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Notstrommaßnahmen bei Stromausfall

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die Notstrommaßnahmen während des Stromausfalls am 03.07.2024 und betont, dass die Branddirektion keine Stromgeneratoren bereitstellen kann. Bürger werden aufgefordert, eigenständig Vorkehrungen zu treffen und sich über offizielle Informationsquellen zu informieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Während des Stromausfalls am 03.07.2024 im Ortsbezirk 10 erreichte die Zentrale Leitstelle keine Notrufe auf Grund von Problemen bei Heimbeatmungen, Heimdialysen o. ä. Die der Branddirektion bekannten Alters- und Pflegeheime wurden zudem durch Erkundungspersonal angefahren und auf mögliche Hilfestellungen abgefragt. Eine Unterstützung war nicht erforderlich.

Der Magistrat stellt deutlich heraus, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren können.

Sie können in einer solchen Lage nur punktuell ihre Kapazitäten ergänzend und unterstützend einsetzen.

Die Branddirektion als Teil der Gefahrenabwehr in Frankfurt am Main kann Privathaushalten keine Stromgeneratoren o. ä. zur Verfügung stellen. Zur Überbrückung eines möglichen Stromausfalls verweist der Magistrat auf eigenständig zu leistende Vorkehrungsmaßnahmen. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Die Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Handlungsbereich Stromausfälle in Frankfurt am Main können im Internet unter www.feuerwehr- frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Nutzer von lebenserhaltenden Beatmungsgeräten sollten sich darüber hinaus mit ihrem Pflegedienst abstimmen, wie im Falle eines Stromausfalls konkret vorzugehen wäre, um sich gegenseitig erreichen oder informieren zu können. Sollten medizinische Geräte in einer Notfallsituation gegebenenfalls bedingt durch einen längeren Stromausfall zu Hause nicht mehr einsatzfähig sein, sollte das nächstgelegene Krankenhaus aufgesucht werden. Diese verfügen über eine Notstromversorgung.

Die Branddirektion verfügt über ein Konzept für Schadenslagen, indem beispielsweise bei Stromausfällen Anlaufstellen für die Bevölkerung an geeigneten Straßenkreuzungen eingerichtet werden können. Diese werden dann in den vom Stromausfall betroffenen Gebieten über das Modulare Warnsystem (MoWaS) kommuniziert. Die Warnmeldungen und Hinweise erreichen die Bevölkerung u. a. über Mobilfunknetze, Warn-Apps, Stadtwerbetafeln und Rundfunkdurchsagen. Solche Anlaufstellen wurden bei dem Stromausfall am 03.07.2024 in Eckenheim und Preungesheim eingerichtet. Die schnelle Übermittlung von Gefahrendurchsagen konnte an diesem Tag durch MoWas in den beiden betroffenen Stadtteilen gewährleistet werden. Da es in den Stadtteilen Eckenheim und Preungesheim keine Freiwilligen Feuerwehren gibt, richteten die Freiwilligen Feuerwehren Berkersheim, Eschersheim und Enkheim die Anlaufstellen ein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2024OFOF 883/10Notstrommaßnahmen bei StromausfallOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. September 2024OMOM 5909Notstrommaßnahmen bei StromausfallDirektanregung
  3. 17. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 119Notstrommaßnahmen bei Stromausfall
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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