Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße. Es wird festgestellt, dass aufgrund unterschiedlicher Verkehrsströme keine Änderung der Signalschaltung vorgenommen wird, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bedingt durch eine unterschiedliche Anzahl von unverträglichen Verkehrsströmen zu den beiden angesprochenen Fußgängerfurten können diesen unterschiedlich lange Grünphasen zugeordnet werden. Das heißt, für die Querung der Gleistrassen steht eine wesentlich längere Grünphase zur Verfügung, als zur Querung der Fahrbahn, da hier sowohl der Kfz-Verkehr auf der Dreieichstraße, als auch der Linksabbiegeverkehr aus der Willemerstraße abgewickelt werden muss.
Bei der Ausarbeitung der Signalprogramme wurde dies dahingehend berücksichtigt, dass der Fußgängerverkehr in Richtung Schule bei Betreten der Fahrbahn zu Grünbeginn beide Furten in einem Zug queren kann.
Aufgrund der unterschiedlich langen Grünphasen ist dies in umgekehrter Richtung nicht möglich.
Aufgrund des Vorgenannten wird von einer Änderung der Signalschaltung Abstand genommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2024OFOF 1194/5Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2024OMOM 5938Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessernDirektanregung
- 17. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 147Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab