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Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
6 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 wird fortgesetzt, um die erforderlichen Mittel für die Mehrkosten in Höhe von 9.258 T€ bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die geplanten Maßnahmen wie die Installation einer Photovoltaikanlage und die Dachbegrünung umzusetzen. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird erwartet, um die Sanierung erfolgreich abzuschließen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass

a) für die Gesamtsanierung der Liegenschaft "Alte Mainzer Gasse 4" per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 630 (M 74) Gesamtkosten von insgesamt 20.042 T€ bewilligt wurden.

b) Mehr- und Zusatzkosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel von 9.258 T€ erforderlich machen.

c) sich die Gesamtkosten auf 29.300 T€ belaufen werden.

  1. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 9.258 T€ werden bewilligt.
  2. Auf Anregung des Ortsbeirates 1 OA 33/2021 sollen Teile des Daches begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden. Dies war in den ursprünglichen Planungen nicht vorgesehen. Zudem musste die Heizungsanlage umfassend saniert werden.

Zur Deckung dieser Mehr- und Zusatzkosten werden 1.745 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" zur Verfügung gestellt.

  1. Die Deckung der verbleibenden Mehrkosten erfolgt in Höhe von 1.513 T€ aus nicht verbrauchten Ansätzen des Projekts 5.002184 "Bewegliches Vermögen Amt 11" und im Übrigen aus nicht verbrauchten Ansätzen beim Projekt 5.009267 "Sanierung des Dienstgebäudes Alte Mainzer Gasse 4".

Begründung

A. Zielsetzung

Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 630, sowie der beschlossenen Ortsbeiratsanregung OA 33 zur Installation einer Photovoltaikanlage und der Dachbegrünung der Liegenschaft erfolgten die Vergaben der Bauleistungen zur Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4.

Es entstehen Mehrkosten und Mehrmassen durch Baukostensteigerungen und unvorhersehbare Mehraufwände, die sich erst im Rahmen der Abbrucharbeiten bzw. der vorbereitenden Arbeiten für nachfolgende Gewerke gezeigt haben.

Die Mehrkostenvorlage beinhaltet die zurzeit vergebenen Hauptgewerke, bei denen die Vergaben zu einer erheblichen Kostenüberschreitung gegenüber der Bau- und Finanzierungsvorlage (BuF) geführt haben. Aktuell ist mit den bis jetzt beauftragten Leistungen das zu Verfügung stehende Budget ausgeschöpft.

Der wesentliche Grund für die Mehrkosten bei der Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 liegt in den allgemeinen Preissteigerungen aufgrund der Corona Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Seit der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage (BuF) im August 2020 bis zur Ausschreibung der wesentlichen Gewerke im August 2022 kam es bei der Sanierung von Bürogebäuden zu einer durchschnittlichen Preissteigerung von ca. 33,39 % (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt).

Hochbauliche Gewerke, Technische Gebäudeausstattung, Nebenkosten und Honorare:

Bei den hochbaulichen Leistungen kam es bei den Vergaben zu durchschnittlichen Mehrkosten von 37 %, die im Wesentlichen auf den allgemeinen Preissteigerungen beruhen und den Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes für diesen Zeitraum entsprechen.

Zu den Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher bzw. veränderter Leistungen gegenüber der BuF kam es, aus folgenden Gründen:

  • Zusätzliche Metallbauarbeiten zur Verstärkung der Dachkonstruktion für die neu zu errichtende Photovoltaikanlage.
  • Nachträgliche Änderungen im Brandschutzkonzept und dadurch erforderliche zusätzliche Brandschutztüren (T30).
  • Änderungen und neue Erkenntnisse bei den statischen Nachweisen, die nach der BuF bei den Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden mussten.
  • Bedingt durch die Schadstoffsanierung, die deutlich umfangreicher ausfiel als geplant, kam es zu Mehrmassen beim Decken- und Wandanstrich. In Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter mussten zusätzliche Deckenfelder im EG und UG mit einem Brandschutzputz ausgeführt werden.

Bei den Gewerken bzgl. der technischen Gebäudeausstattung kam es bei den Vergaben zu erheblichen Mehrkosten von 120%. Die Mehrkosten sind ebenfalls in den Preissteigerungen begründet. Bei den Vergaben für HKLS (Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär) kommt es aufgrund der hohen Auslastung der Firmen zu deutlich höheren Angeboten, als ursprünglich kalkuliert. Teilweise sind bei den Ausschreibungen zunächst keine Angebote eingegangen, so dass die Verfahren wiederholt werden mussten.

Durch zusätzliche Dämmarbeiten bei den Heizungsrohren kam es zu Mehrmassen. Die Dämmung sollte ursprünglich erhalten bleiben. Durch die umfangreiche Betonsanierung an den Decken und Pfeilern, kann dies jedoch nicht umgesetzt werden.

Die umfangreichen Planungsänderungen und zusätzlichen Leistungen führen zu einem höheren Honoraranspruch bei den planenden Architekten.

B. Alternativen

Bei den hochbaulichen Leistungen kam es bei den Vergaben zu durchschnittlichen Mehrkosten von 37 %, die im Wesentlichen auf den allgemeinen Preissteigerungen beruhen und den Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes für diesen Zeitraum entsprechen. Zu den Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer zusätzlicher bzw. veränderter Leistungen gegenüber der BuF kam es, aus folgenden Gründen: Zusätzliche Metallbauarbeiten zur Verstärkung der Dachkonstruktion für die neu zu errichtende Photovoltaikanlage. Nachträgliche Änderungen im Brandschutzkonzept und dadurch erforderliche zusätzliche Brandschutztüren (T30). Änderungen und neue Erkenntnisse bei den statischen Nachweisen, die nach der BuF bei den Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden mussten. Bedingt durch die Schadstoffsanierung, die deutlich umfangreicher ausfiel als geplant, kam es zu Mehrmassen beim Decken- und Wandanstrich. In Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter mussten zusätzliche Deckenfelder im EG und UG mit einem Brandschutzputz ausgeführt werden.

C. Lösung

Bei den Gewerken bzgl. der technischen Gebäudeausstattung kam es bei den Vergaben zu erheblichen Mehrkosten von 120%. Die Mehrkosten sind ebenfalls in den Preissteigerungen begründet. Bei den Vergaben für HKLS (Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär) kommt es aufgrund der hohen Auslastung der Firmen zu deutlich höheren Angeboten, als ursprünglich kalkuliert. Teilweise sind bei den Ausschreibungen zunächst keine Angebote eingegangen, so dass die Verfahren wiederholt werden mussten. Durch zusätzliche Dämmarbeiten bei den Heizungsrohren kam es zu Mehrmassen. Die Dämmung sollte ursprünglich erhalten bleiben. Durch die umfangreiche Betonsanierung an den Decken und Pfeilern, kann dies jedoch nicht umgesetzt werden. Die umfangreichen Planungsänderungen und zusätzlichen Leistungen führen zu einem höheren Honoraranspruch bei den planenden Architekten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf (Mehrkosten): 9.258 T€ (brutto)

Die Mittel sind zur Verfügung zu stellen bei:

Projektgruppe: 32.01

Projektdefinition: 5.009267

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

2025:7.211 T€
2026:2.047 T€

Anlage _Kostendeckblatt_ABI (nicht öffentlich - ca. 64 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2021MM 74Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 29. Juni 2021OAOA 33Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74Anregung
  3. 29. Juni 2021OFOF 108/1Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 17. Dezember 2021BB 436Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Magistratsbericht
  5. 9. Januar 2023BB 3Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Magistratsbericht
  6. 17. Januar 2025Sie sind hier
    MM 8Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Mehrkostenvorlage
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 32 · 10.02.2025
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionberichtes)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 33 · 18.02.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfD
Ablehnung:
BFF-BIGGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 33 · 24.02.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Bäppler-WolfBFF-BIG
Ablehnung:
Stadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 25.02.2025
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 27.02.2025
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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