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Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Benennung des Platzes am Hohen Brunnen in Bornheim nach dem Ortsältesten Bernhard E. Ochs
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 132 Betreff: Benennung des Platzes am Hohen Brunnen in Bornheim nach dem Ortsältesten Bernhard E. Ochs Der Magistrat begrüßt die in der Anregung OM 6022 vorgesehene Würdigung der Person Bernhard E. Ochs und hat seinen Namen in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Personen (Vorschlagsliste) aufgenommen. Dabei ist zu beachten, dass bei einer Straßenbenennung nicht die Bezeichnung "Straße" zu verwenden ist, um eine mögliche Verwechslung mit der Simon-Ochs-Straße zu vermeiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6022

  • Komplette Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park (II)
    ST
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 133 Betreff: Komplette Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park (II) Der Magistrat vertritt auch weiterhin die Ansicht, dass keine Notwendigkeit zur Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park besteht, da die Fläche nicht unmittelbar an eine Straße grenzt. In einer Grünanlage wird grundsätzlich auf die gegenseitige Rücksichtnahme und das Miteinander der Nutzenden gesetzt. Ob mit oder ohne vollständige Einzäunung müssen Hunde durch ihre:n Halter:in stets abrufbar sein, sodass keine potentielle Gefahrensituation entsteht. Der angrenzende Spielplatz ist vollständig umfriedet, so dass für die dort spielenden Kinder keine Gefahr besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6101 Antrag vom 02.05.2025, OF 1411/5 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7015

  • Sperrmüllablagerung auf der Brücke über dem Liederbach
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 134 Betreff: Sperrmüllablagerung auf der Brücke über dem Liederbach Der Stabsstelle Sauberes Frankfurt ist die Örtlichkeit als Ablageort von wildem Sperrmüllablagerungen bekannt. Aus folgenden Gründen ist eine Beschilderung mit Verweise auf Verbote und Sanktionen nicht erfolgsversprechend: - Personen, die illegal Sperrmüll und andere Abfälle ablagern, gehen oft davon aus, nicht erwischt zu werden, unabhängig von Schildern. - Ohne die Aussicht auf strenge Kontrollen schaffen die Beschilderung kein Bewusstsein für Konsequenzen. - Manche Personen reagieren auf Verbote mit Trotz, so dass entsprechende Beschilderung das Gegenteil bewirken kann - Wenn trotz Beschilderung sichtbar illegal Müll abgelagert wird, verlieren diese ihre Wirkung. Da wir entsprechende Erfahrungen bereits gemacht haben, raten wir von der Beschilderung ab. Der von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt eingesetzte Sperrmüllvorermittler wird die Örtlichkeit weiterhin in seine Kontrollfahrten einbinden und bei Feststellungen die wilden Ablagerungen nach Hinweisen auf Verursachenden kontrollieren sowie die Beseitigung veranlassen. Die Stadtteilgesellschaft hat ergänzend dazu die Möglichkeit unerlaubte Sperrmüllablagerungen entweder über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main Mängelmelder - FFM.de oder die Stabsstelle Sauberes Frankfurt sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de zu melden. Über beide Kanäle ist sichergestellt, dass eine schnelle Beseitigung veranlasst wird. Damit mögliche Verursachende geahndet werden können, sind entsprechende Hinweise auf diese notwendig. Sofern Hinweise auf Verursachende bekannt sind, können diese der Stabsstelle Sauberes Frankfurt unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5974

  • Zeilsheim: Aufwertung des Bolzplatzes an der Bechtenwaldstraße
    STOB 9
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 135 Betreff: Zeilsheim: Aufwertung des Bolzplatzes an der Bechtenwaldstraße Das Fachamt erarbeitet zurzeit ein Konzept zur Umgestaltung und Modernisierung des Bolzplatzes, um zukünftig das Sportangebot zu erweitern. Ohne den vorhandenen Baumbestand zu beeinträchtigen könnte neben einem Soccer-Court zur Fußballnutzung ein separates Feld für Street Ball (Basketball) sowie eine Fitness- und Calisthenicsanlage entstehen. Das Fachamt wird dem Ortsbeirat die Planung voraussichtlich im kommenden Jahr 2025 vorstellen. Ein genauer Ausführungszeitraum kann noch nicht benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5976

  • Zeitnahe temporäre Verstärkung psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung an unseren Schulen
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 136 Betreff: Zeitnahe temporäre Verstärkung psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung an unseren Schulen Die Stadt Frankfurt am Main legt großen Wert auf Chancengerechtigkeit und Bildungsbeteiligung. Wir teilen die Auffassung des Ortsbeirats 2 zur Notwendigkeit einer psychosozialen Unterstützung für Kinder und Jugendliche, da diese besonders von den Auswirkungen der Corona Pandemie betroffen waren bzw. sind. Die Schüler*innen haben nicht nur Schulunterricht versäumt, sondern mussten ebenfalls auf viele für ihre Entwicklung wichtige Erlebnisse verzichten. Über die Angebote des Hessischen Kultusministeriums hinaus - wie schulpsychologischer Dienst und Beratungsangebote für Lehrkräfte - wurden in Frankfurt an zahlreichen Schulen Jugendhilfeangebote und Angebote der sozialpädagogischen Förderung umgesetzt. Die pädagogischen Fachkräfte in diesen Programmen waren während der gesamten Zeit des Lockdowns sowie in den verschiedenen Stadien der Schulöffnungen ansprechbar und haben gemeinsam mit den Schulen den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen gehalten. Mit Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts konnten sie daran anknüpfen und auf die aktuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen. Besonders im Bereich des Sozialen Lernens in den Klassen, der Einzelberatung und Angebote zur Stärkung der Klassengemeinschaft gab es einen erhöhten Bedarf der Schüler*innen. Themenfelder waren hier z.B. das Wiedereinfinden in die Klassengemeinschaft und einen gemeinsamen Alltag, das Einhalten von Regeln sowie persönliche Themen und Ängste der Schüler*innen, die u.a. durch die Coronapandemie ausgelöst oder verstärkt worden sind. Das Stadtschulamt Frankfurt am Main stellte die Finanzierung des Maßnahmenpakets "Auswirkungen von Corona auf den Lebensalltag von Schüler*innen an Frankfurter Schulen" sicher. Den Angeboten des Maßnahmenpaketes liegt ein erweiterter Bildungsbegriff zu Grunde, der ausdrücklich Aktivitäten im Bereich Kultur, Sport, Umweltbildung und Freizeit einbezieht. Die Angebote waren auf die Bedürfnisse von Schüler*innen während und "nach" Corona fokussiert und auf die derzeitige Situation zugeschnitten. Die Schüler*innen sollten mit Unterstützung des Maßnahmenpakets wieder die Erfahrung machen, beteiligt zu sein, eine Stimme zu haben und mitzugestalten. Sie sollten sich durch verschiedene Aktivitäten in der Gruppe als Teil einer Gemeinschaft erfahren und wieder Freude erleben. Zusätzlich erhielten Schulen und ihre Schüler*innen Unterstützung durch das hessische Landesprogramm "Löwenstark - der Bildungs-KICK", welches in zwei Schuljahren Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützte. Die Maßnahmen sollten zu einem breit gefächerten Förderangebot beitragen. Hierzu gehörte die Kompensation coronabedingter Lernrückstände ebenso wie die Förderung von Kernkompetenzen und eine bedarfsorientierte psychosoziale Unterstützung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 230

  • Erfüllung der Erst- und Zweitwünsche an weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 2 transparent machen
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 137 Betreff: Erfüllung der Erst- und Zweitwünsche an weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 2 transparent machen Das Übergangsverfahren ist abgeschlossen. Folgende Daten wurden dem Magistrat für das damalige Verfahren übermittelt: Zu 1. Adornogymnasium Es gab 208 Erstwünsche und 178 Aufnahmen. Es konnten 30 der Erstwünsche und alle Zweitwünsche nicht berücksichtigt werden. Bettinaschule Es gab 109 Erstwünsche und 115 Aufnahmen, es konnten alle Erstwünsche und Zweitwünsche berücksichtigt werden. Georg.Büchner-Schule Es gab 174 Erstwünsche und 144 Aufnahmen. Es konnten 30 der Erstwünsche und alle Zweitwünsche nicht berücksichtigt werden. Goethe-Gymnasium Es gab 167 Erstwünsche und 149 Aufnahmen. Es konnten 16 der Erstwünsche und alle Zweitwünsche nicht berücksichtigt werden. Gymnasium Römerhof Es gab 204 Erstwünsche und 161 Aufnahmen. Es konnten 43 der Erstwünsche und alle Zweitwünsche nicht berücksichtigt werden. Johanna-Tesch-Schule Es gab 84 Erstwünsche und 122 Aufnahmen, es konnten alle Erstwünsche und 25 Zweitwünsche berücksichtigt werden. Lessing-Gymnasium Es gab 87 Erstwünsche und 107 Aufnahmen, es konnten alle Erstwünsche und Zweitwünsche berücksichtigt werden. Max-Beckmann-Schule Es gab 256 Erstwünsche und 203 Aufnahmen. Es konnten 53 der Erstwünsche und alle Zweitwünsche nicht berücksichtigt werden. Toni-Sender-Oberstufe Es gab 138 Erstwünsche und 219 Aufnahmen, es konnten alle Erstwünsche und 81 Zweitwünsche berücksichtigt werden. Zu 2. Bei der Übergangsstatistik handelt es sich nicht um eine personenbezogene, sondern um eine schulbezogene Statistik. Die Frage kann auf Basis der vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Zu 3. Vakant bleibende Plätze kann es nur geben, wenn Eltern kurzfristig entscheiden, einen angebotenen Platz nicht anzunehmen und zum Beispiel ihr Kind bei einem anderen Schulträger anmelden. In nennenswerter Zahl trat dies im Ortsbezirk 2 nur bei der Johanna-Tesch-Schule (28 Plätze) und dem Lessing-Gymnasium (13 Plätze) auf. Zu 4. Zur Johanna-Tesch-Schule gab es 13 Zuweisungen, zum Lessing-Gymnasium 16. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3721

  • Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut
    STOB 9
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 138 Betreff: Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut Die Grundstücke der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße stehen im Eigentum des Landes Hessen. Inzwischen hat das Land Hessen mitgeteilt, dass keine Verkaufsabsicht mehr besteht. Ein neuer Planungsstand kann insofern nicht berichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3708

  • Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 139 Betreff: Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten Der Magistrat entspricht der Anregung. Die zusätzlichen Radbügel werden voraussichtlich im ersten Quartal 2025 installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5822

  • Mehr Fahrradbügel für die Albusstraße
    STOB 9
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 140 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Albusstraße Wegen der geringen Gehwegbreite lassen sich im genannten Abschnitt der Albusstraße keine Fahrradbügel anbringen. Um den Bedarf an Abstellmöglichkeiten zu decken, werden an der Einmündung Albusstraße / Breite Gasse im Rahmen der Umsetzung "Fahrradbügel und E- Scooter Plätze für die Innenstadt/Altstadt" Fahrradbügel montiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5823

  • Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
    STOB 11
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Im Rahmen von Inspektionsarbeiten wurde festgestellt, dass im Altbestand noch in Tempo 30-Zonen unzulässige Radschutzstreifen vorhanden sind, hingegen sogenannte Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr (zur Prävention sogenannter Dooring-Unfälle) fehlen. Im Rahmen der sich aus dieser Feststellung notwendigerweise ergebenden Anordnung wird auch das Parken auf dem Gehweg im fraglichen Bereich aufgelöst und auf die Fahrbahn verlegt. Auf eine bauliche Sicherung mit Stahlabweisern wird jedoch vorerst verzichtet. Zum Ausführungstermin kann mit Blick auf die aktuelle kalte Jahreszeit noch keine Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838

  • Schaffung von Fahrradabstellplätzen in der Straße An der Staufenmauer
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 142 Betreff: Schaffung von Fahrradabstellplätzen in der Straße An der Staufenmauer Der Bereich wird derzeit grundlegend überplant. Der Magistrat stimmt sich daher ämterübergreifend ab, um sogenannte Kombibügel anzubringen. Diese können mit verhältnismäßig geringem Aufwand auch wieder entfernt werden. Einen konkreten Zeitpunkt für die Ausführung und die genauen Standorte kann der Magistrat noch nicht nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5824

  • Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren
    ST
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 143 Betreff: Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren Die angekündigte Bepflanzung ist jetzt im ersten Quartal 2025 geplant. Eine Umplanung ist - wie in der ST 1237/2023 dargestellt - auch weiterhin nicht realisierbar. Allerdings wird aktuell geplant, Klemmfixe zu installieren, um die Situation vor Ort zu entspannen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5808 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3

  • Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße
    STOB 6
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 144 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht und die Anordnung von Tempo 30 die einzige in Betracht kommende Maßnahme wäre. Unter besonderen örtlichen Verhältnissen wird z. B. die Streckenführung verstanden, der Ausbauzustand der Straße, witterungsbedingte Einflüsse und nicht zuletzt die Verkehrsbelastung der Strecke und die daraus eventuell zu ermittelnden Unfallzahlen. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt hier für die Bolongarostraße keine derartige qualifizierte Gefahrenlage vor, die die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Absatz 1 Satz 1, Absatz 9 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) rechtfertigen würde. Zudem handelt es sich um eine Grundnetzstraße mit Busverkehr. Der Ausbauzustand der Strecke ist der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 angemessen. Unfallzahlen, die im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit stehen, liegen nicht vor. Weiterhin befinden sich in der Bolongarostraße keine schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, was für eine Einrichtung von Tempo 30 im Sinne einer Ausnahme zu § 45 Absatz 9 StVO gegeben sein müsste. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind somit nicht erfüllt. Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Vergangenheit bereits Geschwindigkeitsmessungen in der Bolongarostraße durchgeführt. Aufgrund der durchgängig geringen Anzahl an gemessenen Geschwindigkeitsverstößen, wurde von weiteren Messungen abgesehen, da diese zu Lasten stärker betroffener Örtlichkeiten gehen. Nichtsdestotrotz wurden erneute Testmessungen in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße vorgenommen. In einem Zeitraum von einer halben Stunde wurden 61 Fahrzeuge erfasst, wovon keines die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich überschritt. Die maximal gemessene Geschwindigkeit lag bei 57 km/h. Von weiteren Messungen wird zukünftig abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5807

  • Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten
    STOB 5
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Verkehrsunfälle wie zum Beispiel Auffahrunfälle, die das Errichten eines Gelb-Blinkers rechtfertigen würden, sind schlichtweg nicht feststellbar. In diesem Bereich kommt es sporadisch zu Spurwechsel-Unfällen, die nicht durch einen vorgeschalteten Gelb-Blinker verhindert würden. Insgesamt weist die Kreuzung Gerbermühlstraße / Zum Laurenburger Hof in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte keinerlei Merkmale einer Unfallhäufungsstelle auf. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936

  • Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Bedingt durch die angesprochenen Baumaßnahmen in der Offenbacher Landstraße mussten in allen möglichen Zufahrten (Rechtsabbieger von der südlichen Darmstädter Landstraße, Linksabbieger von der nördlichen Darmstädter Landstraße und Geradeausverkehr aus der Mörfelder Landstraße) die Zuflüsse auf eine Fahrspur reduziert werden. Aus diesem Grund wurden die Grünzeiten für alle Richtungen beibehalten, da eine Umverteilung immer zu Lasten der anderen Zufahrten ginge. Aufgrund des Vorgenannten wird von einer Änderung der Signalschaltung Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939

  • Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 147 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern Bedingt durch eine unterschiedliche Anzahl von unverträglichen Verkehrsströmen zu den beiden angesprochenen Fußgängerfurten können diesen unterschiedlich lange Grünphasen zugeordnet werden. Das heißt, für die Querung der Gleistrassen steht eine wesentlich längere Grünphase zur Verfügung, als zur Querung der Fahrbahn, da hier sowohl der Kfz-Verkehr auf der Dreieichstraße, als auch der Linksabbiegeverkehr aus der Willemerstraße abgewickelt werden muss. Bei der Ausarbeitung der Signalprogramme wurde dies dahingehend berücksichtigt, dass der Fußgängerverkehr in Richtung Schule bei Betreten der Fahrbahn zu Grünbeginn beide Furten in einem Zug queren kann. Aufgrund der unterschiedlich langen Grünphasen ist dies in umgekehrter Richtung nicht möglich. Aufgrund des Vorgenannten wird von einer Änderung der Signalschaltung Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5938

  • Einsatz von schmaleren Bussen der Buslinie 84 in Niederrad
    STOB 2
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 148 Betreff: Einsatz von schmaleren Bussen der Buslinie 84 in Niederrad Über viele Jahre hinweg hatte sich der Ortsbeirat für den Ortsbezirk 5 (Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen) seinerzeit für die Einführung einer Quartierbuslinie in Niederrad eingesetzt. Die Quartierbuslinie 84 nahm schließlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 mit zwei Midibussen im 30-Minuten-Takt ihren Betrieb auf. Die Fahrgastprognose im Vorfeld ging vorsichtig von rund 500 schulwerktäglichen Fahrgästen aus. Im Frühjahr 2024 wurde über das 3,5-fache an schulwerktäglichen Fahrgästen gezählt. Auf der Buslinie 84 kommt bislang der Fahrzeuggrundtyp Midibus zum Einsatz. Ein Midibus ist 10,6 m lang und 2,55 m breit (zzgl. Außenspiegel). Er ähnelt einem Standardlinienbus, ist jedoch um etwa 1,5 m kürzer und hat nur zwei Doppeltüren anstelle von drei Doppeltüren. Ein Midibus verfügt über 28 feste Sitzplätze (zzgl. eventueller Klappsitze) und eine geräumige Sondernutzungsfläche mit vollwertigem Rollstuhlstellplatz in Höhe der zweiten Doppeltür. Schmaler wäre ein Kleinbus, wie er auf den Linien 81 und 82 in Oberrad eingesetzt wird. Ein Kleinbus ist ca. 7,4 m lang und gut 2 m breit (zzgl. Außenspiegel). Er weist 13 feste Sitzplätze auf und verfügt über eine kleine Sondernutzungsfläche von rund 3 m² in Höhe der einzigen Doppeltür. Angesichts des mittlerweile sehr hohen Fahrgastaufkommens und in Anbetracht der vielen Fahrgäste mit Kinderwagen, Rollatoren oder Einkaufswagen wäre ein Kleinbus jedoch kein geeignetes Fahrzeug, um die Fahrgastnachfrage auf der Buslinie 84 hinreichend zu bedienen. Vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ältere Menschen mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen wären hierdurch besonders nachteilig betroffen. Andere geeignete Grundtypen an Bussen für die kleinräumige Erschließung der Stadtteile gibt es in Frankfurt bislang nicht. Vor diesem Hintergrund kann der Anregung nicht entsprochen werden, auf der Quartierbuslinie 84 in Niederrad schmalere Fahrzeuge einzusetzen. Eine ÖPNV-Anbindung des Poloplatzes wird gesondert geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5948

  • Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
    STOB 5
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 149 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Eine der Anregung entsprechende, getrennte Abwicklung der beiden Hauptrichtungen am Knotenpunkt Goldsteinstraße/Hahnstraße würde eine Reduzierung der Grünzeiten um über 50% mit sich bringen, da neben der Aufteilung der bestehenden Grünphase zusätzlich eine Zwischen- beziehungsweise Schutzzeit zwischen den dann getrennten Verkehrsströmen geschaltet werden muss. Neben längeren Wartezeiten sowohl für den Kfz-Verkehr als auch den Rad- und Fußgängerverkehr, stellt dies eine erhebliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Knotens da. Aufgrund dessen k ann keine Änderung der Signalschaltung erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5946

  • Bedarfsampel auf B 44 stadteinwärts auf Höhe von Am Oberforsthaus
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 150 Betreff: Bedarfsampel auf B 44 stadteinwärts auf Höhe von Am Oberforsthaus Bei der in Rede stehenden Örtlichkeit handelt es sich um eine der komplexesten und verkehrsreichsten Abfolge von Ampel-geregelten Knotenpunkten in der Stadt Frankfurt am Main. Mit Blick auf die hier unabdingbare Gewährleistung der Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs wird die Einrichtung einer Bedarfsampel abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5930

  • Austausch von Gasleuchten, Erhöhung der Mittel (M 167/24)
    A
    16.01.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 16.01.2025, A 333 Betreff: Austausch von Gasleuchten, Erhöhung der Mittel (M 167/24) Die Magistratsvorlage M167/2024 "Austausch von Gasleuchten: Erhöhung der Mittel" wurde durch die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2024, beschlossen ("Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)", s. PARLIS). Damit wurden die bisher seit dem Jahr 2014 genehmigten finanziellen Mittel für den Austausch von Gasleuchten im Stadtgebiet von 66,40 Mio. Euro um 3,8 Mio. Euro auf nun insgesamt 70,20 Mio. Euro erhöht. In der Zielsetzung der genannten Magistratsvorlage heißt es u.a.: "Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Darüber hinaus ist angestrebt, die Klimaneutralität bei stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten bis 2030 zu erreichen. Einen wichtigen Beitrag zur Einsparung fossiler Brennstoffe wie Erdgas und zur Senkung des dadurch verursachten CO2-Ausstoßes leistet der forcierte Rückbau der gasbetriebenen Straßenbeleuchtungsanlagen." Bzgl. "Alternativen" schreibt der Magistrat: "Keine. Der kontinuierliche und fortan zu beschleunigende Rückbau der gasbetreiben Straßenbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der oben genannten Zielsetzung." Als Lösung wird in der Magistratsvorlage folgendes genannt: "Bereits für das Jahr 2024 ist der Rückbau von 510 Gasleuchten und deren Ersatz und die Errichtung von 480 insektenfreundlichen LED-Leuchten geplant. Der Rückbau der 510 Gasleuchten spart 663 t CO2 /a und 3.700.050 kWh/a an Gas." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welchen Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität bei stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten bis 2030 hat der bisherige Austausch von Gasleuchten bis Ende des Jahres 2024 geleistet? 2. Welcher weitere Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität bei stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten bis 2030 soll durch den Austausch von Gasleuchten in den Jahren ab 2025 erreicht werden? 3. Inwiefern ist der kontinuierliche und fortan zu beschleunigende Rückbau der gasbetreiben Straßenbeleuchtung ein unverzichtbarer Bestandteil der genannten Zielsetzung hinsichtlich der Klimaneutralität der Stadt Frankfurt? 4. Wie CO2-Neutral war bisher der Strom für die neuen elektrischen Leuchten, sowohl absolut, als auch im Vergleich zu den vorherigen Gasleuchten? 5. Wie viele Gasleuchten wurden seit entsprechender Beschlussfassung im Jahr 2014 bisher insgesamt umgerüstet? 6. Wie viele Gasleuchten wurden in den Jahren seit entsprechender Beschlussfassung im Jahr 2014 jeweils umgerüstet? 7. Wie viele Gasleuchten werden in den kommenden Jahren voraussichtlich jeweils umgerüstet werden? 8. In welchem Jahr werden voraussichtlich alle Gasleuchten umgerüstet sein? 9. Inwiefern sind die aus den Vorjahren genehmigten finanziellen Mittel zur Umrüstung der Gasleuchten bisher verausgabt? 10. Warum erfolgte statt einer weiteren Erhöhung der Mittel nicht eine Mehrkostenvorlage? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 167 Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 333 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6203, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 79-1

  • Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“
    NR
    15.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, NR 1096 Betreff: Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.04.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat hat im Fachausschuss Ganztagsbildung im Oktober 2024 ausführlich vorgestellt, welche Grundschulen zum Schuljahr 2025/26 dem Pakt für den Ganztag beitreten möchten und folglich ab dem kommenden August eine Betreuungsgarantie von 07.30 -17.00 Uhr und ein ganztägiges Ferienprogramm gewährleisten müssen. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Maßnahmen folgende Punkte sicherzustellen: 1. Transparente Fortschrittsüberwachung: · Der Magistrat erstellt eine Übersicht, welche der genannten Schulen im Zeitplan liegen und wie viele Ganztagsbetreuungsplätze (in absoluten Zahlen und als Versorgungsquote) in den betreffenden Grundschulbezirken angeboten werden können. · Dabei wird auch die aktuelle Anzahl der Betreuungsplätze insgesamt (inklusive der Horte) je Grundschulbezirk dokumentiert. · Es wird dargestellt, wie das Angebot des Pakts für den Ganztag an Grundschulen im Gesamtkonzept mit bestehenden Hortangeboten verzahnt wird. 2. Unterstützung der Schulen bezüglich Infrastruktur und Personal: · Der Magistrat legt eine Analyse dazu vor, welche der für das Schuljahr 2025/26 für den Pakt vorgesehenen Schulen noch nicht über die räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine vollumfängliche Umsetzung des Pakts für den Ganztag verfügen. · Es wird dargestellt, welche Maßnahmen der Magistrat für eine Behebung der noch vorhandenen Engpässe vorsieht und wann die Umsetzung erfolgt. 3. Gewährleistung von Verbindlichkeit und Flexibilität: · Der Magistrat sorgt für Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass das Ganztagsangebot verlässlich ist, jedoch gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität für die Familien gewährleistet, damit Kinder zum Beispiel an bestimmten Tagen auch außerhalb der Schule Hobbies nachgehen können. 4. Kooperation im Quartier: · Der Magistrat unterstützt die Schulgemeinden aktiv bei der Anbahnung von Kooperationen mit Vereinen und anderen Anbietern in den jeweiligen Quartieren. Die Schulleitungen müssen dabei unterstützt werden ein abwechslungsreiches Programm für die Nachmittagsbetreuung zu sichern, das für die Schulleitungen und Lehrkräfte entlastend wirkt und organisatorisch zu stemmen ist. · Insbesondere soll dabei dargelegt werden, wie externe Partner eingebunden werden und welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen. 5. Transparente Finanzierung und Elternentgelte: · Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und Schulgemeinden die Ergebnisse der derzeit laufenden Überarbeitung der Elternentgeltregelungen für die Betreuungsangebote in der Schule vor. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht vor, der die genannten Punkte detailliert behandelt. Begründung: Der Ausbau der Ganztagsangebote ist eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung der Chancengleichheit für Kinder. Die im Herbst 2024 vorgestellten Planungen sind ein wichtiger Schritt, bedürfen jedoch einer beständigen Evaluierung hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Wirkung, wenn die Stadt ihrer Verpflichtung zur Deckung des Rechtsanspruchs zeitnah gerecht werden möchte. Laut Gesamtkonzept Ganztag sollen folgende 16 Grundschulen zum kommenden Schuljahr 2025/26 zusätzlich zu den bereits vorhandenen 32 Ganztagsschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen: Bildungsregion Süd Martin-Buber-Schule Bildungsregion Ost Kirchnerschule, Linnéschule Bildungsregion West Friedrich-List-Schule, Fridtjof-Nansen-Schule Bildungsregion Mitte Ackermannschule, Elsa-Brandström-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule, Günderrodeschule, Michael-Ende-Schule, Schwarzburgschule Bildungsregion Mitte-Nord Albert-Schweitzer-Schule, Münzenbergerschule Bildungsregion Nord Grundschulen Harheim, Kalbach und Schule am Erlenbach Die Abstimmung zwischen Ganztagsangeboten und bestehenden Hortstrukturen, die Gewährleistung von Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Flexibilität für Familien sowie die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur und Personalausstattung sind essentielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Ebenso wichtig ist die enge Einbindung der Quartiere, um den Kindern ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot zu bieten, ohne die Schulen personell und organisatorisch zu überlasten. Es bedarf einer fundierten Informationsgrundlage, um den Ausbau der Ganztagsangebote bedarfsgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Denn aus den Ortsbezirken wird berichtet, dass sich die räumlichen und personellen Bedingungen an den Grundschulen gravierend unterscheiden. In der Praxis wird weiterhin deutlich, dass Eltern teilweise keine schulischen Betreuungsangebote annehmen möchten, dass Mensaangebote unzureichend vorhanden sind oder genutzt werden und dass wirkliche Freiräume im schulischen Kontext zum Teil kaum realisierbar sind, da gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Aufsichtspflicht dies erschweren. Hinzu kommt, dass eine Kooperation mit dem Quartier für die einzelnen Schulen sehr aufwändig zu organisieren ist und es auch hier große Unterschiede gibt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 382 Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Ablehnung) 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.02.2025, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage NR 1096 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.02.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1096 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 3. bis 5. der Vorlage NR 1096 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage NR 1096 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Die Partei (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und Volt 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1096 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) sowie fraktionslos (= abwesend) 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1096 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1096 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 3. bis 5. der Vorlage NR 1096 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Steinhardt, Schnitzler, Kunze, Pauli, Yildiz, Lauterwald und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1096 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1096 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5777, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 § 6330, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025

  • Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichen
    OFOB 1
    15.01.2025

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 1511/1 Betreff: Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sichere Abstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen zu schaffen. Es ist zu prüfen, ob dazu die vorhandenen Radbügel eine Einhausung bekommen können, die abschließbar ist. Vergleichbar der Fahrradgaragen. Begründung: Die Städtischen Bühnen Frankfurt haben mehr als 1000 Mitarbeiter. Viele von ihnen kommen täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit. Da die Städtischen Bühnen in der Innenstadt liegen ist dies zu begrüßen, denn dadurch kann der Autoverkehr reduziert werden. Leider kam es in der jüngeren Vergangenheit regelmäßig vor, dass Fahrräder, die am Gebäude an Radbügel angeschlossen wurden, geklaut wurden. Die Städtischen Bühnen selbst haben nur einen einzigen abschließbaren Fahrradraum, der 14 Rädern Platz bietet. Dies ist natürlich nicht ausreichend. Alle anderen Räder müssen außerhalb des Gebäudes geparkt werden. Ausführliche Prüfungen des Personalrats und der Verwaltung haben ergeben, dass innerhalb des Gebäudes keine weiteren Flächen für einen sicheren Fahrradraum erschlossen werden können. Deshalb besteht der Wunsch und die Dringlichkeit sichere Fahrradgaragen außerhalb des Gebäudes zu erschließen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.02.2024, OF 1158/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6340 2025 1. Die Vorlage OF 1158/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1511/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1511/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

  • Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim
    OFOB 7
    15.01.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 312/16 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, sich bei dem Expertengremium ‚Aktiver Schallschutz' des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute Nord 07 lang mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen werden. Es soll nicht, wie in B331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Wir erwarten, dass bestehende technischen Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden. Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat 16 hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute Nord 07 lang fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht-besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". Ferner soll der Magistrat aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis 5 Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken ≤ 5 teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Süd-Osten wird für den Abflug von schweren 2-, 3- und 4-motorigen Jets die Abflugroute 07-N (Lang) über Bergen-Enkheim genutzt, Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärm-Kommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerding ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht- besiedeltes Gebiet (siehe Anhang). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen -20° Nord und 170° Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Nord 07 lang (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Auf Grund des bei Ostbetriebs vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutz gebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm zu belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Flugroute Nord-07 (Lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024. Flugroute Nord-07 (Lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6365 2025 1. Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Fahrradbügel Petterweilstraße
    OFOB 8
    15.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 468/4 Betreff: Fahrradbügel Petterweilstraße Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der ST 1727 aus 2023, die für das vierte Quartal 2023 vorgesehen war, jetzt zeitnah anzugehen und einen längs aufgestellten Fahrradbügel links auf dem Bürgersteig anstelle des ersten Parkplatzes in der Petterweilstraße vor der Kochschule anzubringen. Begründung: Parkende Fahrzeuge behindern rechts abbiegende Fahrzeuge aus der Wiesenstraße. Größere Fahrzeuge wie die Müllabfuhr müssen teils mehrfach rangieren, um in die Petterweilstraße einbiegen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2024, OF 463/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6337 2025 1. Die Vorlage OF 463/4 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 468/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE, SPD, Volt und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

  • Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen
    OFOB 3
    15.01.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 695/11 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: Es soll ein repräsentativer Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu entwickelt werden. Dieser Bereich Mainkurbahnhof liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für eine kleinteilige Gewerbeansiedlung entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Mainkur" wird ersetzt durch die S-Bahnstation Fechenheim-Nord. Heutzutage ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort 3. klassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und hier liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahnstrecke Nordmainische S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Ein Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße, eines ehemaligen Kfz-Betriebes, würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche verbunden mit den städtischen Flächen würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bitten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 524 2025 Die Vorlage OF 695/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gestaltung der Brücke im Bereich des Park-and-rideParkplatzes unter der Bundesautobahn A 661
    OFOB 2
    15.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 974/10 Betreff: Gestaltung der Brücke im Bereich des Park-and-ride-Parkplatzes unter der Bundesautobahn A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob es in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen möglich ist, den Bereich unterhalb der Brücke in Höhe des Park & Ride Parkplatzes unter der Bundesautobahn A 661 farblich angenehm und freundlich zu gestalten. Diese Maßnahme würde nicht nur zur Aufwertung der Umgebung beitragen, sondern auch einen positiven Eindruck bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern unserer Stadt hinterlassen. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass sich seit dem letzten Antrag zu diesem Thema die zuständige Betreibergesellschaft geändert hat. Dies sollte eine erneute Prüfung und Umsetzung unserer Vorschläge erleichtern. Ein ähnliches Vorhaben wurde bereits vor Jahren erfolgreich im Bereich der U-Bahnhaltestelle Niddapark umgesetzt, was zeigt, dass solche Maßnahmen nicht nur möglich, sondern auch wirkungsvoll sind. Wir bitten den Magistrat, die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen und die geeigneten Schritte einzuleiten, um unsere Stadt einladender zu gestalten. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6478 2025 Die Vorlage OF 974/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und im Tenor das Wort "Parkplatz" durch "Parkplätze" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Parkverbot
    OFOB 9
    15.01.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 975/10 Betreff: Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, im Eingangsbereich der Parkanlage an der Straße am Nonnenhof, zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg, ein Parkverbot zu veranlassen. Begründung: Dieser Antrag begründet sich durch einen kürzlich stattgefundenen Feuerwehreinsatz, der aufgezeigt hat, dass dort geparkte Fahrzeuge die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stark behindert haben. Aufgrund der beengten Verhältnisse war es den Feuerwehrkräften nicht möglich, mit ihren Fahrzeugen um die Ecke zu fahren, was die schnelle Reaktion auf den Notfall erheblich erschwerte. Um die Sicherheit der Anwohner und die effektive Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte zu gewährleisten, halten wir es für dringend erforderlich, ein Parkverbot in diesem Bereich einzuführen. Dies würde nicht nur die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge sichern, sondern auch dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Wir bitten um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieses Anliegens, um die Sicherheit im Frankfurter Norden zu verbessern. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6479 2025 Die Vorlage OF 975/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

  • Markbach
    OFOB 9
    15.01.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 976/10 Betreff: Markbach Der Ortsbeirat 10 möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob der Markbach in Frankfurt wieder freigelegt werden kann. Begründung: Der Markbach stellt einen bedeutenden Teil unserer natürlichen Gewässerlandschaft dar und hat historisch gesehen eine wichtige Rolle in der städtischen Entwicklung gespielt. Viele Städte haben in den letzten Jahren begonnen, verborgene Gewässer freizulegen, um ökologische und ästhetische Vorteile zu nutzen. Eine Freilegung des Markbachs könnte nicht nur die Biodiversität in der Umgebung fördern, sondern auch zur Verbesserung des Stadtbildes und der Lebensqualität der Anwohner beitragen. Die Wiederherstellung und Freilegung des Markbachs könnte folgende Vorteile mit sich bringen: - Ökologische Aufwertung: Die Renaturierung des Markbachs könnte Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten schaffen und die biologische Vielfalt in Frankfurt erhöhen. - Erholungsräume: Ein zugänglicher Markbach würde den Bürgern neue Freizeitmöglichkeiten bieten und als Naherholungsgebiet fungieren. - Wasserqualität: Durch die Revitalisierung des Gewässers könnten auch Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität umgesetzt werden, was langfristig sowohl der Umwelt als auch den Anwohnern zugutekommt. Wir bitten den Magistrat, eine umfassende Untersuchung über die rechtlichen, finanziellen und technischen Möglichkeiten zur Freilegung des Markbachs durchzuführen und die Ergebnisse in einer Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 976/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 976/10 wurde zurückgezogen.

  • Luftpumpen
    OFOB 9
    15.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 995/10 Betreff: Luftpumpen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, an den Fahrradparkhäusern am Gravensteiner Platz, an der U-Bahn-Endhaltestelle Preungesheim, sowie an allen Fahrradparkhäusern im Ortsbezirk 10 fest installierte Stand-Fahrradluftpumpen zu installieren. Begründung: Die Bereitstellung von gut ausgestatteten Fahrradparkmöglichkeiten inklusive der notwendigen Infrastruktur wie Luftpumpen ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Lebensqualität in unserem Stadtgebiet. Fest installierte Stand-Fahrradluftpumpen ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Fahrräder einfach und schnell instand zu halten. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Radfahrer bei, sondern fördert auch nachhaltige Mobilität und die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Wir bitten daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieser Maßnahme. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6495 2025 Die Vorlage OF 995/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufforsten und nicht abholzen Versiegelung durch Josef stoppen
    NR
    14.01.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2025, NR 1091 Betreff: Aufforsten und nicht abholzen Versiegelung durch Josef stoppen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Isenburger Schneise, also der Waldparkplatz für ca. 1500 Autos wird umgehend aufgeforstet. Es wird kein Parkhaus an dieser Stelle errichtet, sondern alles aufgeforstet. 2. Es wird deutlich aufgezeigt, wieviel Flächen in Hektar versiegelt werden würden, bei dem Bau einer Multifunktionshalle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bisherige Parkplätze nicht wirklich versiegelt sind, und insbesondere der Parkplatz, wo die Multifunktionshalle drauf soll, noch durchlässiger und aufnahmefähiger gestaltet werden soll. Weiterhin wird klar kommuniziert, wieviel Wald eigentlich gerodet werden soll. 3. Kein Wald wird gerodet. Keine Fläche wird versiegelt. Keine Multifunktionshalle wird an diesem Ort gebaut. Begründung: Die Brandgefahr steigt und der Grundwasserspiegel sinkt, wenn wir weiter Flächen versiegeln, als gäbe es kein Morgen mehr. Siehe Los Angeles. Dem Oberbürgermeister müssen klar Grenzen aufgezeigt werden, da diese Auswüchse immer wieder vorkommen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2024, NR 1079 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 15.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1091 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1091 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: AfD (NR 1091 = Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1091 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1079 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1091 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 1079 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1091 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 4 Die Tagesordnungspunkte 4. und 22. werden gemeinsam beraten. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1079 wird im Rahmen der Vorlage B 24/25 abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1091 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1079 = Ablehnung, NR 1091 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1079 und NR 1091 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1079 wird im Rahmen der Vorlage B 24/25 abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1091 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Satz 1: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Satz 2: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5938, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 66-3

  • Fuß- und Radweg Teufelsbruch
    OFOB 3
    14.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2025, OF 683/11 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Gespräch mit der Autobahn GmbH zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, so dass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Bau-feldes ... zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6463 2025 Die Vorlage OF 683/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch
    OFOB 3
    14.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2025, OF 692/11 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den Platanen in der Straße "Am Erlenbruch" vor den Häusern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehende Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6468 2025 Die Vorlage OF 692/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule
    OFOB 3
    14.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2025, OF 694/11 Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule Vorgang: OM 2881/22 OBR 11; ST 579/23; OA 333/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Aufklärung bezüglich des derzeitigen Sachstands zum Bau einer bauzeitlichen Lärmschutzwand vor dem westlichen Teil der Front der Pestalozzischule. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um Mitteilung über die Ergebnisse der vor zwei Jahren angekündigten Gespräche mit der Autobahn GmbH des Bundes Begründung: In seiner Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 579 hat der Magistrat Gespräche mit der Autobahn GmbH in dieser Sache angekündigt: "Der Magistrat bedauert die entstandenen Missverständnisse. Tatsächlich fanden sowohl zum Ende 2021 als auch im Frühjahr 2022 wiederholt Gesprächstermine statt, bei denen die Vertreter der Autobahn GmbH großes Verständnis für den Bedarf an Lärmschutz für die Außengelände - auch außerhalb der nur skizzierten Eintragungen im Planfeststellungsbeschluss hinaus - zeigten und Lösungsvorschläge machten und prüften. Inaugenscheinnahmen sowie Prüfungstermine vor Ort unterstrichen den Eindruck, hier auf einem "guten Weg" zu sein. Diese Einschätzung veranlasste die Stellungnahme des Magistrats (ST 2232/22) in Unkenntnis von der erwähnten Informationsveranstaltung sowie vom Ausscheiden des früheren Niederlassungsleiters der Autobahn GmbH, welcher an den zuvor erfolgsversprechenden Gesprächen konstruktiv und kooperativ teilgenommen hatte. Die augenscheinlich abweichende Haltung des neuen Niederlassungsleiters, die sich wohl in entsprechenden Äußerungen anlässlich der Informationsveranstaltung zeigte, muss jetzt erfragt und diskutiert werden. Dafür wird der Magistrat erneut Gespräche mit der Autobahn GmbH aufnehmen." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2881 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 579 Anregung vom 13.03.2023, OA 333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1115 2025 Die Vorlage OF 694/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Gesangvereins Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925
    OIBOB 9
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.01.2025, OIB 368 entstanden aus Vorlage: OF 948/10 vom 15.12.2024 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Gesangvereins Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 Der Gesang verein Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 soll für seine anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die anerkennenswerte und wichtige Arbeit sowie insgesamt für die sehr gute Musik des Maienquartetts in und um Bonames. Das Jubiläumskonzert des Gesangvereins ist am Samstag, dem 17. Mai 2025, um 17:00 Uhr, im Saalbau Nidda in Bonames vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

  • Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
    OMOB 6
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 08.12.2024 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird; - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden; - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; - die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Begründung: Die Kommunikation zur Sperrung der Liederbacher Straße im letzten Jahr war so unzureichend, dass u. a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche und rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weiteren Baumaßnahmen ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1927 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-33

  • Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen
    OMOB 6
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 08.12.2024 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf Höhe der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

  • Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof
    OMOB 8
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6293 entstanden aus Vorlage: OF 1142/6 vom 08.12.2024 Betreff: Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag der Nahmobilitäts- und Parkraumstudie der Innenstadt Höchst, der unter Punkt 1.3 "Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen" in der Skizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße abgebildet ist (siehe Ausschnitt des Fotos), schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Oft hat gerade an dieser Kreuzung der Bus wegen Falschparkern Schwierigkeiten, um die Ecke zu fahren. Dadurch staut sich der Verkehr zeitweise bis in den Kreisel zurück. Diese Maßnahme ist schnell und ohne große Mittel umzusetzen und kann zu einer Entlastung beitragen. Quelle: Nahverkehrskonzept Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 507 Aktenzeichen: 32-1

  • Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING
    OMOB 6
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6294 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 08.12.2024 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Der Magistrat wird gebeten, durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG), den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef, die Leitung der ABG dazu anzuregen, die folgenden beiden Punkte umzusetzen: 1. Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße von der GOLDBECK GmbH, dem aktuellen Eigentümer. 2. Übernahme des Betriebs durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) als Tochterunternehmen der ABG. Die PBG ist größter Parkraumbetreiber in Frankfurt am Main und bewirtschaftet 32 große Parkgaragen mit ca. 18.000 Stellplätzen im Stadtgebiet Frankfurt und ist damit hervorragend geeignet, das Management des Parkhauses zu übernehmen. Begründung: Ziel des Kaufs durch die ABG ist die Errichtung von E-Ladestationen für Pkw, Fahrradparkplätzen und der vertikalen Begrünung des Parkhauses an der Außenfassade zum Klimaschutz mittels Fassadengärten durch Installation von Gittermatten und Rankwänden. Grüne Wände tragen zu einem verbesserten Mikroklima bei und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaangepassten, lebenswerten Stadt. Oft ist das Parkhaus in einem unhygienischen Zustand durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen. Dieser Zustand soll in Zukunft verhindert und das Parkhaus fit für die Zukunft gemacht werden, um so das Förderprogramm "Innenstadt Höchst" und das Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone
    OMOB 8
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6295 entstanden aus Vorlage: OF 1131/6 vom 15.12.2024 Betreff: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone Seit der Auflösung der ehemaligen Interessengemeinschaft Handel und Handwerk Höchst 2019 gibt es in der Königsteiner Straße keine Weihnachtsbeleuchtung mehr. Für andere Straßen in Höchst (Hostatostraße, Dalbergstraße) konnte eine Lösung gefunden werden, bei der die Stadt Frankfurt die Beleuchtung an Laternenmasten finanziert. In der Königsteiner Straße scheiterte eine Beleuchtung daran, dass die Statik der Überspannungen überprüft werden müsste, was 2019 aus Kostengründen nicht möglich war. Eine angekündigte Sanierung der Fußgängerzone, die neue Beleuchtungslösungen bringen sollte, wurde bisher nicht umgesetzt und ist weiterhin nicht absehbar. Eine statische Überprüfung soll klären, ob eine Interimslösung mit moderner, leichter und energiesparender Beleuchtung möglich ist, ähnlich wie es in Städten wie Mainz praktiziert wird (siehe Abbildung 2). Die Beleuchtung soll die Fußgängerzone aufwerten und den lokalen Handel in der Weihnachtszeit unterstützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße wieder eine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden kann. Begründung: Der Wunsch nach einer Weihnachtsbeleuchtung in der Königsteiner Straße wird immer wieder geäußert. Abbildung 1: Überspannleitungen in Höchst Quelle: privat Abbildung 2: Weihnachtsbeleuchtung in der Augustinerstraße in Mainz Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 873 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

  • Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
    OMOB 8
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Nied: Wo bleiben die „Haifischzähne“?
    OMOB 6
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Wo bleiben die "Haifischzähne"? Vorgang: OM 4950/24 OBR 6; ST 596/24 Der Magistrat wird gebeten, endlich an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße in Nied die in der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596, zugesagten "Haifischzähne" (Verkehrszeichen 342) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufzumalen. Begründung: Leider geht es an der betreffenden Stelle immer noch sehr "zahnlos" zu. Etliche Bürger fragen sich, wo sie denn bleiben - die Zähne. Durch das Aufmalen von "Haifischzähnen" sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam gemacht werden, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Das sollte nun auch zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4950 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 348 Aktenzeichen: 66-0

  • Nied: Kinderbetreuungseinrichtung
    OMOB 8
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6298 entstanden aus Vorlage: OF 1143/6 vom 12.01.2025 Betreff: Nied: Kinderbetreuungseinrichtung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle eine weitere Betreuung für Kinder in Nied möglich ist und ob ein Bedarf für 72 Kindergarten- und 72 Hortkinder besteht, bzw. wie hoch der Bedarf ist. Dabei sollen geeignete Liegenschaften, auch von Vereinen, geprüft werden. Begründung: Nied braucht ausreichende Betreuungsangebote und an dieser Stelle stehen Liegenschaften zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 540

  • Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
    OMOB 6
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Dem Reitsportverein Frankfurter Polo Club e. V. auf dem Georgshof durch Abschluss eines längeren Pachtvertrags eine Planungs- und Entwicklungsperspektive geben
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6300 entstanden aus Vorlage: OF 1144/6 vom 12.01.2025 Betreff: Nied: Dem Reitsportverein Frankfurter Polo Club e. V. auf dem Georgshof durch Abschluss eines längeren Pachtvertrags eine Planungs- und Entwicklungsperspektive geben Vorgang: V 273/22 OBR 6; ST 2760/22 Der Magistrat wird gebeten, mit dem seit 1992 auf dem Georgshof in Nied beheimateten Frankfurter Polo Club e. V. einen längeren Pachtvertrag (mindestens fünf Jahre lang) zu schließen. Begründung: Der 1902 vom jüdischen Unternehmer Carl von Weinberg in Niederrad gegründete Reitsportverein Frankfurter Polo Club e. V. ist der zweitälteste und zweitgrößte Poloklub Deutschlands und seit nunmehr fast 33 Jahren auf dem Georgshof in Nied beheimatet. Er hat aktuell circa 35 Mitglieder sowie im Schnitt 20 bis 30 Polo-Reit-Schülerinnen und -Schüler. Zusätzlich ist der Klub im Bereich der Nachwuchsarbeit sehr aktiv und zählt bis zu 30 Kinder in der Kids-Polo-Abteilung. Im Sommer sind in den Stallungen bis zu 60 Pferde untergebracht (sowohl für Polo als auch für andere Reitsportarten). Einmal im Jahr findet im Spätsommer das traditionelle Poloturnier (Carl-von-Weinberg-Cup) auf dem Georgshof statt. Traditionell führt der Reitsportverein jährlich zwei bis drei Poloturniere durch. Diese sind in Deutschland von größerer Relevanz und werden von einem großen Publikum aus Frankfurt und Umgebung besucht. Mit bis zu fünf sozialversicherten Mitarbeitern ist der Poloklub auch ein wichtiger Arbeitgeber in Nied. Er unterstützt aktiv soziale Einrichtungen, wie zum Beispiel im Jahr 2024 den Verein Deutsche Kinderhospizdienste e. V. durch eine Spende in Höhe von 3.500 Euro. Neben dem Reitverein ist auch die Gastronomie des Niddastrands auf dem Hof ansässig. Nach dem Tod des Landwirts Georg Diehl hat die Stadt Frankfurt den Georgshof im Jahr 2019 gekauft. Im Jahr 2020 wurde er zusammen mit der Freiluftgastronomie des Niddastrands und dem Poloklub in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen. In seiner Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2760, teilte der Magistrat mit: "Die bestehenden Nutzungen wie Landwirtschaft, Reitsport und Gastronomie sind in das am 4. März 2022 vom Magistrat beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen worden. Der Georgshof liegt allerdings planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dies definiert die Art der möglichen Nutzung und schränkt diese auf einen landwirtschaftlichen Betrieb ein. "Die Gastronomie "Niddastrand" hat eine Baugenehmigung und ist im Rahmen dieser zulässig, allerdings nur dann, wenn der Hof als landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird und die Gastronomie eine untergeordnete Rolle spielt. Eine solche untergeordnete Rolle gilt auch für den Polosport oder Angebote wie therapeutisches Reiten und Ähnliches." Schon heute arbeitet der Poloklub eng mit lokalen Landwirten zusammen und hat ein ökologisches Konzept ins Leben gerufen, welches auf Kreislaufproduktion basiert (Erzeugung von eigenem Heu bis zur Dungnutzung durch Biobauern). Dabei wird auf eine nachhaltige Einstreulösung mit Elefantengras und ökologische Bewirtschaftung der zu dem Hof gehörenden Heuwiesen zurückgegriffen. Seit Oktober 2023 hat der Poloklub eine neue Führung. Diese möchte den Verein mehr für den Stadtteil Nied öffnen und die Flächen auch der Nieder Bevölkerung und den Nieder Vereinen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Dazu gehören u. a. auch wieder das Angebot des therapeutischen Reitens in Zusammenarbeit mit der Panoramaschule (also das Angebot, Kindern mit Behinderung das Reiten zu ermöglichen), die Zusammenarbeit mit Eintracht Frankfurt e. V. (ehemalige SG Nied) im Rahmen von Turnieren für Sportarten, die viel Platz benötigen, oder die Organisation eines Sommerfestes in Zusammenarbeit mit dem Niddastrand und anderen Gastwirten des Stadtteils. Auch eine Partnerschaft mit einem Erwerbslandwirt (wie von der Stadt in Zukunft gewünscht) und die Nutzung der Flächen im Rahmen des gebotenen Naturschutzes kann sich der Verein vorstellen. Neben den Pferden möchte der Poloklub zudem Flächen und Infrastruktur für einen Lernbauerhof mit z. B. Ziegen, Schafen und Ponys zur Verfügung stellen, sodass auch ein passendes Angebot für Schulkinder ermöglicht werden könnte. Auch einen Verkauf landwirtschaftlicher Produkte auf dem Hof durch einen (Bio-)Bauern sollte aus Sicht des Poloklubs möglich sein, um an die Tradition des Hofes anzuknüpfen, welcher vom Vater des verstorbenen Landwirts Georg Diehl als Milchbetrieb in den Sechzigerjahren gegründet wurde. Aktuell hat der Poloklub einen Pachtvertrag mit der Stadt Frankfurt, welcher ursprünglich mit den Erben des verstorbenen Landwirts Georg Diehl abgeschlossen wurde. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr und verlängert sich nach Ablauf jeweils wieder um ein Jahr. Auf dieser Grundlage fehlt dem Klub eine längerfristige Planungs- und Entwicklungsperspektive. Gern würde er in die mittlerweile marode Bausubstanz des Hofes investieren, aber da der Vertrag theoretisch jedes Jahr von der Stadt gekündigt werden könnte, ist das Risiko für den Verein verständlicherweise zu hoch. Laut dem Poloklub würde schon ein mindestens fünfjähriger Pachtvertrag deutlich bei der Planung helfen. Das wäre auch im Zusammenhang mit der vom Magistrat geplanten Konzeptausschreibung vereinbar, weil eine solche Ausschreibung in der Regel einige Jahre für die Vorbereitung in Anspruch nehmen kann (siehe der Paradieshof in Sachsenhausen, der schon seit 15 Jahren im Besitz der Stadt ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 273 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2760 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 356 Aktenzeichen: 60-4

  • Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der FriedrichListSchule anbringen
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6301 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule anbringen Vorgang: OM 5209/24 OBR 6; ST 1011/24 Der Magistrat wird gebeten, endlich die zugesagten Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule zu realisieren. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 27.05.2024, ST 1011, die Anbringung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln begrüßt und mitgeteilt, zu versuchen, diese noch vor dem Sommer 2024 anzubringen. Leider hat dies nicht geklappt. Nun wäre es aber wichtig, sie zumindest noch vor dem kommenden Sommer 2025 anzubringen. Die Sonnensegel/Sonnenschirme sollen dazu beitragen, die sommerliche Hitze auf dem asphaltierten Schulhof, der in der prallen Sonne liegt, abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5209 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1011 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 581 Aktenzeichen: 40-30

  • Sindlingen: Wo bleibt die Pferdefigur auf dem Reitstall der Villa Meister?
    OMOB 6
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6302 entstanden aus Vorlage: OF 1140/6 vom 08.12.2024 Betreff: Sindlingen: Wo bleibt die Pferdefigur auf dem Reitstall der Villa Meister? Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die denkmalgeschützte Pferdefigur wieder auf der Gebäudespitze über dem Reitstall der Villa Meister angebracht wird, so wie es 2022 zugesagt wurde. Begründung: Die eindrucksvolle Pferdefigur gehört zur denkmalgeschützten Gesamtanlage der Villa Meister und stand auf dem zur Villa Meister gehörenden Reitstall. Sie wurde vor nahezu drei Jahren entfernt. Trotz der damaligen Zusage, die Figur würde kurzfristig wieder aufgestellt werden, ist nichts passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 586 Aktenzeichen: 60-10

  • Radwegeverbindungen an der Regionaltangente West
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6303 entstanden aus Vorlage: OF 1141/6 vom 12.12.2024 Betreff: Radwegeverbindungen an der Regionaltangente West Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Entwicklung bei der Gesellschafterversammlung der Regionaltangente West (RTW), die es nun ermöglicht, Radwege im Zuge des Baus der RTW-Trasse gleich mitzu planen und zu bauen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat möglichst frühzeitig und umfassend bei den Planungen für eine Radwegeverbindung entlang der RTW unter der A 66 von Sossenheim in Richtung Sulzbach einzubeziehen. Begründung: Lange sah es so aus, als würde die Unterquerung der A 66 durch die Regionaltangente West gebaut, ohne gleichzeitig einen dringend benötigten Radweg entlang dieses Streckenabschnitts mitzubauen. Eine Verbesserung der Verbindung für den Radverkehr schien aus formalen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Nun wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um diese formalen Hindernisse zu beseitigen. Es sollte nun alles daran gesetzt werden, um im Zuge des Baus der RTW nun auch gleichzeitig die Radwegeverbindungen, insbesondere zwischen Sossenheim und Sulzbach, zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 783 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1

  • Sossenheim: Parkplatz und Mobilitätsstation am Haltepunkt der Regionaltangente West „Dunantring“
    OMOB 6
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6304 entstanden aus Vorlage: OF 1145/6 vom 06.01.2025 Betreff: Sossenheim: Parkplatz und Mobilitätsstation am Haltepunkt der Regionaltangente West "Dunantring" Im Zuge der Errichtung der Regionaltangente West soll ein neuer Haltepunkt im Bereich der Dunant-Siedlung entstehen. Die Bahnen kommen an dieser Stelle zunächst im Doppelgespann an und werden am Haltepunkt in zwei Linien getrennt weiterfahren. Neben dem Aspekt, dass an dieser Stelle der letzte Zustieg in beide Linien möglich ist, ist zudem zu beachten, dass der Haltepunkt am Rande des Tarifgebiets Frankfurt liegen wird. Die Station "Dunantring" bildet für viele Sossenheimer Bürgerinnen und Bürger den einzigen Einstiegspunkt im Stadtteil. Aus diversen Gesprächen (u. a. aus der Mobilitätswerkstatt Sossenheim) ergab sich die berechtigte Sorge, dass viele Menschen aus Sossenheim sowie der Nachbargemeinden (weil andere Tarifzone) im Areal der Dunant-Siedlung sowie der ehemaligen Moha-Siedlung (bereits heute angespannter Parkdruck) parken und anschließend auf die Bahn umsteigen. Dies liegt u. a. daran, dass kein direkter Umstieg vom Bus in die beiden Regionaltangente-West-Linien möglich ist. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich ein Parkplatz mit Mobilitätsstation auf der Freifläche am Bahnübergang Sossenheimer Weg verwirklichen lässt, um einen Umstieg auf die Regionaltangente West zu gewährleisten und im Ergebnis den ÖPNV attraktiver zu machen. Im Rahmen der Ausgestaltung der Mobilitätstation könnten E-Ladesäulen sowie die Möglichkeit eines Carsharings/Bikesharings etc. auch für die angrenzenden Siedlungsbewohnerinnen und Siedlungsbewohner der Dunant-Siedlung/ehemalige Moha-Siedlung verwirklicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 929 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

  • Höchst: Fragen zum aktuellen Sachstand des Denkmals für Otto von Bismarck
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6305 entstanden aus Vorlage: OF 1146/6 vom 07.01.2025 Betreff: Höchst: Fragen zum aktuellen Sachstand des Denkmals für Otto von Bismarck Vorgang: OIB 43/21 OBR 6; ST 158/22 Mit der Stellungnahme vom 14. Januar 2022, ST 158, begrüßt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirats, das Denkmal für Otto von Bismarck mit einer umfangreicheren geschichtlichen Informationstafel zu versehen. In der Stellungnahme wird zudem berichtet, dass die Kommission für Erinnerungskultur (vom Kulturdezernat als Expertengremium ins Leben gerufen) einen Verfahrensvorschlag erarbeitet, wie u. a. auch mit dem Denkmal für Otto von Bismarck umgegangen werden soll. Das Kulturdezernat kündigte zudem an, unaufgefordert darüber zu berichten. In der Zwischenzeit wurde in der Nacht zum 15. November 2024 ein Anschlag auf das Denkmal für Otto von Bismarck verübt. Dabei wurde das geschichtsträchtige Bronzedenkmal vom Sockel gerissen und beschmutzt. Der Zerstörung ging bereits ein vorheriges Beschmieren voraus. Zudem ist auch aus künstlerischer Sicht die aufwendig gestaltete historische Bronzestatue erhaltenswert und zugleich identitätsstiftend für den Stadtteil, weshalb eine Aufstellung der Statue mit modifizierter Hinweistafel unbedingt forciert werden sollte. 1. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: a) Wie weit ist der Sachstand des in der Stellungnahme vom 14. Januar 2022, ST 158, beschriebenen Verfahrensvorschlags? b) Wieso wurde nach mehr als zwei Jahren (und einer dem Anschlag vorangegangen Beschmierung) nicht unaufgefordert berichtet? c) Wann ist mit einer Reparatur der Statue zu rechnen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, a) unabhängig vom Votum der Kommission für Erinnerungskultur (34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung) die Aufstellung des Denkmals mit zugehöriger Informationstafel zu veranlassen; b) zu prüfen und zu berichten, ob besondere Absicherungs- oder andere Maßnahmen nach Wiedererrichtung des Denkmals vor erneuten Anschlägen schützen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.10.2021, OIB 43 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 158 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 668 Aktenzeichen: 41

  • Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
    OMOB 11
    14.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

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