Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße
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Bisheriger Verlauf
04.01.2025
21.01.2025
26.05.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße
Details im PARLIS OM_6333_2025Stellungnahme des Magistrats
Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße
Details im PARLIS ST_844_202504.01.2025
21.01.2025
26.05.2025
Stellungnahme des Magistrats
Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße
Details im PARLIS ST_844_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6333 entstanden aus Vorlage: OF 464/4 vom 04.01.2025
Betreff: Für eine fußgängerfreundliche Wiesenstraße
Der Magistrat wird gebeten, a) dem Bäcker (Wiesenstraße 30) zwischen Heidestraße und Petterweilstraße Außengastronomie im Bereich der jetzigen Autoparkplätze zu ermöglichen; b) das Gehwegparken auf der anderen Straßenseite (südwestliche Seite) aufzuheben; c) zu prüfen, wo in der Wiesenstraße Begrünung, insbesondere Bäume, möglich ist. Begründung:
Die Wiesenstraße wird sehr stark von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt, weil sie von der U-Bahn-Station der Zuweg zum Günthersburgpark ist und umgekehrt zum zentralen Platz Bornheim Mitte führt, wo zweimal in der Woche auch der Wochenmarkt stattfindet. Da für die große Zahl der Fußgängerinnen und Fußgänger die Bürgersteige zu wenig Platz bieten, gehen viele zumindest streckenweise auf der Straße. Dem könnte durch die Abschaffung des Gehwegparkens entgegengewirkt werden. Mit der Außengastronomie der Bäckerei (Wiesenstraße 30) würde die Straße ohne großen Aufwand deutlich aufgewertet. In diesem Bereich können die Parkplätze außerhalb der Außengastronomie erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 844
Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme