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Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4

Vorlagentyp: B
84 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 wird vorgeschlagen, um den denkmalgeschützten Status des Gebäudes zu wahren und gleichzeitig moderne Maßnahmen wie Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen zu prüfen. Ziel ist es, die bauliche Substanz zu erhalten und umweltfreundliche Technologien zu integrieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Das Dienstgebäude des Personal- und Organisationsamtes wurde in den Jahren 1954 - 1955 als Erweiterungsbau des Römers und Sozialbau für städtische Mitarbeitende errichtet und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Grundlage zur Einstufung als schutzwürdiges Gebäude ist, dass die Alte Mainzer Gasse 4 als Teil einer Gesamtanlage (Dom-/Römerbereich) die Neukonzeption des kriegszerstörten Areals und somit die typische Bauweise der fünfziger Jahre darstellt. Die Liegenschaft unterliegt den Bestimmungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) und wurde als Kulturdenkmal gem. § 2 HDSchG eingestuft, wobei die Fassade des Gebäudes nach Vorgabe des Denkmalschutzes in seinem bauzeitlichen Erscheinungsbild erhalten bleiben soll. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen der Gesamtsanierung der Liegenschaft die Begrünung von Dachbereichen und Fassadenbereichen sowie die Installation von Photovoltaikanlagen möglich sind. Die entsprechenden Mehrkosten sind zu ermitteln. Durch das Amt für Bau und Immobilien wurde das mit der Bauleitung beauftragte Architekturbüro sowie die unmittelbar mit einer möglichen Umsetzung betroffenen Fachbereiche beauftragt, die Maßnahmen zu prüfen und die dadurch entstehenden Kosten zu ermitteln. Auf Grund der denkmalschutzrechtlichen Einstufung der Liegenschaft, der einfachen Bauweise und des stark sanierungsbedürftigen Zustandes des Gebäudes, sind für die Umsetzung der Maßnahmen umfangreiche Gutachten zu erstellen. Eine erste Abstimmung mit dem Denkmalamt hat ergeben, dass an dem denkmalgeschützten Gebäude, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Dachbegrünung und die Montage einer Photovoltaikanlage möglich sind. Aus denkmalschutzrechtlicher Perspektive ist es denkbar, eine Dachbegrünung vorzunehmen, wenn sie von der Straßenebene aus nicht sichtbar ist. Dies bedeutet auch, dass die Ansicht der Traufe erhalten bleiben und die Konstruktion für die Dachbegrünung entsprechend zurückgesetzt angeordnet werden muss. Die Photovoltaikanlage kommt aus Sicht des Denkmalamtes nur dann in Frage, wenn sie flach auf der Dachfläche montiert und damit ebenfalls von der Straßenebene aus nicht sichtbar ist. Maßnahmen für eine Fassadenbegrünung werden vom Denkmalamt jedoch ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalamtes wurden die Projektbeteiligten beauftragt, die realisierbaren Maßnahmen zu prüfen. Aus statischer Sicht bestehen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Bauteil A (entlang der Alte Mainzer Gasse 4) keine Bedenken. Das Dach über dem Bauteil B (schließt im Norden über einen Brückenbau an die Gebäude des Rathaus Römer und den Südbau an) besteht aus einer Stahlkonstruktion, bei der eine statische Verstärkung und ergänzende brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich werden. Nach derzeitigem Stand erscheinen die Maßnahmen - Dachbegrünung und Montage von Photovoltaikanlagen - grundsätzlich realisierbar. Die abschließenden Abstimmungen mit den Projektbeteiligten und dem Denkmalamt müssen allerdings noch erfolgen und werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Kostenermittlung ist erst nach Abschluss der Planungsphase möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 28. Mai 2021MM 74Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 29. Juni 2021OFOF 108/1Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 29. Juni 2021OAOA 33Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 74Anregung
  4. 17. Dezember 2021Sie sind hier
    BB 436Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4
    Magistratsbericht
  5. 9. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 84 WochenBB 3Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4Magistratsbericht
  6. 17. Januar 2025MM 8Gesamtsanierung der Liegenschaft Alte Mainzer Gasse 4 hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 70
Beraten
Die Vorlage B 436 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 436 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 6 · 22.03.2022
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 436 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 6 · 28.03.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 436 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 10 · 19.09.2022
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 436 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 11 · 17.10.2022
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 436 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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