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Friedhof Höchst Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons und des Betriebshofs sowie deren Außenanlagen, Abriss und Neubau der Nebengebäude…

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Friedhof Höchst Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons und des Betriebshofs sowie deren Außenanlagen, Abriss und Neubau der Nebengebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Idee
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Zusammenfassung

Die Grunderneuerung der Trauerhalle sowie der Pavillons und des Betriebshofs auf dem Friedhof Höchst wird vorgeschlagen, um die historischen Gebäude zu erhalten und an moderne Standards anzupassen. Ziel ist es, die Nutzung der Trauerhalle zu optimieren und die Betriebsabläufe zu verbessern.

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorliegenden Planung zur Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons, des Betriebshofs und deren Außenanlagen sowie dem Abriss und dem Neubau der Nebengebäude auf dem Friedhof Höchst wird zugestimmt. a) Es dient zur Kenntnis, dass auf Basis einer vorliegenden, geprüften Kostenberechnung derzeit von Gesamtkosten für die Maßnahme von rund 21.281 T€ auszugehen ist. b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktbereich 22 - Umwelt (Investitionsprogramm 2024-2027) Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe und Bestattungen" Projektdefinition 5.006158 Trauerhalle Höchst | 25.112 T€ c) Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 21.281 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die erforderlichen Jahresraten für die Jahre 2026 und 2027 werden um jeweils 5.000 T€ aufgestockt. Die folgenden Jahresraten ab 2028 werden entsprechend reduziert. Dies ist bei der Aufstellung des Haushaltes 2026/2027 entsprechend zu berücksichtigen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten, soweit diese den städtischen Haushalt belasten, auf 694.430,00 € belaufen werden. Produktgruppe 22.10 Friedhöfe und Bestattungen Sachkosten | 56.000,00 € Kapitalkosten | 638.430,00 € Die Finanzierung der vorgenannten Sach- und Kapitalkosten ist, soweit es sich um gebührenrelevante Kosten handelt, aus dem Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen sicherzustellen. Die übrigen Sachkosten sind im zur Verfügung gestellten Dezernatsbudget zu berücksichtigen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht.
  3. Der Fällung eines zweistämmigen Bergahorns (Stammumfang addiert 126 cm) wird zugestimmt, um den Bau des Betriebshofs West mit Carports und Zufahrt zu gewährleisten. Als Ersatz werden auf der gleichen Fläche Richtung Westen fünf Laubbäume (Esskastanien, Elsbeeren und Speierling) gepflanzt.

Begründung

A. Zielsetzung

Bei der geplanten Maßnahme auf dem Friedhof Höchst handelt es sich um die Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons, des Betriebshofs und deren Außenanlagen sowie dem Abriss und dem Neubau der Nebengebäude.

Die Trauerhalle hat einen kreuzförmigen Grundriss, der öffentliche Zugang sowie die Aussegnungshalle befinden sich im westlichen Flügel. Eine Toranlage mit zwei flankierenden Portalbauten (Pavillon West und Ost) vervollständigt das Ensemble. Die Trauerhalle mit den beiden Pavillons ist als Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes klassifiziert.

Die Aussegnungshalle mit der Orgelempore bildet den Mittelpunkt der Trauerhalle. Darüber hinaus befinden sich im Westflügel Vorraum und Apsis, ein Raum für Pfarrer, ein Abschieds- bzw. Trauerraum, der Warteraum für Trauergäste, eine öffentliche Toilettenanlage und ein Abstell- und Lagerraum.

In Nord- und Südflügel der Trauerhalle sind Kühlzellen mit Bedienungs- und Besichtigungsgängen, sowie die Betriebsunterkünfte der Friedhofsmitarbeitenden untergebracht.

Der Ostflügel der Trauerhalle beherbergt einen Aufenthalts- und Umkleideraum für die Bediensteten sowie die Werkstatt des Betriebshofs.

Im Pavillon Ost befinden sich weitere Aufenthaltsräume, Küche, Umkleide- und Sanitärräume etc. Im Pavillon West ist die Verwaltung des Friedhofs untergebracht.

Sämtliche Gebäude weisen erhebliche Mängel an Dach, Fassade und in den Innenräumen auf, die zum Erhalt der Bausubstanz und dem Betrieb der Trauerhalle erneuert werden müssen.

Die vorhandenen Sozialbereiche können den erforderlichen Raum für die Mitarbeitenden nicht mehr gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien abbilden. Die Sanitär-, Umkleide- und Aufenthaltsräume liegen weit unter dem heutigen Standard. Die Haustechnik ist stark erneuerungsbedürftig.

Die Nebengebäude bieten nicht ausreichend Platz für Fahrzeuge, Geräte etc. und sind nicht mehr ausbau- und sanierungsfähig (Anordnung der Nebengebäude sowie schlechter baulicher Zustand). Auch die Räume der Verwaltung im Erdgeschoss des Pavillons West entsprechen nicht den heutigen Anforderungen eines service-orientierten Informationsbereiches für Bürger:innen.

Auf Basis des Friedhofskonzepts 2020 (zukünftige Weiterführung unter der Bezeichnung Friedhofskonzept 2030) sollen aus betriebswirtschaftlichen Gründen alle Betriebsstätten der Mitarbeitenden des Friedhofsbezirks West auf dem Friedhof Höchst zusammengefasst werden.

Das 2019 aufgestellte Raumprogramm wurde mit Magistratsbeschluss Nr. 168 vom 22.02.2019 beschlossen. 2016 wurden gutachterliche Untersuchungen der historischen Gebäude durchgeführt, wobei die Bausubstanz auf Bauschäden und Schadstoffbelastungen geprüft wurde. Auf dieser Grundlage und in Zusammenarbeit mit städtischem Denkmalamt und Landesdenkmalamt wurde die Planung zum Erhalt der historischen Gebäude erarbeitet.

Die Grunderneuerung der Trauerhalle mit den Pavillons, die Gestaltung der Außenanlagen sowie die Modernisierung der Betriebshöfe Ost und West, unter Berücksichtigung der historischen Strukturen und den heutigen Erfordernissen, sind Ziele der Planung.

B. Alternativen

Die Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich ihrer Infrastruktur ist vor dem Gedanken einer kulturellen und modernen Dienstleistungseinrichtung sowie der Denkmalpflege alternativlos.

Die Entscheidung über die Neuorganisation der Betriebsbereiche wurde intensiv geprüft. Im Rahmen des "Friedhofskonzeptes 2020 / 2030" wurde eine Organisationsuntersuchung der Frankfurter Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erarbeitet. Das Konzept gibt unter anderem Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Gebäuden (Trauerhallen, Totenhäusern, Betriebshöfen), die beachtet wurden.

C. Lösung

Die Grunderneuerung der Trauerhalle mit den Pavillons und des Betriebshofs sowie der Abriss und der Neubau der Nebengebäude sind wegen des räumlichen Zusammenhangs als eine Gesamtmaßnahme geplant und sollen in Bauabschnitten durchgeführt werden.

  1. Hochbau

Trauerhalle - Aussegnungshalle und zugehörige Funktionsräume

Im Innenraum der Aussegnungshalle ist die Sanierung der Wandflächen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz geplant. Die technische Ausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Beschallung) der Aussegnungshalle wird neu bemessen und erneuert.

Der Warteraum für Trauergäste, der Raum für Pfarrer:in, der Büroraum und der Abstell- und Lagerraum werden ebenfalls erneuert. Die vorhandene, barrierefreie, öffentliche Toilettenanlage wird vandalismussicher ausgebaut.

Die Kühlzellen verzeichnen aufgrund des Wandels in der Bestattungskultur und der Zunahme an Urnenbeisetzungen eine stark rückläufige Nutzung und werden daher von 12 auf 3 Stück reduziert.

Auch die Bedienungs- und Betriebsgänge werden verringert.

Die Unterkunft (Aufenthaltsraum, Küche, Sanitär-und Umkleideräume sowie Trocken- und Wäscheraum) für die Friedhofsmitarbeitenden wird neu strukturiert und ist im Süd-, Ostflügel und einem Teil des Nordflügels der Trauerhalle vorgesehen.

Die Räume im Untergeschoss dienen der Unterbringung der Gebäudetechnik. Die Decke über dem Kriechkeller, der sich im Bereich des Süd- und Nordflügels befindet, wird saniert.

Im Dachgeschoss wird ein Raum für das Lüftungsgerät, das die Aussegnungshalle versorgt, hergestellt. In den übrigen Bereichen des Dachgeschosses sind Dämmmaßnahmen (Decke über Erdgeschoss) vorgesehen.

Pavillon West / Wohnungen

Die Verwaltung wird zukünftig im Pavillon Ost untergebracht, der Pavillon West wird frei und steht zu Wohnzwecken zur Verfügung. Erdgeschoss und Dachgeschoss des Pavillons West können somit zu einer Wohneinheit umgebaut und vermietet werden. Die zunächst angedachte Aufteilung in zwei Wohnungen wurde aufgrund des hohen Aufwands zur Umsetzung der Brand- und Schallschutzanforderungen nicht weiterverfolgt.

Pavillon Ost/Verwaltung

Für die Verwaltungsmitarbeitenden sind Büroräume, ein Aufenthaltsraum mit Küchenzeile sowie WC und Abstellraum im Pavillon Ost geplant. Damit sind alle Mitarbeitenden in unmittelbarer Nähe zur Trauerhalle untergebracht. Dies verkürzt Laufwege und erleichtert die Zusammenarbeit. Störungen durch Mieter sind nicht mehr gegeben.

Für die Besucher:innen der Verwaltung ist ein barrierefreier Zugang zum Pavillon Ost vorgesehen.

Denkmalgeschützte Gebäude - Trauerhalle und Pavillons

Die Schiefereindeckung und insbesondere die Dachschalungen sind abgängig und müssen erneuert werden. Geplant ist, einzelne geschädigte Hölzer der Dachkonstruktionen auszutauschen.

Die Fassaden werden überarbeitet und neu angelegt. Der in weiten Bereichen der Trauerhalle noch vorhandene historische Putz bleibt soweit wie möglich erhalten.

Abriss und Neubau Nebengebäude / Betriebshof Ost

Das Raumprogramm für die Nebengebäude der Betriebsbereiche kann aufgrund seiner Größe nicht komplett im Betriebshof Ost realisiert werden. Es wird daher ein zweiter Betriebshof westlich der Trauerhalle neu organisiert.

Im Betriebshof Ost können nur niedrige Gebäude angeordnet werden. Die Planung nimmt hier besondere Rücksicht auf vorhandene Bäume und die Anforderungen des Denkmalschutzes. Die Gebäude sind auf die Achse der Trauerhalle bezogen und haben eine gleichbleibende Höhe.

Neubau Nebengebäude / Betriebshof West

Auf dem Friedhofsgelände westlich der Mauer, die den Vorplatz vor der Trauerhalle begrenzt, ist ein neuer, zweiter Betriebshof mit zwei Carports sowie einem Safecontainer geplant. Die Lage der beiden Carports orientiert sich an der Achse der Trauerhalle. Der niedrigere Baukörper befindet sich direkt an der Mauer, der höhere gegenüber, in optisch größerer Entfernung zur Trauerhalle. Der höhere Carport dient der Unterbringung von Maschinen mit größerer Höhe.

  1. Außenanlagen

Vorplatz / Umfeld der Trauerhalle / Rasenspiegel Nord und Süd

Zur Betonung des denkmalgeschützten Gebäudeensembles werden historische Strukturen aufgegriffen, wie die frühere Axialität und das historische Raster der Trauerhalle. Die wassergebundene Decke des Vorplatzes und die westliche Rampe werden erneuert.

Das historisch vorhandene Schmuckbeet wird wiederhergestellt. Das nicht barrierefreie Drehtor am Haupteingangsbereich wird entfernt, die Mauer geschlossen und das barrierefreie Drehtor wird in der Nähe des Betriebshofs Ost neu hergestellt.

In den seitlichen Bereichen der Trauerhalle befindet sich jeweils ein Rasenspiegel. Der nördliche Rasenspiegel bleibt in der heutigen, stark veränderten Form weitgehend erhalten. Ein Absenken auf das ursprüngliche vom Denkmalamt gewünschte Niveau unterhalb des Arkadengangs ist nicht möglich, da damit der barrierefreie Ausgang aus der Trauerhalle entfallen würde.

Vorfahrt und Pavillons Ost und West

Die gepflasterte Vorfahrt mit den Gehwegen bleibt unverändert. Im Gehwegbereich und in den angrenzenden Gärten der Pavillons erfolgen Leitungsverlegungen. Im Garten von Pavillon West werden ein Kugel-Trompetenbaum (Catalpa bignonioides ‚Nana', Stammumfang 51 cm) und ein Apfelstammbusch (Malus domestica, Stammumfang 20 cm) aufgrund der erforderlichen Leitungsverlegungen gefällt. Als Ersatz werden eine Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia) und ein Apfelstammbusch gepflanzt.

Betriebshof Ost

Die Betriebsflächen werden größtenteils asphaltiert. Im nördlichen Bereich ist ein Waschplatz mit einer Leichtflüssigkeitsabscheideanlage geplant. Eine Fassadenbegrünung ist an geeigneten Stellen vorgesehen.

Außerhalb des Betriebshofs Ost entsteht in Verlängerung des nach Norden führenden Hauptweges ein neuer Friedhofszugang mit einem barrierefreien Drehtor.

Die Zufahrt vom Sossenheimer Weg zu dem Betriebshof Ost wird bis zum Hauptweg neu asphaltiert und im Einfahrtsbereich geringfügig verbreitert.

Östlich des geplanten Nebengebäudes wird eine Scheinzypresse (Chamaecyparis lawsoniana, Stammumfang 60 cm) gerodet, da sie sehr dicht an der abzureißenden Mauer innerhalb des Baufeldes steht. Als Ersatz wird innerhalb des Betriebshofs Ost eine Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia) gepflanzt.

Betriebshof West

Die Zufahrt wird asphaltiert und im Einfahrtsbereich geringfügig verbreitert. Eine Fassadenbegrünung der Nebengebäude ist an geeigneten Stellen vorgesehen.

Der Bergahorn Nr. 1077, Stammumfang 175 Zentimeter, bleibt erhalten. Hier sind umfangreiche Baumschutzmaßnahmen vorgesehen.

Um den Bau des Betriebshofs West mit Carports und Zufahrt zu gewährleisten ist die Fällung eines zweistämmigen Bergahorns (Acer pseudoplatanus, Stammumfang addiert 126 cm), von zwei Obstbäumen (Prunus domestica, jeweiliger Stammumfang 75 cm) sowie einem Obstbaum (Prunus domestica, Stammumfang 55 cm) erforderlich. Als Ersatz werden auf der Fläche Richtung Westen fünf Laubbäume (Esskastanien, Elsbeeren und Speierling) und östlich der Zufahrt eine Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia) gepflanzt.

  1. Regenwasserkonzept

Der Eingangsbereich mit Trauerhalle und Nebengebäuden und der Betriebshof weisen funktionsbedingt einen sehr hohen Versiegelungsgrad (Dachflächen und befestigte Flächen) auf.

Das Entwässerungskonzept hat zum Ziel, das auf den Dächern und den befestigten Flächen anfallende Regenwasser einer Nutzung zuzuführen.

Zur Dimensionierung von Zisternen wurden die durchschnittlichen Niederschläge pro Monat von 2018 bis 2020 ausgewertet und somit das potenziell verfügbare Regenwasser, das auf den Dachflächen und den befestigten Flächen anfällt, ermittelt. Diesen Werten wurde der vom Grünflächenamt geschätzte Verbrauch, umgerechnet auf die einzelnen Monate, gegenübergestellt.

Insgesamt sind zwei Zisternenstandorte vorgesehen: Zisternenstandort 1 südlich des Betriebshofs Ost und Zisternenstandort 2 im Bereich des Betriebshofs West.

Es werden alle Dachflächen der Gebäude und ein Großteil der an die Gebäude angrenzenden befestigten Flächen in die jeweiligen Zisternen eingeleitet.

Zur Gewinnung einer entsprechenden Wasserqualität dienen Substratfilter, die in der Lage sind, Feststoffe, Schwermetalle, Öle und Kohlenwasserstoffe, Mikroplastik, Phosphate und andere Nährstoffe sowie Feinstaub vom Regenwasser zu trennen.

Um eine permanente Wasserentnahme zu gewährleisten, sorgt eine Nachspeisung mit Trinkwasser für einen konstanten Wasserpegel innerhalb der Zisterne. Das Wasser der regelmäßigen Hygienespülungen wird der Zisterne 1 zugeleitet.

Die Bemessung der Zisternen geht von einer möglichst vollständigen Speicherung des über die Wintermonate anfallenden Überschusswassers aus.

Das Zisternenwasser wird für die Toilettenspülungen, für die Stiefelwaschanlage, den Waschplatz sowie insbesondere zur Bewässerung der Grabstätten und Vegetationsflächen durch die Dienstleistenden und das Grünflächenamt genutzt. Die westliche Zisterne wird an das Netz der Wasserentnahmestellen auf dem Friedhof angeschlossen.

  1. Photovoltaik / Dachbegrünung

Alle Dächer der neuen Gebäude werden als extensive Gründächer ausgeführt. Gemäß der Abstimmung mit den Denkmalämtern ist eine Photovoltaikanlage nur im westlichen Betriebshof auf den beiden Gebäuden möglich. Dort wird sie in Kombination mit der Dachbegrünung vorgesehen. Die Photovoltaik dient dem Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Zur Steigerung des Eigenverbrauchs, insbesondere für das Laden zukünftig geplanter Elektro-Fahrzeuge/-Geräte/-Maschinen, sind Energiespeicher vorgesehen.

  1. Bauphysik, Technik

In den beheizten Bereichen der historischen Gebäude ist, soweit möglich, eine Innendämmung vorgesehen. Die in weiten Bereichen der Trauerhalle noch vorhandenen bauzeitlichen Fenster werden durch zusätzliche Fenster in der Ebene der Innendämmung ergänzt. Die Fenster der beiden Pavillons werden durch neue denkmalgerechte Fenster ersetzt.

Die oberste Geschossdecke bzw. das Dach sowie die Kellerdecke der historischen Gebäude werden gedämmt.

Die Wärmeversorgung erfolgt zukünftig über Fernwärme.

Die Betriebsräume in Nord-, Süd- und Ostflügel der Trauerhalle erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die Aussegnungshalle wird über ein Umluftgerät mit Frischluftzufuhr beheizt und belüftet.

  1. Sonstiges

Die Integrationsvereinbarung Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main wird berücksichtigt. Die Personalvertretung wurde aufgrund des § 81 (4) HPVG beteiligt.

Das Sozialgebäude ist entsprechend den Leitlinien der Stadt Frankfurt mit Passivhauskomponenten geplant. In den denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Innendämmung vorgesehen, angepasst an die jeweils erforderlichen Raumtemperaturen.

  1. Zusammenfassung

Durch die Grunderneuerung der Trauerhalle einschließlich der Pavillons, des Betriebshofs und deren Außenanlagen sowie dem Abriss und dem Neubau der Nebengebäude wird das Kulturdenkmal bewahrt und weiterentwickelt.

Das Ensemble der historischen Trauerhalle mit den Pavillons wird dessen Nutzung entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes erneuert. Statt eines Neubaus für die Sozialräume werden vorhandene Strukturen behutsam umstrukturiert und somit der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. Darüber hinaus werden Regenwassernutzung, Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung umgesetzt. Die im Projekt "Friedhofskonzept 2020 / 2030" erarbeitete Neuordnung der Betriebshöfe und die Auswirkungen auf die Organisationsstruktur wurden berücksichtigt.

Bei Maßnahmen auf Friedhöfen stellen historische und kulturelle Aspekte wesentliche Anforderungen an die bauliche Gestaltung. Diesen wird, neben deren Nutzung und der Verbesserung der Betriebsabläufe, mit dem Projekt Rechnung getragen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Produktbereich 22Umwelt
Produktgruppe 22.10Friedhöfe und Bestattungen
1. Investitionsbedarf:21.281 T€
Dargestellt im Investitionsprogramm 2024-2027
Projektdefinition 5.006158 Trauerhalle Höchst25.112 T€

Die Vorfinanzierung der Projektdefinition 5.006159 Trauerhalle Südfriedhof in Höhe von 3.706 T€ ist aufgrund von zeitlichen Verzögerungen nicht mehr erforderlich

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

JahrAnsatz IPGVerpflichtungMittelabfluss
Bis 20241.750.000,00 €962.000,00 €871.000,00 €
20252.200.000,00 € VE 2.200.000,00 €2.650.000,00 €561.000,00 €
Planung IPG 2026-2029
20269.500.000,00 €5.680.000,00 €2.451.000,00 €
20277.300.000,00 €6.941.000,00 €3.070.000,00 €
2028531.000,00 €1.737.000,00 €6.711.000,00 €
20293.311.000,00 €3.976.000,00 €
20303.220.000,00 €
2031 und später421.000,00 €
Gesamtsumme21.281.000,00 €21.281.000,00 €21.281.000,00 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

Keine -

4. Jahresfolgekosten:

a) Personelle Ausgaben

Keine-

b) Sachkosten

Durch die Grunderneuerung von Bausubstanz sowie die Erneuerung von Technik ist mit einer deutlichen Senkung der Betriebskosten zu rechnen. Diese kann aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten nicht konkret nachgewiesen werden.

Sachkosten56.000,00 €
c) Kapitalkosten
1. Kalkulatorische Verzinsung
2 % von 21.281.000,00 €/ 2212.810,00 €
2. Abschreibung
2 % (50 Jahre) von 21.281.000,00 €425.620,00 €
Kapitalkosten694.430,00 €

5. Jahreserträge:

Keine

6. Leistungen Dritter:

Die Fördermöglichkeiten des Landes Hessen für Kommunen werden im Lauf der weiteren Planung geprüft.

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

Keine

8. Sonstiges:

Keine

Anlage 1_Hoechst_Uebersichtsplan (ca. 251 KB) Anlage 2_Hoechst_Entwurfsplan (ca. 2,1 MB) Anlage 3_TH_Hoechst_Entwurfsplan_West_1 (ca. 545 KB) Anlage 4_Hoechst_Entwurfsplan_West_2 (ca. 2 MB) Anlage 5_Hoechst_Entwurfsplan_Ost (ca. 354 KB) Anlage 6_Hoechst_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 570 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Januar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 36 · 11.02.2025
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 11 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 33 · 13.02.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 33 · 18.02.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIGAfDStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 25.02.2025
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 27.02.2025
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung