Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Es ist zwar zutreffend, dass es sich bei diesen Wendehämmern (Wendeschleife) nicht um Kreisverkehre im Sinne des Verkehrszeichens 215 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kreisverkehr) handelt, allerdings liegt für die Innenseite ein gesetzliches Parkverbot nach § 12 Absatz 4 StVO vor, da nur auf Einbahnstraßen mit VZ 220 StVO auf der linken Fahrbahnseite gehalten, beziehungsweise geparkt werden darf. Zu 2.: Da bereits auf den Inseln das VZ 222 StVO aufgestellt wurde, um rechts an der jeweiligen Verkehrsinsel vorbeizufahren, wird eine Richtung vorgegeben. In Deutschland gilt allgemein das Rechtsfahrgebot. Der Wender muss deshalb komplett umfahren werden. Zu 3.: Die Städtische Verkehrspolizei führt ihre Kontrollen aufgrund Beschwerden durch. Zu 4.: Unter 2. wurde bereits aufgeführt, dass der Wender in eine Richtung umfahren werden muss. In der Antwort zu

  1. wurde die Frage beantwortet, wo man regulär in Straßen nach §12 StVO parken darf. Da es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt, kann an den im Luftbild eingezeichneten Stellen das Parken nicht gestattet werden. Zu 5.: Es liegt auch hier das gesetzliche Parkverbot des § 12 Absatz 4 StVO vor. zu 6.: Der Beschluss des OLG Brandenburg (Beschluss vom
  2. November 2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 -, juris) wird in Frankfurt am Main als ständige Praxis umgesetzt. Die Feststellung, dass Wendeschleifen keine scharfen Kurven im Sinne des. § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO sind, bezieht sich jedoch explizit auf das darin zulässige Parken am rechten Fahrbahnrand. Es stellt damit eine völlig andere Rechtslage zur vorliegenden dar; es wird hier am linken Fahrbahnrand geparkt. Am rechten Fahrbahnrand sind in den Wendehämmern VZ 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot) angebracht. Ohne diese Verkehrsregelung läge für den rechten Fahrbahnrand kein (gesetzliches) Halt-/Parkverbot vor. Bereits das vom Ortsbeirat beigefügte Luftbild zeigt die engen Verhältnisse, die gerade im Kurvenverlauf zu Behinderungen für Einsatzkräfte oder der FES führen können.