Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Stellung zu den Verkehrsverhältnissen im Azaleenweg genommen, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Es wird eine Markierung des Verkehrszeichens "Kinder" in der Nähe des Spielplatzes angebracht, um die Anwesenheit von Kindern zu verdeutlichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei dem Azaleenweg handelt es sich um eine als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen VZ 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgeschilderte Sackgasse mit reinem Anliegerverkehr (sowie Ver- und Entsorgungsverkehr). Im Straßenverlauf wurden bereits im Abstand von jeweils 40 Metern rot gepflasterte Flächen in die Asphaltfahrbahn eingebaut, um eine erhöhte Aufmerksamkeit zu erreichen.
Das VZ 325 StVO in Form einer Markierung auf die Fahrbahn aufzubringen, um beispielsweise auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit hinzuweisen, widerspricht dem Grundsatz des Überbeschilderungsverbots. Der Magistrat wird allerdings auf Höhe des Spielplatzes eine Markierung des VZ 136 StVO "Kinder" anbringen. Dadurch wird die Anwesenheit von Kindern beziehungsweise der örtlich vorhandene Spielplatz verdeutlicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2024OFOF 866/10Verkehrsberuhigter Bereich im AzaleenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5901Verkehrsberuhigter Bereich im AzaleenwegDirektanregung
- 17. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 125Verkehrsberuhigter Bereich im AzaleenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab