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Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherstellung der Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße. Es wird festgestellt, dass unzulässige Radschutzstreifen vorhanden sind und Sicherheitstrennstreifen fehlen. Das Parken auf dem Gehweg wird aufgehoben und auf die Fahrbahn verlegt, um die Sicherheit zu erhöhen.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen von Inspektionsarbeiten wurde festgestellt, dass im Altbestand noch in Tempo 30-Zonen unzulässige Radschutzstreifen vorhanden sind, hingegen sogenannte Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr (zur Prävention sogenannter Dooring-Unfälle) fehlen. Im Rahmen der sich aus dieser Feststellung notwendigerweise ergebenden Anordnung wird auch das Parken auf dem Gehweg im fraglichen Bereich aufgelöst und auf die Fahrbahn verlegt. Auf eine bauliche Sicherung mit Stahlabweisern wird jedoch vorerst verzichtet.

Zum Ausführungstermin kann mit Blick auf die aktuelle kalte Jahreszeit noch keine Aussage getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2024OFOF 1359/1Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. September 2024OMOM 5838Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellenDirektanregung
  3. 17. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 141Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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