Verlängerung der Straßenbahnlinie 17
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 sowie der U-Bahn-Linie 5 zu prüfen. Dies soll die Anbindung der Stadtteile Griesheim und Nied verbessern und Umstiege erleichtern. Die Maßnahme wird als notwendig erachtet, um die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu fördern.
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Neues zu Max-Pruss-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnlinie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann.
Begründung
Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. März 2018BB 77Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführenMagistratsbericht
- 6. April 2022OFOF 338/2Verlängerung der Straßenbahnlinie 17Ortsbeiratsantrag · FDP
- 2. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2080Verlängerung der Straßenbahnlinie 17Direktanregung
- 9. September 2022STST 2065Verlängerung der Straßenbahnlinie 17Stellungnahme
- 26. Februar 2023OFOF 624/2Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 20. März 2023OMOM 3717Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-StraßeDirektanregung
- 12. Juni 2023STST 1322Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-StraßeStellungnahme
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 304 WochenSTST 13Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-StraßeStellungnahme
- 9. Mai 2024OFOF 925/2Verlängerung der U 5 und Straßenbahnlinie 17Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. Januar 2025OFOF 1068/2Standorte P+R im Ortsbezirk 2?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 20. Januar 2025VV 1106Standorte P+R im Ortsbezirk 2?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.