Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Erhaltungssatzung für Eckenheim zu überprüfen und die Sinnhaftigkeit sowie mögliche Anpassungen zu bewerten. Ziel ist es, die aktuellen Bedürfnisse der Eigentümer und Mieter zu berücksichtigen und die Baukosten zu senken.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich einer fachlichen und sachlichen Überprüfung der Erhaltungssatzung für Eckenheim folgende Fragen detailliert zu beantworten:
- Welche konkreten Erkenntnisse konnten seit der Einführung der Erhaltungsatzung in Eckenheim gewonnen werden?
- Was spricht für die Aufrechterhaltung der Erhaltungssatzung?
- Was spricht dagegen?
- Plant der Magistrat, die Erhaltungssatzung aufzuheben, einzuschränken oder zu modifizieren, wenn ja, auf welche Weise?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich einer fachlichen und sachlichen Überprüfung der Erhaltungssatzung für Eckenheim folgende Fragen detailliert zu beantworten:
Begründung
Die Eckenheimer Erhaltungssatzung ist umstritten und erscheint teils nicht zeitgemäß und typisch bürokratisch. Der Nutzen ist fraglich. Sie schränkt die jeweiligen Eigentümer und Mieter ein. Die Baukosten sind mittlerweile sehr hoch. Bauanträge für mehr Wohnraum fehlen in Stadt, Land und Bund. Auch umweltgerechte Investitionen lohnen sich nicht oder sind nicht finanzierbar, wenn nicht auch die Nutzfläche einer Immobilie den aktuellen Erfordernissen und Bedarfen angepasst werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 933/10Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Januar 2025Sie sind hierVV 1096Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll?Anfrage
- 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 589Ist die Erhaltungssatzung für Eckenheim noch sinnvoll?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen