Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung, das illegale Linksabbiegen an einer bestimmten Kreuzung durch bauliche Maßnahmen zu verhindern. Der Magistrat sieht jedoch keine konkrete Gefahrenlage, die ein Eingreifen rechtfertigen würde, und lehnt die Anregung ab.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. An der in Rede stehenden Örtlichkeit wurde von 2017 bis 2023 nur ein Verkehrsunfall mit PKW-Beteiligung und leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen. Eine konkrete Gefahrenlage liegt nicht vor, die ein bauliches Eingreifen, welches u.a. unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abbiegende Einsatzfahrzeuge behindern könnte, rechtfertigen würde.
Vereinzeltem, vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden.
Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2024OFOF 1063/6Illegales links Abbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024OMOM 5796Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindernDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 101Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab