Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
05.01.2025
21.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
Details im PARLIS OF_1492-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
Details im PARLIS OM_6354_202505.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
Details im PARLIS OF_1492-1_202521.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
Details im PARLIS OM_6354_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6354 entstanden aus Vorlage: OF 1492/1 vom 05.01.2025
Betreff: Defekte Beleuchtung Goetheplatz/Rathenauplatz instand setzen
Der Magistrat wird gebeten , die defekten Wandeinbaustrahler an den Abgängen zum Parkhaus Goetheplatz bzw. zur B-Ebene am Rathenauplatz instand setzen zu lassen. Begründung:
Die Lampen sind seit längerer Zeit defekt. Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Um die Stolpergefahr zu entschärfen, sind die Lampen kurzfristig instand zu setzen und regelmäßig zu kontrollieren. Gerade von älteren Menschen sowie Eltern mit Kindern wird das Parkhaus bzw. der Abgang zur B-Ebene häufig genutzt. Zudem dienen die Ausgänge als Fluchtwege und müssen daher stets gut beleuchtet sein. Am Abgang zum Parkhaus Dom/Römer am Römerberg gab es ein ähnliches Problem, das inzwischen behoben wurde. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme