Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht und die Anordnung von Tempo 30 die einzige in Betracht kommende Maßnahme wäre. Unter besonderen örtlichen Verhältnissen wird z. B. die Streckenführung verstanden, der Ausbauzustand der Straße, witterungsbedingte Einflüsse und nicht zuletzt die Verkehrsbelastung der Strecke und die daraus eventuell zu ermittelnden Unfallzahlen. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt hier für die Bolongarstraße keine derartige qualifizierte Gefahrenlage vor, die die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach § 45 Absatz 1 Satz 1, Absatz 9 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) rechtfertigen würde. Zudem handelt es sich um eine Grundnetzstraße mit Busverkehr. Der Ausbauzustand der Strecke ist der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 angemessen. Unfallzahlen, die im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit stehen, liegen nicht vor. Weiterhin befinden sich in der Bolongarostraße keine schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, was für eine Einrichtung von Tempo 30 im Sinne einer Ausnahme zu § 45 Absatz 9 StVO gegeben sein müsste. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind somit nicht erfüllt. Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Vergangenheit bereits Geschwindigkeitsmessungen in der Bolongarostraße durchgeführt. Aufgrund der durchgängig geringen Anzahl an gemessenen Geschwindigkeitsverstößen, wurde von weiteren Messungen abgesehen, da diese zu Lasten stärker betroffener Örtlichkeiten gehen. Nichtsdestotrotz wurden erneute Testmessungen in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße vorgenommen. In einem Zeitraum von einer halben Stunde wurden 61 Fahrzeuge erfasst, wovon keines die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich überschritt. Die maximal gemessene Geschwindigkeit lag bei 57 km/h. Von weiteren Messungen wird zukünftig abgesehen.