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A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, sich gegen den Ausbau der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz einzusetzen und den Bau eines Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg voranzutreiben. Die Begründung stützt sich auf die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie, die hohe Umweltkosten und unzureichende Lösungen für Verkehrsprobleme aufzeigt.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Im Juni 2024 wurde nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der Bundesautobahn 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc hlussbericht .pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH und dem Bundesverkehrsministerium möglich.

Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der Bundesautobahn 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen.

Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der A5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen.

Begründung

Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand getrieben werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft nicht einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des Standstreifens die Staus zu reduzieren. Selbst wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren gebaut werden, werden Status meist vermieden - aber dafür bewegen sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr. Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau in unserem Bereich auf acht Spuren von 12% zu sätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20% mehr. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Gerade für unseren Abschnitt nennt die Studie einen wichtigen weiteren Grund, der gegen einen Ausbau spricht: Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen. Sollte die A5 trotz allem ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2024Sie sind hier
    OFOF 524/12A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juli 2024OMOM 5755A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichtenDirektanregung
  3. 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 68A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 31 · 05.07.2024
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5755 2024 Die Vorlage OF 524/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltLinke
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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