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Komplette Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park (II)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat vertritt auch weiterhin die Ansicht, dass keine Notwendigkeit zur Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park besteht, da die Fläche nicht unmittelbar an eine Straße grenzt. In einer Grünanlage wird grundsätzlich auf die gegenseitige Rücksichtnahme und das Miteinander der Nutzenden gesetzt. Ob mit oder ohne vollständige Einzäunung müssen Hunde durch ihre:n Halter:in stets abrufbar sein, sodass keine potentielle Gefahrensituation entsteht. Der angrenzende Spielplatz ist vollständig umfriedet, so dass für die dort spielenden Kinder keine Gefahr besteht.