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Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen

Details im PARLIS OF_1492-1_2025
21.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen

Details im PARLIS OM_6354_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6354 entstanden aus Vorlage: OF 1492/1 vom 05.01.2025

Betreff: Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
Der Magistrat wird gebeten , die defekten Wandeinbaustrahler an den Abgängen zum Parkhaus Goetheplatz bzw. zur B-Ebene am Rathenauplatz instand setzen zu lassen.

Begründung:

Die Lampen sind seit längerer Zeit defekt. Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Um die Stolpergefahr zu entschärfen, sind die Lampen kurzfristig instand zu setzen und regelmäßig zu kontrollieren. Gerade von älteren Menschen sowie Eltern mit Kindern wird das Parkhaus bzw. der Abgang zur B-Ebene häufig genutzt. Zudem dienen die Ausgänge als Fluchtwege und müssen daher stets gut beleuchtet sein. Am Abgang zum Parkhaus Dom/Römer am Römerberg gab es ein ähnliches Problem, das inzwischen behoben wurde. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme