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- Für eine fußgängerfreundliche WiesenstraßeOMOB 1021.01.2025
Betreff: Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, a) dem Bäcker (Wiesenstraße 30) zwischen Heidestraße und Petterweilstraße Außengastronomie im Bereich der jetzigen Autoparkplätze zu ermöglichen; b) das Gehwegparken auf der anderen Straßenseite (südwestliche Seite) aufzuheben; c) zu prüfen, wo in der Wiesenstraße Begrünung, insbesondere Bäume, möglich ist. Begründung: Die Wiesenstraße wird sehr stark von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt, weil sie von der U-Bahn-Station der Zuweg zum Günthersburgpark ist und umgekehrt zum zentralen Platz Bornheim Mitte führt, wo zweimal in der Woche auch der Wochenmarkt stattfindet. Da für die große Zahl der Fußgängerinnen und Fußgänger die Bürgersteige zu wenig Platz bieten, gehen viele zumindest streckenweise auf der Straße. Dem könnte durch die Abschaffung des Gehwegparkens entgegengewirkt werden. Mit der Außengastronomie der Bäckerei (Wiesenstraße 30) würde die Straße ohne großen Aufwand deutlich aufgewertet. In diesem Bereich können die Parkplätze außerhalb der Außengastronomie erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 844 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/SaalburgstraßeOMOB 1021.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6334 entstanden aus Vorlage: OF 465/4 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße dahin gehend verändert werden kann, dass eine gleichzeitige Grünphase für Fußgänger:innen, Kraftfahrzeuge und Radfahrende vermieden wird. Begründung: Nicht nur der Unfall am 28.11.2024 hat wieder darauf hingewiesen, dass viele Verkehrsteilnehmer:innen, die diese Kreuzung benutzen, höchst verunsichert und offensichtlich auch oft gefährdet sind. Dies gilt insbesondere für Fußgänger:innen, die kein hohes Tempo aufweisen und dieselbe Grünphase zur Überquerung der Saalburgstraße nutzen wie die aus der Neebstraße abbiegenden Pkw und Busse. Es kommt immer wieder, nicht nur durch den Verstoß gegen die Verkehrsregeln, zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8OMOB 721.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6335 entstanden aus Vorlage: OF 466/4 vom 27.12.2024 Betreff: Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, in der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2 bis 8 das Schrägp arken mit Teilparken auf dem Gehweg zu genehmigen. Begründung: Seit Jahren wird im unteren Bereich der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2 bis 8, wie im weiteren Verlauf der Straße, auf dieser Seite schräg geparkt, sodass ein Teil des Fahrzeugs auf dem vermutlich vorgesehenen Parkstreifen (Kopfsteinpflaster) und ein Teil auf dem Bürgersteig steht (siehe Bilder). Seit Kurzem werden jedoch Strafzettel verteilt. Der Bürgersteig ist in dem Bereich so breit, dass zu Fuß gehende Personen (auch Rollstuhlfahrer und Personen mit breiten Kinderwagen) ungehindert aneinander vorbei können. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 949 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kleingarten-Café in der Rose-Schlösinger-AnlageOMOB 721.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6336 entstanden aus Vorlage: OF 467/4 vom 20.12.2024 Betreff: Kleingarten-Café in der Rose-Schlösinger-Anlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Bemühungen des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. um ein Kleingarten-Café mit angeschlossener öffentlich nutzbarer Toilette finanziell und organisatorisch unterstützen will. Begründung: Der Kleingärtnerverein Buchhang e. V. hat Interesse, ein Kleingarten-Café in der Rose-Schlösinger-Anlage zu errichten. Neben einem Café-Betrieb soll dies ein Wissensraum für den Anbau und die Verwertung von Kräutern, Gemüse und Obst werden. Kinder, Jugendliche und Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen besonders einbezogen werden. Mit einem solchen Angebot möchte sich der Kleingärtnerverein öffnen, Wissen weitergeben und ein Treffpunkt im Stadtteil sein - mit öffentlich zugänglicher Toilette, die seit Jahren an dieser Stelle fehlt. Die Café-Pläne des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. sind weit gediehen, Drittmittel wurden beziehungsweise werden generiert. Der Ortsbeirat befürwortet dieses Projekt ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 914 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel PetterweilstraßeOMOB 621.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6337 entstanden aus Vorlage: OF 468/4 vom 15.01.2025 Betreff: Fahrradbügel Petterweilstraße Vorgang: OM 3851/23 OBR 4; ST 1727/23 Der Magistrat wird gebeten, die mit Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1727, geplanten Umsetzungen, die für das vierte Quartal 2023 vorgesehen waren, jetzt zeitnah anzugehen und einen längs aufgestellten Fahrradbügel links auf dem Bürgersteig anstelle des ersten Parkplatzes in der Petterweilstraße vor der Kochschule anzubringen. Begründung: Parkende Fahrzeuge behindern rechts abbiegende Fahrzeuge aus der Wiesenstraße. Größere Fahrzeuge wie die Müllabfuhr müssen teils mehrfach rangieren, um in die Petterweilstraße einbiegen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2024, OF 463/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3851 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markierenOMOB 621.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6338 entstanden aus Vorlage: OF 470/7 vom 29.12.2024 Betreff: Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren Vorgang: OM 4552/23 OBR 7; ST 113/24; ST 1550/24; B 407/24 Mit der Vorlage OM 4552 hat der Ortsbeirat beschlossen, im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten eine Veränderung der Verkehrsführung und eine Verschiebung der Sperrfläche an den Fahrbahnrand umzusetzen. Damit sollen temporäre Nutzungen der Fläche durch die Bürgerschaft ermöglicht werden. Dem Bericht B 407 war zu entnehmen, dass diese Maßnahme bereits verfügt wurde und eine Umsetzung nach Abschluss der aktuellen Trassenbauarbeiten vor Ort umgesetzt werden soll. Nach mehreren Nachfragen beim Amt für Straßenbau und Erschließung wurde im Dezember mitgeteilt, dass eine Umsetzung der Maßnahme erst im Frühjahr 2025 erfolgen kann und damit ein Jahr nach dem ursprünglich angedachten Termin. Die Initiative, die die Sperrfläche begrünen möchte, hat nun darum gebeten, diese Maßnahme spätestens in der ersten Märzhälfte abzuschließen, um die Pflanzzeit optimal nutzen zu können, zumal das Einbringen von Pflanzkübeln nach Abschluss der Arbeiten ehrenamtlich organisiert werden muss. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten sicherzustellen, dass die bereits seit geraumer Zeit verfügte Maßnahme im o. g. Kreuzungsbereich spätestens zum 15. März 2025 abgeschlossen wird und die Initiative vier Wochen vorher über den Termin informiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4552 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1550 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 407 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 655 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfenOMOB 621.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6339 entstanden aus Vorlage: OF 474/7 vom 07.01.2025 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen Mit dem Fahrrad vom Hausener Weg kommend, befindet sich vor der Kreuzung zur Ludwig-Landmann-Straße eine unübersichtliche Stelle: Der Radverkehr ist hier auf Höhe des Taxistands auf dem Gehweg freigegeben, dies wissen aber - vermutlich auch wegen fehlender Bodenmarkierungen - nicht alle Fußgänger*innen. Das dort angebrachte Schild weist nur in Blickrichtung Ludwig-Landmann-Straße darauf hin. Für Radfahrende und Fußgänger*innen, die den geteilten Geh- und Radweg auf dem Hausener Weg nutzen, um entlang der Ludwig-Landmann-Straße Richtung Süden/Innenstadt ihren Weg fortzusetzen oder die Ludwig-Landmann-Straße zu queren, bedeutet die Verengung auf dieser Höhe ein zu vermeidendes Gefährdungspotenzial. Ursächlich dafür ist die Positionierung des Taxistands, die Verschwenkung der Fahrbahn und eine Laterne, die sich mittig auf dem Geh- und Radweg befindet. Dies führt dazu, dass zwischen den Stahlabweisern als Abgrenzung zur Straße wenig Platz ist. Rechts davon liegend ist nach Abschluss der vorher parallel verlaufenden Mauer auch eine rechteckige Grünfläche mit einem Baum und einem Strauch angelegt. Hinzu kommt, dass hier gerne auch E-Scooter abgestellt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall erforderlich, besonders wenn viele Menschen von oder zur U-Bahn unterwegs sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich die Situation anzuschauen und dem Ortsbeirat Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten, die zur Entschärfung und höherer Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Sofern die Umsetzung in Zusammenhang mit dem Radkonzept Nord steht, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann mit tiefergehenden Ergebnissen der Konzeption der zukünftigen Wegeführung zu rechnen ist. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 972 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichenOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1511/1 vom 15.01.2025 Betreff: Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen zu schaffen. Es ist zu prüfen, ob dazu die vorhandenen Fahrradbügel vergleichbar zu den Fahrradgaragen eine abschließbare Einhausung bekommen können. Begründung: Die Städtischen Bühnen Frankfurt haben mehr als 1.000 Mitarbeiter. Viele von ihnen kommen täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit. Da die Städtischen Bühnen in der Innenstadt liegen, ist dies zu begrüßen, denn dadurch kann der Autoverkehr reduziert werden. Leider kam es in der jüngeren Vergangenheit regelmäßig vor, dass Fahrräder, die am Gebäude an Fahrradbügeln angeschlossen wurden, geklaut wurden. Die Städtischen Bühnen selbst haben nur einen einzigen abschließbaren Fahrradraum, der 14 Fahrrädern Platz bietet. Dies ist natürlich nicht ausreichend. Alle anderen Räder müssen außerhalb des Gebäudes geparkt werden. Ausführliche Prüfungen des Personalrats und der Verwaltung haben ergeben, dass innerhalb des Gebäudes keine weiteren Flächen für einen sicheren Fahrradraum erschlossen werden können. Deshalb besteht der Wunsch und die Dringlichkeit, sichere Fahrradgaragen außerhalb des Gebäudes zu erschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 775 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei haltenOMOB 621.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1512/1 vom 21.01.2025 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 Meter und 1,60 Meter schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger frei zu halten. Hierzu sollen u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren und vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreicht, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwagen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099 Antrag vom 30.09.2025, OF 1748/1 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7570 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestaltenOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6342 entstanden aus Vorlage: OF 1477/1 vom 16.12.2024 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Radweg vor der Einfahrt zur Hermann-Herzog-Schule auf der gesamten Länge rot einfärben zu lassen. Die Grenzmarkierung des Radwegs mit kleinen Pflastersteinen ist weiß einzufärben. Begründung: Die Hermann-Herzog-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Die Schülerinnen und Schüler sind demnach teilweise oder ganz eingeschränkt, was die Sehkraft angeht. Der Radweg ist grau, genauso die Pflastersteine daneben und ebenso der Gehweg. Für Menschen mit einer Sehbehinderung ist der Radweg nicht erkennbar. Durch eine klare farbliche Markierung würde der Radweg besser wahrgenommen und die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie von Fahrradfahrern erhöht werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 779 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und SchulwegschildOMOB 621.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6343 entstanden aus Vorlage: OF 1478/1 vom 16.12.2024 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein vor der Einfahrt zur Hermann-Herzog- Schule auf der gesamten Länge komplett absenken zu lassen und dort ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Außerdem soll ein Schulwegschild (mit Verkehrszeichen 136) aufgestellt werden. Begründung: Der Bordstein der Einfahrt zur Hermann-Herzog-Schule ist zwar ein wenig abgesenkt, dennoch besteht dort eine scharfe Kante. Viele Schülerinnen und Schüler werden täglich mit zahlreichen Bussen zur Schule gebracht. Die Busse und andere Fahrzeuge, die aus westlicher Richtung kommen, müssen über diese harte Kante fahren. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 933 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessernOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1479/1 vom 16.12.2024 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessern Vorgang: OM 6520/20 OBR 1; ST 228/21 Bereits im Jahr 2020 hatte der Ortsbeirat angeregt, die Ampel des Fußgängerüberwegs am Johanna-Kirchner-AHZ mit einem stärkeren akustischen Signal auszurüsten. In der Stellungnahme vom 08.02.2021, ST 228, schrieb der Magistrat: "Die vorhandene Blindenakustik am Johanna-Kirchner-AHZ wird überprüft und die Lautstärke der akustischen Signalgeber nach Möglichkeit erhöht." Ob diese Überprüfung stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Das akustische Signal ist jedoch immer noch zu leise. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Ampel so umzurüsten, dass das akustische Signal laut und deutlich zu hören ist. Begründung: Für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Hermann-Herzog-Schule ist der Fußgängerüberweg am Johanna-Kirchner-AHZ eine wichtige Querungsmöglichkeit der Gutleutstraße. Das akustische Signal ist laut Aussagen einer blinden Lehrerin viel zu leise, sodass es für sie sehr schwer ist, zu erkennen, ob die Ampel tatsächlich Grün ist. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und muss dringend und umgehend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6520 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 776 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Jährliche Gedenkveranstaltung am „Waisen-Karussell“ - Erinnerung an Kindertransporte sichernOMOB 1521.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6345 entstanden aus Vorlage: OF 1481/1 vom 10.12.2024 Betreff: Jährliche Gedenkveranstaltung am "Waisen-Karussell" - Erinnerung an Kindertransporte sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. in welcher Form und in welchem Rahmen eine jährliche Gedenkveranstaltung am Mahnmal "Waisen-Karussell" durchgeführt werden kann, um an die Kindertransporte jüdischer Kinder während des Nationalsozialismus und die damaligen Umstände zu erinnern; 2. wie Anliegende sowie Institutionen im Umfeld des Mahnmals in die Organisation und Durchführung der Gedenkveranstaltung einbezogen werden können; 3. ob der Magistrat bereit ist, die jährliche Durchführung einer solchen Gedenkfeier zu übernehmen. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" erinnert an die dramatischen Kindertransporte während der NS-Zeit, durch die zwischen 1938 und 1939 etwa 20.000 jüdische Kinder vor der Verfolgung gerettet wurden. Als ein zentrales Symbol der Erinnerungskultur in Frankfurt bietet das Mahnmal einen geeigneten Ort, um die Bedeutung dieser historischen Ereignisse durch eine regelmäßige Gedenkveranstaltung lebendig zu halten. Eine solche Feier würde nicht nur der Opfer und Überlebenden würdig gedenken, sondern auch eine Plattform schaffen, um die Öffentlichkeit für Themen wie Flucht, Vertreibung und Menschlichkeit zu sensibilisieren. Durch die Einbindung von Anliegenden und Institutionen kann die Veranstaltung zu einem gemeinschaftlichen Ereignis werden, das die Bedeutung des Mahnmals in den Mittelpunkt rückt und zur Reflexion anregt. Frankfurt hat eine besondere Verantwortung, diese Erinnerung wach zu halten und das Bewusstsein für historische wie aktuelle Herausforderungen zu stärken. Eine jährliche Gedenkfeier wäre ein sichtbares Zeichen für diese Verpflichtung. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 643
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausbesserung und Pflege des Mahnmals „Waisen-Karussell“OMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6346 entstanden aus Vorlage: OF 1482/1 vom 10.12.2024 Betreff: Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit der Künstlerin Yael Bartana geeignete Maßnahmen zur Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" zu ergreifen, um einem abgenutzten Erscheinungsbild entgegenzuwirken; 2. die regelmäßige Wartung und Pflege des Mahnmals sicherzustellen, sodass es dauerhaft einen würdigen und gepflegten Eindruck vermittelt. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" in Frankfurt am Main erinnert an die sogenannten Kindertransporte während der NS-Zeit. Zwischen November 1938 und dem Kriegsbeginn im September 1939 wurden etwa 20.000 jüdische Kinder und Jugendliche aus Deutschland, Österreich, der Tschechoslowakei und Polen ins Ausland gebracht, um sie vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu retten. Der Frankfurter Hauptbahnhof war ein zentraler Ausgangspunkt dieser Rettungsaktionen. Das Denkmal befindet sich in Sichtweite des Hauptbahnhofs ungefähr in dem Bereich, in dem sich Eltern und Kinder voneinander verabschieden mussten. Eine Begleitung der Eltern ihrer Kinder bis in den Hauptbahnhof war verboten. Das Mahnmal wurde von der israelischen Künstlerin Yael Bartana gestaltet und am 2. September 2021 der Öffentlichkeit übergeben. Das Kunstwerk stellt ein Kinderkarussell im Stil der 1930er-Jahre dar, das funktionsfähig ist, jedoch beim Drehen Widerstand leistet. Dies symbolisiert die schwierige Entscheidung der Eltern, ihre Kinder in eine ungewisse Zukunft zu schicken. Auf den Seiten des Karussells sind die Abschiedsworte "Auf bald, mein Kind", "Auf Wiedersehen, Mutter" und "Auf Wiedersehen, Vater" eingraviert, die die Hoffnung auf ein Wiedersehen ausdrücken, das sich für viele Familien nicht erfüllte. Das "Waisen-Karussell" dient nicht nur als Erinnerung an die historischen Ereignisse, sondern erinnert auch an die Situation heutiger Flüchtlingskinder. Es lädt Passantinnen und Passanten dazu ein, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und über die Auswirkungen von Flucht und Vertreibung nachzudenken. Ein gepflegtes Erscheinungsbild des Mahnmals ist essenziell, um dessen Wirkung und Botschaft dauerhaft zu bewahren. Ein ungepflegter Zustand wird der Bedeutung des Mahnmals und dem Respekt vor den Opfern nicht gerecht. Der Magistrat soll deshalb dafür sorgen, dass das "Waisen-Karussell" als Symbol für Erinnerungskultur und Menschlichkeit angemessen gepflegt wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 544
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffenOMOB 1521.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6347 entstanden aus Vorlage: OF 1483/1 vom 10.12.2024 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat vorsorglich gebeten, 1. sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird; 2. g emeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 644 Aktenzeichen: 41
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der NiddastraßeOMOB 1521.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6348 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 10.12.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt und an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 53-6
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1486/1 vom 05.01.2025 Betreff: Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben. Begründung: Durch die vorbezeichnete Rechtsverordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 815 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeOMOB 1421.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6350 entstanden aus Vorlage: OF 1487/1 vom 10.12.2024 Betreff: Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die Allerheiligenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Allerheiligenstraße und der Gehwegbereiche entlang der Neubauten durch den Investor des "Main Yard" eine ausreichende Anzahl von Radbügeln aufstellen sowie eine E-Scooter- und eine Lade- und Lieferzone ans telle ehemaliger Parkplätze einrichten zu lassen, um den künftigen Bedarf für Kundschaft und Logistik zu decken und behinderndes Parken auch auf den Gehwegen wirksam zu verhindern. Begründung: Nach Fertigstellung der Neubauten und Nutzungsbeginn der Geschäfte und Gastronomie entlang der Allerheiligenstraße und Am Städelshof ist mit deutlich mehr Lieferverkehr zu rechnen. Zugleich werden zahlreiche Kundinnen und Kunden aus dem nahen Umfeld mit dem Fahrrad Geschäfte und Gastronomie aufsuchen. Der Magistrat soll die Gelegenheit nutzen, im Zuge der Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn Lade- und Lieferzonen sowie einen E-Scooter-Parkplatz einzurichten und Radbügel aufstellen zu lassen. Planungsvorschlag: OrT-Group, Main Yard Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 780 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radbügel und Platz für Sommergärten in der Breiten GasseOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6351 entstanden aus Vorlage: OF 1488/1 vom 10.12.2024 Betreff: Radbügel und Platz für Sommergärten in der Breiten Gasse Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Gehwege in der Breiten Gasse durch den Investor des "Main Yard" entlang der Neubauten eine ausreichende Anzahl von Radbügeln aufstellen zu lassen, um den künftigen Bedarf für die zu erwartende Kundschaft zu decken und behinderndes Parken von Pkw auf den Gehwegen wirksam zu verhindern. Außerdem soll vor gastronomischen Betrieben Platz für Sommergärten frei gehalten werden. Begründung: Nach Fertigstellung der Neubauten und Nutzungsbeginn der Geschäfte und Gastronomie entlang der Breiten Gasse und Am Städelshof ist mit deutlich mehr Kundschaft und Radverkehr aus dem nahen Umfeld zu rechnen. Der Magistrat soll die Gelegenheit nutzen, im Zuge der Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn eine ausreichende Anzahl von Radbügeln auf dem breiten Gehweg aufstellen zu lassen. Sommergärten beleben den öffentlichen Raum und werden von Gästen der Gastronomie geschätzt. Zugleich wird verhindert, dass Pkw auf den Gehwegen widerrechtlich parken. Die Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Pflanzung von Bäumen zu koordinieren. Planungsskizze: OrT-Group, Main Yard Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 409 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1478 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bäume in der Breiten GasseOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6352 entstanden aus Vorlage: OF 1489/1 vom 10.12.2024 Betreff: Bäume in der Breiten Gasse Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Gehwege in der Breiten Gasse durch den Investor des "Main Yard" entlang der Neubauten die maximal mögliche Anzahl von Bäumen im Gehwegbereich pflanzen zu lassen, um Schatten zu spenden und der Klimakrise entgegenzuwirken. Begründung: Im Zuge der Fertigstellung der Neubauten und Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn soll der Magistrat eine ausreichende Anzahl von Bäumen pflanzen, um der sommerlichen Hitze entgegenzuwirken und das Viertel aufzuwerten. Die Machbarkeit in Bezug auf Leitungstrassen wurde bereits nachgewiesen. Die Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Montage von Radbügeln und der Ausweisung von Sommergärten zu koordinieren. Planungsskizze: OrT-Group, Main Yard Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 935 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügenOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6353 entstanden aus Vorlage: OF 1490/1 vom 10.12.2024 Betreff: Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen Der Magistrat wird gebeten , sicherzustellen, dass der Ersatzneubau sich in Bezug auf Höhe, Kubatur und Fassadengestaltung behutsamer und bescheidener in die unmittelbare Nachbarschaft des historischen Römers einfügt. Gelungene Neubauten in der "Neuen Altstadt" sollten als Beispiel und Maßstab dienen. Begründung: Die Bethmannbank ist Eigentümerin des Grundstücks Bethmannstraße 7 bis 9 und möchte den gesamten Gebäudekomplex trotz teilweisem Denkmalschutz abbrechen und durch einen deutlich größeren Neubau an gleicher Stelle ersetzen. Die Bethmann Liegenschafts KG hat dazu einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Die bekannt gewordenen Ergebnisse lassen erahnen, wohin die Reise gehen soll: wuchtiger, brachialer, massiver und höher als zuvor. Bezeichnend ist, dass die Jury des Architektenwettbewerbs keinen ersten Platz vergeben wollte. Die Wettbewerbsergebnisse orientieren sich an den Vorgaben der Bank, passen sich jedoch nicht den historischen Römerfassaden in ihrer Gestaltung an. Auch die geplante und bereits per Bauvorbescheid genehmigte Höhe und Kubatur der Neubebauung geht offenbar über die historische Bausubstanz hinaus und tritt in Konkurrenz mit der historischen und denkmalgeschützten Römerbebauung. Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren versäumt, sich das Grundstück zur benötigten Erweiterung des Römerareals rechtzeitig zu sichern oder eine Gestaltungssatzung bzw. einen Ensembleschutz zu erlassen. Nun muss darauf geachtet werden, dass sich der Neubau behutsam und bescheiden in das Umfeld des Römers einpasst und diesen nicht dominiert. Bethmannbank Bestand, Ansicht Bethmannstraße/Braubachstraße (Foto privat) Wettbewerbsergebnis 2. Platz, BGF Architekten (Architekturforum Frankfurt) Wettbewerbsergebnis 3. Platz, Max Dudler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzenOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6354 entstanden aus Vorlage: OF 1492/1 vom 05.01.2025 Betreff: Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen Der Magistrat wird gebeten , die defekten Wandeinbaustrahler an den Abgängen zum Parkhaus Goetheplatz bzw. zur B-Ebene am Rathenauplatz instand setzen zu lassen. Begründung: Die Lampen sind seit längerer Zeit defekt. Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Um die Stolpergefahr zu entschärfen, sind die Lampen kurzfristig instand zu setzen und regelmäßig zu kontrollieren. Gerade von älteren Menschen sowie Eltern mit Kindern wird das Parkhaus bzw. der Abgang zur B-Ebene häufig genutzt. Zudem dienen die Ausgänge als Fluchtwege und müssen daher stets gut beleuchtet sein. Am Abgang zum Parkhaus Dom/Römer am Römerberg gab es ein ähnliches Problem, das inzwischen behoben wurde. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1204 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbindenOMOB 1421.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6355 entstanden aus Vorlage: OF 1493/1 vom 05.01.2025 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Befahren a) der Straße Neue Kräme über Liebfrauenberg, zwischen der Berliner Straße (beidseits) und über die Braubachstraße, b) des Römerbergs über die Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) der Freß gass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse, g) Fahrgasse/Zeil, h) Große Friedberger Straße/Zeil, i) Konrad-Adenauer-Straße/Zeil mit dem Pkw mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o. g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem Pkw befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerweg Saalgasse ausbessernOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6356 entstanden aus Vorlage: OF 1497/1 vom 16.12.2024 Betreff: Fußgängerweg Saalgasse ausbessern Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vor der Saalgasse 12 ausbessern zu lassen, da sich der Gehweg dort absenkt und sich Pflastersteine lösen. Begründung: Der schmale Gehweg vor der Saalgasse 12 hat sich abgesenkt, dadurch haben sich Pflasterseine gelöst und sind eine Stolpergefahr für Passanten und Anwohner. Dies sollte schnell behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 534 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnenOMOB 421.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1498/1 vom 10.12.2024 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Vorgang: OM 3589/23 OBR 1; ST 1319/23 Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat, für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlangführt und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrradpiktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 781 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzenOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“OMOB 421.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6359 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 05.01.2025 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" in der Idsteiner Straße einzurichten. Begründung: Da es an dieser Stelle vermehrt zu Unfällen gekommen ist, wird ein Zebrastreifen benötigt, um das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbindenOMOB 421.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrbahnmarkierungen Europa-Allee stadtauswärts erneuernOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6361 entstanden aus Vorlage: OF 1504/1 vom 05.01.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierungen Europa-Allee stadtauswärts erneuern Der Magistrat wird gebeten , die Fahrbahnmarkierungen in der Europa-Allee stadtauswärts an der Lichtsignalanlage vor der Einmündung Pariser Straße/Ecke FAZ-Tower zu erneuern. Begründung: Aufgrund von Baustelleneinrichtungen und temporären Fahrbahnmarkierungen ist die ursprüngliche Markierung inzwischen verblasst und nicht mehr gut sichtbar. Da die Baustellen auf diesem Abschnitt fertiggestellt sind, kann die Markierung erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 531 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sonnensegel für den Kinderspielplatz am Lotte-Specht-ParkOMOB 421.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6362 entstanden aus Vorlage: OF 1505/1 vom 05.01.2025 Betreff: Sonnensegel für den Kinderspielplatz am Lotte-Specht-Park Der Magistrat wird gebeten, ein Sonnensegel für den Kinderspielplatz am Lotte-Specht-Park nachrüsten zu lassen. Die genaue Verortung soll mit der Kinderbeauftragten für das Europaviertel (Stefanie Fries) abgestimmt werden. Begründung: Da die vorhandenen Bäume nicht richtig wachsen, können sie keinen ausreichenden Schatten spenden. Der vorhandene Starkwindsonnenschirm ist zu klein und deckt nur einen geringen Bereich ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 543 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Krähensichere Abfalleimer für den Tel-Aviv-PlatzOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6363 entstanden aus Vorlage: OF 1507/1 vom 05.01.2025 Betreff: Krähensichere Abfalleimer für den Tel-Aviv-Platz Der Magistrat wird gebeten, krähensichere und feuerfeste Abfalleimer am Tel-Aviv- Platz aufstellen zu lassen und die vorhandenen Abfalleimer entsprechend nachzurüsten oder zu ersetzen. Begründung: Zuerst gab es blaue Abfalleimer aus Kunststoff und Haube mit seitlichem Einwurf. Da diese zu klein waren, wurden sie durch Eimer mit größerem Volumen ersetzt. Diese wurden jedoch häufig von den Masten gerissen und zu Silvester angezündet. Inzwischen stehen dort schwere Metalleimer, allerdings ohne Haube. Daher bedienen sich Krähen regelmäßig daran und werfen den Müll auf der Suche nach Essensresten wieder heraus. Der Wind verteilt den Müll anschließend über den gesamten Platz, teilweise bis in die Hauseingangsbereiche der umliegenden Wohnhäuser. Während der Müll über den Platz wandert, laufen Flüssigkeiten aus und verschmieren Bodenplatten. Der auf dem Boden liegende Müll lockt schließlich Ratten an. Anwohner beschweren sich laufend über diese unhygienischen Zustände. In Offenbach wurden bereits krähensichere Abfalleimer angeschafft, welche sich bewährt haben. Quelle: Privat Quelle: Privat Krähensichere Abfalleimer in Offenbach; Quelle: Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co. KG / Stadt Offenbach Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 667 Antrag vom 16.04.2026, OF 9/1 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 10 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellenOMOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6364 entstanden aus Vorlage: OF 1508/1 vom 10.12.2024 Betreff: Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Errichtung eines Hauses für Sinti und Roma in Frankfurt am Main zu ermöglichen, das als Schutz- und Begegnungsraum dient und auch die Bedürfnisse der Sinti- und Roma-Familien berücksichtigt; 2. im Rahmen der Planung sicherzustellen, dass in diesem Haus a) Familien zusammenbleiben können, um die soziale und kulturelle Integrität der Gemeinschaft zu wahren; b) Räume für Begegnung, Unterstützung und kulturelle Aktivitäten geschaffen werden; c) Beratungsangebote und soziale Hilfen zugänglich sind, die auf die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse der Sinti und Roma eingehen; 3. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um obdachlose Sinti- und Roma-Familien vorübergehend in städtischen Einrichtungen unterzubringen, ohne diese nach Geschlechtern zu trennen, sodass die Familien zusammenbleiben und sich geschützt und sicher fühlen können. Begründung: Sinti und Roma sind eine bedeutende Minderheit, deren Geschichte und Kultur ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist. Leider erleben viele Sinti und Roma bis heute Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Besonders akut ist derzeit die Situation obdachloser Familien, die gezwungen sind, auf der Straße zu schlafen, weil sie sich in den städtischen Unterkünften durch die Trennung nach Geschlechtern nicht ausreichend geschützt fühlen. Ein Haus für Sinti und Roma wäre nicht nur eine sichere Unterkunft für diese Familien, sondern würde zugleich als Zentrum für Begegnung, Bildung und kulturelle Identität dienen. Ein Ort, an dem Traditionen gepflegt und Unterstützung geleistet werden kann, während gleichzeitig der Austausch mit der Stadtgesellschaft gefördert wird. Ein solches Zentrum käme nicht nur den Sinti und Roma zugute, sondern würde auch die Vielfalt und Offenheit Frankfurts unterstreichen. Der Magistrat würde mit diesem Projekt ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für ein respektvolles Miteinander setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 716
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fluglärmminderung für Bergen-EnkheimOMOB 221.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1000 Antrag vom 04.08.2025, OF 764/11 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7243 Aktenzeichen: 79-3
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“VOB 1321.01.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1098 entstanden aus Vorlage: OF 188/13 vom 05.01.2025 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle "Taunusblick" in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine Befestigung des Randstreifens mit Schotter zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zu überqueren, um den Aussiedlerhof bzw. die Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu erreichen (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Angesichts der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, stellt die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich eine erhebliche Lebensgefahr dar. Eine einfache Befestigung des Banketts könnte diese Gefahr vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 980 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
VOB 13AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bäume in der Ferdinand-Happ-StraßeVOB 521.01.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1099 entstanden aus Vorlage: OF 457/4 vom 06.01.2025 Betreff: Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob in der Ferdinand-Happ-Straße im Bereich zwischen Hanauer Landstraße und Launhardtstraße geplant ist, Laubbäume anzupflanzen. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet der Ortsbeirat um die Angabe der Grundstücksgrenzen und wenn möglich um einen Plan. Begründung: Bei einer Begehung mit Anwohnenden wurde grundsätzlich nach der Verschattung mit dem Blick auf den Klimawandel gefragt. Bei den Gesprächen mit den Anwohnenden stellte sich heraus, dass die Grundstücksgrenzen nicht eindeutig gegenüber den Anwohnenden kommuniziert sind. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die bei der Erstellung des Textes mitgearbeitet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1095 Antrag vom 17.11.2025, OF 575/4 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7831 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten?VOB 521.01.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1100 entstanden aus Vorlage: OF 458/4 vom 06.01.2025 Betreff: Wim-Duisenberg-Platz wie weiter gestalten? Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie die Anwohnenden den Wim-Duisenberg-Platz mit weiter gestalten können. Wer ist die anzusprechende Person oder Institution? Welche Funktion hat das Loch im Platz? Sollte der eingefasste Bereich ein Brunnen werden? Begründung: Der Wim-Duisenberg-Platz ist ein privater Platz, der öffentlich genutzt werden kann. Die Anwohnenden würden den Platz aber gerne mit weiter gestalten und entwickeln und es gibt keinen Hinweis an dem Platz, wer den Platz besitzt. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die bei der Erstellung des Textes mitgearbeitet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 674
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sportstätten für den wachsenden Stadtteil sichern und neue Sportstätten schaffenVOB 521.01.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1101 entstanden aus Vorlage: OF 449/7 vom 11.11.2024 Betreff: Sportstätten für den wachsenden Stadtteil sichern und neue Sportstätten schaffen Vorgang: OM 1384/22 OBR 7; ST 2337/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie gesichert ist das Fußballgelände des 1. FC Rödelheim e. V. angesichts der Pläne des Bundesverkehrsministers und der hessischen Landesregierung, die BAB 5 zehnspurig auszubauen, wie es in der Machbarkeitsstudie der Automobil-GmbH veröffentlicht worden ist. Was geschieht im Falle einer Realisierung der Pläne mit dem Fußballverein und dessen Vereins- und Sportgelände, die eine lange Geschichte und Verbundenheit mit dem Stadtteil Rödelheim haben? 2. Welche Konzepte hat die Stadt für neue Sport- und Freizeitflächen zum Skaten oder Biken entwickelt oder gedenkt sie zu entwickeln und welche Flächen können im Ortsbezirk dafür ausgewiesen werden? Begründung: In der Vorlage B 372 wird zu Recht darauf hingewiesen, dass "sichere und zeitgemäße Bewegungsräume und -angebote in den Quartieren" notwendig sind und so gestaltet werden müssen, dass "die gesamte Bevölkerung Zugang dazu hat". Weiter heißt es: "Grundlage von Sport und Bewegung sind in erster Linie infrastrukturelle Einrichtungen und Flächen." Angesichts der wachsenden Stadt und des Stadtteils steigen auch die Bedarfe, sodass ein Verbleib der vorhandenen Sportstätten unbedingt erforderlich ist, ebenso die Schaffung von weiteren Angeboten für ältere Kinder und Jugendliche, die neben den Fußball-Plätzen Alternativen brauchen. Die Stellungnahme ST 2337/22 hat den Mangel im Stadtteil anerkannt, Pläne zu neuen Angeboten sind dem Ortsbeirat bisher nicht bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1384 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 598 Aktenzeichen: 52-0
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen aufVOB 121.01.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1102 entstanden aus Vorlage: OF 1480/1 vom 10.12.2024 Betreff: Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen auf Der Presse ist zu entnehmen, dass in den Räumen der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz 33 ein Europäisches Fahrradmuseum ab frühestens 2028 einziehen soll. Derzeit wird das Gebäude als Auslagerungsstätte für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße vorbereitet, das Ende 2025 einziehen soll. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Zeitplan zur Fertigstellung der Flächen in der Villa Kleyer für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße bis Ende 2025 noch realistisch? 2. Ist der Zeitplan zur Fertigstellung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße bis Ende 2027 noch realistisch? 3. Ist geplant, die Villa Kleyer erst nach Umbau des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße und Auszug aus der Villa Kleyer weiter zu vermieten? 4. Falls nein, können freie Teilflächen der Villa Kleyer vor 2028 bereits im Einklang mit der Kitanutzung weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel dem Europäischen Fahrradmuseum? 5. Gibt es derzeit weitere Mietinteressenten für die Villa Kleyer, insbesondere aus dem Bahnhofsviertel? Foto: Villa Kleyer, Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 35 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Anzahl Hotelschiffe am MainkaiVOB 621.01.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1103 entstanden aus Vorlage: OF 1491/1 vom 10.12.2024 Betreff: Anzahl Hotelschiffe am Mainkai Der Ortsbeirat 1 wünscht sich zügig die Versorgung der Hotelschiffe mit Landstrom. Zur Beurteilung des Bedarfs an Liegeplätzen und der Notwendigkeit von Liegeplätzen im Ortsbezirk 1 wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Zur Belegung der bestehenden Liegeplätze für Hotelschiffe am nördlichen Mainufer in den Jahren 2022 bis 2024: Wieviele Tage im Jahr legen jeweils kein Schiff, ein Schiff, zwei Schiffe, drei Schiffe, vier Schiffe oder fünf Schiffe am Mainkai an? 2. Bestehen Saisonalitäten, beispielsweise im Winter zur Adventszeit oder zu Messezeiten? 3. Wurden im Jahr 2024 Hotelschiffe zur Beherbergung von Messegästen eingesetzt und liegen bereits weitere Anmeldungen vor? 4. Besteht über die bestehenden Liegeplätze hinaus ein weiterer Bedarf an Liegeplätzen? 5. Mussten Hotelschiffe bereits vorübergehend im Osthafen anlegen? Wenn ja, wie oft? 6. Welche direkten jährlichen Einnahmen erzielt die HFM durch die Hotelschiffe? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1458 Antrag vom 10.11.2025, OF 1781/1 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7769 Beratung im Ortsbeirat: 1
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichtenVOB 621.01.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1104 entstanden aus Vorlage: OF 1495/1 vom 05.01.2025 Betreff: Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichten Vorgang: OM 382/21 OBR 1; ST 1892/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu beantworten, wann mit dem Radweg in der Seilerstraße zu rechnen ist und ob für das örtliche Alten- und Pflegeheim in der Seilerstraße 20 ein Anfahrt-/Ladebereich eingerichtet werden kann. Dies ist mit dem Geschäftsführer abzustimmen. Begründung: Die letzte Stellungnahme des Magistrats ist von 2021 und bis heute gibt es noch immer keinen Radweg. Vor dem Alten- und Pflegeheim müssen regelmäßig Rettungswagen, Krankentransportfahrzeuge und Fahrdienste für Rollstuhlfahrer halten, um Bewohnerinnen und Bewohner abzuholen, in ein Krankenhaus zu fahren und auch wieder zurückzubringen. Um nicht über die mehrspurige Straße laufen zu müssen, halten die Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn. Ebenso müssen Ausflüge der Bewohner mit Bussen regelmäßig durch Kräfte des 1. Polizeireviers abgesichert werden, um ein gefahrloses Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 382 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Der Magistrat sollte Stellungnahmen des Magistrats selbst befolgenOFOB 220.01.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1067/2 Betreff: Der Magistrat sollte Stellungnahmen des Magistrats selbst befolgen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht B 448 zurückzuziehen und durch einen korrigierten Bericht entsprechend der Magistrats-Stellungnahme ST 1558 vom 24.07.2023 zu ersetzen. Begründung: Mit Datum vom 12.06.2023 forderte der Ortsbeirat 2 mit der OM 4072 den Magistrat auf, seinen damaligen Bericht B 177 (den Vorläufer des heutigen B 448) zu korrigieren, weil die dort verwendete Abkürzung AED nicht allgemein bekannt ist. Der Magistrat antwortete darauf in seiner Stellungnahme ST 1558: "Dem Magistrat ist bewusst, dass solche fachspezifischen Abkürzungen nicht im Allgemeinen bekannt sind und wird darauf achten, solche Irritationen zu vermeiden." Weiß der Magistrat, was der Magistrat zusagt ? Zudem wurde seinerzeit der Bericht B 177 nicht in korrigierter Version neu erstellt, wie die OM 4072 gefordert hatte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 448 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1067/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. GRÜNE, 3 CDU, 2 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in NiederradOFOB 520.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1314/5 Betreff: Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad aus der M 90 vom 24.06.2022 festgehalten wird. Maßgeblich sollen die offene Gestaltung hin zur katholischen Kirche, die Versetzung des Wochenmarkts auf den Platz, die Boule-Bahn sowie die Planungen zum Spielplatz weiterhin umgesetzt werden. Die dem Ortsbeirat 5 vorgestellte neue Planung spiegelt nicht die Wünsche der Bürgerschaft wider. Begründung: Im Juni 2022 wurden in der M 90 die Pläne zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes vorgelegt. Darin umgesetzt sind weitreichende Ideen aus der Niederräder Bevölkerung, die auch weiterhin Bestand haben. Anfang Dezember 2024 wurden dem Gremium des Ortsbeirats 5 neue Pläne vorgestellt, die wesentliche Punkte wie den Wochenmarkt oder eine Boule-Bahn enthalten. Für die Niederräder Bürgerschaft ist nicht verständlich, weshalb die ursprüngliche, am Bürgerwille orientierte Planung, aufgegeben werden soll. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 61 Die GRÜNEN-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1314 bis zur nächsten turnusmäßigen zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6460 2025 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1314/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Zurückstellung); SPD (= Enthaltung) zu 2.: CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grundreinigung für EinkaufsstraßenOFOB 520.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1315/5 Betreff: Grundreinigung für Einkaufsstraßen Der Magistrat wird gebeten die Grundreinigung nicht nur auf die Einkaufsstraßen zu beschränken, sondern auch in anderen Straßen, die ebenso vermüllt sind, eine Grundreinigung vorzunehmen. Begründung: Einkaufsstraßen sind für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gäste natürlich ein Anziehungspunkt. Vermüllung beeinträchtigt das Einkaufserlebnis wie in der NR 1051 beschrieben. Allerdings darf sich die Reinigung nicht nur auf diese "Aushängeschilder" beschränken. Ebenso wie dort ist es genau so wichtig andere Straßen, die vielleicht nicht so stark von Gästen dieser Stadt frequentiert werden, zu reinigen, um eine bessere Wohn- und Aufenthaltsqualität zu erreichen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1051 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6593 2025 1. Der Vorlage NR 1051 wird unter Hinweis auf die OM 6593 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1315/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatzOFOB 620.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wildblumenwiesen auf Frankfurter FriedhöfenOFOB 620.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1333/5 Betreff: Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen Vorgang: B 414/24 Der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass auf Frankfurter Friedhöfen, insbesondere jene im Ortsbezirk 5, die zunehmend freiwerdenden Flächen, die nicht mehr für Bestattungen benötigt werden und damit als Wildblumenwiesen ausgewiesen sind, mit besserem, vielfältigerem und über mehrere Monate blühendem Saatgut zu bepflanzen. Begründung: Auf Friedhöfen ist die Akzeptanz der Wildblumenwiesen gering. Wie schon in der B 414 beschrieben, wünschen die Besucherinnen und Besucher ein gepflegtes Erscheinungsbild. Wildblumenwiesen wie man sie bisher kennt, ähneln eher einem ungepflegtem Gestrüpp als das was ihr Name verspricht. Daher sollte das Saatgut so ausgelegt sein, dass auch sichtbar mehr Wildblumen, die über mehrere Monate blühen, das Gestrüpp dominieren. Dies würde auch den auf Friedhöfen ansässigen Bienen zugutekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 414 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6605 2025 Die Vorlage OF 1333/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in BürgerhäusernOFOB 520.01.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1334/5 Betreff: Sicherstellung der Gewährung von Zuschüssen an Vereine bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, nach welchen Kriterien er die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen gem. der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen sicherstellt? Wie kann es unter Beachtung der Richtline sein, dass Vereine immer wieder in der zweiten Hälfte eines Jahres von einzelnen Bürgerhäusern mitgeteilt bekommen, dass das Zuschussbudget erschöpft sei und eine Buchung nur noch ohne Bezuschussung möglich sei? Begründung: Vereine beschweren sich, dass sie immer wieder in der zweiten Hälfte eines Jahres zum Teil keine Räume mehr mit Zuschuss der Stadt buchen können, da das Budget aufgebraucht sei. Konkret wurde eine solche Mitteilung schon mehrfach seitens des Haus der Jugend in Sachsenhausen abgegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1137 2025 Die Vorlage OF 1334/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - SBahnStation „Berkersheim“OMOB 1020.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6324 entstanden aus Vorlage: OF 215/14 vom 06.01.2025 Betreff: Ausbau der Verbindungsstraße Harheimer Niddabrücke - S-Bahn-Station "Berkersheim" Vorgang: V 1014/18 OBR 14; ST 853/19 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den Stand der Planungen zum Ausbau der Verbindungsstraße zwischen der Harheimer Niddabrücke und der S-Bahn-Station "Berkersheim" darzulegen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, den Ausbau für ein sicheres Nebeneinander von Fuß-, Rad- und Busverkehr schnellstmöglich voranzutreiben. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 853, wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass noch offene Fragen zu den "zukünftigen Funktionen, welche die Wegeverbindung zwischen den beiden Stadtteilen erfüllen soll", die Aufnahme von Planungen verhindern. Diese Fragen sind aus Sicht des Ortsbeirats seit Längerem soweit geklärt, dass dem Ausbau der Straße nichts mehr entgegensteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2018, V 1014 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 853 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg NiederErlenbach - BonamesOMOB 1020.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6325 entstanden aus Vorlage: OF 216/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotenzial. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er verläuft nur wenige Hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z. B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topografie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige Hundert Meter zusätzlichen Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 763 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 10Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller LückenschlussOMOB 1520.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6326 entstanden aus Vorlage: OF 217/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss Vorgang: OM 536/16 OBR 13; ST 1557/16 Der Magistrat wird gebeten, die Weiterführung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Harheim, welcher derzeit an der Einmündung Maßbornstraße endet, entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Brücke über den Eschbach zu prüfen und zu berichten. Die Forderung des Ortsbeirats nach einem kompletten Lückenschluss bleibt davon unberührt. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1557, teilte der Magistrat mit, die Einrichtung eines Radwegs sei wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig (...) nicht möglich." Die Route wird von Radfahrern rege frequentiert. Das kurze, bisher nicht realisierte Stück stellt wegen der unübersichtlichen Kurve einen Gefahrenherd dar. Ein Ausbau zwischen Maßbornstraße und Eschbachbrücke würde bis zum kompletten Lückenschluss einen Teil der Strecke sicherer machen. Der Vorschlag sollte demnach eine kurzfristige Realisierung möglich machen und die Situation zumindest teilweise verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem BeratungsangebotOMOB 220.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6366 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.10.2024 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäschewaschen einzurichten. Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstraße fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, an dem kein Konsumzwang besteht. Eine weitere Verdrängung dieser Gruppe löst nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloß. Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäschewaschen ist ebenfalls notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 641 Aktenzeichen: 51
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.