Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anfrage des Ortsbeirates zur Genehmigung der Erneuerung und des Ausbaus des Kinderwanderweges positiv beschieden. Die Maßnahme wurde bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, und die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung wird erwartet.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat entspricht der Anfrage des Ortsbeirates vollständig.
Die Erneuerung des Kinderwanderweges sowie der teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet wurde bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung wird in Aussicht gestellt.
Hierzu werden aktuell noch dezernatsübergreifende Gespräche geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2024OFOF 538/12Genehmigung für Erneuerung und Ausbau des KinderwanderwegsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2024OMOM 5924Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des KinderwanderwegesDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierSTST 46Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des KinderwanderwegesStellungnahme
- 21. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1206Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des KinderwanderwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab