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Wassersparen in Dürreperioden

Vorlagentyp: B
87 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die geplante Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs in Dürreperioden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass auch in kritischen Situationen ausreichend Trinkwasser für die Bevölkerung zur Verfügung steht und wie dieses Wasser verwendet werden kann. Ziel ist es, die Wasserversorgung in der Stadt nachhaltig zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Der Entwurf einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung befindet sich derzeit in der Aufstellung und wird aktuell durch das Rechtsamt geprüft. Bei der Erstellung der Verordnung wurde sich an der Musterverordnung des Hessischen Landwirtschaftsministeriums orientiert. Die Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht die Einschränkung der Entnahme und Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Der Trinkwassernotstand tritt ein, wenn die durch den Wasserversorger zur Verfügung gestellten Wassermengen aufgrund klimatischer oder anderer lokaler Besonderheiten nicht ausreichen, um die Bevölkerung im Stadtgebiet oder in Teilen davon zu versorgen. Verkündet wird der Notstand durch den Magistrat oder den Oberbürgermeister. Die Regelungen schränken beispielsweise das Befüllen privater Pools, dass Reinigen privater Fahrzeuge sowie das Reinigen von Gehwegen oder Terrassen während eines Trinkwassernotstands ein. Eine Schutzbewässerung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie anderer mehrjähriger Vegetation ist mit Einschränkungen gestattet, das Bewässern von Rasenflächen dagegen generell nicht. Springbrunnen und andere Wasserspiele werden ebenfalls reguliert. Gleiches gilt für gewerbliche Fahrzeugwaschanlagen, deren Betrieb nur bei Vorhandensein besonders sparsamer Anlagen gestattet ist. Die Bewässerung von Sportplätzen und landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist ebenfalls eingeschränkt. Kritischen Infrastrukturen und anderen relevanten Einrichtungen ist es gestattet, weiterhin Trinkwasser in dem Maße zu entnehmen, wie es für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig ist. Darunter fallen unter anderem Energieversorger, Feuerwehr, Schulen, Kitas, Arztpraxen, Pflegeheime, Forschungseinrichtungen sowie Arzneimittelproduzenten. Gleiches gilt für Unternehmen und Betriebe, wenn die Wasserentnahme für die Aufrechterhaltung des Betriebs aus existenziellen Gründen oder zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2024EE 127Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle FrankfurtEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 13. Januar 2025Sie sind hier
    BB 15Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt
    Magistratsbericht
  3. 27. Juni 2025BB 237Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle FrankfurtMagistratsbericht
  4. 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 87 WochenBB 47Auslagerungskosten der Musikschule aufgrund der baulichen Sanierung der Schirn Kunsthalle FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPÖkoLinX-ARLBFFDie Partei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU ( = Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 34 · 24.03.2025
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Volt (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 34 · 27.03.2025
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)Stv. Bäppler-Wolf (Kenntnis)Volt (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Volt (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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