Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verbesserung und Kostensenkung der Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Kleingärten an die Abfallentsorgung angeschlossen sein müssen, um eine kostengünstige Verwertung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Abfallentsorgung effizienter zu gestalten und individuelle Lösungen zu vermeiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main regelt, dass zur Inanspruchnahme von Entsorgungsleistungen nur diejenigen Anschluss- und Benutzungspflichtigen befugt sind, deren Grundstück, auf dem die Abfälle anfallen, an das Holsystem mit Restabfallbehältern angeschlossen ist.
Wenn ein Kleingarten an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann auf diese Weise der Grünschnitt preiswert und ohne größeren Aufwand der Verwertung zugeführt werden. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen der FES GmbH (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) möglich.
Individuelle Lösungen für einzelne Liegenschaften sind mit dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit nicht vereinbar.
Sofern ein Kleingartenverein den Anschluss an die Abfallentsorgung oder die Erhöhung der Tonnenkapazität wünscht, kann er sich über die Mailadresse abfall.wirtschaft@stadt-frankfurt.de an das Umweltamt wenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 479/8Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus KleingartenanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2024OMOM 6126Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus KleingartenanlagenDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 69Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus KleingartenanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab