Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die Allerheiligenstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Allerheiligenstraße Radbügel sowie Lade- und Lieferzonen einzurichten. Dies ist notwendig, um den zukünftigen Bedarf an Logistik und Kundenverkehr zu decken und um das Parken auf Gehwegen zu verhindern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Allerheiligenstraße und der Gehwegbereiche entlang der Neubauten durch den Investor des "Main Yard" eine ausreichende Anzahl von Radbügeln aufstellen sowie eine E-Scooter- und eine Lade- und Lieferzone anstelle ehemaliger Parkplätze einrichten zu lassen, um den künftigen Bedarf für Kundschaft und Logistik zu decken und behinderndes Parken auch auf den Gehwegen wirksam zu verhindern.
Begründung
Nach Fertigstellung der Neubauten und Nutzungsbeginn der Geschäfte und Gastronomie entlang der Allerheiligenstraße und Am Städelshof ist mit deutlich mehr Lieferverkehr zu rechnen. Zugleich werden zahlreiche Kundinnen und Kunden aus dem nahen Umfeld mit dem Fahrrad Geschäfte und Gastronomie aufsuchen. Der Magistrat soll die Gelegenheit nutzen, im Zuge der Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn Lade- und Lieferzonen sowie einen E-Scooter-Parkplatz einzurichten und Radbügel aufstellen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Dezember 2024OFOF 1487/1Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6350Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 780Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats