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Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen von Inspektionsarbeiten wurde festgestellt, dass im Altbestand noch in Tempo 30-Zonen unzulässige Radschutzstreifen vorhanden sind, hingegen sogenannte Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr (zur Prävention sogenannter Dooring-Unfälle) fehlen. Im Rahmen der sich aus dieser Feststellung notwendigerweise ergebenden Anordnung wird auch das Parken auf dem Gehweg im fraglichen Bereich aufgelöst und auf die Fahrbahn verlegt. Auf eine bauliche Sicherung mit Stahlabweisern wird jedoch vorerst verzichtet. Zum Ausführungstermin kann mit Blick auf die aktuelle kalte Jahreszeit noch keine Aussage getroffen werden.

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