Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau - Frankfurter Turnverein 1860
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dem Frankfurter Turnverein 1860 einen Zuschuss von 39.270,00 € für den Einbau von Brandschutztüren und den Austausch des Blockheizkraftwerks zu gewähren. Dies dient der Verbesserung der Sicherheit und der Sicherstellung der Wärmeversorgung in der Vereinsturnhalle.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBeschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass dem Frankfurter Turnverein 1860 für den Einbau von Brandschutztüren und den Austausch des Blockheizkraftwerks ein Zuschuss von 39.270,00 € bewilligt wird.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A) Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
Für die Vereinsturnhalle des Frankfurter Turnverein 1860 wurde ein Brandschutzgutachten erstellt. In diesem wurde festgestellt, dass mehrere Bandschutztüren aus Sicherheitsgründen einzubauen sind.
Bei dem aus dem Jahr 2008 stammenden Blockheizkraftwerk waren in den letzten Jahren viele Reparaturen notwendig geworden. Daher soll dieses erneuert werden, um einen potentiellen Ausfall der Heizung im Winter zu verhindern.
B) Alternativen
Keine
C) Lösungen
Durch den Einbau der Brandschutztüren beim Frankfurter Turnverein 1860 werden die nötigen Maßnahmen aus dem Brandschutzgutachten durchgeführt und die Sicherheit in der Vereinsturnhalle erhöht.
Mit dem Austausch des Blockheizkraftwerks wird die Wärmeversorgung gesichert.
D) Kosten
- Zuwendungshöhe
Der vorliegende Antrag des Frankfurter Turnverein 1860 wurde geprüft. Bei einem Jugendanteil von 46,42 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 78.539,56 € beträgt der städtische Zuschuss 39.270,00 €. Der Zuschussbetrag von 39.270,00 € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 39.270,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Kosten | keine
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) sachliche Folgekosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| Abschreibung | keine |
| Kalkulatorische Verzinsung | keine |
5. Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.02.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)