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Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 2, Flurstück 24/4, Ziegelei-Allee

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die ABG FRANKFURT HOLDING plant einen Erbbaurechtsvertrag über eine Teilfläche von etwa 3.902 m² zur Realisierung von Geschosswohnungsbau und einer Kindertagesstätte. Somit sollen wohnungspolitische Ziele sowie Bedarfe der Stadt im Bereich der frühkindlichen Betreuung erfüllt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Praunheim, Flur 2, Flurstück 24/4, Ziegelei-Allee hält 11.474 m², hieraus eine Teilfläche von ca. 3.902 m². Die Teilfläche ist in dem beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellt. Aufgrund von Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück ist eine Änderung der Flurstücksbezeichnung bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung möglich. Erbbauzweck: Realisierung von Geschosswohnungsbau mit Gewerbe und einer Kindertagesstätte im Erdgeschoss. Erbbauzeit: Das Erbbaurecht wird für 99 Jahre bestellt. Erbbauzins: 2,5 % von 1.409,- €/m² für Wohnbaufläche bei einer WGFZ von 1,9 für ca. 85 % der Grundstücksfläche = vorläufig 116.830,76 € p.a. 4 % von 310,- €/m² für Kita-Nutzung für ca. 11,6 % der Grundstücksfläche = vorläufig 5.612,64 €. 6 % von 1.000 €/m² für gewerbliche Nutzung für ca. 3,4 % der Grundstücksfläche = vorläufig 7.960,08 €. Für eine Fläche von 230 m² reduziert sich der jeweilige Erbbauzins um die Hälfe (insgesamt 3.843,26 €), da diese mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belasten ist. Somit ergibt sich ein jährlicher Erbbauzins von gerundet vorläufig 126.560,00 € p.a. Für den Anteil geförderter Wohnungen erfolgt zusätzlich während der Bindungsdauer eine schuldrechtliche Reduzierung des Erbbauzinses für Wohnbaufläche von 2,5 % auf 2 % des Bodenrichtwertes. Bei Errichtung von 30% gefördertem Wohnungsbau ergibt sich somit insgesamt ein jährlicher Erbbauzins von gerundet vorläufig 119.757,00 € p.a. bei vierteljährlicher Zahlweise. Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise). Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Im Rahmen von Umwelt- und geotechnischen Untersuchungen wurden potentielle Mehrkosten für Bodenentsorgung errechnet. Die Stadt wird Entsorgungskosten für Bodenaushub, der den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigt, bis zu max. 93.456,00 € zzgl. Umsatzsteuer übernehmen. Darüber hinaus wird das Erbbaugrundstück so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasser-rechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern: Kosten für die Entsorgung von Bodenaushub, der den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigt, werden von der Stadt bis zu einem Betrag von max. 93.456,00 € zzgl. Umsatzsteuer übernommen. Sämtliche weitere Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten sowie die Grunderwerbsteuer und Vermessungskosten trägt die Erbbauberechtigte. Kosten für Vertretung trägt jede Vertragspartei für sich. Besondere Bedingungen: a) Die Bebauung erfolgt im energetischen Standard "Frankfurter Aktivhaus". b) Die Bebauung erfolgt zu mindestens 30 % im geförderten Wohnungsbau, davon mindestens 50 % im ersten Förderweg. c) Im Grundbuch ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine Fläche von ca. 230 m² einzutragen um vorhandene Kanäle der Stadtentwässerung und Leitungen der Mainova zu sichern. d) Sofern in dem Erbbaugrundstück weitere Ver- und Ent-sorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt die Erbbauberechtigte auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 - Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten. Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwerte 2022 und 2024 jeweils 300,- €/m² für gewerbliche Baufläche betragen. Die Kommunale Wertermittlung Nr. 77/2023 vom 23.08.2023 wird hierzu jedoch präziser und sieht einen Bodenwert i.H.v. 1.500,- €/m² für Wohnbaufläche, bebaubar mit Mehrfamilienhäusern bei einer WGFZ von 1,9 vor. Durch die 2024 hier gesunkenen Bodenrichtwerte für Geschosswohnungsbau ergibt sich ein aktueller Bodenwert i.H.v. 1.409,- €/m² bei einer WGFZ von 1,9. Für den gewerblichen Anteil (Handel) wurde mit aktualisierter Wertermittlung Nr. 121/2020 vom 10.02.2023 ein Bodenwert i.H.v. 1.000,- €/m² mitgeteilt. Hier haben sich 2024 keine Veränderungen ergeben. Den als Kindertagesstätte genutzten Anteil beziffert die Kommunale Wertermittlungsstelle mit einem Bodenwert i.H.v. 310,- €/m² für Gemeinbedarf. Hier haben sich 2024 ebenfalls keine Veränderungen ergeben.
  2. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die ABG als städtisches Wohnungsbauunternehmen ist beauftragt, die wohnungspolitischen Ziele der Stadt zu erfüllen und hierfür stetig auf der Suche nach geeigneten Wohnbauflächen für die Realisierung von Geschosswohnungsbau. Der Kita-Bedarf wurde seitens des Stadtschulamtes angemeldet. Die Verhandlungen, die zunächst eine Einbeziehung einer weiteren privaten Fläche vorsahen, dauerten seit 2021 an. Der Erwerb der privaten Fläche ließ sich schlussendlich nicht realisieren.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 854 "Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1", der am 13.07.2010 in Kraft getreten ist. Das Erbbaugrundstück ist darin als Gewerbegebiet "GE-4" und Gewerbegebiet "GE-5" bezeichnet. In Abstimmung mit den städtischen Fachämtern ist jedoch auch die Realisierung von Geschosswohnungsbau und einer Kindertagesstätte möglich.

Bei dem unbebauten Grundstück handelt es sich um eine erschlossene Fläche, durch die zwei Kanäle der Stadtentwässerung sowie eine unterirdisch verlegte Stromleitung der Mainova AG verlaufen, die nicht überbaut werden dürfen und im Grundbuch zu sichern sind.

Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen, in zwei Gebäuden Geschosswohnungsbau mit integriertem Gewerbe und einer Kindertagesstätte zu errichten, wobei geförderter Wohnungsbau berücksichtigt wird.

Die ABG möchte vom geforderten Passivhaus-Standard abweichen und hat hierzu Kontakt mit dem städtischen Klimareferat aufgenommen. Geplant ist der Bau eines Frankfurter Aktivhauses. Der Primärenergiebedarf wird gemäß den vorgelegten Unterlagen geringer sein als bei einem Passivhaus. Im Vergleich zu Passivhauskomponenten werden geringere U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) erreicht. Der Endenergiebedarf wird zwar knapp verfehlt, dafür jedoch aktiv Energie erzeugt, die dies kompensiert. Da die Bebauung als kostengünstiger Wohnungsbau realisiert werden soll, kann im Hinblick auf die Investitionskosten, die Vorzüge der geplanten technischen Lösung hinsichtlich Wartung sowie die geringeren Bau- und Nebenkosten, aus Sicht des Energiereferats eine Befreiung von der Verpflichtung zur Umsetzung des Passivhaus-Standards gewährt werden. Dieser Energiestandard wurde durch die ABG bereits bei Bauprojekten in der Gräfendeichstraße und in der Platensiedlung umgesetzt.

B. Alternativen

Ohne eine Vergabe im Erbbaurecht bliebe die Liegenschaft zunächst unbebaut, die Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele und Kita-Versorgung an diesem Standort blieben unerfüllt.

C. Lösung

Begründung eines Erbbaurechts zu den vorgenannten Bedingungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Zwei Wertermittlungen für zusammen 1.290,- € aufgrund der langen Verhandlungszeitspanne und Entsorgungsmehrkosten für Bodenaushub, die den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigen, bis zu einem Betrag von max. 93.456,- € zzgl. Umsatzsteuer, sowie eventuelle Kosten zur Sicherung von weiteren Ver- und Entsorgungsleitungen im Grundbuch.

In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich, bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit, ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 9.872.607,21 €.

Anlage _Lageplan_1_1000 (ca. 1,9 MB) Anlage _Lageplan_1_2000 (ca. 2,7 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2025Sie sind hier
    MM 5Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 2, Flurstück 24/4, Ziegelei-Allee
    Magistratsvortrag
  2. 24. Februar 2025NRNR 1138Eine Wiese ist ein Schwamm - Ziegelei-Allee soll kein Fluss werdenSTVV-Antrag · Gartenpartei

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 7
Sitzung 35 · 11.02.2025
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 33 · 18.02.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIGAfDStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 25.02.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 5 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1138 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Ältestenausschusses
Sitzung 36 · 27.02.2025
TO I, TOP 4
Angenommen
1. Der Vorlage M 5 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bauherr sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Gebäudes vor Überflutung durch Starkregenereignisse eingehalten werden. Zudem sind die nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege usw.) bei diesem Bauvorhaben möglichst durchlässig zu gestalten, um das Niederschlagswasser lokal zurückzuhalten, zu versickern und/oder zu verdunsten. 2. Die Vorlage NR 1138 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 5 = Ablehnung)Gartenpartei (M 5 = Ablehnung, NR 1138 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 5 = Ablehnung) Gartenpartei (M 5 = Ablehnung, NR 1138 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 27.02.2025
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 5 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bauherr sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Gebäudes vor Überflutung durch Starkregenereignisse eingehalten werden. Zudem sind die nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege usw.) bei diesem Bauvorhaben möglichst durchlässig zu gestalten, um das Niederschlagswasser lokal zurückzuhalten, zu versickern und/oder zu verdunsten. 2. Die Vorlage NR 1138 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme)

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