Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen
Zusammenfassung
Der Magistrat bestätigt, dass der Sachstand aus der Stellungnahme vom 13.01.2023 weiterhin gültig ist. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die eine abschließende Stellungnahme ermöglichen würden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der mit der Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023 - ST 208- übermittelte Sachstand ist weiterhin gültig, lässt sich aber nicht durch neue Erkenntnisse ergänzen. Der Magistrat kann daher weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2025 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1774 — Direktanregung vom 14. März 2022.