Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten
Zusammenfassung
Die Anregung sieht die Errichtung einer Signallampe auf der B 43 vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof vor, um Verkehrsunfälle zu vermeiden. Der Magistrat hat jedoch festgestellt, dass keine signifikanten Unfallhäufungen vorliegen und die Anregung daher nicht umgesetzt wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Verkehrsunfälle wie zum Beispiel Auffahrunfälle, die das Errichten eines Gelb-Blinkers rechtfertigen würden, sind schlichtweg nicht feststellbar. In diesem Bereich kommt es sporadisch zu Spurwechsel-Unfällen, die nicht durch einen vorgeschalteten Gelb-Blinker verhindert würden. Insgesamt weist die Kreuzung Gerbermühlstraße / Zum Laurenburger Hof in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte keinerlei Merkmale einer Unfallhäufungsstelle auf.
Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2024OFOF 1185/5Signallampe auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichtenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 13. September 2024OMOM 5936Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichtenDirektanregung
- 17. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 145Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab