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A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat spricht sich gegen den Ausbau der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz aus und fordert den sofortigen Bau eines Lärmschutzwalls. Dies soll den dringend benötigten Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete gewährleisten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme:

Der Magistrat wird sich weiter nachdrücklich gegen den Ausbau der A 5 abgesehen vom Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz gegenüber der Bundesregierung und der Autobahn GmbH einsetzen. Daher begrüßt es der Magistrat, dass der Ortsbeirat 12 diese Position unterstützt.

Hinsichtlich des Lärmschutzwalls bedauert der Magistrat, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2024OFOF 524/12A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juli 2024OMOM 5755A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichtenDirektanregung
  3. 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 68A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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