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Standorte P+R im Ortsbezirk 2?

Vorlagentyp: V
8 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Standorte für P+R-Parkflächen im Ortsbezirk 2 zu prüfen. Der Grund dafür ist die zunehmende Überlastung der Verkehrswege aufgrund neuer Baugebiete und der Notwendigkeit, die Verkehrssituation entsprechend anzupassen. Ziel ist es, geeignete P+R-Standorte zu finden, um den Druck auf den Individualverkehr zu mindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 14.04.2025 antworten müssen. Seit 545 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Am Römerhof — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Die Antwort per E-Mail bekommen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob weiterhin das Gebiet am Rebstockbad/Rebstockviertel als P+R-Standort (vgl. Magistratsbericht B 77 vom 09.03.2018) geprüft wird und ob weitere Standorte im Ortsbezirk 2 geprüft werden.

Es dient zur Kenntnis, dass seit 2018 keine neuen Sachstandsberichte ergangen sind, obwohl die Stadtverordneten im Jahr 2017 (Antrag NR 450) mehrheitlich das Erfordernis zusätzlicher P+R-Flächen anerkannt haben.

Begründung

Sollte der Standort am Rebstock weiterhin verfolgt werden (siehe dazu FNP vom 12.05.2024: https://www.fnp.de/frankfurt/fahren-u5-soll-in-frankfurt-schon-2027-bis-zum-roem erhof-93062630.html), ist der Ortsbeirat alsbald einzubeziehen. Es ist bei der Verkehrsplanung unbedingt zu beachten, dass dort ein zusätzliches Baugebiet (Am Römerhof) entsteht, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 abgelehnt wurde (Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2065), dass die Verlängerung der U-Bahnlinie U 5 sich erneut verzögert (derzeitiger Planungsstand 2027; bis zum Römerhof) und die Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeser Straße bereits jetzt überlastet ist. Es besteht daher unbedingt Erörterungsbedarf, wie die verkehrliche Situation im Rebstockviertel eine zusätzliche Belastung in Form eines P+R-Parkplatzes aufnehmen soll. Zugleich teilt der Ortsbeirat die Einschätzung, dass P+R-Plätze auszuweisen sind. Diese sollten dort angelegt werden, wo öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar sind und für die Nutzer attraktive Alternativen zur Nutzung des Pkw bis an den Zielort bieten. Zugleich müssen auch die Straßenverhältnisse so sein, dass sie die entstehenden Pendlerströme zu- bzw. von den P+R-Standorten aufnehmen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2022OFOF 338/2Verlängerung der Straßenbahnlinie 17Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 2. Mai 2022OMOM 2080Verlängerung der Straßenbahnlinie 17Direktanregung
  3. 9. September 2022STST 2065Verlängerung der Straßenbahnlinie 17Stellungnahme
  4. 20. März 2023OMOM 3717Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-StraßeDirektanregung
  5. 8. Januar 2024STST 13Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-StraßeStellungnahme
  6. 9. Mai 2024OFOF 925/2Verlängerung der U 5 und Straßenbahnlinie 17Ortsbeiratsantrag · FDP
  7. 10. Januar 2025OFOF 1068/2Standorte P+R im Ortsbezirk 2?Ortsbeiratsantrag · FDP
  8. 20. Januar 2025Sie sind hier
    VV 1106Standorte P+R im Ortsbezirk 2?
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 2
Sitzung 40 · 26.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 23.06.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 43 · 27.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 44 · 01.12.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 45 · 19.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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