Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler Park
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Ortsbeirat um Rückmeldung gebeten, ob er die Kosten für die Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park übernehmen möchte. Bis zur Rückmeldung des Ortsbeirats können keine weiteren Schritte unternommen werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Ortsbeirat wurde bereits mit E-Mail vom 13.06.2025 um eine Rückmeldung gebeten, ob er bereit ist, die Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € für die Einzäunung der Hundeauslauffläche zu übernehmen. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass bis zum Eingang einer Rückmeldung des Ortsbeirats derzeit keine weiteren Schritte erfolgen können und daher weiterhin von der bisherigen Einschätzung ausgegangen wird. Selbstverständlich wird der Magistrat nach Eingang der Stellungnahme des Ortsbeirats umgehend und unaufgefordert weiter informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2024OMOM 6101Komplette Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park (II)Direktanregung
- 17. Januar 2025STST 133Komplette Einzäunung der Hundeauslauffläche im Tiroler Park (II)Stellungnahme
- 2. Mai 2025OFOF 1411/5Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Mai 2025OMOM 7015Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkDirektanregung
- 24. Oktober 2025Sie sind hierSTST 1789Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkStellungnahme
- 13. April 2026STST 696Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkStellungnahme
- 5. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 1453Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab