Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4
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Zusammenfassung
Die Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 sieht umfangreiche Maßnahmen zur Denkmalpflege vor. Dazu gehört die Prüfung der Möglichkeiten für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Installation von Photovoltaikanlagen, wobei die Sichtbarkeit von der Straßenebene beachtet werden muss. Die geschätzten Mehrkosten für diese Maßnahmen betragen ca. 245 T€.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Das seit 2014 unter Denkmalschutz stehende Dienstgebäude des Personal- und Organisationsamtes wird im Rahmen einer Gesamtmaßnahme umfangreich saniert. Es sollte geprüft werden, ob im Rahmen der Gesamtsanierung der Liegenschaft die Begrünung von Dachbereichen und Fassadenbereichen sowie die Installation von Photovoltaikanlagen möglich sind. Die entsprechenden Mehrkosten sollten ermittelt werden. Die Liegenschaft unterliegt den Bestimmungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) und wurde als Kulturdenkmal gem. § 2 HDSchG eingestuft, wobei die Fassade des Gebäudes nach Vorgabe des Denkmalschutzes in seinem bauzeitlichen Erscheinungsbild erhalten bleiben soll. Aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Einstufung der Liegenschaft, der einfachen Bauweise und des stark sanierungsbedürftigen Zustandes des Gebäudes, waren für die Umsetzung der Maßnahmen umfangreiche Gutachten zu erstellen. Die Abstimmung mit dem Denkmalamt hat ergeben, dass an dem denkmalgeschützten Gebäude eine Dachbegrünung und die Montage einer Photovoltaikanlage möglich sind, wenn beides von der Straßenebene aus nicht sichtbar ist. Dies bedeutet, dass die Ansicht der Traufe erhalten bleiben und die Konstruktion für die Dachbegrünung entsprechend zurückgesetzt angeordnet werden muss. Die Photovoltaikanlage kommt aus Sicht des Denkmalamtes nur dann in Frage, wenn sie flach auf der Dachfläche montiert und damit ebenfalls von der Straßenebene aus nicht sichtbar ist. Maßnahmen für eine Fassadenbegrünung werden vom Denkmalamt jedoch ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes wurden die Projektbeteiligten beauftragt, die realisierbaren Maßnahmen zu prüfen. Aus statischer Sicht bestehen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Bauteil A (entlang der Alte Mainzer Gasse 4) keine Bedenken. Die Dachfläche über dem Bauteil A ermöglicht die Errichtung eines Gründaches mit einer Extensiven Bepflanzung, sowie die Montage einer Photovoltaikanlage. In diesem Bereich muss das Holzsparrendach in einem vertretbaren Umfang statisch ertüchtig werden. Das Dach über dem Bauteil B (schließt im Norden über einen Brückenbau an die Gebäude des Rathaus Römer und den Südbau an) besteht aus einer Stahlkonstruktion, die aus statischen Gründen nur die Montage einer Photovoltaikanlage ermöglicht. Um ergänzend eine Dachbegrünung einzurichten, wären größere statische Ertüchtigungen erforderlich, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen werden. Insgesamt wäre damit eine Fläche von ca. 130 m² für eine Dachbegrünung möglich. Für die Photovoltaikanlage könnte ebenso eine Fläche von ca. 130 m² eingerichtet werden. Mit der geplanten Fläche beträgt die Spitzenleistung der Anlage ca. 25 kWp (Kilowatt-Peak). Die Mehrkosten für die Maßnahme - Errichten einer Extensiven Dachbegrünung und Montage einer Photovoltaikanlage - werden auf brutto ca. 245 T€ geschätzt und sind bislang nicht Bestandteil der Kosten der Gesamtmaßnahme. Der Magistrat beabsichtigt, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Mai 2021MM 74Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 29. Juni 2021OFOF 108/1Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021OAOA 33Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74Anregung
- 17. Dezember 2021BB 436Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Magistratsbericht
- 9. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 84 WochenBB 3Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Magistratsbericht
- 17. Januar 2025MM 8Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Die Partei und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)