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Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1a.: Die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Am Römerhof / Max-Pruss-Straße / Oeserstraße (Kurzbezeichnung RÖ3) wird bereits mit einer vollverkehrsabhängigen LSA-Steuerung geschaltet. Eine ergänzende Verkehrszählung hat ergeben, dass eine weitere Optimierung für den Kraftfahrzeugverkehr zwangsläufig eine deutliche Verschlechterung für den Fußgänger:innenverkehr bedeutet. Bereits heute ist die Qualitätsstufe nach HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) für den Fußgänger:innenverkehr mit Stufe F zu bewerten. Dies bedeutet: Die Nachfrage ist größer als die Kapazität, die Verkehrsanlage ist überlastet. Daher lehnt das Straßenverkehrsamt schon aus Gründen der Verkehrssicherheit (erhöhte Gefahr vorsätzlich bei Rot querender Fußgänger:innen) jede weitere Anpassung zulasten des Fußgänger:innenverkehrs ab. Zu 1b.: Eine Verbesserung des Verkehrsflusses wird nicht erwartet, aufgrund der Örtlichkeit stellt sich eine Umsetzung auch als sehr komplex dar. Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023 (ST 1322) verwiesen, die wesentlichen Faktoren sind dort genannt. Zu 1c.: Dieser Umstand wird mittels einer signaltechnischen Anpassung adressiert werden. Zu 1d.: Hinsichtlich der baulichen Machbarkeit wird ebenso auf die Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023 (ST 1322) verwiesen. Wie bereits zu 1a erwähnt, wird eine Verbesserung der Wartezeiten für Fußgänger:innen nicht zuletzt aufgrund des nahen Gymnasiums (Schulweg) befürwortet. Aufgrund der komplexen Verkehrssituation des Knotens und der nahen Autobahn 648 steht eine Verbesserung der Wartezeiten für Fußgänger:innen im Widerspruch zur Frage 1a. Dieser Zielkonflikt ist signaltechnisch nicht lösbar, Lichtsignalanlagen stellen immer Kompromisse dar. Zu 2.: Eine Radverkehrsanlage in der Max-Pruss-Straße wird befürwortet. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird hier jedoch eine bauliche Lösung bevorzugt. In die Planung muss die Lichtsignalanlage RÖ3 gegebenenfalls mit eingebunden werden. Hinsichtlich der baulichen Umsetzbarkeit wird ebenfalls auf die Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023 (ST 1322) verwiesen.