, dass die Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber zeitnah eine Sitzung des Ortsbeirats 9 aufsucht, um dort über die Situation insbesondere der Grundschulen im Bezirk Bericht zu erstatten. Des Weiteren wird sie gebeten, in der Bürgerfragestunde auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Betreuungssituation in den Schulen sowie Kindereinrichtungen einzugehen. Begründung: Es häufen sich Beschwerden seitens verschiedener Schulen (unter anderem der Heinrich-Seliger-Schule), welche von erheblichen räumlichen Engpässen beim Unterrichten sowie bei der Betreuung von Schüler*innen berichten, während sie auf Neubauten oder temporäre Container warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6419 2025 Die Vorlage OF 923/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark
    OFOB 9
    13.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 924/9 Betreff: Finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Die Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 9 planen wieder ein Kinder- und Familienfest für alle Kinder aus den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim. Es soll wie im Vorjahr im Sinaipark stattfinden. Die Kinderbeauftragten bitten wie jedes Jahr um eine finanzielle Unterstützung durch den Ortsbeirat in Höhe von 2.500 Euro, unter anderem für eine Lautsprecheranlage; Dixie Toilettenwagen; eine Bühne; Dekoration, Schreibwaren; Drucksachen (Plakate, Flyer); Button- Rohlinge; Preise. Der Ortsbeirat 9 bewilligt den Kinderbeauftragten eine Summe von 2.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für die oben aufgeführten Maßnahmen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 924/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 384 2025 Die Vorlage OF 924/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-Anlage
    OFOB 10
    13.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 925/9 Betreff: Unterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-Anlage Wie im Vorjahr, findet auch in diesem Jahr das zweite Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage statt, welches von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet wird. Das Fest wird mit einer Summe von 1000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 925/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 385 2025 Die Vorlage OF 925/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 9 im Jahr 2025
    OFOB 9
    13.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 926/9 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 9 im Jahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch und Eschersheim je 4 Spielmobile und in Ginnheim 6 Spielmobile (davon sind 2 für das Sinai Fest) aufzustellen. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz des Spielmobils begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit 9000 Euro aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1007/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 926/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 404 2025 1. Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1007/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule
    OIOB 11
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 13.01.2025, OI 86 entstanden aus Vorlage: OF 676/11 vom 02.12.2024 Betreff: Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Friedrich-Ebert-Schule in "IGS Friedrich Ebert" umzubenennen. Die Schulkonferenz der Friedrich-Ebert-Schule hat beschlossen, die Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll die Schulform als Integrierte Gesamtschule (IGS) deutlicher als bisher hervorgehoben werden. Der Ortsbeirat 11 kommt mit der vorliegenden Initiative dem Wunsch der Schulkonferenz gerne nach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 22.01.2025 Aktenzeichen: 40-3

  • Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen
    OMOB 8
    13.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2025, OM 6290 entstanden aus Vorlage: OF 677/11 vom 05.12.2024 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 einen Poller zu setzen, um verkehrswidrige s Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern. Begründung: Immer wieder blockieren Autos den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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