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  • Unfallstatistik im Grüneburgweg nach Umgestaltung
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6367 entstanden aus Vorlage: OF 1051/2 vom 23.12.2024 Betreff: Unfallstatistik im Grüneburgweg nach Umgestaltung Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie sich die Unfallstatistik im Grüneburgweg im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 geändert hat; 2. zu prüfen und zu berichten, wie sich die Rettungszeiten im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 geändert haben; 3. die Zahlen, Daten und Fakten in den endgültigen Bericht über die Verkehrssituation mit aufzunehmen. Begründung: Im Grüneburgweg wurde der Straßenraum großflächig umgestaltet. Die Stadt ist laut Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet, Gefahrenstellen zu erkennen und zu beseitigen. Im Umkehrschluss dürfen bauliche Veränderungen die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Weiterhin sollen laut Hessischem Rettungsdienstgesetz die Hilfskräfte innerhalb von zehn Minuten nach Eingang des Notrufs am Einsatzort sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 944 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92-13

  • Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der EngelbertHumperdinckSchule
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6369 entstanden aus Vorlage: OF 1055/2 vom 04.01.2025 Betreff: Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-Schule Der Magistrat wird gebeten, umgehend die seit Monaten defekte Heizung der Turnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule nachhaltig zu reparieren oder zu ersetzen und sich so nicht einer Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten zum Gesundheitsschutz von Schülern und Eltern schuldig zu machen. Begründung: Im Jahr 2022 hat sich eine Initiative von Elternbeiräten und Eltern der Engelbert-Humperdinck-Schule unter der Bezeichnung Gesundes und sicheres Schulgebäude (GUSS) gegründet, um die Schulleitung bei der Beseitigung von diversen Mängeln auf dem Schulgelände zu unterstützen. Die Initiative hat nunmehr zur Kenntnis genommen, dass seit November bei jetzt winterlichen Temperaturen die Turnhalle nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden kann. Der Heizungsausfall wurde mehrfach von der Schule an das Amt für Bau und Immobilien gemeldet - bisher ist aber keine nachhaltige Mängelbeseitigung erfolgt. Die temporäre Maßnahme von zwei bis drei Heizgebläsen wird begrüßt, reicht aber nicht aus und erhöht zugleich die Unfallgefahr in der Halle. Ebenso hat die GUSS zur Kenntnis erhalten, dass Kinder und Lehrkörper in den Sportstunden frieren und erste Erkrankungen die Folge sind. Vor zwei Jahren hatte das Amt für Bau und Immobilien der GUSS gegenüber eine umfängliche Sanierung und Reparatur der Heizung vorgestellt. Der umfassende und dauernde Ausfall passt nicht zur damaligen Darstellung der nachhaltigen Maßnahme. Daher ist nach Auffassung des Ortsbeirats hinsichtlich dieses Mangels festzustellen, dass das Amt für Bau und Immobilien durch seine Untätigkeit hinsichtlich der Reparatur der Heizung seine Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Gesundheit der Kinder und des Lehrkörpers grob fahrlässig vernachlässigt bzw. verletzt. Der Mangel sollte unverzüglich beseitigt werden, damit schnellstmöglich wieder ein ordnungsgemäßer Unterricht in der Sporthalle stattfinden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 350 Aktenzeichen: 52-0

  • Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der EngelbertHumperdinckSchule
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6370 entstanden aus Vorlage: OF 1065/2 vom 09.01.2025 Betreff: Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die Turnhalle schnellstmöglich wieder beheizbar ist; 2. zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umsetzung der im Rahmen des Termins im Jahr 2022 angesprochenen Instandsetzungsmaßnahmen, Dachsanierung und Legionellenbefall in den Duschen der Turnhalle etc., an der Engelbert-Humperdinck-Schule fortgeschritten ist. Begründung: Im Jahr 2022 fand ein Termin zwischen Schulleitung, Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats und Eltern statt. Im Rahmen dieses Termins wurden diverse Mängel festgestellt und erörtert. Anlässlich einer E-Mail aus Reihen der Elternschaft wird um Information bezüglich der aktuellen Situation und ganz konkret um Sanierung der Heizungsanlage in der Turnhalle gebeten. Solange die Beheizbarkeit nicht gegeben ist, kann bei winterlichen Temperaturen kein Sportunterricht erteilt werden, weshalb Eile geboten ist. Schließlich sei bezüglich der Sanierungsmaßnahmen rund um die Engelbert-Humperdinck-Schule auch auf die Einführung des Ganztagsbetriebs ab dem Schuljahr 2025/2026 hingewiesen, der ein zusätzliches Raumangebot erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1976 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8016 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2

  • Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6372 entstanden aus Vorlage: OF 1061/2 vom 19.12.2024 Betreff: Ditmarstraße 18 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt? Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob der Eigentümer der Liegenschaft an der Ditmarstraße 18 gedenkt, das Bauvorhaben fortzusetzen oder was mit dem halbfertigen Haus geschehen soll. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass von der Baustelle keine Gefahr ausgeht. Begründung: Es besteht allgemein erheblicher Bedarf an Wohnraum. Es wäre daher begrüßenswert, wenn die Liegenschaft bezogen und genutzt würde. Daher besteht Informationsbedarf bezüglich der Liegenschaft, ggf. könnte die Stadt hier tätig werden, sollte der Baustillstand entsprechende Gründe haben. Der Ortsbeirat beobachtet seit längerem keine Bautätigkeit mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 647 Aktenzeichen: 63-0

  • Umsetzungsstand Pakt für den Ganztag im Ortsbezirk 2
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6373 entstanden aus Vorlage: OF 1062/2 vom 05.01.2025 Betreff: Umsetzungsstand Pakt für den Ganztag im Ortsbezirk 2 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Umsetzungsstand des wichtigen Paktes für den Ganztag im Ortsbezirk ist. Folgende Fragestellungen sind für die Eltern im Ortsbezirk von hohem Interesse: a) Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu erfüllen? Wie wird diese Zahl berechnet? Ist z. B. sichergestellt, dass keine Kinder erfasst sind, die derzeit in einem nicht schulischen Hort/Schülerladen betreut werden und "nur" wechseln wollen? b) Der Pakt für den Ganztag sieht eine Möglichkeit zur Ganztagsbetreuung vor. Soll es im Ortsbezirk jetzt eine Pflicht zur Ganztagsbetreuung geben? So sieht z. B. das Konzept der Engelbert-Humperdinck-Schule eine zwingende Anwesenheit der Erstklässler und Zweitklässler von 8:00 Uhr/8:30 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. 13:45 Uhr (ohne Mittagessen) und der Drittklässler und Viertklässler von 8:00 Uhr/8:30 Uhr bis 14:30 Uhr (mit Mittagessen) vor. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten, wie z. B. Betreuung zu Hause oder Betreuung in einem auswärtigen Ort, abgeschnitten. Die Kita Frankfurt befürchtet die Schließung der Horte, da keine Kinder nach 14:30 Uhr in einen Hort gehen, der 15 Minuten zu Fuß entfernt ist, sondern im schulischen Hort bleiben werden - wobei die Schule jedoch immer wieder deutlich sage, dass sie auf die Horte angewiesen sei und nicht alle Schüler in der Schule betreuen könne. c) Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Schulen und Horten im Ortsbezirk und wer koordiniert diese? Ist eine Verzahnung mit den Horten geplant? d) Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Ganztag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17:00 Uhr) teilnehmen (erste bis vierte Klasse, absolut und in Prozent, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? Die Zahlen sollten nach den einzelnen Schulen im Ortsbezirk aufgeschlüsselt werden. e) Welche Planungen von Seiten des Magistrats und zuständigen Dezernates gibt es, um eventuell fehlende Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicherzustellen? 2. Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 2 im Laufe des Jahres 2025 entsprechende Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag durchzuführen bzw. anzubieten. Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr. Einige Schulen haben offenbar schon Konzepte entwickelt, dennoch stellen sich aus Elternsicht viele Fragen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. Auch scheint es keine Abstimmung zwischen schulischen und nichtschulischen Angeboten zu geben. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkel der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

  • Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von Bäumen
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6374 entstanden aus Vorlage: OF 1064/2 vom 05.01.2025 Betreff: Information über Baumfällungen sowie Pflanzungen von Bäumen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Information über Baumfällungen je Ortsbezirk um eine monatliche Auflistung der einzelnen Meldungen zu ergänzen; 2. zudem eine Information ebenso in Form einer Auflistung zur Verfügung zu stellen, aus der ersichtlich ist, wo welche Bäume als Ausgleich gepflanzt wurden. Begründung: Die Ortsbeiratsmitglieder werden über alle Baumfällungen in je einer E-Mail informiert. Eine Information, welche Bäume als Ersatz gepflanzt werden, wird jedoch nicht mitgeteilt. Ein ausreichend objektives Bild über den Baumbestand im Ortsbezirk können sich die Ortsbeiratsmitglieder damit nicht machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 638 Aktenzeichen: 67-0

  • Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6375 entstanden aus Vorlage: OF 1069/2 vom 19.01.2025 Betreff: Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten 1. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten und endlich offenzulegen: a) Wie ist der Stand der Dinge bei den Planungen zum Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) an der Bockenheimer Warte? b) Ist das Projekt Kulturcampus final gescheitert? c) Was tut die Stadt Frankfurt am Main, um zu verhindern, dass die Hochschule nach Offenbach abwandert? 2. Der Ortsbeirat bittet um kurzfristige Information durch den Magistrat bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung am 17.02.2025. Begründung: Laut Presseberichterstattung erwägt nun auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK), Frankfurt zu verlassen. Nach dem Rückzug des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik (MPIEA) wäre dies der zweite Wissenschaftsstandort, welcher unsere Stadt bzw. unseren Stadtbezirk verlässt. Das wäre ein Desaster. Die Vision vom Bockenheimer Kulturcampus besteht seit 2010. Geplant war ein energieeffizientes Modellquartier mit Wohnungen, Gastronomie, Büros und Domizilen für Kulturinstitute. So sollte dort die HfMDK einen Neubau bekommen, zudem sollten sich u. a. das Ensemble Modern sowie das Frankfurt LAB ansiedeln. Trotz dem der Kulturcampus Bockenheim als eines der wichtigsten Bauvorhaben in Frankfurt gilt, gab es in den letzten fünfzehn Jahren keinerlei Fortschritte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 382 Antrag vom 21.03.2025, OF 1112/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6739 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 40-35

  • Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus
    OMOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6376 entstanden aus Vorlage: OF 1050/2 vom 05.01.2025 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zu den Eigentümern des Hauses in der Blanchardstraße 22 in Frankfurt Bockenheim aufzunehmen, um dem Engagement des Ehepaars Kahl zu Zeiten des Nationalsozialismus ein Andenken zu setzen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Gestaltung der Plakette einbezogen zu werden. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Vorhaben seitens des Magistrats unterstützt würde. Der Ortsbeirat ist bereit, das Vorhaben mit einem Zuschuss i. H. v. 1.000 Euro zu unterstützen. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Das Ehepaar Kahl bildete gemeinsam mit Herrn Pfarrer Welke das sogenannte Bockenheimer Netzwerk. Sie setzten sich für verfolgte Juden ein, versteckten diese, beschafften Ausweise und Lebensmittelkarten und vermittelten auch Kontakte in die Schweiz. Dorthin gelang auch Robert Eisenstädt 1943 gemeinsam mit seiner Verlobten Eva Müller die Flucht. Robert Eisenstädt war 1942 die Flucht aus dem Lager Majdanek gelungen. Ihn im eigenen Haus in der Blanchardstraße 22, in dem das Ehepaar Kahl mit vier Kindern lebte, zu verstecken, bedeutete ein hohes Risiko auch für die Retter. Die Soziologin und Forscherin zum Rettungswiderstand, Frau Petra Bonavita, hat in ihrer Ausstellung (siehe dazu: https://rettungs-widerstand-frankfurt.de/widerstand-als-rettungs-widerstand-das- bockenheimer-netzwerk/) Informationen zur Geschichte dieses Netzwerks und deren Arbeit zusammengetragen. Bereits im Jahr 2021/2022 waren Teile davon, auch die Geschichte der Familie Kahl, in der Ausstellung "Frankfurt und der NS" im Historischen Museum zu sehen. Der Studienkreis Deutscher Widerstand 1933 - 1945 e. V. in der Rossertstraße 9 (www.widerstand-1933-1945.de) hat diese Ausstellung im Verleih und für das Archiv "Rettungswiderstand" von Petra Bonavita, mit der Unterstützung des Ortsbeirats 2, Räumlichkeiten zur Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei beantragt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat Kontakt zu der heute in Berlin lebenden 96-jährigen Schwiegertochter des Ehepaars Kahl aufgenommen. Familie Kahl würde sich sehr freuen, wenn ihre Vorfahren in dieser Form geehrt würden. Inzwischen hat das Ortsbeiratsmitglied, nicht zuletzt wegen eigener familiärer Verbindungen, einige Kontakte zu Nachfahren von Weggefährten und Unterstützern, aber auch zu Historikern aufgenommen, weshalb die Abstimmung zur Form und Gestaltung der Plakette sowie des Tafeltexts im engen Austausch erfolgen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 642 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.04.2025, OIB 402 Aktenzeichen: 41

  • Umsetzungsstand „Pakt für den Ganztag“ im Ortsbezirk 2
    VOB 6
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1105 entstanden aus Vorlage: OF 1066/2 vom 09.01.2025 Betreff: Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2 Vorgang: V 911/24 OBR 2; ST 2185/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch den Pakt für den Ganztag die Pflicht zur Teilnahme an der ganztägigen schulischen Betreuung bis 15:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr vorgesehen ist. Im Rahmen dessen soll berichtet werden, welche Angebote Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden sollen, ob Unterrichtsstunden erhöht werden sollen, AG-Angebote verstärkt werden sollen und ob ggf. gezielte Förderstunden eingeführt werden sollen. Diesbezüglich möge der Magistrat darlegen, wie der Pakt für den Ganztag räumlich und ggf. ergänzend zur Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2185, personell umgesetzt werden soll, ob diesbezüglich ein Schwerpunkt auf die Schulen bzw. außerschulischen Einrichtungen gelegt wird. Begründung: Ergänzend zur Stellungnahme ST 2185 besteht Informationsbedarf. Es geht nicht aus der Stellungnahme hervor, ob die Schülerinnen und Schüler auch vor 15:00 Uhr die Schule verlassen dürfen und ob nachmittags auch verpflichtender Unterricht stattfindet/stattfinden kann. Dies würde mitunter dazu führen, dass bei mehr Unterrichtszeit eine gezielte(re) Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler erfolgen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 911 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2185 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

  • Standorte P+R im Ortsbezirk 2?
    VOB 2
    20.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 entstanden aus Vorlage: OF 1068/2 vom 10.01.2025 Betreff: Standorte P+R im Ortsbezirk 2? Vorgang: NR 450/17 CDU/SPD/GRÜNE; B 77/18; OM 2080/22 OBR 2; ST 2065/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob weiterhin das Gebiet am Rebstockbad/Rebstockviertel als P+R-Standort (vgl. Magistratsbericht B 77 vom 09.03.2018) geprüft wird und ob weitere Standorte im Ortsbezirk 2 geprüft werden. Es dient zur Kenntnis, dass seit 2018 keine neuen Sachstandsberichte ergangen sind, obwohl die Stadtverordneten im Jahr 2017 (Antrag NR 450) mehrheitlich das Erfordernis zusätzlicher P+R-Flächen anerkannt haben. Begründung: Sollte der Standort am Rebstock weiterhin verfolgt werden (siehe dazu FNP vom 12.05.2024: https://www.fnp.de/frankfurt/fahren-u5-soll-in-frankfurt-schon-2027-bis-zum-roem erhof-93062630.html), ist der Ortsbeirat alsbald einzubeziehen. Es ist bei der Verkehrsplanung unbedingt zu beachten, dass dort ein zusätzliches Baugebiet (Am Römerhof) entsteht, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 abgelehnt wurde (Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2065), dass die Verlängerung der U-Bahnlinie U 5 sich erneut verzögert (derzeitiger Planungsstand 2027; bis zum Römerhof) und die Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeser Straße bereits jetzt überlastet ist. Es besteht daher unbedingt Erörterungsbedarf, wie die verkehrliche Situation im Rebstockviertel eine zusätzliche Belastung in Form eines P+R-Parkplatzes aufnehmen soll. Zugleich teilt der Ortsbeirat die Einschätzung, dass P+R-Plätze auszuweisen sind. Diese sollten dort angelegt werden, wo öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar sind und für die Nutzer attraktive Alternativen zur Nutzung des Pkw bis an den Zielort bieten. Zugleich müssen auch die Straßenverhältnisse so sein, dass sie die entstehenden Pendlerströme zu- bzw. von den P+R-Standorten aufnehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 450 Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.09.2026, OF 85/11 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rodung des Rebstockwaldes endlich stoppen (Schulbau Rebstock II)
    NR
    19.01.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2025, NR 1095 Betreff: Rodung des Rebstockwaldes endlich stoppen (Schulbau Rebstock II) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Rebstockwald soll an dieser Stelle erhalten werden. Siehe Foto, gelber Rand um Rebstockwald. Begründung: Leider typisch für Frankfurt ist der Eingriff in den eigene Waldbestand. Dafür ist Frankfurt weltweit bekannt. Kürzlich berichtete die FR, die Planungen zur Grundschule Rebestock II beginnen. Unablässig vernichtet Frankfurt Bäume und Grünflächen. Als der Bebauungsplan veröffentlicht wurde vor etlichen Jahren, sagten die Stadtverordnete Herr Ulrich Baier (Grüne) und Herr Sieghard Pawlik (SPD), es sei gar nicht klar, dass an dieser Stelle gebaut werde und wollten beschwichtigen, sie sahen keinen Anlass die Planungen zugunsten von Grünerhalt zu verändern. "Es muss ja nicht wirklich passieren". Das war jedoch eine krasse Fehlplanung. Die Schulen und Kitas hätten problemlos in die neue Gebäudekomplexen untergebracht werden können ausserhalb des Rebstockwaldes. Doch das Planungsamt weiß, Schulen traut man eher zu in sensible Bereiche hinein gebaut werden zu können. Von oben verordnete Fehlplanung. Ein übler Trick, der überall in Frankfurt angewendet wird, siehe im Geeren, Bonames Ost, ect. Quelle Google Earth Quelle: https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M _19_2021_AN_BPlan.pdf Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1095 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.02.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1095 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 1095 wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU und 1 SPD 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1095 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1095 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5788, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 40-2

  • Was passiert mit dem Kulturcampus Bockenheim?
    OFOB 2
    19.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2025, OF 1069/2 Betreff: Was passiert mit dem Kulturcampus Bockenheim? Der Magistrat möge DRINGEND berichten und endlich offenlegen: - Wie ist der Stand der Dinge bei den Planungen zum Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMuDK) an der Bockenheimer Warte? - Ist das Projekt "Kulturcampus" final gescheitert? Begründung: Lt. Presseberichterstattung erwägt nun auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) Frankfurt zu verlassen. Nach dem Rückzug des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik (MPIEA) wäre diese der zweite Wissenschaftsstandort, welcher unsere Stadt bzw., unseren Stadtbezirk verlässt. EIN DESASTER! Die Vision vom Bockenheimer Kulturcampus besteht seit 2010. Geplant war ein energieeffizientes Modellquartiers mit Wohnungen, Gastronomie, Büros und Domizilen für Kulturinstituten. So sollte dort die HfMDK einen Neubau bekommen, zudem sollten sich u.a. das Ensemble Modern sowie das Frankfurt Lab ansiedeln. Trotzdem der Kulturcampus Bockenheim als eines der wichtigsten Bauvorhaben in Frankfurt gilt, gab es in den letzten fünfzehn Jahren keinerlei Fortschritte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 39 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1069/2 um eine Runde zurückzustellen. Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage 1069/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6375 2025 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2.Die Vorlage OF 1069/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff der Vorlage in "Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten" abgeändert wird. Weiterhin wird der Antragstenor um die folgenden zwei Ziffern ergänzt: "Ziffer 1. c) Was tut die Stadt Frankfurt am Main, um zu verhindern, dass die Hochschule nach Offenbach abwandert? Ziffer 2. Der Ortsbeirat bittet um kurzfristige Information durch den Magistrat bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung am 17.02.2025." Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

  • Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand?
    OFOB 2
    18.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Betreff: Carsharing im Frankfurter Westen - Aktueller Stand? Vorgang: NR 1126/20 CDU/SPD/GRÜNE; OM 2584/22 OBR 6; V 888/24 OBR 6; ST 1339/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zu berichten, - ob das Zuteilungsverfahren mittlerweile, wie in ST 1339 angekündigt, stattgefunden hat und wie der aktuelle Stand ist, - an welchen Orten in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 die Carsharing-Stellplätze eingerichtet werden, - wann mit der Kennzeichnung (Markierung und Beschilderung) der Stellplätze, bzw. welcher Stellplätze begonnen wird und wie der zeitliche Ablauf ist. Begründung: Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1339 mitgeteilt wurde, sollte Das Zuteilungsverfahren in Q3/2024 stattfinden. Der Parkdruck in den Siedlungen steigt. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zum eigenen Auto und muss endlich kommen. Seit dem Stadtverordnetenbeschluss NR 1126 "Carsharing-Modellregion im Westen" vom Februar 2020, und dem Antrag OM 2584 vom September 2022 im OBR 6 mit Vorschlägen zu Stellplätzen ist viel Zeit vergangen. Im Verkehrsausschuss am 29. Februar 2024 wurde das geplante Vorgehen vorgestellt: je Zuteilungsbereich gibt es 70 Stellplätze an 35 Stationen. Das bedeutet für den Zustellungsbereich der Ortsbezirke 2,6,7 mit zusammen 17 Stadtteilen je Stadtteil ca. 2 Stationen mit je 2 Fahrzeugen. Es muss jetzt endlich zügig umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1125 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1122 2025 Die Vorlage OF 1162/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau - Frankfurter Turnverein 1860
    M
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 10 Betreff: Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau - Frankfurter Turnverein 1860 1. Es wird zugestimmt, dass dem Frankfurter Turnverein 1860 für den Einbau von Brandschutztüren und den Austausch des Blockheizkraftwerks ein Zuschuss von 39.270,00 € bewilligt wird. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Für die Vereinsturnhalle des Frankfurter Turnverein 1860 wurde ein Brandschutzgutachten erstellt. In diesem wurde festgestellt, dass mehrere Bandschutztüren aus Sicherheitsgründen einzubauen sind. Bei dem aus dem Jahr 2008 stammenden Blockheizkraftwerk waren in den letzten Jahren viele Reparaturen notwendig geworden. Daher soll dieses erneuert werden, um einen potentiellen Ausfall der Heizung im Winter zu verhindern. B) Alternativen Keine C) Lösungen Durch den Einbau der Brandschutztüren beim Frankfurter Turnverein 1860 werden die nötigen Maßnahmen aus dem Brandschutzgutachten durchgeführt und die Sicherheit in der Vereinsturnhalle erhöht. Mit dem Austausch des Blockheizkraftwerks wird die Wärmeversorgung gesichert. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Der vorliegende Antrag des Frankfurter Turnverein 1860 wurde geprüft. Bei einem Jugendanteil von 46,42 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 78.539,56 € beträgt der städtische Zuschuss 39.270,00 €. Der Zuschussbetrag von 39.270,00 € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 39.270,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine Kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5715, 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 20.02.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Friedhof Höchst Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons und des Betriebshofs sowie deren Außenanlagen, Abriss und Neubau der Nebengebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 11 Betreff: Friedhof Höchst Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons und des Betriebshofs sowie deren Außenanlagen, Abriss und Neubau der Nebengebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage I. Der vorliegenden Planung zur Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons, des Betriebshofs und deren Außenanlagen sowie dem Abriss und dem Neubau der Nebengebäude auf dem Friedhof Höchst wird zugestimmt. a) Es dient zur Kenntnis, dass auf Basis einer vorliegenden, geprüften Kostenberechnung derzeit von Gesamtkosten für die Maßnahme von rund 21.281 T€ auszugehen ist. b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktbereich 22 - Umwelt (Investitionsprogramm 2024-2027) Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe und Bestattungen" Projektdefinition 5.006158 Trauerhalle Höchst 25.112 T€ c) Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 21.281 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die erforderlichen Jahresraten für die Jahre 2026 und 2027 werden um jeweils 5.000 T€ aufgestockt. Die folgenden Jahresraten ab 2028 werden entsprechend reduziert. Dies ist bei der Aufstellung des Haushaltes 2026/2027 entsprechend zu berücksichtigen. II. Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten, soweit diese den städtischen Haushalt belasten, auf 694.430,00 € belaufen werden. Produktgruppe 22.10 Friedhöfe und Bestattungen Sachkosten 56.000,00 € Kapitalkosten 638.430,00 € Die Finanzierung der vorgenannten Sach- und Kapitalkosten ist, soweit es sich um gebührenrelevante Kosten handelt, aus dem Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen sicherzustellen. Die übrigen Sachkosten sind im zur Verfügung gestellten Dezernatsbudget zu berücksichtigen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. III. Der Fällung eines zweistämmigen Bergahorns (Stammumfang addiert 126 cm) wird zugestimmt, um den Bau des Betriebshofs West mit Carports und Zufahrt zu gewährleisten. Als Ersatz werden auf der gleichen Fläche Richtung Westen fünf Laubbäume (Esskastanien, Elsbeeren und Speierling) gepflanzt. Begründung: A. Zielsetzung Bei der geplanten Maßnahme auf dem Friedhof Höchst handelt es sich um die Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons, des Betriebshofs und deren Außenanlagen sowie dem Abriss und dem Neubau der Nebengebäude. Die Trauerhalle hat einen kreuzförmigen Grundriss, der öffentliche Zugang sowie die Aussegnungshalle befinden sich im westlichen Flügel. Eine Toranlage mit zwei flankierenden Portalbauten (Pavillon West und Ost) vervollständigt das Ensemble. Die Trauerhalle mit den beiden Pavillons ist als Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes klassifiziert. Die Aussegnungshalle mit der Orgelempore bildet den Mittelpunkt der Trauerhalle. Darüber hinaus befinden sich im Westflügel Vorraum und Apsis, ein Raum für Pfarrer, ein Abschieds- bzw. Trauerraum, der Warteraum für Trauergäste, eine öffentliche Toilettenanlage und ein Abstell- und Lagerraum. In Nord- und Südflügel der Trauerhalle sind Kühlzellen mit Bedienungs- und Besichtigungsgängen, sowie die Betriebsunterkünfte der Friedhofsmitarbeitenden untergebracht. Der Ostflügel der Trauerhalle beherbergt einen Aufenthalts- und Umkleideraum für die Bediensteten sowie die Werkstatt des Betriebshofs. Im Pavillon Ost befinden sich weitere Aufenthaltsräume, Küche, Umkleide- und Sanitärräume etc. Im Pavillon West ist die Verwaltung des Friedhofs untergebracht. Sämtliche Gebäude weisen erhebliche Mängel an Dach, Fassade und in den Innenräumen auf, die zum Erhalt der Bausubstanz und dem Betrieb der Trauerhalle erneuert werden müssen. Die vorhandenen Sozialbereiche können den erforderlichen Raum für die Mitarbeitenden nicht mehr gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien abbilden. Die Sanitär-, Umkleide- und Aufenthaltsräume liegen weit unter dem heutigen Standard. Die Haustechnik ist stark erneuerungsbedürftig. Die Nebengebäude bieten nicht ausreichend Platz für Fahrzeuge, Geräte etc. und sind nicht mehr ausbau- und sanierungsfähig (Anordnung der Nebengebäude sowie schlechter baulicher Zustand). Auch die Räume der Verwaltung im Erdgeschoss des Pavillons West entsprechen nicht den heutigen Anforderungen eines service-orientierten Informationsbereiches für Bürger:innen. Auf Basis des Friedhofskonzepts 2020 (zukünftige Weiterführung unter der Bezeichnung Friedhofskonzept 2030) sollen aus betriebswirtschaftlichen Gründen alle Betriebsstätten der Mitarbeitenden des Friedhofsbezirks West auf dem Friedhof Höchst zusammengefasst werden. Das 2019 aufgestellte Raumprogramm wurde mit Magistratsbeschluss Nr. 168 vom 22.02.2019 beschlossen. 2016 wurden gutachterliche Untersuchungen der historischen Gebäude durchgeführt, wobei die Bausubstanz auf Bauschäden und Schadstoffbelastungen geprüft wurde. Auf dieser Grundlage und in Zusammenarbeit mit städtischem Denkmalamt und Landesdenkmalamt wurde die Planung zum Erhalt der historischen Gebäude erarbeitet. Die Grunderneuerung der Trauerhalle mit den Pavillons, die Gestaltung der Außenanlagen sowie die Modernisierung der Betriebshöfe Ost und West, unter Berücksichtigung der historischen Strukturen und den heutigen Erfordernissen, sind Ziele der Planung. B. Alternativen Die Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich ihrer Infrastruktur ist vor dem Gedanken einer kulturellen und modernen Dienstleistungseinrichtung sowie der Denkmalpflege alternativlos. Die Entscheidung über die Neuorganisation der Betriebsbereiche wurde intensiv geprüft. Im Rahmen des "Friedhofskonzeptes 2020 / 2030" wurde eine Organisationsuntersuchung der Frankfurter Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erarbeitet. Das Konzept gibt unter anderem Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Gebäuden (Trauerhallen, Totenhäusern, Betriebshöfen), die beachtet wurden. C. Lösung Die Grunderneuerung der Trauerhalle mit den Pavillons und des Betriebshofs sowie der Abriss und der Neubau der Nebengebäude sind wegen des räumlichen Zusammenhangs als eine Gesamtmaßnahme geplant und sollen in Bauabschnitten durchgeführt werden. 1. Hochbau Trauerhalle - Aussegnungshalle und zugehörige Funktionsräume Im Innenraum der Aussegnungshalle ist die Sanierung der Wandflächen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz geplant. Die technische Ausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Beschallung) der Aussegnungshalle wird neu bemessen und erneuert. Der Warteraum für Trauergäste, der Raum für Pfarrer:in, der Büroraum und der Abstell- und Lagerraum werden ebenfalls erneuert. Die vorhandene, barrierefreie, öffentliche Toilettenanlage wird vandalismussicher ausgebaut. Die Kühlzellen verzeichnen aufgrund des Wandels in der Bestattungskultur und der Zunahme an Urnenbeisetzungen eine stark rückläufige Nutzung und werden daher von 12 auf 3 Stück reduziert. Auch die Bedienungs- und Betriebsgänge werden verringert. Die Unterkunft (Aufenthaltsraum, Küche, Sanitär-und Umkleideräume sowie Trocken- und Wäscheraum) für die Friedhofsmitarbeitenden wird neu strukturiert und ist im Süd-, Ostflügel und einem Teil des Nordflügels der Trauerhalle vorgesehen. Die Räume im Untergeschoss dienen der Unterbringung der Gebäudetechnik. Die Decke über dem Kriechkeller, der sich im Bereich des Süd- und Nordflügels befindet, wird saniert. Im Dachgeschoss wird ein Raum für das Lüftungsgerät, das die Aussegnungshalle versorgt, hergestellt. In den übrigen Bereichen des Dachgeschosses sind Dämmmaßnahmen (Decke über Erdgeschoss) vorgesehen. Pavillon West / Wohnungen Die Verwaltung wird zukünftig im Pavillon Ost untergebracht, der Pavillon West wird frei und steht zu Wohnzwecken zur Verfügung. Erdgeschoss und Dachgeschoss des Pavillons West können somit zu einer Wohneinheit umgebaut und vermietet werden. Die zunächst angedachte Aufteilung in zwei Wohnungen wurde aufgrund des hohen Aufwands zur Umsetzung der Brand- und Schallschutzanforderungen nicht weiterverfolgt. Pavillon Ost/Verwaltung Für die Verwaltungsmitarbeitenden sind Büroräume, ein Aufenthaltsraum mit Küchenzeile sowie WC und Abstellraum im Pavillon Ost geplant. Damit sind alle Mitarbeitenden in unmittelbarer Nähe zur Trauerhalle untergebracht. Dies verkürzt Laufwege und erleichtert die Zusammenarbeit. Störungen durch Mieter sind nicht mehr gegeben. Für die Besucher:innen der Verwaltung ist ein barrierefreier Zugang zum Pavillon Ost vorgesehen. Denkmalgeschützte Gebäude - Trauerhalle und Pavillons Die Schiefereindeckung und insbesondere die Dachschalungen sind abgängig und müssen erneuert werden. Geplant ist, einzelne geschädigte Hölzer der Dachkonstruktionen auszutauschen. Die Fassaden werden überarbeitet und neu angelegt. Der in weiten Bereichen der Trauerhalle noch vorhandene historische Putz bleibt soweit wie möglich erhalten. Abriss und Neubau Nebengebäude / Betriebshof Ost Das Raumprogramm für die Nebengebäude der Betriebsbereiche kann aufgrund seiner Größe nicht komplett im Betriebshof Ost realisiert werden. Es wird daher ein zweiter Betriebshof westlich der Trauerhalle neu organisiert. Im Betriebshof Ost können nur niedrige Gebäude angeordnet werden. Die Planung nimmt hier besondere Rücksicht auf vorhandene Bäume und die Anforderungen des Denkmalschutzes. Die Gebäude sind auf die Achse der Trauerhalle bezogen und haben eine gleichbleibende Höhe. Neubau Nebengebäude / Betriebshof West Auf dem Friedhofsgelände westlich der Mauer, die den Vorplatz vor der Trauerhalle begrenzt, ist ein neuer, zweiter Betriebshof mit zwei Carports sowie einem Safecontainer geplant. Die Lage der beiden Carports orientiert sich an der Achse der Trauerhalle. Der niedrigere Baukörper befindet sich direkt an der Mauer, der höhere gegenüber, in optisch größerer Entfernung zur Trauerhalle. Der höhere Carport dient der Unterbringung von Maschinen mit größerer Höhe. 2. Außenanlagen Vorplatz / Umfeld der Trauerhalle / Rasenspiegel Nord und Süd Zur Betonung des denkmalgeschützten Gebäudeensembles werden historische Strukturen aufgegriffen, wie die frühere Axialität und das historische Raster der Trauerhalle. Die wassergebundene Decke des Vorplatzes und die westliche Rampe werden erneuert. Das historisch vorhandene Schmuckbeet wird wiederhergestellt. Das nicht barrierefreie Drehtor am Haupteingangsbereich wird entfernt, die Mauer geschlossen und das barrierefreie Drehtor wird in der Nähe des Betriebshofs Ost neu hergestellt. In den seitlichen Bereichen der Trauerhalle befindet sich jeweils ein Rasenspiegel. Der nördliche Rasenspiegel bleibt in der heutigen, stark veränderten Form weitgehend erhalten. Ein Absenken auf das ursprüngliche vom Denkmalamt gewünschte Niveau unterhalb des Arkadengangs ist nicht möglich, da damit der barrierefreie Ausgang aus der Trauerhalle entfallen würde. Vorfahrt und Pavillons Ost und West Die gepflasterte Vorfahrt mit den Gehwegen bleibt unverändert. Im Gehwegbereich und in den angrenzenden Gärten der Pavillons erfolgen Leitungsverlegungen. Im Garten von Pavillon West werden ein Kugel-Trompetenbaum (Catalpa bignonioides ‚Nana', Stammumfang 51 cm) und ein Apfelstammbusch (Malus domestica, Stammumfang 20 cm) aufgrund der erforderlichen Leitungsverlegungen gefällt. Als Ersatz werden eine Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia) und ein Apfelstammbusch gepflanzt. Betriebshof Ost Die Betriebsflächen werden größtenteils asphaltiert. Im nördlichen Bereich ist ein Waschplatz mit einer Leichtflüssigkeitsabscheideanlage geplant. Eine Fassadenbegrünung ist an geeigneten Stellen vorgesehen. Außerhalb des Betriebshofs Ost entsteht in Verlängerung des nach Norden führenden Hauptweges ein neuer Friedhofszugang mit einem barrierefreien Drehtor. Die Zufahrt vom Sossenheimer Weg zu dem Betriebshof Ost wird bis zum Hauptweg neu asphaltiert und im Einfahrtsbereich geringfügig verbreitert. Östlich des geplanten Nebengebäudes wird eine Scheinzypresse (Chamaecyparis lawsoniana, Stammumfang 60 cm) gerodet, da sie sehr dicht an der abzureißenden Mauer innerhalb des Baufeldes steht. Als Ersatz wird innerhalb des Betriebshofs Ost eine Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia) gepflanzt. Betriebshof West Die Zufahrt wird asphaltiert und im Einfahrtsbereich geringfügig verbreitert. Eine Fassadenbegrünung der Nebengebäude ist an geeigneten Stellen vorgesehen. Der Bergahorn Nr. 1077, Stammumfang 175 Zentimeter, bleibt erhalten. Hier sind umfangreiche Baumschutzmaßnahmen vorgesehen. Um den Bau des Betriebshofs West mit Carports und Zufahrt zu gewährleisten ist die Fällung eines zweistämmigen Bergahorns (Acer pseudoplatanus, Stammumfang addiert 126 cm), von zwei Obstbäumen (Prunus domestica, jeweiliger Stammumfang 75 cm) sowie einem Obstbaum (Prunus domestica, Stammumfang 55 cm) erforderlich. Als Ersatz werden auf der Fläche Richtung Westen fünf Laubbäume (Esskastanien, Elsbeeren und Speierling) und östlich der Zufahrt eine Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia) gepflanzt. 3. Regenwasserkonzept Der Eingangsbereich mit Trauerhalle und Nebengebäuden und der Betriebshof weisen funktionsbedingt einen sehr hohen Versiegelungsgrad (Dachflächen und befestigte Flächen) auf. Das Entwässerungskonzept hat zum Ziel, das auf den Dächern und den befestigten Flächen anfallende Regenwasser einer Nutzung zuzuführen. Zur Dimensionierung von Zisternen wurden die durchschnittlichen Niederschläge pro Monat von 2018 bis 2020 ausgewertet und somit das potenziell verfügbare Regenwasser, das auf den Dachflächen und den befestigten Flächen anfällt, ermittelt. Diesen Werten wurde der vom Grünflächenamt geschätzte Verbrauch, umgerechnet auf die einzelnen Monate, gegenübergestellt. Insgesamt sind zwei Zisternenstandorte vorgesehen: Zisternenstandort 1 südlich des Betriebshofs Ost und Zisternenstandort 2 im Bereich des Betriebshofs West. Es werden alle Dachflächen der Gebäude und ein Großteil der an die Gebäude angrenzenden befestigten Flächen in die jeweiligen Zisternen eingeleitet. Zur Gewinnung einer entsprechenden Wasserqualität dienen Substratfilter, die in der Lage sind, Feststoffe, Schwermetalle, Öle und Kohlenwasserstoffe, Mikroplastik, Phosphate und andere Nährstoffe sowie Feinstaub vom Regenwasser zu trennen. Um eine permanente Wasserentnahme zu gewährleisten, sorgt eine Nachspeisung mit Trinkwasser für einen konstanten Wasserpegel innerhalb der Zisterne. Das Wasser der regelmäßigen Hygienespülungen wird der Zisterne 1 zugeleitet. Die Bemessung der Zisternen geht von einer möglichst vollständigen Speicherung des über die Wintermonate anfallenden Überschusswassers aus. Das Zisternenwasser wird für die Toilettenspülungen, für die Stiefelwaschanlage, den Waschplatz sowie insbesondere zur Bewässerung der Grabstätten und Vegetationsflächen durch die Dienstleistenden und das Grünflächenamt genutzt. Die westliche Zisterne wird an das Netz der Wasserentnahmestellen auf dem Friedhof angeschlossen. 4. Photovoltaik / Dachbegrünung Alle Dächer der neuen Gebäude werden als extensive Gründächer ausgeführt. Gemäß der Abstimmung mit den Denkmalämtern ist eine Photovoltaikanlage nur im westlichen Betriebshof auf den beiden Gebäuden möglich. Dort wird sie in Kombination mit der Dachbegrünung vorgesehen. Die Photovoltaik dient dem Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Zur Steigerung des Eigenverbrauchs, insbesondere für das Laden zukünftig geplanter Elektro-Fahrzeuge/-Geräte/-Maschinen, sind Energiespeicher vorgesehen. 5. Bauphysik, Technik In den beheizten Bereichen der historischen Gebäude ist, soweit möglich, eine Innendämmung vorgesehen. Die in weiten Bereichen der Trauerhalle noch vorhandenen bauzeitlichen Fenster werden durch zusätzliche Fenster in der Ebene der Innendämmung ergänzt. Die Fenster der beiden Pavillons werden durch neue denkmalgerechte Fenster ersetzt. Die oberste Geschossdecke bzw. das Dach sowie die Kellerdecke der historischen Gebäude werden gedämmt. Die Wärmeversorgung erfolgt zukünftig über Fernwärme. Die Betriebsräume in Nord-, Süd- und Ostflügel der Trauerhalle erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die Aussegnungshalle wird über ein Umluftgerät mit Frischluftzufuhr beheizt und belüftet. 6. Sonstiges Die Integrationsvereinbarung Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main wird berücksichtigt. Die Personalvertretung wurde aufgrund des § 81 (4) HPVG beteiligt. Das Sozialgebäude ist entsprechend den Leitlinien der Stadt Frankfurt mit Passivhauskomponenten geplant. In den denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Innendämmung vorgesehen, angepasst an die jeweils erforderlichen Raumtemperaturen. 7. Zusammenfassung Durch die Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons, des Betriebshofs und deren Außenanlagen sowie dem Abriss und dem Neubau der Nebengebäude wird das Kulturdenkmal bewahrt und weiterentwickelt. Das Ensemble der historischen Trauerhalle mit den Pavillons wird dessen Nutzung entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes erneuert. Statt eines Neubaus für die Sozialräume werden vorhandene Strukturen behutsam umstrukturiert und somit der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. Darüber hinaus werden Regenwassernutzung, Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung umgesetzt. Die im Projekt "Friedhofskonzept 2020 / 2030" erarbeitete Neuordnung der Betriebshöfe und die Auswirkungen auf die Organisationsstruktur wurden berücksichtigt. Bei Maßnahmen auf Friedhöfen stellen historische und kulturelle Aspekte wesentliche Anforderungen an die bauliche Gestaltung. Diesen wird, neben deren Nutzung und der Verbesserung der Betriebsabläufe, mit dem Projekt Rechnung getragen. D. Kosten Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.10 Friedhöfe und Bestattungen 1. Investitionsbedarf: 21.281 T€ Dargestellt im Investitionsprogramm 2024-2027 Projektdefinition 5.006158 Trauerhalle Höchst 25.112 T€ Die Vorfinanzierung der Projektdefinition 5.006159 Trauerhalle Südfriedhof in Höhe von 3.706 T€ ist aufgrund von zeitlichen Verzögerungen nicht mehr erforderlich 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ansatz IPG Verpflichtung Mittelabfluss Bis 2024 1.750.000,00 € 962.000,00 € 871.000,00 € 2025 2.200.000,00 € VE 2.200.000,00 € 2.650.000,00 € 561.000,00 € Planung IPG 2026-2029 2026 9.500.000,00 € 5.680.000,00 € 2.451.000,00 € 2027 7.300.000,00 € 6.941.000,00 € 3.070.000,00 € 2028 531.000,00 € 1.737.000,00 € 6.711.000,00 € 2029 3.311.000,00 € 3.976.000,00 € 2030 3.220.000,00 € 2031 und später 421.000,00 € Gesamtsumme 21.281.000,00 € 21.281.000,00 € 21.281.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben Keine- b) Sachkosten Durch die Grunderneuerung von Bausubstanz sowie die Erneuerung von Technik ist mit einer deutlichen Senkung der Betriebskosten zu rechnen. Diese kann aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten nicht konkret nachgewiesen werden. Sachkosten 56.000,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2 % von 21.281.000,00 €/ 2 212.810,00 € 2. Abschreibung 2 % (50 Jahre) von 21.281.000,00 € 425.620,00 € Kapitalkosten 694.430,00 € 5. Jahreserträge: Keine 6. Leistungen Dritter: Die Fördermöglichkeiten des Landes Hessen für Kommunen werden im Lauf der weiteren Planung geprüft. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Keine Anlage 1_Hoechst_Uebersichtsplan (ca. 251 KB) Anlage 2_Hoechst_Entwurfsplan (ca. 2,1 MB) Anlage 3_TH_Hoechst_Entwurfsplan_West_1 (ca. 545 KB) Anlage 4_Hoechst_Entwurfsplan_West_2 (ca. 2 MB) Anlage 5_Hoechst_Entwurfsplan_Ost (ca. 354 KB) Anlage 6_Hoechst_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 570 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 11 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5801, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Ausrichtung der WEURO 2029 - Bewerbung als Austragungsort
    M
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 7 Betreff: Ausrichtung der WEURO 2029 - Bewerbung als Austragungsort Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 17.01.2025 1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH und der Eintracht Frankfurt Stadion GmbH im weiteren Schritt die offizielle Teilnahmeerklärung des Nationalen Bewerbungsverfahren (Frist zur Aufhebung des Gremienvorbehalts 31.01.2025) einzureichen, um gemeinsam weiter am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung der von der UEFA geforderten Erklärungen und die Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen sind die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme Frankfurts am weiteren Bewerbungsverfahren. Mit der Abgabe der verbindlichen Erklärungen verpflichtet sich die Stadt Frankfurt am Main, die SSF und die EFS die an den Austragungsort und das Stadion seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen, alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen, mit der UEFA zur erfolgreichen Turnierorganisation zusammenzuarbeiten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die UEFA zu unterstützen und die notwendigen Genehmigungen (sofern keine rechtlichen Bedenken bestehen) zu erteilen. 2. Die Stadt Frankfurt am Main wird im Falle der Auswahl als potentieller Austragungsort durch den DFB alle weiteren Bewerbungsschritte im Prozess gehen und als Gastgeberstadt zur Verfügung stehen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass - sollte die Stadt Frankfurt am Main als Austragungsort ausgewählt werden - ein entsprechendes Projektbudget im Produktbereich 21.16 für die Jahre 2026 - 2029 bereitzustellen ist. Der Magistrat wird in diesem Fall die anfallenden Kosten schnellstmöglich ermitteln, die haushaltsmäßige Beordnung vornehmen und eine entsprechende Finanzierungsvorlage vorlegen. Basierend auf den Abrechnungen der UEFA Euro 2024 ist mit einem Aufwand von 15 Mio. bis 20 Mio. € zu rechnen. Es dient zur Kenntnis, dass die Union of European Football Association (UEFA) im Juli 2024 das Bewerbungsverfahren zur Women's EURO 2029 (WEURO 2029) eröffnet hat. In diesem Bewerbungsverfahren hat der Deutsche Fußball Bund (DFB) im September 2024 sein Interesse an einer Ausrichtung hinterlegt. Ebenfalls haben Italien, Polen und Portugal ihr Interesse an einer alleinigen Ausrichtung der Women's EURO 2029 erklärt, während Dänemark und Schweden eine gemeinsame Bewerbung abgeben wollen. 4. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der DFB über 30 Stadien und Städte über den Stand des Bewerbungsprozesses und den Zeitplan informiert hat. Im Anschluss haben 32 mögliche Spielorte ihr Interesse an der Ausrichtung der WEURO 2029 bekundet. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Oktober 2024 fristgerecht die Interessensbekundung beim DFB eingereicht. Die vorläufige Interessensbekundung führte zu keinen weiteren Verpflichtungen. Begründung: A. Zielsetzung Die UEFA Frauen-Europameisterschaft stellt eines der größten Sportereignisse im Frauenfußball dar. In einem Zeitraum von ca. 4 Wochen im Sommer 2029 spielen 16 Nationen um den Europameisterschaftstitel im Frauenfußball. Das Turnier wird im Zeitraum Juni/Juli 2029 stattfinden. Die kommende Europameisterschaft der Frauen wird 2025 in der Schweiz ausgetragen. Für das darauffolgende Turnier hat die UEFA in diesem Jahr das Bewerbungsverfahren bekanntgegeben und eröffnet. Für den Fall, dass Frankfurt am Main als Spielort ausgewählt wird, könnten im Sommer 2029 3 - 5 Spiele im Deutschen Bank Park stattfinden. Im Dezember 2025 entscheidet die UEFA an welchen Nationalverband das Turnier vergeben wird. B. Alternativen Sportstadt Frankfurt Die Stadt Frankfurt am Main ist eine Sportstadt. Dies hat sie zuletzt mit der erfolgreichen Ausrichtung der UEFA EURO 2024 bewiesen. Neben ca. 250.000 Besucher:innen bei den fünf Spielen im Deutsche Bank Park haben ca. 1 Mio. Gäste und Fans alle 51 Fußballspiele in der Fanzone am Main verfolgt. Nach der UEFA EURO 2024 bietet sich nun die Gelegenheit auch die UEFA Europameisterschaft der Frauen mit auszurichten und Frankfurt am Main abermals als Sport- und Fußballstadt zu präsentieren. C. Lösung Noch in guter Erinnerung ist die erfolgreiche Ausrichtung der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft in 2011, bei der sich Frankfurt am Main als guter Gastgeber präsentiert hat. Mit der Eintracht Frankfurt hat die Stadt zudem eine sehr erfolgreich spielende Frauen-Fußballmannschaft in der ersten Frauen Bundesliga, die die Stadt Frankfurt auch international in der UEFA Women's Champions League vertritt. Die Stadt Frankfurt am Main geht bei Teilnahme davon aus, dass sich wie in 2011 die Attraktivität des Mädchen- und Frauenfußballs auch durch ein steigendes Interesse in den Vereinen wiederspiegelt. Sie bietet eine gute Möglichkeit die Entwicklung des Frauenfußballs in der Stadt Frankfurt am Main weiter voranzutreiben und sich als internationale Sportstadt weiter zu positionieren. D. Kosten Derzeit ist von voraussichtlichen Gesamtkosten von 15 - 20 Mio. € auszugehen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schulz-Nurtsch, Kauder, Thoma und Friedrich dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 5668, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Mehrkostenvorlage
    M
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 8 Betreff: Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.09.2021, § 630, Ziff. 2 (M 74, OA 33) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Gesamtsanierung der Liegenschaft "Alte Mainzer Gasse 4" per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 630 (M 74) Gesamtkosten von insgesamt 20.042 T€ bewilligt wurden. b) Mehr- und Zusatzkosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel von 9.258 T€ erforderlich machen. c) sich die Gesamtkosten auf 29.300 T€ belaufen werden. 2. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 9.258 T€ werden bewilligt. 3. Auf Anregung des Ortsbeirates 1 OA 33/2021 sollen Teile des Daches begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden. Dies war in den ursprünglichen Planungen nicht vorgesehen. Zudem musste die Heizungsanlage umfassend saniert werden. Zur Deckung dieser Mehr- und Zusatzkosten werden 1.745 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" zur Verfügung gestellt. 4. Die Deckung der verbleibenden Mehrkosten erfolgt in Höhe von 1.513 T€ aus nicht verbrauchten Ansätzen des Projekts 5.002184 "Bewegliches Vermögen Amt 11" und im Übrigen aus nicht verbrauchten Ansätzen beim Projekt 5.009267 "Sanierung des Dienstgebäudes Alte Mainzer Gasse 4". Begründung: A. Zielsetzung Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 630, sowie der beschlossenen Ortsbeiratsanregung OA 33 zur Installation einer Photovoltaikanlage und der Dachbegrünung der Liegenschaft erfolgten die Vergaben der Bauleistungen zur Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4. Es entstehen Mehrkosten und Mehrmassen durch Baukostensteigerungen und unvorhersehbare Mehraufwände, die sich erst im Rahmen der Abbrucharbeiten bzw. der vorbereitenden Arbeiten für nachfolgende Gewerke gezeigt haben. Die Mehrkostenvorlage beinhaltet die zurzeit vergebenen Hauptgewerke, bei denen die Vergaben zu einer erheblichen Kostenüberschreitung gegenüber der Bau- und Finanzierungsvorlage (BuF) geführt haben. Aktuell ist mit den bis jetzt beauftragten Leistungen das zu Verfügung stehende Budget ausgeschöpft. Der wesentliche Grund für die Mehrkosten bei der Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 liegt in den allgemeinen Preissteigerungen aufgrund der Corona Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Seit der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage (BuF) im August 2020 bis zur Ausschreibung der wesentlichen Gewerke im August 2022 kam es bei der Sanierung von Bürogebäuden zu einer durchschnittlichen Preissteigerung von ca. 33,39 % (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt). Hochbauliche Gewerke, Technische Gebäudeausstattung, Nebenkosten und Honorare: Bei den hochbaulichen Leistungen kam es bei den Vergaben zu durchschnittlichen Mehrkosten von 37 %, die im Wesentlichen auf den allgemeinen Preissteigerungen beruhen und den Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes für diesen Zeitraum entsprechen. Zu den Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher bzw. veränderter Leistungen gegenüber der BuF kam es, aus folgenden Gründen: · Zusätzliche Metallbauarbeiten zur Verstärkung der Dachkonstruktion für die neu zu errichtende Photovoltaikanlage. · Nachträgliche Änderungen im Brandschutzkonzept und dadurch erforderliche zusätzliche Brandschutztüren (T30). · Änderungen und neue Erkenntnisse bei den statischen Nachweisen, die nach der BuF bei den Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden mussten. · Bedingt durch die Schadstoffsanierung, die deutlich umfangreicher ausfiel als geplant, kam es zu Mehrmassen beim Decken- und Wandanstrich. In Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter mussten zusätzliche Deckenfelder im EG und UG mit einem Brandschutzputz ausgeführt werden. Bei den Gewerken bzgl. der technischen Gebäudeausstattung kam es bei den Vergaben zu erheblichen Mehrkosten von 120%. Die Mehrkosten sind ebenfalls in den Preissteigerungen begründet. Bei den Vergaben für HKLS (Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär) kommt es aufgrund der hohen Auslastung der Firmen zu deutlich höheren Angeboten, als ursprünglich kalkuliert. Teilweise sind bei den Ausschreibungen zunächst keine Angebote eingegangen, so dass die Verfahren wiederholt werden mussten. Durch zusätzliche Dämmarbeiten bei den Heizungsrohren kam es zu Mehrmassen. Die Dämmung sollte ursprünglich erhalten bleiben. Durch die umfangreiche Betonsanierung an den Decken und Pfeilern, kann dies jedoch nicht umgesetzt werden. Die umfangreichen Planungsänderungen und zusätzlichen Leistungen führen zu einem höheren Honoraranspruch bei den planenden Architekten. B. Alternativen Die Fortsetzung der Maßnahme und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist bei der Gesamtsanierung der stadteigenen Liegenschaft alternativlos. Ein Baustopp und infolgedessen keine Nutzbarkeit der städtischen Liegenschaft, wodurch dauerhafte Mietaufwendungen für Ausweichgebäude entstehen würden, ist unwirtschaftlich. C. Lösung Fortsetzung der Sanierung nach Genehmigung der Mehrkosten. D. Kosten 1. Investitionsbedarf (Mehrkosten): 9.258 T€ (brutto) Die Mittel sind zur Verfügung zu stellen bei: Projektgruppe: 32.01 Projektdefinition: 5.009267 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025: 7.211 T€ 2026: 2.047 T€ Anlage _Kostendeckblatt_ABI (nicht öffentlich - ca. 64 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74 Anregung vom 29.06.2021, OA 33 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 10.02.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionberichtes) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 8 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5800, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Multifunktionsarena auf dem Stadiongelände P9: Grundsatzbeschluss
    M
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2025, M 9 Betreff: Multifunktionsarena auf dem Stadiongelände P9: Grundsatzbeschluss I. Es dient zur Kenntnis, dass a. die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit Beschluss vom 22.09.2022, § 2236 (M 119) beauftragt hat vertieft zu prüfen, ob eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Grundlage besteht, um eine Multifunktionsarena auf der Fläche P9 auf dem Stadiongelände errichten zu können. Die Federführung wurde der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH übertragen. Die Prüfaufträge wurden vergaberechtskonform vergeben und zeigen, dass die Errichtung einer Multifunktionsarena auf P9 sinnvoll und möglich ist. Eine umfassende Ergebnisdarstellung ist im Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431, veröffentlicht. b. sich das Areal P9 im Eigentum der Stadt Frankfurt befindet und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 846 - Sportpark Waldstadion liegt. Der Bebauungsplan Nr. 846 wurde am 17.11.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist am 02.05.2006 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan Nr. 846 setzt für das Stadiongelände "SO Sportpark" fest und sieht eine Arena in diesem Gebiet vor. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Multifunktionsarena auf dem Areal P9 sind damit gegeben. c. die erforderlichen Funktionalitäten einer Multifunktionsarena für Kultur- und Kongressveranstaltungen und zwei Sportteams mit einer Kapazität von 12.000 bis 13.000 Besucher*innen im Sportbetrieb und temporär ausbaubar für Konzerte und Sonderveranstaltungen mit bis zu 15.200 Plätzen auf dem vorgesehenen Areal P9 abgebildet werden können. d. die Multifunktionsarena durch die besondere Lage am Stadion an die sportlich-kulturelle Historie des Ortes anknüpft und in effizienter Weise die bereits vorhandene Funktionalität und verkehrliche Anbindung nutzt. e. die für die Errichtung der Arena erforderliche Verlagerung des Parkplatzes für Gästebusse in den Bereich zwischen Osttribüne und Eintracht-Proficamp möglich ist und bereits wegen der aus Sicherheitsgründen geplanten Verlagerung mit den städtischen Behörden besprochen und den Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abgestimmt wurde. f. die vorhandene verkehrliche Infrastruktur für den Einzelbetrieb der Multifunktionsarena ausreichend ist. g. bei Vollauslastung von Stadion und bei Doppelbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena Ertüchtigungen der verkehrlichen Infrastruktur erforderlich sind. Hierfür schlägt das Mobilitätskonzept Optionen für Maßnahmen vor, die einen Parallel- und Konsekutivbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena aus verkehrlicher Sicht ermöglichen können. Der Magistrat wird die vorgeschlagenen Maßnahmen nach ihrer Wirksamkeit bewerten und dabei Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit priorisieren. Diese Maßnahmen sowie die Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit, in der die Konsequenzen aus der Vermarktung des Stadiongeländes mit der verkehrlichen Steuerung koordiniert werden, werden vor Inbetriebnahme der Multifunktionsarena realisiert. Die Maßnahmen sind geeignet, die verkehrliche Situation im Frankfurter Süden grundsätzlich zu entlasten und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. h. für die Parkplätze an der Isenburger Schneise, die als Auflage im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Waldstadions wiederaufgeforstet wird, Ersatz geschaffen werden sollte. Hierfür ist die ohnehin notwendige Bebauung von Bestandsparkplätzen mit Parkhäusern vorgesehen. Neben dem Parkplatz unter der Multifunktionsarena kommen hierfür die Parkplätze Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck in Betracht. i. Landschafts- und Wasserschutzgebiete bei den Planungen berücksichtigt werden. Der Einsatz von zusätzlichen Lichtquellen wird minimiert, und es kommen insektenschonende Lichtquellen zum Einsatz. Ein möglicher Verlust artenschutzfachlich und -rechtlich relevanter Strukturen, wie Höhlenbäume, wird durch artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen ersetzt. j. bei der Erschließung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden und den Bannwald zu schützen. Für alle arten-, naturschutz- und forstrechtlichen Eingriffe sowie Eingriffe in den GrünGürtel werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst ortsnah geschaffen. k. die prognostizierte Umwegrendite einen signifikanten gesamtwirtschaftlichen Impakt u. a. auf die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigung aufweisen. Die Auswirkungen auf die Festhalle sind moderat. l. der Kostenrahmen für die Errichtung der Multifunktionsarena mit rund 256 Mio. Euro auf Basis der Baukosten aus Q1/2024 (Kostenindexierung des Statistischen Bundesamtes) ermittelt wurde. Es wird angestrebt, diese Investition über Einnahmen überwiegend aus Verpachtung oder Vermietung zu refinanzieren. Weiterhin wird der Magistrat eine Kostenbeteiligung des Landes Hessen prüfen. Für die Ertüchtigung und den Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur sind weitere umfangreiche Investitionen notwendig, die sich erst nach weiteren Planungsschritten genauer quantifizieren lassen. m. dass die Kosten auf der Grundlage der weiteren Planung der Arena und nach Priorisierung der zu realisierenden verkehrlichen Maßnahmen ermittelt werden. n. bei der Ausgestaltung der weiteren Planung die Öffentlichkeit in geeigneter Form beteiligt wird. Dies vorausgeschickt beschließt die Stadtverordnetenversammlung, 1. die weiteren Planungen zur Errichtung einer Multifunktionsarena und die dafür erforderliche Ertüchtigung der verkehrlichen Infrastruktur auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten weiterzuführen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. bei einem später folgenden Investorenwettbewerb oder einer Ausschreibung für den Betrieb der Multifunktionsarena (z.B als Dienstleistungskonzession) darauf zu achten, dass die Belegung der neuen Multifunktionsarena, der Festhalle und möglichst auch des Stadions durch eine enge Kooperation optimiert wird, um möglichst hohe positive wirtschaftliche Effekte zu erzielen. 3. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden. Eine CO2-Bilanz wird im Ausschreibungsverfahren für die Halle angefordert. 4. einen Plan für alle arten-, naturschutz- und forstrechtlichen Eingriffe sowie Eingriffe in den Grüngürtel sowie die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisahme vorzulegen. Hierbei sollen die Ausgleichsmaßnahmen der Frankfurter Bevölkerung zugutekommen sowie die planungs- und fachrechtlich erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. 5. die Prüfung und Priorisierung der erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen sowie möglicher Modelle für eine effiziente Umsetzung unter Beteiligung des Mobilitätsdezernates. 6. eine Veränderung des Modalsplits, vor allem wegen des Doppelbetriebes. Rad- und ÖPNV-Verkehr werden systematisch gefördert. Der MIV-Anteil wird gesenkt. Die bereits vorhandene Infrastruktur am Standort wird genutzt, und Synergieeffekte werden gezielt ausgebaut. 7. den Magistrat zu beauftragen, mittels Gesellschafterbeschluss die Steuerung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Arena der Sportpark Stadion Frankfurt a. M. Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH zu übertragen. Bau und Betrieb werden auf Grundlage der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen ausgeschrieben. 8. Es wird zugestimmt, dass in den Haushaltsplan 2025ff zusätzliche Mittel im Rahmen des entsprechenden Eckwerts i.H.v. 3 Mio. € für die Sportpark Stadion in der PG 21.15 in der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" eingestellt werden sollen. Weiterhin wird der Ausstattung des Mobilitätsdezernates mit den entsprechenden Sach- und Personalmitteln für die Steuerung der verkehrlichen Maßnahmen in 2025 ff zugestimmt. In diesem Zusammenhang wird zugestimmt, für die entsprechenden Geschäftsausgaben ab dem Jahr 2026 zusätzliche Aufwendungen i. H. v. 0,5 Mio. € p. a. in den Haushalt, PG 16.06 Verkehrseinrichtungen, einzustellen. Ziel ist die Arbeitsfähigkeit der Sportpark Stadion Frankfurt a. M. Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH für die weiteren Planungen sowie die Ausstattung des Mobilitätsdezernates mit den entsprechenden Sach- und Personalmitteln für die Steuerung der verkehrlichen Maßnahmen in 2025 ff sicherzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Multifunktionsarena auf dem Stadiongelände/P9 wird die langjährige Debatte über geeignete Standorte beendet und den Frankfurter Sportteams eine verlässliche Zukunftsperspektive geboten. Es soll eine moderne und nachhaltige Veranstaltungsstätte geschaffen werden, die in Bezug auf Aspekte wie Ökologie, Baustoffe, Energieversorgung und Mobilität beispielhaft dafür steht, wie die Stadt Frankfurt ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen kann. Unter den zehn größten Städten in Deutschland verfügt lediglich die Stadt Frankfurt am Main über keine Multifunktionsarena. Wichtige Sport- und Konzertveranstaltungen gehen so an Frankfurt vorbei. Mit der Errichtung der Multifunktionsarena auf P9 wird dieses Defizit ausgeglichen und das Angebotsspektrum für Bürgerinnen und Bürger gezielt erweitert. Die Multifunktionsarena soll zu einem sportlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Standortfaktor werden. So wird ein sportlich-kulturelles Erbe mit Strahlkraft für die gesamte Region geschaffen und Frankfurt im nationalen und internationalen Wettbewerb der Städte gestärkt. Zugleich erhalten die Profi-Teams eine neue, attraktive Heimat und Spielstätte. B. Alternativen Es wird keine Multifunktionsarena errichtet. C. Lösung Die Errichtung einer Multifunktionsarena in Frankfurt ist nun nach jahrelanger Diskussion realisierbar. Durch die kommunale Investition wird die Stadt eine Veranstaltungsstätte bekommen, die Frankfurt im Standortwettbewerb stärkt, Bewerbungen zur Ausrichtung von sportlichen und kulturellen Großveranstaltungen ermöglicht und den Frankfurter Profi-Sportteams Entwicklungschancen bietet. Am Standort auf dem Stadiongelände lässt sich auf vorhandene Infrastruktur zurückgreifen und auf nachhaltige Weise die bewährte Funktionalität nutzen. Die geplanten infrastrukturellen Maßnahmen sowohl auf dem Stadiongelände als auch im Stadionumfeld werden nicht nur für die Multifunktionsarena genutzt werden. Die angespannte verkehrliche Situation bei Veranstaltungen im Stadion wird durch diese Maßnahmen ebenfalls deutlich verbessert und soll insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner im Frankfurter Süden entlasten. Im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung verfolgt die Stadt beim Bau der Multifunktionsarena höchste nachhaltige Ziele. Aus diesem Grund setzt das Mobilitätskonzept auf einen nachhaltigen Modal Split und stärkt den Umweltverbund gegenüber dem MIV. Für die Anbindung der Arena wird die Radwegeinfrastruktur deutlich verbessert. So soll das Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Neben der Förderung der nachhaltigen Mobilität soll die Arena ressourcenschonend realisiert werden. Sowohl die Arena als auch die geplanten Parkhäuser werden auf bereits als Parkflächen genutzten Flächen entstehen. Die Dimensionierung der Arena ist mit einer Maximalkapazität von 15.200 Zuschauern passend bemessen und kann die erforderlichen Funktionalitäten für Basketball und Eishockey sowie relevanter Konzert- und Kulturveranstaltungen vollumfänglich abbilden. Eine Kapazitätserweiterung durch temporäre Einbauten ist in der Funktionalplanung berücksichtigt. D. Kosten Der Magistrat geht davon aus, dass für die Planungsarbeiten und für die Zusammenstellung der Kosten für die Errichtung der Multifunktionsarena 3 Mio. Euro in 2025 sowie weitere Kosten ab 2025 für die Planungen der Verkehrsinfrastruktur- und -steuerungsmaßnahmen anfallen werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2025, NR 1118 Antrag vom 12.02.2025, NR 1126 Antrag vom 04.02.2025, OF 1336/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.02.2025, OF 1316/5 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2026, M 120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 9 und NR 1118 = Ablehnung) Gartenpartei (M 9 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126), FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer 3. wie folgt neu gefasst wird: "3. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden" wird ersetzt durch "3. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt wird. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen") sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 9 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126, NR 1118 = Ablehnung, NR 1126 = Annahme) Gartenpartei (M 9 und NR 1126 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) FRAKTION (M 9 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Halle "Markus-Frank-Halle" heißen soll, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 9 = Annahme, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1336/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG(= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126) sowie FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass a) die neu zu errichtende Halle den Namen "Markus-Frank-Halle" tragen wird und dass b) Punkt 3 wie folgt neu gefasst wird: "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden." wird ersetzt durch "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen."") zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 9, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) Gartenpartei (M 9 und NR 1126 = Ablehnung, NR 1118 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 9 = Annahme, NR 1118 und NR 1126 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der neue Parkplatz für die Gästebusse (Ersatz P 9) so zu planen ist, dass der Eingriff in den Frankfurter Stadtwald so gering wie möglich ausfällt. Unvermeidbare Eingriffe in den Stadtwald sind auf dem Frankfurter Stadtgebiet auszugleichen. 2. Die Vorlage NR 1118 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1126 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Thoma, Müller, Zieran, Friedrich, Dr. Schulz, Eberz, Schwichtenberg, Yilmaz, Wollkopf und Görres sowie von Oberbürgermeister Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1126) sowie FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass a) die neu zu errichtende Halle den Namen "Markus-Frank-Halle" tragen wird und dass b) Punkt 3 wie folgt neu gefasst wird: "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden sollen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden." wird ersetzt durch "bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Bannwald vermieden werden müssen und dass die Anzahl der durch das Projekt (Hallenbau + verkehrliche Erschließungsmaßnahmen) betroffenen Bäume aufgezeigt werden. Für jeden zu fällenden Baum werden zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen.") zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5778, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 41

  • Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern
    NR
    17.01.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 Betreff: Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Transparenz zu den mit den Caterern geschlossenen Verträgen zu schaffen. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, a. welche Kostenstruktur sich hinter dem Gesamtpreis mit den jeweiligen Lieferanten verbirgt, b. welche konkreten Leistungen im Einzelfall vertraglich beschlossen wurden (z.B. in Form einer Summary), c. an welchen Stellen die Vorgaben in der Ausschreibung ggf. unterschritten werden, d. inwieweit der vereinbarte Preis die jüngsten Preissteigerungen am Lebensmittelmarkt angemessen berücksichtigt bzw. welcher Mechanismus vorgesehen ist, um Preisschwankungen beim Materialeinkauf zu berücksichtigen, e. inwiefern auch kleinere Lieferanten/Caterer bei den Vergaben Berücksichtigung finden. 2. eine bessere Rückkopplung zwischen Schüler*innen, Eltern bzw. Schulen und der Auftraggeberin, dem Stadtschulamt, zu etablieren. Diese soll erfolgen a. über einen Austausch mit den Schulgemeinden, b. durch eine standardisierte und verbindliche Evaluation für Schulkantinen. Dabei soll ein Verfahren entwickelt werden, das Kennzahlen standardisiert abfragt (Qualität, Quantität, Übereinstimmung von Speiseplan und ausgegebenen Essen, Wartezeiten, Berücksichtigung individueller Ernährungsbedürfnisse etc.). Ziel soll eine digitale Abfrage sein, die eine Auswertung ohne großen Aufwand ermöglicht und dabei Vergleichbarkeit herstellt. Die Ergebnisse sollen neben dem Caterer auch der Schulgemeinde sowie dem Stadtschulamt zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Möglichkeiten der Bewertung durch die Schüler*innen und Lehrer*innen zu berücksichtigen, die vor Ort einfach zugänglich (z. B. mit Essenschip in der Mensa) sowie online (homepage des Caterers o. a.) nutzbar sind. 3. das Vergabeverfahren insofern anzupassen, dass es um ein Sonderkündigungsrecht bei wiederholter nicht-vertragsgemäßer Leistung ergänzt wird. Begründung: Immer wieder wird von verschiedenen Frankfurter Schulen Kritik hinsichtlich der Verpflegung in Schulmensen geäußert. Obwohl die vertraglichen Vorgaben einen hohen Standard vorgeben, werden die Erwartungen in Qualität und Quantität in vielen Fällen nicht erfüllt. Hinzu kommen Probleme im Ablauf (geliefertes Essen entspricht nicht der Beschreibung bei der Bestellung, lange Wartezeiten etc.). Als erster Schritt sollte daher der Austausch mit den Schulen erfolgen. Dabei sollten auch organisatorische Fragestellungen besprochen werden. Auch die Bedürfnisse älterer Schüler*innen, die am häufigsten das Essensangebot nicht wahrnehmen, sind verstärkt in den Blick zu nehmen. Sie nutzen die Mensa kaum noch und versorgen sich außerhalb der Schule bspw. bei Bäckern, Kiosken und Supermärkten. Das bietet selten eine gesunde Alternative und ist im Durchschnitt auch deutlich teurer. Die Gründe liegen in den zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten der Essenssituation, aber auch dem Essensangebot selbst. Eine breite Beteiligung der Schüler*innen ist zwingend notwendig, um die Akzeptanz des Schulessens erhöhen zu können. Derzeit ist zwar die Durchführung einer jährlichen Befragung durch den Caterer vertraglich vorgesehen, wie viele Schüler*innen (bzw. bei Grundschulen Eltern) sich an der Befragung beteiligen und wie die Ergebnisse dieser Befragung aussehen ist jedoch nicht transparent und nicht vergleichbar. Dafür müssen direktere und unmittelbar wirkende Bewertungsmechanismen aller Nutzer*innen etabliert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen sollen den Ursachen für die Minderleistungen auf den Grund gegangen sowie Missstände schneller transparent gemacht und ihnen entgegengewirkt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ältestenausschuss Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION; CDU und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1064 = Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (NR 1064 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und Gartenpartei (NR 1064 und NR 1094 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1064 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1094 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (NR 1064 = Ablehnung, NR 1094 = Annahme) 35. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1064 = Annahme ohne Zusatz, NR 1094 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1064 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1094 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (NR 1064 = Ablehnung, NR 1094 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Wollkopf, Schnitzler, Frank, Steinhardt, Pauli und Kunze dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) und Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5670, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der MichaelGrzimekSchule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025
    OMOB 10
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6321 entstanden aus Vorlage: OF 341/15 vom 31.12.2024 Betreff: Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 den Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach absolvieren können. Begründung: Das Nieder-Eschbacher Schwimmbad ist nun überdacht, sodass so schnell wie möglich der Schwimmunterricht für die Michael-Grzimek-Schule dort stattfinden sollte. Die Kinder müssen im Moment lange Wege mit dem Bus zum Riedbad nach Bergen-Enkheim zurücklegen. Zum Schwimmunterricht in Nieder-Eschbach könnten die Kindern laufen, was mehr Zeit im Schwimmbad bedeuten und den Bus sparen würde. Die Otto-Hahn-Schule wird im kommenden Schulhalbjahr in Nieder-Eschbach zum Schwimmunterricht gehen. Eltern von Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule berichten jedoch, dass ihre Kinder auch im nächsten Schulhalbjahr mit dem Bus ins Riedbad nach Bergen-Enkheim fahren müssen, was nicht nachvollziehbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 311 Aktenzeichen: 52-1

  • Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes
    OMOB 10
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6322 entstanden aus Vorlage: OF 342/15 vom 31.12.2024 Betreff: Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Ortslandwirt, den Betreibern des Modellfluglatzes (Aero-Club Nieder-Eschbach e. V.) und des Ortsvorstehers zwei Sitzbänke auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes in Nieder- Eschbach zu installieren. Begründung: Der Weg entlang des Modellflugplatzes ist ein beliebter Spaziergangs- und Erholungsort für die Anwohner von Nieder-Eschbach. Insbesondere ältere Mitbürger sowie Familien mit Kindern nutzen diesen Weg häufig, um sich zu entspannen, die Natur zu genießen und den Modellflugzeugen zuzusehen. Eine Sitzbank an dieser Stelle würde den Besuchern eine willkommene Möglichkeit zur Rast bieten und die Attraktivität des Bereichs als Erholungsort weiter steigern. Ein zusätzlicher Aspekt ist die Zugänglichkeit für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen Schwierigkeiten haben, längere Strecken ohne Pause zu gehen. Eine Sitzbank würde hier eine deutliche Verbesserung darstellen und den Aufenthalt für viele Spaziergänger angenehmer machen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine wohlwollende Prüfung und die zügige Umsetzung dieses Antrags. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 592 Aktenzeichen: 67-2

  • Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach
    OMOB 10
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6323 entstanden aus Vorlage: OF 343/15 vom 02.01.2025 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Im Dezember 2024 wurde die Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach eröffnet. Bürger besuchen daher jetzt auch in der dunklen Jahreszeit das Freibad. Für die Anreise nutzen sie u. a. das Fahrrad. Unmittelbar links vom Eingang des Freibades befinden sich Fahrradständer, die nicht mit einer Beleuchtung versehen sind. Bisher war dies ausreichend, da das Freibad nur im Sommer genutzt werden konnte. Durch die neue Traglufthalle kann das Freibad nun auch außerhalb der Sommermonate von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden, sodass die Öffnungszeiten teilweise in die dunklen Morgen- und Abendstunden fallen. Um während der Dunkelheit das Sicherheitsgefühl der Schwimmgäste zu erhöhen und um die abgestellten Fahrräder besser vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, sollten die Fahrradständer mit Beleuchtung versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 52-1

  • Zuschuss zum Kinderkonzert und Workshop des internationalen Kinderhauses im Gutleut
    STOB 16
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 106 Betreff: Zuschuss zum Kinderkonzert und Workshop des internationalen Kinderhauses im Gutleut Der Magistrat stellt dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e. V., als Betreiber internationalen Kinderhauses finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro für die Ausrichtung des Kinderkonzerts mit Workshop das Ende Januar 2025 stattfinden wird, zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 351

  • Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen
    STOB 16
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 107 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Eine endgültige Stellungnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995

  • Nikolausmarkt 2024 - finanzielle Unterstützung
    STOB 16
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 108 Betreff: Nikolausmarkt 2024 - finanzielle Unterstützung Der Magistrat stellt dem Vereinsring Bornheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro für die Ausrichtung des Nikolausmarktes 2024 der Bornheimer Vereine zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 353

  • Einbahnstraßenschild Schellingstraße
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 109 Betreff: Einbahnstraßenschild Schellingstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6082

  • Höchst: Finanzielle Unterstützung des 50-jährigen Schuljubiläums des FriedrichDessauerGymnasiums (FDG)
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 110 Betreff: Höchst: Finanzielle Unterstützung des 50-jährigen Schuljubiläums des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums (FDG) Der Magistrat stellt dem Förderverein des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 Euro für die zum 50-jährigen Jubiläum des Friedrich-Dessauer- Gymnasiums geplanten Aktivitäten und Projekte zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2024, OIB 349

  • Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz
    STOB 5
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 111 Betreff: Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117 Antrag vom 04.01.2026, OF 1638/5 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8057

  • Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103

  • Zufahrt zum Sindlinger Kleingartengelände an der Hoechster Farben Straße sanieren
    STOB 10
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 113 Betreff: Zufahrt zum Sindlinger Kleingartengelände an der Hoechster Farben Straße sanieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6163

  • Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen
    STOB 10
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 114 Betreff: Schild für halbseitiges Gehwegparken in der Dahlmannstraße versetzen Bei der Beordnung des Gehwegparkens ist grundsätzlich sicherzustellen, dass der unbehinderte Verkehr von zu Fuß Gehenden weiterhin möglich ist. Dabei sind auch die Belange von Rollstuhlfahrenden sowie zu Fuß Gehenden mit Kinderwagen ausreichend zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist auf dem Gehweg nach Abzug der Breite für die Parkstände eine Restbreite von 2,20 m i.l. Breite zu gewährleisten. Dies ist an der betroffenen Örtlichkeit nicht der Fall. Örtlichkeiten, an denen das Gehwegparken angeordnet ist, die Restgehwegbreite allerdings nicht 2,20 Meter beträgt, zählen zum Altbestand. Sollten hier Änderungen gefordert werden, muss nach den neuen Richtlinien geprüft werden. Die Dahlmannstraße ist im genannten Abschnitt für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Hier biegt der Fahrverkehr von der Rhönstraße in die Dahlmannstraße ab. Um eine ausreichende Restfahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr zu gewährleisten, wurde das Gehwegparken erst in Höhe der Hausnummer 38 angeordnet. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5813

  • Einsatzhaltestelle „Paul-Hindemith-Anlage" barrierefrei gestalten
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 115 Betreff: Einsatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" barrierefrei gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine finale Antwort geben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6078

  • Verkehrssituation rund um das Rebstockbad
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 116 Betreff: Verkehrssituation rund um das Rebstockbad Der Magistrat hatte den Ortsbeirat 2 sowie alle beteiligten Stellen zu einem gemeinsamen Ortstermin am Rebstock eingeladen. Es wurde entschieden, dass eine Planung für eine Lichtsignalanlage durchgeführt wird. Des Weiteren wurde vereinbart, dass der Magistrat im nächsten Herbst in einer Ortsbeiratssitzung den bis dahin vorliegenden Sachstand präsentiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883

  • Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 117 Betreff: Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern Zu 1.: Die Thematik ist dem Magistrat bekannt. Aufgrund der konstant hohen Beschwerdelage wurde hier bereits eine Betrachtung vorgenommen, ob die geforderte Lösung möglich ist. Leider können aufgrund der Verkehrsbelastung, sowie der vorliegenden Knotenpunkt- und Streckengeometrie bestandsnah keine Verbesserungen für den Radverkehr erfolgen. Konkret wäre in Hinblick auf die Verkehrsmengen vor allem die Abendspitze im Falle von nur einer verbleibenden Kfz-Spur problematisch. Das Rückstaupotential ist hier so hoch, dass Rückstauungen in den Katharinenkreisel nicht ausgeschlossen werden können. Nach der Ampel an der Leonardo-Da-Vinci-Allee müsste zudem eine Verflechtung mit dem Kfz- Verkehr oder eine Rückführung in den Seitenraum stattfinden, da es an der nachfolgenden Signalanlage einen separat signalisierten Linksabbieger gibt, wodurch die Spuraufteilung bestehen bleiben muss. Der Anregung kann in diesem Punkt derzeit nicht entsprochen werden. Zu 2.: Aufgrund der OM 5138 wird die Signalanlage derzeit ohnehin überplant, in diesem Zuge wird die Thematik aufgenommen und geprüft. Nach erster Betrachtung scheint die Umsetzung mit einer eigenen Phase, welche aus signaltechnischer Sicht erforderlich wäre, möglich. Die Umsetzung neuer Signalstandorte bedarf jedoch auch einer baulichen Prüfung, sowie einem gewissen zeitlichen Vorlauf. Daher wird der Anregung unter Vorbehalt entsprochen. Zudem beabsichtigt der Magistrat, die südliche Fußgängerfurt mittels Kombimasken auch für den Radverkehr freizugeben. Eine legale Befahrung der Relation aus dem neuen Rebstockpark in Richtung Zeppelinpark oder umgekehrt kann dann schon vorab ermöglicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882

  • Wie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet?
    STOB 7
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 118 Betreff: Wie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet? Der Magistrat hat vertragliche Beziehungen zu dem Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung 1841 e.V., dem Stadttaubenprojekt e. V., dem Tierheim Schwalbach Frankfurt am Main West e.V. und dem Katzenschutzverein Oberrad. Der Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung 1841 e. V. (TSV) übernimmt hierfür den Magistrat umfassende Verwahraufgaben im Fundwesen. Der TSV leistet einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und Tierwohl. Aus diesem Grund werden die Mittel im Haushaltsjahr 2024 auf 500.000 € und 2025 auf 600.000 € zzgl. ca. 74.000 € jährlicher Erbpacht angepasst. Es ist vorgesehen, die Fundtierpauschale ab 2026 auf 1 € pro Einwohner zu erhöhen. Auch der Tierschutzverein Schwalbach Frankfurt West übernimmt Verwahraufgaben im Bereich Kleintiere für die westlichen Frankfurter Stadtteile. Durch diesen Vertragsabschluss stehen dem Verein in den Jahren 2024 und 2025 dem Verein jeweils 30.000 € plus bis zu 10.000 € Klinikkosten von Seiten der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung. Der Katzenschutzverein Oberrad erhält nach wie vor einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.750 € jährlich. Aufgrund der neuen Verträge mit dem Tierschutzverein Frankfurt am Main und Umgebung 1841 e.V. sowie dem Tierschutzverein Schwalbach Frankfurt West sind die Tierschutzvereine im Stande die Versorgung und Aufnahme der Fundtiere sicherzustellen. Die Tierschutzvereine stehend demnach allen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern als Gesprächspartner in Sachen Fundtiere zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 826

  • Notstrommaßnahmen bei Stromausfall
    STOB 3
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 119 Betreff: Notstrommaßnahmen bei Stromausfall Während des Stromausfalls am 03.07.2024 im Ortsbezirk 10 erreichte die Zentrale Leitstelle keine Notrufe auf Grund von Problemen bei Heimbeatmungen, Heimdialysen o. ä. Die der Branddirektion bekannten Alters- und Pflegeheime wurden zudem durch Erkundungspersonal angefahren und auf mögliche Hilfestellungen abgefragt. Eine Unterstützung war nicht erforderlich. Der Magistrat stellt deutlich heraus, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren können. Sie können in einer solchen Lage nur punktuell ihre Kapazitäten ergänzend und unterstützend einsetzen. Die Branddirektion als Teil der Gefahrenabwehr in Frankfurt am Main kann Privathaushalten keine Stromgeneratoren o. ä. zur Verfügung stellen. Zur Überbrückung eines möglichen Stromausfalls verweist der Magistrat auf eigenständig zu leistende Vorkehrungsmaßnahmen. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Die Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Handlungsbereich Stromausfälle in Frankfurt am Main können im Internet unter www.feuerwehr- frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Nutzer von lebenserhaltenden Beatmungsgeräten sollten sich darüber hinaus mit ihrem Pflegedienst abstimmen, wie im Falle eines Stromausfalls konkret vorzugehen wäre, um sich gegenseitig erreichen oder informieren zu können. Sollten medizinische Geräte in einer Notfallsituation gegebenenfalls bedingt durch einen längeren Stromausfall zu Hause nicht mehr einsatzfähig sein, sollte das nächstgelegene Krankenhaus aufgesucht werden. Diese verfügen über eine Notstromversorgung. Die Branddirektion verfügt über ein Konzept für Schadenslagen, indem beispielsweise bei Stromausfällen Anlaufstellen für die Bevölkerung an geeigneten Straßenkreuzungen eingerichtet werden können. Diese werden dann in den vom Stromausfall betroffenen Gebieten über das Modulare Warnsystem (MoWaS) kommuniziert. Die Warnmeldungen und Hinweise erreichen die Bevölkerung u. a. über Mobilfunknetze, Warn-Apps, Stadtwerbetafeln und Rundfunkdurchsagen. Solche Anlaufstellen wurden bei dem Stromausfall am 03.07.2024 in Eckenheim und Preungesheim eingerichtet. Die schnelle Übermittlung von Gefahrendurchsagen konnte an diesem Tag durch MoWas in den beiden betroffenen Stadtteilen gewährleistet werden. Da es in den Stadtteilen Eckenheim und Preungesheim keine Freiwilligen Feuerwehren gibt, richteten die Freiwilligen Feuerwehren Berkersheim, Eschersheim und Enkheim die Anlaufstellen ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5909

  • Stand der Umsetzung des Entwicklungskonzepts "Alter Flugplatz Bonames"
    STOB 2
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 120 Betreff: Stand der Umsetzung des Entwicklungskonzepts "Alter Flugplatz Bonames" Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat das Umweltamt mit der Umsetzung des in 2023 vorgestellten Entwicklungskonzeptes Alter Flugplatz Bonames/Kalbach beauftragt. Für die Verpachtung der Liegenschaft und die Sanierung der Gebäude im Bestand ist das Amt für Bau und Immobilien verantwortlich. Der Magistrat geht davon aus, dass die in der Anregung genannte Leistungsbeschreibung sich auf den langfristigen Betrieb der Gastronomie bezieht. Hier ist derzeit nicht absehbar, wann der Magistrat mit einer solchen Leistungsbeschreibung auf den Markt gehen kann. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Gebäude im Bestand zunächst saniert werden müssen. Bis Mitte 2025 soll eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Sanierung der Gebäude eingebracht werden. Erst danach kann der Magistrat die Sanierung der Gebäude einleiten. Daher ist es noch nicht möglich, einen Zeitpunkt für den Antritt eines entsprechenden langfristigen Pächters zu benennen. Die zuständigen Ämter sind bemüht, bis dahin das gastronomische Angebot weiterhin in Form einer Übergangslösung zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6061

  • Bildungskommune Frankfurt - Stadtteillabor in Ginnheim durchführen
    STOB 7
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 121 Betreff: Bildungskommune Frankfurt - Stadtteillabor in Ginnheim durchführen Im Rahmen des Programms Bildungskommune stellt die Auswahl von Stadtteilen, in denen Stadtteillabore durchgeführt werden, einen Meilenstein dar, welcher bis Jahresende 2024 abgeschlossen wurde. Diese Pilotstadtteile wurden datenbasiert vorausgewählt und in Abstimmung mit Gremien final ausgesucht. Hierbei wurde beschlossen, dass Ginnheim als einer von vier Stadtteilen als Pilotstadtteil ausgewählt wird, um dort auch die Stadtteillabore durchzuführen. Sowohl die erforschte Datenlage als auch der Austausch mit Gremien zeigt auf, dass Ginnheim durch die demographische Struktur einerseits insgesamt Frankfurter Durchschnittswerte (z.B. Altersstruktur) spiegelt und andererseits ein in sich sehr heterogener Stadtteil ist. Insbesondere die Platensiedlung ist hierbei als Kontrast zur weiteren Bebauung in diesem Stadtteil zu beobachten, sodass mit einer Durchführung eines Stadtteillabors eine breite Bevölkerungsschicht erreicht würde. Sowohl die stadtteilbezogenen vielfältigen Bildungsangebote aber auch die gute Infrastruktur sind gute Rahmenbedingungen für die Erforschung von Bildungsteilhabeprozessen. Der Magistrat freut sich, dass für die Umsetzung der Stadtteillabore mit Ginnheim ein Stadtteil ausgewählt werde konnte, welcher bereits im Vorfeld eine proaktive und explizite Unterstützung des zuständigen Ortsbeirats aufweist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6150

  • Hilferuf der Schulen
    ST
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122 Betreff: Hilferuf der Schulen Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 23.09.2024 (ST 1683). Ergänzend wird Folgendes mittgeteilt: Für die bedarfsdeckende Bereitstellung von Schul- und Betreuungsplätzen im Ortsbezirk 10 werden an sämtlichen Schulen regelmäßig Bedarfsanalysen durchgeführt und entsprechende Baumaßnahmen zur Anpassung der räumlichen Voraussetzungen initiiert. Im Zuge dessen haben die Berkersheimer Schule sowie die Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule bereits einen Neubau erhalten. An der Albert-Schweitzer-Schule wurde parallel zu einer Gesamtbetrachtung die Sanierung der Kellerräume sowie der Lehrküche beauftragt. An der Münzenbergerschule wurde eine Phase Null durchgeführt, auf dessen Grundlage die Planung zum Teilabriss/-neubau bereits vorangeschritten ist. Die Liesel-Oestreicher-Schule ist räumlich so gut aufgestellt, dass aktuell keine Maßnahmen geplant sind. An der Theobald-Ziegler-Schule wurden mehrere Brandschutzmaßnahmen umgesetzt und in der Mensa sollen weitere multifunktionale Ausstattungen stattfinden. Bei der Bedarfsermittlung und Planung von Erweiterungen bzw. Neubauten von Schulturnhallen werden neben dem regulären Schulbetrieb und dem Ganztagsangebot am Schulstandort ebenso die erweiterte Nutzung durch andere Schulen im Umkreis sowie den Vereinssport berücksichtigt. In Abstimmung mit der Schulgemeinde der jeweiligen Schulen und den Betreibenden der Sporthallen und -flächen werden die Nutzungszeiten für den Sportunterricht vereinbart. Für die Steffi-Jones-Schule gibt es innerhalb der Machbarkeitsstudie für die Erweiterung bereits die Option einer neuen Turnhalle, die als Möglichkeit in Betracht gezogen wird, da die Schule über keine eigene Turnhalle verfügt. Für die zusätzlichen Sportbedarfe der Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule ist geplant, den Bau einer größeren Turnhalle mittels einer Machbarkeitsstudie prüfen zu lassen. Anlage _Schreiben_Hauptamt (ca. 383 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5264 Antrag vom 27.01.2025, OF 991/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6493

  • Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten
    STOB 2
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 123 Betreff: Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6059

  • Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 124 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Zu 1.: Es ist zwar zutreffend, dass es sich bei diesen Wendehämmern (Wendeschleife) nicht um Kreisverkehre im Sinne des Verkehrszeichens 215 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kreisverkehr) handelt, allerdings liegt für die Innenseite ein gesetzliches Parkverbot nach § 12 Absatz 4 StVO vor, da nur auf Einbahnstraßen mit VZ 220 StVO auf der linken Fahrbahnseite gehalten, beziehungsweise geparkt werden darf. Zu 2.: Da bereits auf den Inseln das VZ 222 StVO aufgestellt wurde, um rechts an der jeweiligen Verkehrsinsel vorbeizufahren, wird eine Richtung vorgegeben. In Deutschland gilt allgemein das Rechtsfahrgebot. Der Wender muss deshalb komplett umfahren werden. Zu 3.: Die Städtische Verkehrspolizei führt ihre Kontrollen aufgrund Beschwerden durch. Zu 4.: Unter 2. wurde bereits aufgeführt, dass der Wender in eine Richtung umfahren werden muss. In der Antwort zu 1. wurde die Frage beantwortet, wo man regulär in Straßen nach §12 StVO parken darf. Da es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt, kann an den im Luftbild eingezeichneten Stellen das Parken nicht gestattet werden. Zu 5.: Es liegt auch hier das gesetzliche Parkverbot des § 12 Absatz 4 StVO vor. zu 6.: Der Beschluss des OLG Brandenburg (Beschluss vom 3. November 2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 -, juris) wird in Frankfurt am Main als ständige Praxis umgesetzt. Die Feststellung, dass Wendeschleifen keine scharfen Kurven im Sinne des. § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO sind, bezieht sich jedoch explizit auf das darin zulässige Parken am rechten Fahrbahnrand. Es stellt damit eine völlig andere Rechtslage zur vorliegenden dar; es wird hier am linken Fahrbahnrand geparkt. Am rechten Fahrbahnrand sind in den Wendehämmern VZ 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot) angebracht. Ohne diese Verkehrsregelung läge für den rechten Fahrbahnrand kein (gesetzliches) Halt-/Parkverbot vor. Bereits das vom Ortsbeirat beigefügte Luftbild zeigt die engen Verhältnisse, die gerade im Kurvenverlauf zu Behinderungen für Einsatzkräfte oder der FES führen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907

  • Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 125 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg Bei dem Azaleenweg handelt es sich um eine als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen VZ 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgeschilderte Sackgasse mit reinem Anliegerverkehr (sowie Ver- und Entsorgungsverkehr). Im Straßenverlauf wurden bereits im Abstand von jeweils 40 Metern rot gepflasterte Flächen in die Asphaltfahrbahn eingebaut, um eine erhöhte Aufmerksamkeit zu erreichen. Das VZ 325 StVO in Form einer Markierung auf die Fahrbahn aufzubringen, um beispielsweise auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit hinzuweisen, widerspricht dem Grundsatz des Überbeschilderungsverbots. Der Magistrat wird allerdings auf Höhe des Spielplatzes eine Markierung des VZ 136 StVO "Kinder" anbringen. Dadurch wird die Anwesenheit von Kindern beziehungsweise der örtlich vorhandene Spielplatz verdeutlicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5901

  • Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 126 Betreff: Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermeiden Staubildung insbesondere während der morgendlichen Verkehrsspitze ist aufgrund der zeitweisen Überlastung der Verkehrsanlagen in Kombination mit Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen (Einfahren in einen noch nicht geräumten Kreuzungsbereich) ein übliches Phänomen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln in der Regel nicht begegnet werden kann und zumeist auch nicht muss. Das Steuergerät an der Kreuzung Hügelstraße / Karl-von-Drais-Straße ist nicht mit Detektoren zur Erfassung des Kfz-Verkehrs ausgestattet. Daher kann die Steuerung nicht auf Schwankungen im Verkehrsaufkommen reagieren. Die geschalteten Festzeitprogramme sind so ausgelegt, dass die Verkehrsmengen, die zum Zeitpunkt der Planung der Programme auf Grund von Zähldaten vorhanden waren, abgewickelt werden können. Der Magistrat wird prüfen, ob das vorhandene Steuergerät nachträglich mit Detektoren ausgestattet und eine verkehrsabhängige Steuerung implementiert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5900

  • Kirchhofsweg in Bonames
    STOB 10
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 127 Betreff: Kirchhofsweg in Bonames Zu 1. und 2.: Hinsichtlich der Punkte 1. und 2. kann der Anregung nicht entsprochen werden, da vorsätzliches verbotenes Handeln nicht mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln verhindert werden kann. Hier wäre eine sofortige telefonische Information der zuständigen Behörden durch aufmerksame Beobachter:innen möglicherweise zielführender als eine Ortsbeiratsanregung. Eine räumliche Einengung des Wendehammers ist nicht möglich. Über das E-Mail-Postfach der Städtischen Verkehrspolizei wurden in Vergangenheit nicht zugelassene Fahrzeuge im Kirchhofsweg gemeldet. Diese können nicht nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) behandelt werden, hier liegen andere Vorschriften zu Grunde. Eine Beseitigung solcher Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum nimmt daher aus rechtlichen Gründen einige Zeit in Anspruch. Die Problematik solch abgestellter Fahrzeuge ist dem Magistrat bekannt und wird regelmäßig kontrolliert. Verstöße gegen die StVO werden im Rahmen der Streife der Städtischen Verkehrspolizei zur Anzeige gebracht. Zu 3.: Ölverschmutzungen der Regenwasserkanalisation im Kirchhofsweg sind dem Magistrat bislang weder bekannt, noch liegen entsprechende Hinweise vor. Insofern besteht derzeit keine Veranlassung, eine Kanalreinigung durchzuführen. Sollte sich der Bedarf einer Kanalreinigung ergeben, wird diese veranlasst werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5906

  • Parkdeck für die Pfortenstraße 55
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 128 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5965

  • Fahrradbügel Römischer Ring West anbringen
    STOB 12
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 129 Betreff: Fahrradbügel Römischer Ring West anbringen Der Magistrat entspricht der Anregung und bringt die Radbügel voraussichtlich im ersten Quartal 2025 an. Die nicht mehr benötigten Poller werden entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6009

  • Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
    STOB 1
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Grundsätzlich ist der Straßenablauf funktionstüchtig. Das Regenwasser fließt bei starken Niederschlägen kapazitätsbedingt langsamer ab. Der Magistrat entspricht der Anregung jedoch dahingehend, dass der Einlauf kurzfristig (bis Ende 2024) einer Funktionsprüfung unterzogen, gespült und gegebenenfalls in Stand gesetzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835

  • Stellungnahme zu OM 5984: Anregung - Information in Regionalräten über LSBITQ+ zur Gewaltprävention
    STOB 13
    17.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 131 Betreff: Stellungnahme zu OM 5984: Anregung - Information in Regionalräten über LSBITQ+ zur Gewaltprävention Die Brisanz des Themas zeigt sich bundesweit sowie auch vor Ort in Frankfurt. Laut dem im Dezember 2024 veröffentlichten Lagebericht zur kriminalitätsbezogenen Sicherheit von LSBTIQ* des Bundeskriminalamts und Bundesministeriums des Inneren wurden 2023 in den Unterthemenfeldern "sexuelle Orientierung" und "geschlechtsbezogene Diversität" bundesweit 1.785 Straftaten erfasst. Dies entspricht einem Anstieg von über 50 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Dunkelziffer ist dem Bericht zufolge mit Blick auf spezielle Dunkelfeldstudien sehr hoch. Das Polizeipräsidium Frankfurt erfasste im Jahr 2023 in Frankfurt insgesamt 42 Straftaten mit queerfeindlichem Leitmotiv, wovon ca. 50 % der Tatorte im Innenstadtbereich lagen, 50 % in anderen Stadtteilen. Für 2024 ist laut Polizeipräsidium ein weiterer Anstieg zu erwarten. Das gesamte Themenfeld "Schutz und Sicherheit" wurde und wird im Rahmen des LSBTIQ*-Koordinierungskreises intensiv bearbeitet. In diesem Rahmen ist auch die "Safer Spaces for Queer People"-Kampagne entstanden, unter Federführung der Stabsstelle Antidiskriminierung im Zusammenarbeit mit der Polizei und Vertreter:innen der queeren Communities. Der LSBTIQ*-Koordinierungskreis wurde im Herbst 2022 vom Magistrat und dem Frankfurter Polizeipräsidenten Stefan Müller ins Leben gerufen und hat den ehemaligen "Arbeitskreis Jour Fix Schwule & Lesben" des Frankfurter Präventionsrates ersetzt. Hintergrund waren die gewalttätigen Übergriffe und diskriminierenden Anfeindungen gegen Angehörige der queeren Community im sogenannten Regenbogenviertel. Ziele des LSBTIQ*-Koordinierungskreises sind: Schutz vor Gewalt und Diskriminierung, Sichtbarkeit der queeren Community und Empowerment, Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die "Safer Spaces for Queer People" Kampagne befindet sich derzeit noch in der Pilotphase im Regenbogenviertel und wird auch in andere Stadtteilen ausgeweitet. Ziel ist es, in Kooperation mit den "Safer Spaces"- Partnergeschäfte (u.a. Bars, Hotels, Clubs, Einzelhandelsgeschäfte), queeren Menschen im öffentlichen Raum einen wirksamen Schutz vor Gewalt und Bedrohungssituationen zu bieten. Gleichzeitig sollen Menschen dazu ermutigt werden, genau hinzusehen und aktiv zu handeln. Hierzu werden die Ortsbeiräte und die Regionalräte in Absprache mit dem Präventionsrat einbezogen. Zu Fragen von diversen Lebensformen im Bereich sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Diversität wird im kommenden Jahr das AmkA entsprechende Informationsveranstaltungen für die Regionalräte konzeptionieren und umsetzen. Das Amt wird dabei relevante Initiativen jeweils einbeziehen sowie deren Arbeit darstellen und bei expliziten Bedarfen anlassbezogen vermitteln. Die Informationsveranstaltungen seitens der Stabsstelle Antidiskriminierung im Dezernat II und die Koordinierungsstelle LSBTIQ im Amka können ab dem 1. Quartal 2025 umgesetzt werden. Da Queerfeindlichkeit in allen Stadtteilen auftaucht, gibt es keine Priorisierung in der Reihenfolge der Besuche bei den Regionalräten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5984

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