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Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Regelung des Parkens in den Wendehämmern in Frankfurt am Main. Es wird klargestellt, dass dort ein gesetzliches Parkverbot besteht und dass die Verkehrssituation durch die vorhandenen Verkehrszeichen geregelt ist. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Behinderungen für Einsatzkräfte zu vermeiden.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Es ist zwar zutreffend, dass es sich bei diesen Wendehämmern (Wendeschleife) nicht um Kreisverkehre im Sinne des Verkehrszeichens 215 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kreisverkehr) handelt, allerdings liegt für die Innenseite ein gesetzliches Parkverbot nach § 12 Absatz 4 StVO vor, da nur auf Einbahnstraßen mit VZ 220 StVO auf der linken Fahrbahnseite gehalten, beziehungsweise geparkt werden darf.

Zu 2.:

Da bereits auf den Inseln das VZ 222 StVO aufgestellt wurde, um rechts an der jeweiligen Verkehrsinsel vorbeizufahren, wird eine Richtung vorgegeben. In Deutschland gilt allgemein das Rechtsfahrgebot. Der Wender muss deshalb komplett umfahren werden.

Zu 3.:

Die Städtische Verkehrspolizei führt ihre Kontrollen aufgrund Beschwerden durch.

Zu 4.:

Unter 2. wurde bereits aufgeführt, dass der Wender in eine Richtung umfahren werden muss. In der Antwort zu 1. wurde die Frage beantwortet, wo man regulär in Straßen nach §12 StVO parken darf. Da es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt, kann an den im Luftbild eingezeichneten Stellen das Parken nicht gestattet werden.

Zu 5.:

Es liegt auch hier das gesetzliche Parkverbot des § 12 Absatz 4 StVO vor.

zu 6.:

Der Beschluss des OLG Brandenburg (Beschluss vom 3. November 2003 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 -, juris) wird in Frankfurt am Main als ständige Praxis umgesetzt. Die Feststellung, dass Wendeschleifen keine scharfen Kurven im Sinne des. § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO sind, bezieht sich jedoch explizit auf das darin zulässige Parken am rechten Fahrbahnrand.

Es stellt damit eine völlig andere Rechtslage zur vorliegenden dar; es wird hier am linken Fahrbahnrand geparkt. Am rechten Fahrbahnrand sind in den Wendehämmern VZ 286 StVO (eingeschränktes Haltverbot) angebracht. Ohne diese Verkehrsregelung läge für den rechten Fahrbahnrand kein (gesetzliches) Halt-/Parkverbot vor.

Bereits das vom Ortsbeirat beigefügte Luftbild zeigt die engen Verhältnisse, die gerade im Kurvenverlauf zu Behinderungen für Einsatzkräfte oder der FES führen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2024OFOF 879/10Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. September 2024OMOM 5907Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraßeDirektanregung
  3. 17. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 124Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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