Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Schulgebäuden und anderen städtischen Gebäuden im Frankfurter Westen zu sammeln. Dies ist wichtig, um die Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien zu evaluieren und zukünftige Planungen voranzutreiben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche Schulen im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet?
- Für welche Schulen ist eine Installation bereits in der Planung?
- Was sind die Schwierigkeiten, die verhindern, dass keine Photovoltaik eingesetzt werden kann?
- Welche anderen städtischen Gebäude im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet bzw. wie ist der Planungsstand?
- Wo wird in städtischen Gebäuden im Frankfurter Westen bereits Solarthermie angewendet?
Begründung
Zwar gibt es ein Solarkataster und im städtischen Energiemanagement wird die Photovoltaik berücksichtigt, jedoch scheinen die angefragten Informationen nicht zugänglich. Für die Planung der weiteren Entwicklung sind sie allerdings hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2021OFOF 64/1SeilerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2021OMOM 382SeilerstraßeDirektanregung
- 18. Oktober 2021STST 1892SeilerstraßeStellungnahme
- 5. Januar 2025OFOF 1495/1Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 21. Januar 2025Sie sind hierVV 1104Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichtenAnfrage
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 210 WochenSTST 1016Radweg Seilerstraße und Anfahrt-/Ladebereich Pflegeheim Seilerstraße einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1